BT-Drucksache 16/13497

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Harald Leibrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11186- Erweiterung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs - Verweigerung und Behinderung von humanitärer Hilfe bestrafen

Vom 18. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13497
16. Wahlperiode 18. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
Harald Leibrecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11186 –

Erweiterung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs –
Verweigerung und Behinderung von humanitärer Hilfe bestrafen

A. Problem

In dem Antrag verweist die Fraktion der FDP auf den Zyklon „Nargis“, der
große Teile Birmas/Myanmars im Mai 2008 verwüstet hat. Dabei seien mehr als
130 000 Menschen umgekommen oder gelten seitdem als vermisst. Nach Schät-
zungen der Vereinten Nationen seien 2,4 Millionen Menschen von den Auswir-
kungen des Tropensturms betroffen. Die dringend benötigte Hilfe sei allerdings
von der Militärregierung des Landes erheblich behindert worden und internatio-
nalen Katastrophenhelfern sei die Einreise nach Birma/Myanmar versagt wor-
den und Hilfslieferungen nur verzögert eingelassen bzw. abgewiesen worden.
Auch in anderen autoritären Staaten wie z. B. in Simbabwe, Nordkorea und
Sudan hätten die dortigen Regierungen in anderen Fällen das Recht der eigenen
Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch die Weigerung,
dringend benötigte Hilfe zuzulassen, verletzt.

Die vorsätzliche Störung der Leistung humanitärer Hilfe sei jedoch bisher nach
dem Völkerstrafrecht nicht strafbar. Diese Lücke könne das 2002 in Kraft getre-
tene Rom-Statut schließen. Das Rom-Statut sehe die Möglichkeit von Ände-
rung durch Initiative eines Vertragsstaates oder durch die Aufnahme eines Än-
derungsvorschlages in die Tageordnung einer Vertragsrevisionskonferenz vor.
Vor diesem Hintergrund soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung nach
dem Willen der Fraktion der FDP auffordern, einen Änderungsantrag innerhalb
des Vorschlagsrechts der Mitgliedstaaten oder der Vertragsrevisionskonferenz
einzubringen, durch den die Verweigerung und Behinderung humanitärer Hilfe
unter Strafe gestellt wird.

Drucksache 16/13497 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13497

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11186 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Ute Granold
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Ute Granold
Berichterstatterin

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Josef Philip Winkler
Berichterstatter
zung des Deutschen Bundestages am 5. März 2009 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem Antrag verweist die Fraktion der FDP auf den Zyklon
„Nargis“, der große Teile Birmas/Myanmars im Mai 2008
verwüstet hat. Dabei seien mehr als 130 000 Menschen um-
gekommen oder gelten seitdem als vermisst. Nach Schätzun-
gen der Vereinten Nationen seien 2,4 Millionen Menschen
von den Auswirkungen des Tropensturms betroffen. Die
dringend benötigte Hilfe sei allerdings von der Militärregie-
rung des Landes erheblich behindert worden und internatio-
nalen Katastrophenhelfern sei die Einreise nach Birma/
Myanmar versagt worden und Hilfslieferungen nur verzögert
eingelassen bzw. abgewiesen worden. Auch in anderen auto-
ritären Staaten wie z. B. in Simbabwe, Nordkorea und Sudan
hätten die dortigen Regierungen in anderen Fällen das Recht
der eigenen Bevölkerung auf Leben und körperliche Unver-
sehrtheit durch die Weigerung, dringend benötigte Hilfe zu-
zulassen, verletzt.

Die vorsätzliche Störung der Leistung humanitärer Hilfe sei
jedoch bisher nach dem Völkerstrafrecht nicht strafbar.
Diese Lücke könne das 2002 in Kraft getretene Rom-Statut
schließen. Das Rom-Statut sehe die Möglichkeit von Ände-
rung durch Initiative eines Vertragsstaates oder durch die
Aufnahme eines Änderungsvorschlages in die Tageordnung
einer Vertragsrevisionskonferenz vor. Vor diesem Hinter-
grund soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
nach dem Willen der Fraktion der FDP auffordern, einen Än-
derungsantrag innerhalb des Vorschlagsrechts der Mitglied-
staaten oder der Vertragsrevisionskonferenz einzubringen,
durch den die Verweigerung und Behinderung humanitärer
Hilfe unter Strafe gestellt wird.

Die Fraktion der FDP weist zudem darauf hin, dass auch,
wenn das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs keine
Regelung enthalte, die ein Unterlassen einem aktiven Han-
deln gleichstelle, in der Fachliteratur überwiegend die Auf-
fassung vertreten werde, dass es Fälle des strafbaren Unter-

widrige Unterlassen eines Vorgesetzten zu bestrafen. Zum
anderen sei ein Unterlassen dann strafbar, wenn die Strafbar-
keit ausdrücklich für Fälle des Nichthandelns bestehe. Hier-
unter falle auch das „Vorenthalten des Zugangs zu Nah-
rungsmitteln und Medikamenten“. Generell, so der Antrag,
herrsche in diesem Feld erhebliche Rechtsunsicherheit und
eine Kodifizierung eines entsprechenden Straftatbestandes
im Rahmen des Rom-Statuts sei deshalb überfällig. Dazu
zähle auch eine geschlossene Definition von Tatmerkmalen,
die neben der Verwehrung humanitärer Hilfe auch das Ver-
hungernlassen umfassen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 17. Juni
2009 in seiner 91. Sitzung beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag am 17. Juni 2009 in
seiner 145. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag am 17. Juni 2009 in seiner
91. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 88. Sitzung am 17. Juni 2009
beraten.

Der Ausschuss empfahl ohne Aussprache mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 16/11186.

Berlin, den 17. Juni 2009
Drucksache 16/13497 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Wolfgang Gunkel, Florian Toncar,
Michael Leutert und Josef Philip Winkler

I. Überweisung und Mitberatung
Der Antrag auf Drucksache 16/11186 wurde in der 208. Sit-

lassens geben könnte. Nach Artikel 28 des Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs bestehe zum einen die
Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das pflicht-

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