BT-Drucksache 16/13342

Negativ-Liste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins "JusProg"

Vom 12. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13342
16. Wahlperiode 12. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Negativliste und Jugendschutz-Filterprogramm des Vereins „JusProg“

Laut verschiedener Medienberichte erstellt der Verein „JusProg“ eine Negativ-
liste von Websites (vgl. taz vom 28. Mai 2009). Der Verein verfasse diese
Negativliste für eine Filtersoftware, die Eltern auf ihrem Computer installieren
könnten, mit dem Ziel jugendgefährdende Inhalte von ihren Kindern fernzuhal-
ten. „JusProg“ wolle so den Jugendschutz im Internet vorantreiben. Dieses Fil-
tersystem sei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für einen
Modellversuch zugelassen worden. Laut heise.de nehme „JusProg“ als einziges
Filtersystem an einem solchen Modellversuch teil.

Unter anderem seien auf der Negativliste von „JusProg“ die Websites der
Tageszeitung taz, das Blog spree-blick.de, telepolis.de, die Homepage des Ar-
beitskreises (AK) Vorrastdatenspeicherung, das „Chaos Radio“ des Chaos
Computer Clubs, der Juso-Bundesverband und der CDU-Ortsverband Neuss
aufgeführt gewesen. Die Homepage des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN werde erst für Nutzerinnen und Nutzer ab 14 Jahren empfohlen.
Die Einstufung der Seiten cdu.de und spd.de werde laut Suchmaske des von
dem Verein betriebenen jugendschutzprogramm.de „gegenwärtig geprüft“.
Weitere willkürliche Alterseinstufungen würden auch bei der Seite bildblog.de
vorgenommen, die erst ab 16 Jahren empfohlen werde, während die von ihr
kommentierte Seite bild.de als „unbedenklich“ eingestuft werde. Bild.de sei
„offizieller Unterstützer“ von „JusProg“ bzw. jugendschutzprogramm.de, das
auch von großen Anbietern von Erotikprogrammen gefördert werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten des Vereins
„JusProg“ bzw. jugendschutzprogramm.de, und welche Kenntnisse hat sie
darüber?

2. Trifft es zu, dass das Filtersystem des Vereins „JusProg“ von der KJM für
einen Modellversuch zugelassen wurde?

Falls ja, wie ist dieser Modellversuch genau gestaltet, und mit welchem Ziel

wird er durchgeführt?

3. Welche Kooperationspartner von „JusProg“ sind der Bundesregierung be-
kannt?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die „Negativliste“ und die dort aufge-
führten Websites unter Aspekten des Jugendschutzes, und hält sie diese
jeweils für jugendgefährdend?

Drucksache 16/13342 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Seiten befinden sich derzeit und zum Zeitpunkt der Berichterstat-
tung auf der „Negativliste“ des Vereins „JusProg“?

6. Nach welchen genauen Kriterien und von wem wird auf welcher recht-
lichen Grundlage die „Negativliste“ erstellt?

7. Inwiefern hält die Bundesregierung die vom Verein „JusProg“ und der Seite
jugendschutzprogramm.de vorgenommene Filterung von angeblich jugend-
gefährdenden Inhalten für vorbildlich oder modellhaft?

8. Inwiefern hält die Bundesregierung die vom Verein „JusProg“ und der
Seite jugendschutzprogramm.de vorgesehenen Beschwerdemöglichkeiten
für ausreichend, und sieht sie hier rechtlichen Regelungsbedarf?

9. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Filterprogramme wie jugend-
schutzprogramm.de, und wie wird deren Einhaltung überprüft?

10. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Filterung der Informationsange-
bote von Parteien sowie in der Ungleichbehandlung einzelner Parteien
einen Verstoß gegen das Parteiengesetz?

11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass unter dem Vorwand des
Jugendmedienschutzes keine Einschränkungen der Presse- und Meinungs-
freiheit (Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes) stattfinden?

12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Zugang zu Seiten
nicht deshalb beschränkt wird, weil diese den kommerziellen oder politi-
schen Interessen von Lobbygruppen entgegenlaufen?

Berlin, den 12. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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