BT-Drucksache 16/13340

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Anzahl und Gründe

Vom 11. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13340
16. Wahlperiode 11. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Werner Dreibus,
Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und für Sperrzeiten
im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Anzahl und Gründe

In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen bezüglich der Sanktionen
im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und der Sperrzeiten
im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) verschärft. In der
Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/8284) auf die Kleine
Anfrage zu Sanktionen im Bereich des SGB II und Sperrzeiten im Bereich des
SGB III (Bundestagsdrucksache 16/8011) konnten für die Anzahl der Sank-
tionen in bestimmten Sanktionsstufen damals noch keine Angaben gemacht
werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie viele Sanktionen der verschiedenen Stufen bis zur höchsten Sank-
tionsstufe (Leistungskürzungen auf null Euro) wurden durch die Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) insgesamt, für junge Men-
schen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren in den Jahren 2006,
2007 und 2008 ausgesprochen (absolut und in Prozentangaben)?

2. Welche Gründe führten zur Verhängung von Sanktionen in den jeweiligen
Stufen bis hin zur Kürzung auf null Euro Leistung im Jahr 2006, 2007 und
2008 für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren?

3. Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen und Altersberei-
che wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Fest-
stellungen in den genannten Jahren zurückgenommen?

4. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller auf Leistungen nach dem
SGB II haben nach Antragstellung und einem Sofortangebot ihre Antragstel-
lung aufgegeben bzw. zurückgezogen, also keine Leistungen bezogen?

5. Was ist der Bundesregierung über den Verbleib und über die Lebensum-
stände dieser Personen bekannt?
6. Wie hoch war die Anzahl von Sperrzeiten (differenziert nach Sperrzeitdauer
und -grund) beim Leistungsbezug im SGB III im Jahr 2006, 2007 und 2008
(absolut und in Prozentangaben)?

7. Wie vielen von Sperrzeiten nach dem SGB III betroffenen Personen wurden
in den genannten Jahren Arbeitslosengeld II gezahlt, und wie vielen Perso-
nen nicht?

Drucksache 16/13340 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wie viele ausgesprochene Sperrzeiten wurden durch Widersprüche bezie-
hungsweise durch gerichtliche Feststellungen in den genannten Jahren zu-
rückgenommen?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Menschen, die
durch Leistungskürzungen im SGB II und Sperrzeiten im SGB III sanktio-
niert wurden, ihren Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen bestreiten?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die
Sanktionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschul-
den und infolgedessen zu Wohnungslosigkeit führte?

Berlin, den 8. Juni 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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