BT-Drucksache 16/1334

Nutzung von 0180-Telefonnummern durch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige Arbeitsgemeinschaften

Vom 26. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1334
16. Wahlperiode 26. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Kornelia Möller, Inge Höger-Neuling,
Dr. Lothar Bisky, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Nutzung von 0180-Telefonnummern durch für die Grundsicherung für
Arbeitsuchende zuständige Arbeitsgemeinschaften

Aus Rheinland-Pfalz wird berichtet, dass die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn),
die vielerorts für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig sind, ihre Tele-
fonnummern zunehmend auf 0180-Nummern umstellen. Dies ist dort in der
ARGE Bad Kreuznach, der ARGE Landkreis Birkenfeld (Liegenschaft Birken-
feld), der ARGE Rhein-Hunsrück (Liegenschaft Boppard), der ARGE Land-
kreis Birkenfeld (Hauptamt), der ARGE Landkreis Kusel, dem Jobcenter Neu-
wied sowie der ARGE Rhein-Hunsrück (Liegenschaft Simmern) der Fall.

0180-Nummern sind in der Regel deutlich teurer als Anrufe mit der Deutschen
Telekom AG oder anderen Anbietern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die zuständigen örtlichen Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ihre Telefonnummern zunehmend auf
teure 0180-Nummern umstellen, und wie bewertet die Bundesregierung
diesen Fakt?

2. Gibt es hierfür eine Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, oder
geschieht dies durch eigene Initiative der Träger vor Ort?

3. Welchem Zweck dient die Umstellung der Telefonnummern der Arbeits-
gemeinschaften auf 0180-Nummern?

4. Werden die über diese Nummern getätigten Anrufe von den zuständigen
Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantwortet oder von
Fremdinstitutionen?

Wenn Letzteres, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies, und wird dafür
qualifiziertes Personal eingesetzt?

5. Wie lässt sich die Verwendung solch teurer Rufnummern für Dienstleistun-
gen für Arbeitsuchende rechtfertigen, insbesondere vor dem Hintergrund,

dass Arbeitsuchende von einer Grundsicherung leben müssen, die das sozio-
kulturelle Existenzminimum kaum gewährleistet?

Berlin, den 25. April 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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