BT-Drucksache 16/1326

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/750, 16/1348- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006)

Vom 15. Juni 2006


(Haushaltsgesetz 2006)
Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

A. Allgemeine Bemerkungen

Die Bundesregierung hat am 17. März 2006 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006)
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in erster Lesung in seiner 27. und 28. Sitzung am
28. und 29. März 2006 sowie in seiner 29. und 30. Sitzung
am 30. und 31. März 2006. Der Gesetzentwurf wurde zur
weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-

auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sog. Be-
richterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Ergebnis
der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen war
Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 12. Sitzung am
5. April 2006 die Beratungen zu dem Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) auf und schloss
diese nach acht überwiegend ganztägigen Sitzungen am
1. Juni 2006 mit der so genannten Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1326
16. Wahlperiode 15. 06. 2006

Bericht *
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/750, 16/1348 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung

Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer
möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem
Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 16/1325 gesondert
verteilt.

Drucksache 16/1326 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Stellungnahmen gutachtlich
beteiligter Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:

3. Ausschuss (Auswärtiger Ausschuss)

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 12. Sitzung am
5. April 2006 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006
(Haushaltsgesetz 2006) – Einzelplan 05 – gutachtlich bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD den nachfolgenden Beschluss gefasst:

Im Rahmen seiner Beratung über den Bundeshaushalt 2006
und über die mittelfristige Finanzplanung bis 2009 hat der
Auswärtige Ausschuss insbesondere mit Blick auf die Jahre
2007 ff mit Sorge festgestellt, dass das Auswärtige Amt
aufgrund einer immer unzureichenderen Mittelausstattung
nicht mehr in der Lage sein könnte, seine wesentlichen Auf-
gaben zu erfüllen. Es ist unbestritten, dass die weltweiten
Herausforderungen für Deutschland zugenommen haben
und die internationale Verantwortung Deutschlands ge-
wachsen ist. Zugleich muss der deutsche Auswärtige Dienst
z. B. mit weniger Stammpersonal auskommen als 1994; sein
Personalbestand und sein Haushalt sind signifikant kleiner
als die diplomatischer Dienste vergleichbarer Staaten.

Der Auswärtige Ausschuss nimmt dies zum Anlass, aus-
drücklich die ausgezeichnete und engagierte Arbeit der Be-
diensteten des Auswärtigen Amtes vor allem auf gefährli-
chen Dienstposten – stellvertretend seien die Posten
Bagdad, Kundus und Faisabad genannt – zu würdigen.

Während nun der gesamte Bundeshaushalt in den nächsten
Jahren laut der Finanzplanung wachsen wird und davon
auch die Haushalte des Bundesverteidigungsministeriums
und des BMZ profitieren werden, lässt die Finanzplanung
den Haushalt des Auswärtigen Amtes um 2,71 Prozent wei-
ter schrumpfen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Auswärtige Ausschuss
die Bundesregierung auf, ab dem Haushalt 2007 und in den
Folgejahren für eine Mittelausstattung des Auswärtigen
Amtes Sorge zu tragen, die über die jetzigen Planungen sig-
nifikant hinaus geht, das Auswärtige Amt mit ausreichend
Personal und Betriebsmitteln ausstattet und ihm politische
Gestaltungsräume zur Bewältigung neuer Aufgaben ver-
schafft. Die Bundesregierung sollte den Haushalt des Aus-
wärtigen Amtes von der Globalen Minderausgabe ausneh-
men. Von ihrer Berechnung sollten mindestens die Titel
ausgenommen werden, die internationalen Verpflichtungen
nachkommen, wie z. B. die Pflichtbeiträge für die VN. Die
zur Erfüllung politischer Aufgaben dienenden Mittel, wie
z. B. Maßnahmen zur Krisenprävention, Friedenserhaltung
und Konfliktbewältigung, sollten verstetigt werden. Die mit-
telfristige Finanzplanung sollte eine sukzessive Erhöhung
der Mittel für den Einzelplan 05, der lediglich 0,8 Prozent
des Gesamthaushalts beträgt, vorsehen.

Der Auswärtige Ausschuss bittet die Bundesregierung, bei
Aufstellung zukünftiger Haushalte das Gesetz über den Aus-
wärtigen Dienst (GAD) vollständig zu berücksichtigen und

1. Personalreserve

In § 6 GAD wurde dem Auswärtigen Amt 1991 eine „ange-
messene Personalreserve“ zugesagt. Gemäß § 6 II GAD
dient die Personalreserve u. a. dem Zweck der angemesse-
nen fachlichen und fremdsprachlichen Aus- und Fortbil-
dung sowie der Vorbereitung auf Versetzung und persönli-
chen Einführung in die Dienstgeschäfte durch den
Amtsvorgänger. Nach dem Vorschlag der Herwarth-Kom-
mission von März 1971 sollte die Reserve 10 Prozent des
Personalbestands ausmachen.

In der Realität wurde diese Vorschrift nur unzureichend um-
gesetzt. Entsandte aus dem BMVg erhalten vor ihrer Verset-
zung eine einjährige Vorbereitung auf ihre Auslandsverwen-
dung einschließlich Sprachausbildung. In anderen Auswär-
tigen Diensten ist dies bei Versetzung auf schwierige Posten
ebenfalls üblich. Im BMZ wird Beamten vor ihrer Versetzung
bei Bedarf eine mehrwöchige Einarbeitungszeit im jeweiligen
Regionalreferat gewährt. Hingegen müssen vor allem Ange-
hörige des höheren Auswärtigen Dienstes trotz der Einfüh-
rung des einheitlichen Versetzungstermins aber wegen des
Fehlens einer Personalreserve mit wesentlich weniger Ein-
arbeitungszeiten auskommen. Dabei sollte Mindestvoraus-
setzung sein, dass jeder deutsche Botschafter und jede deut-
sche Botschafterin sich in der Sprache des Gastlandes ver-
ständigen und insbesondere in den dortigen Medien auftreten
kann. Das Fehlen einer ausreichenden Vorbereitung schadet
letztlich nicht nur dem Erscheinungsbild des Auswärtigen
Amtes, sondern v. a. der Bundesrepublik Deutschland.

Der Aufwuchs der angemessenen Personalreserve sollte
ausschließlich über neue Stellen erfolgen.

2. Beamte und Angestellte anderer Ressorts an Auslands-
vertretungen

Falls andere Bundesbehörden dauerhaft wechselnde Be-
amte oder Angestellte an das Auswärtige Amt zum Einsatz
an bestimmten Auslandsvertretungen abordnet – Beispiel
sind die Militärattaché-Stäbe –, sollen sie dafür auch – so-
weit nicht geschehen – Stellen und Mittel aus ihren jeweili-
gen Haushalten bereit stellen. In Zukunft sollten dafür keine
Stellen des Auswärtigen Amtes mehr zur Verfügung gestellt
werden.

Davon unberührt bleiben § 13 GAD und ergänzende dienst-
rechtliche Vereinbarungen zwischen dem Auswärtigen Amt
und der jeweiligen Bundesbehörde.

3. Entbürokratisierung

Das Auswärtige Amt leidet – wie andere Behörden auch –
unter Bürokratie. Diese ist zum Teil hausgemacht, zum Teil
sind ihr Ursprung von anderen Bundesbehörden erlassene
Vorschriften, die vornehmlich auf Behörden im Inland zielen
und teilweise an den Bedürfnissen einer überwiegend im
Ausland tätigen Organisation vorbei gehen.

Ziel muss es sein, den Verwaltungsaufwand des Auswärti-
gen Amtes auf ein Minimum zu reduzieren und damit Kräfte
für die Wahrnehmung der politischen Aufgaben frei zu set-
zen. Dazu sollte der Verwaltung des Auswärtigen Amtes bei
der Verwaltung mehr Freiheiten eingeräumt werden, insbe-
vor allem in sechs Bereichen die Änderung ihrer bisherigen
Politik zu prüfen:

sondere sollte sie bei der Umsetzung allgemeiner Verwal-
tungsvorschriften begründet abweichen können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1326

4. Stabilitätspakte

Der Auswärtige Ausschuss tritt für eine Fortführung der
Stabilitätspakte ab 2007 für Südosteuropa und Afghanistan
mit Sondermittel des Einzelplan 05 ein. Sie können nicht aus
dem regulären Haushalt erbracht werden. Es besteht Ein-
vernehmen darüber, dass die Stabilitätspakte nicht auf
Dauer angelegt wurden. Einige Projektarbeiten in Südost-
europa haben ihre Ziele erreicht und können abgebaut wer-
den. Andere werden angesichts bestehender Risiken noch
dringend benötigt. Deshalb befürwortet der Auswärtige
Ausschuss für den Haushalt 2007, den Stabilitätspakt Süd-
osteuropa in Höhe von ca. 25 bis 30 Mio. Euro finanziell
auszustatten. Die zu erwartenden weiteren Fortschritte
rechtfertigen eine degressive Anlage der weiteren Mittel für
die Folgejahre.

Die Fortschritte der aus dem Stabilitätspakt Afghanistan ge-
förderten Projekte verlangen weiter große Anstrengungen.
Angesichts der enormen Sicherheits- und Entwicklungspro-
bleme des Landes fordert der Auswärtige Ausschuss deshalb
die Fortführung des Stabilitätspakts Afghanistan in jährli-
cher Höhe von 30 Mio. Euro, um Projekte wie die Ausbildung
und den Ausbau einer funktionierenden Polizei, die Reform
des Sicherheitssektors im weiteren Sinne, das Minenräum-
programm, Projekte der auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik und des Nachrichtenprogramms der Deutschen Welle
weiter verfolgen zu können.

5. Politische Aufgaben

Den wachsenden außenpolitischen Verpflichtungen steht
eine Rückentwicklung der politischen Ausgaben gegenüber.
Der Auswärtige Ausschuss tritt deshalb dafür ein, dass der
Haushaltstitel für Krisenprävention aufgestockt und die frei-
willigen Beiträge für die Hilfswerke UNICEF, UNHCR und
UNWRA wieder auf eine breitere Grundlage gestellt werden.
Die Aufgaben für Demokratisierungshilfe und den Aufbau
ziviler Strukturen, die die politischen Stiftungen wahrneh-
men, sind in den letzten Jahren gewachsen. Dem stand in den
letzten Jahren eine verminderte Mittelausstattung gegen-
über. Dieser Mangel ist für die Finanzplanung des Haus-
haltsjahrs 2007 und darüber hinaus dringend zu beheben.
Unter anderem plädiert der Auswärtige Ausschuss dafür,
dass den Stiftungen von 2007 bis 2009 ausreichende Mittel
für Programme in Ländern in Osteuropa zur Verfügung
stehen.

6. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Auch der Haushalt der auswärtigen Kultur- und Bildungs-
politik als dritte Säule der deutschen Außenpolitik ist im
letzten Jahrzehnt kontinuierlich gekürzt worden. Dabei
sollte es gerade jetzt vorrangiges Ziel der deutschen Außen-
politik sein, den Dialog der Kulturen zu stärken und über
die Zusammenarbeit in Bildung und Forschung dauerhaftes
Interesse an und Verständnis für Deutschland und Europa
zu wecken. Dafür müssen jedoch ausreichend Mittel und
Personal auch bei den Mittlerorganisationen zur Verfügung
gestellt werden. Der Auswärtige Ausschuss plädiert dafür,
insbesondere die Deutsche Welle, die Auslandsschulen und
die Sprachförderung zu stärken. Gerade über die Vermitt-

4. Ausschuss (Innenausschuss)

Der Innenausschuss hat in seiner 12. Sitzung am 10. Mai
2006 den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) –
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

Darüber hinaus hat der Innenausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. folgenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD angenommen:

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert,
den Betrag für die hauptstadtbedingten Aufwendungen im
Sicherheitsbereich in Höhe von 38,34 Mio. Euro entspre-
chend den Vorjahren auch für das Haushaltsjahr 2006
nachträglich im Einzelplan 60 (allgemeine Finanzmittel)
einzustellen.

5. Ausschuss (Sportausschuss)

Der Sportausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 5. April
2006 die Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2006
beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne
abgestimmt:

● Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. bei Ablehnung der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. und Ablehnung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. und Ablehnung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zusätzlich hat der Sportausschuss in seiner 12. Sitzung am
10. Mai 2006 weitere Sportförderungsmittel für das Haus-
haltsjahr 2006 beraten und über die nachfolgend aufgeführ-
ten Einzelpläne abgestimmt:

● Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und DIE LINKE., bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

Kenntnisnahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/

lung, Förderung und Stärkung der deutschen Sprache im
Ausland werden Begegnung und Austausch ermöglicht.

CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 16/1326 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
FDP und DIE LINKE., bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 5. April
2006 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haus-
haltsgesetz 2006) – Einzelplan 07 – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Einzelplan
anzunehmen.

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner
9. Sitzung am 5. April 2006 den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung – Bundestagsdrucksache 16/750, Einzelplan 09
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – gut-
achtlich beraten und empfiehlt die Annahme mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz)

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 5. April 2006 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundestagsdrucksa-
che 16/750, Einzelplan 10 Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 21. Sit-
zung am 31. Mai 2006 den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung – Bundestagsdrucksache 16/750, Einzelplan 11 Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales – gutachtlich beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. seine Annahme.

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am
10. Mai 2006 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006
(Haushaltsgesetz 2006) – Einzelplan 02 Kapitel 02 03 Der
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages – beraten und
empfiehlt dem federführenden Haushaltsausschuss einver-
nehmlich, den Entwurf anzunehmen.

(Kapitel 08 14) Bundesministeriums der Finanzen – bera-
ten und empfiehlt dem federführenden Haushaltsausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Entwurf anzunehmen.

Daneben hat der Verteidigungsausschuss ebenfalls in seiner
11. Sitzung am 10. Mai 2006 den Entwurf des Einzelplans 14
Bundesministerium der Verteidigung – beraten und emp-
fiehlt, den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss die nachfol-
gend aufgeführten Anträge mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen und
empfiehlt ihre Berücksichtigung:

I. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Ver-
teidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 1403 Kommandobehörden, Truppen, Sozi-
alversicherungsbeiträge und Fürsor-
gemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten

Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der Be-
rufssoldatinnen und Berufssoldaten
(…)

Antrag

Im Verteidigungshaushalt 2006 soll die Planstellenaus-
stattung in den Besoldungsgruppen

– A 8+Z um 90 Planstellen

– A 9 (SFw) um 42 Planstellen und

– A 9+Z um 18 Planstellen für Unteroffiziere

erhöht werden. Zur Kompensation können 150 Planstel-
len der Besoldungsgruppe A 5 (Uffz) entfallen.

B e g r ü n d u n g

Im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundeswehr
ist in der Feldwebellaufbahn eine erweiterte Dienstpos-
tenbündelung von BesGr. A 7 bis A 9 vorgenommen wor-
den und durch Änderung der Soldatenlaufbahnverord-
nung (SLV) eine Verkürzung der zeitlichen Mindestvor-
aussetzungen für Beförderungen in verschiedenen Lauf-
bahnen erfolgt. Dadurch können Unteroffiziere mit
Portepée, insbesondere in den Dienstgraden Oberstabs-,
Stabs- und Hauptfeldwebel, trotz erfüllter Voraussetzun-
gen nach der SLV nicht immer zeitnah befördert werden,
weil die entsprechenden Planstellen fehlen.

Mit der Realisierung der vorstehenden Forderungen
wäre es möglich, die derzeit bestehenden Wartezeiten für
Beförderungen zum nächsten Dienstgrad zu verkürzen.

Kosten
Weiter hat der Verteidigungsausschuss in seiner 11. Sit-
zung am 10. Mai 2006 den Entwurf des Einzelplans 08

Rund 1,7 Mio. Euro jährlich, zu erwirtschaften aus den
militärischen Personaltitelansätzen im Einzelplan 14.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1326

II. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Ver-
teidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 1404 Bundeswehrverwaltung und Rechts-
pflege sowie Personalausgaben für
das Zivilpersonal bei den Kom-
mandobehörden, Truppen usw.

Titel 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Richterinnen, Richter,
Professorinnen, Professoren, Beam-
tinnen und Beamte

Antrag

Der Haushaltsausschuss möge beschließen:

– 50 Planstellen der BesGrp A 8 nach BesGrp A 9 m

– 15 Planstellen der BesGrp A 9 nach BesGrp A 9 mZ

zu heben.

B e g r ü n d u n g

In der BesGrp A 9 m stehen mit Stand Januar 2006
98 Beamtinnen/Beamte für eine Beförderung zur Amts-
inspektorin/zum Amtsinspektor heran. Trotz der Hebung
von 40 Planstellen im Haushaltsjahr 2004 hat sich die
Anzahl der für eine Beförderung anstehenden Beamtin-
nen/Beamten in 2005 nicht wesentlich verringert. Auf
absehbare Zeit ist auch nicht mit einer deutlichen Redu-
zierung zu rechnen. Die durchschnittliche Wartezeit be-
trägt derzeit 16 Monate.

Die Angaben beziehen sich auf Beamtinnen/Beamte des
mittleren nichttechnischen Dienstes – insbesondere des
feuerwehrtechnischen Dienstes –, soweit sie in die Rei-
hungsliste für den nichttechnischen Dienst mit aufge-
nommen worden sind und die laufbahnrechtlichen Vor-
aussetzungen erfüllen.

In der BesGrp A 9 mZ stehen Stand Januar 2006 43 Be-
amtinnen/Beamte, die die laufbahnrechtlichen Voraus-
setzungen erfüllt haben, zur Beförderung an. Die durch-
schnittliche Wartezeit beträgt 13 Monate.

Durch diese Planstellenverbesserungen können die beste-
henden Wartezeiten nach BesGrp A 9 m und A 9 mZ deut-
lich verringert, aber nicht vollständig beseitigt werden.

Kosten

Rund 130 000 Euro jährlich, zu erwirtschaften aus den
Personaltitelansätzen für das Zivilpersonal im Einzel-
plan 14.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
in seiner 9. Sitzung am 5. April 2006 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) – Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-

der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN seine Annahme.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 16. Sitzung
am 17. Mai 2006 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) – Einzelplan 15 Bundes-
ministerium für Gesundheit – gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine An-
nahme.

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushalts-
gesetz 2006) – Einzelplan 12 Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung – in seiner 15. Sitzung am
17. Mai 2006 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Annahme mit den sich aus den nach-
folgend aufgeführten Änderungsanträgen ergebenden Ab-
weichungen:

I. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfrak-
tion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1202 Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 07 Zuschüsse für Aufklärungs- und Er-
ziehungsmaßnahmen zur Bekämp-
fung der Verkehrsunfälle

Antrag

Ergänzung der Erläuterungsziffer 2 durch Nr. 3 zu 2 wie
folgt:

3. Sondermaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssi-
cherheit.

Dazu gehören u. a. Maßnahmen, die das freiwillige Fah-
ren mit Licht am Tage und das Tragen von Fahrradhel-
men fördern.

B e g r ü n d u n g

Tagfahrlicht

Fahren mit Licht am Tage lässt einen signifikanten Bei-
trag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erwarten. Zu
diesem Ergebnis kommt auch eine Untersuchung der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die im Auftrag
des BMVBS durchgeführt wurde. Anlass für diesen Auf-
trag war, dass in vielen Staaten Europas bereits positive
Erfahrungen gemacht wurden, diese aber z. B. wegen
der geographischen Verhältnisse sowie Verkehrs- und
gend – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen

Witterungsverhältnisse nicht auf Deutschland übertrag-
bar sind.

Drucksache 16/1326 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Tragen von Fahrradhelmen

Eine aufklärende Kampagne über den Nutzen von Fahr-
radhelmen soll dazu beitragen, dass mehr erwachsene
Fahrradfahrer als bisher einen Helm tragen und
schwere Unfallfolgen – vor allem im Kopfbereich – ver-
hindert werden.

Erwachsene Fahrradfahrer würden sich somit nicht nur
selbst besser schützen, sondern zugleich eine wichtige
Vorbildfunktion übernehmen. Denn es ist davon auszu-
gehen, dass durch Erwachsene, die sich vorbildlich ver-
halten, auch das Tragen von Fahrradhelmen bei Kin-
dern positiv beeinflusst wird.

Ziel muss es sein, eine Trendwende einzuleiten und das
Radfahren mit Helm zur Selbstverständlichkeit werden
zu lassen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.

II. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1203 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes – Bundeswasserstraßen –

Titel 124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpach-
tung und Nutzung

Antrag

Änderung des Haushaltsvermerks i. S. e. Entgeltermäßi-
gung für Vereine der Sport- und Freizeitschifffahrt

Im Einzelnen:

Ergänzung des Haushaltsvermerks wie folgt:

3. Nach § 63 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 BHO wird zugelas-
sen, dass mit In- Kraft-Treten der „VV-WSV 2604
Nutzungsentgelte“ bundeseigene Land- und Wasser-
flächen eingetragenen Vereinen der Sport- und
Freizeitschifffahrt, die einem vom Deutschen Olympi-
schen Sportbund (DOSB) anerkannten Spitzenver-
band des Sports angehören, gegen ein um ein Drittel
ermäßigtes Entgelt überlassen werden.

Ferner wird nach § 63 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 BHO zu-
gelassen, dass durch die Anwendung der „VV-WSV
2604 Nutzungsentgelte“ bewirkte Entgelterhöhungen
um mehr als ein Drittel stufenweise erfolgen. Das
volle Entgelt muss am 1. Januar 2011 erreicht sein,
auch darf ab diesem Zeitpunkt eine stufenweise An-
passung nicht mehr vereinbart werden.

B e g r ü n d u n g

Die Mitgliedschaft in einem vom DOSB anerkannten
Spitzenverband des Sports setzt Vereinseigenschaft und
Gemeinnützigkeit voraus. Die 1/3-Reduktion wird somit

Mit Einführung der geltenden Verwaltungsvorschrift
VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte im Mai 2004 wurde die
bis dahin praktizierte 1/3-Reduktion gestrichen und das
volle Entgelt erhoben.

Entgeltanhebungen um mehr als ein Drittel bedeuten für
die Nutzer eine unzumutbare Härte, die durch eine stu-
fenweise Anpassung abgefedert werden kann. Dies be-
trifft insbesondere Nutzungen von Vereinen der Sport-
und Freizeitschifffahrt in Westberlin und den neuen Bun-
desländern, wo aufgrund extrem niedriger Ausgangs-
entgelte aus der Zeit vor dem Beitritt Steigerungsraten
von mehreren 100 Prozent auftreten können.

Die Zielentgelte müssen innerhalb eines für die Nutzer
angemessenen, aber im fiskalischen Interesse gleich-
wohl überschaubaren Zeitraums erreicht sein. Ein-
schließlich des Haushaltsjahres 2006 verbleibt 16 Jahre
nach dem Beitritt den Nutzern in Westberlin und den
neuen Bundesländern ein weiterer Anpassungszeitraum
von 5 Jahren.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.

III. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1210 Bundesfernstraßen (Bundesautobah-
nen und Bundesstraßen)

Titel 741 31 Erhaltung, Um- und Ausbau ein-
schließlich Lärmschutzmaßnahmen
(Bundesautobahnen)

Titel 741 41 Erhaltung, Um- und Ausbau ein-
schließlich Lärmschutzmaßnahmen
(Bundesstraßen)

Antrag

Aufstockung der Lärmsanierungsmaßnahmen um
50 Mio. Euro.

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Absenkung des
Titels 741 11 um 25 Mio. Euro.

Im Einzelnen:

1. Erhöhung der Ansätze bei den Titeln 741 31 und
741 41 um jeweils 12,5 Mio. Euro

2. Ergänzung der Erläuterungen wie folgt:

● Titel 741 31:

„In den veranschlagten Titelansätzen 741 31 und
821 31 sind 25 000 TEuro für Lärmschutzmaß-
nahmen an bestehenden Bundesautobahnen vor-
gesehen. Können diese Mittel im Haushaltsvoll-
zug nicht vollständig für Zwecke der Lärmsanie-
rung verausgabt werden, sind damit auch Maß-
nahmen der Lärmvorsorge zu finanzieren“.

● Titel 741 41:

„In den veranschlagten Titelansätzen 741 41 und

auf gemeinnützige Vereine der Sport- und Freizeitschiff-
fahrt beschränkt.

821 41 sind 25 000 TEuro für Lärmschutzmaß-
nahmen an bestehenden Bundesstraßen vorgese-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1326

hen. Können diese Mittel im Haushaltsvollzug
nicht vollständig für Zwecke der Lärmsanierung
verausgabt werden, sind damit auch Maßnahmen
der Lärmvorsorge zu finanzieren“.

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1222 Eisenbahnen des Bundes

Titel 891 05 Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes

Antrag

Erhöhung des Ansatzes um 25 Mio. Euro.

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Absenkung des
Titels 891 01 um 25 Mio. Euro.

B e g r ü n d u n g

Mit dieser Aufstockung wird die Absichtserklärung in der
Koalitionsvereinbarung – „Wir streben eine Trendwende
bei der Lärmbelastung der Bevölkerung, insbesondere
im Bereich Verkehrslärm, an“ – wirksam in die Praxis
umgesetzt. Die Bemühungen der Politik zur Reduzierung
von Belastungen durch Verkehrslärm würden in der
Öffentlichkeit verdeutlicht werden.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.

IV. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1202 Allgemeine Bewilligungen

Titelgruppe 03 Zukunftssicherung der deutschen
Magnetschwebebahntechnik

Titel 882 31 Zuweisungen an die Länder zur Re-
alisierung von Anwendungsstre-
cken für die Magnetschwebebahn-
technik

Antrag

Streichung der im Haushaltsvermerk vorgesehenen Aus-
gabensperre für die Planungskosten.

B e g r ü n d u n g

Die Planung und Realisierung von Anwendungsstrecken
für die Magnetschwebebahntechnik dient der Sicherung
der Magnetschwebebahntechnik und liegt im Interesse
des Technologievorsprungs, des Erhalts der Arbeits-
plätze und der Sicherung des Industriestandorts
Deutschland.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

V. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Antrag

Ausbringung eines neuen Titels und Bereitstellung von
Mitteln für die Erstellung des Masterplans Güterverkehr
und Logistik. Dafür sollen im Einzelplan 12 Mittel in
Höhe von insgesamt 1.850 T Euro mit folgender Auftei-
lung eingestellt werden:

Haushaltsjahr 2006: 500 TEuro,
Haushaltsjahr 2007: 1.100 TEuro,
Haushaltsjahr 2008: 250 TEuro.

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den zusätzlich zur
Verfügung gestellten Mitteln für Forschung und Entwick-
lung.

B e g r ü n d u n g

Die Koalitionsvereinbarung sieht die Erarbeitung eines
Masterplans Güterverkehr und Logistik vor. Ziel ist die
Steigerung der Effizienz des Gesamtverkehrssystems. Im
Ergebnis wird der Masterplan ein handlungsorientiertes
Konzept sein zur Stärkung des Standorts und damit der
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Er soll auch zur
Schaffung von mehr Akzeptanz des Güterverkehrs und
der Logistik in der Öffentlichkeit beitragen.

Der Masterplan soll im Dialog und unter Moderation der
Verkehrswirtschaft, der verladenden Wirtschaft und mit
wissenschaftlicher Unterstützung, mit den Ländern und
mit unseren Nachbarn, erarbeitet werden.

Der Masterplan wird eine Bestandsaufnahme von Stär-
ken und Schwächen vornehmen und, davon ausgehend,
Handlungsfelder (z. B. Investitionen und deren Finanzie-
rung, Vernetzung, Märkte und Marktbedingungen, Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien) identifizie-
ren. Daraus wird der Handlungsbedarf abzuleiten und
Handlungsempfehlungen zu erarbeiten sein.

Die Erarbeitung des Masterplans ist ein komplexer Pro-
zess in fachlicher und kommunikativer Hinsicht. Zur Be-
wältigung dieses Arbeitsprozesses benötigt das BMVBS
externen Sachverstand, insbesondere für Organisation,
Moderation und Dokumentation. Dafür sollen im Einzel-
plan 12 Mittel in Höhe von insgesamt 1.850 TEuro mit
folgender Aufteilung eingestellt werden:

Haushaltsjahr 2006: 500 TEuro,
Haushaltsjahr 2007: 1.100 TEuro,
Haushaltsjahr 2008: 250 TEuro.

Darüber hinaus sind im Haushalt 2006 Verpflichtungs-
ermächtigungen in Höhe von 1.350 TEuro, fällig im
Haushaltsjahr 2007 bis zu 1.100 TEuro und im Haus-
haltsjahr 2008 bis zu 250 TEuro, erforderlich.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. angenom-
men.

Drucksache 16/1326 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung

Kapitel 1203 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes – Bundeswasserstraßen –

Titelgruppe 01 Bau und Betrieb der Bundeswasser-
straßen

Titel 521 14 Aufwendungen für die maritime
Notfallversorgung und verkehrsbe-
zogener Feuerschutz

Antrag

Anpassung des Notschleppkonzeptes der Bundesregie-
rung.

Anpassung der Verpflichtungsermächtigung.

Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . 248.900 TEuro
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2007 bis zu . . . . . . . 11.900 TEuro
im Haushaltsjahr 2008 bis zu . . . . . . . 14.200 TEuro
im Haushaltsjahr 2009 bis zu . . . . . . . 21.600 TEuro
im Haushaltsjahr 2010 bis zu . . . . . . . 21.700 TEuro
im Haushaltsjahr 2011 bis zu . . . . . . . 21.800 TEuro
im Haushaltsjahr 2012 bis zu . . . . . . . 22.100 TEuro
im Haushaltsjahr 2013 bis zu . . . . . . . 22.100 TEuro
im Haushaltsjahr 2014 bis zu . . . . . . . 22.300 TEuro
im Haushaltsjahr 2015 bis zu . . . . . . . 22.600 TEuro
im Haushaltsjahr 2016 bis zu . . . . . . . 22.700 TEuro
im Haushaltsjahr 2017 bis zu . . . . . . . 22.900 TEuro
im Haushaltsjahr 2018 bis zu . . . . . . . 23.000 TEuro

B e g r ü n d u n g

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verkehrszahlen
größerer Schiffe in der Nord- und Ostsee ist eine An-
passung der Leistungskriterien einzelner gecharterter
Notschlepper im Hinblick auf die Anforderungen ein-
zelner Einsatzpositionen erforderlich. Die Verände-
rung der Leistungskriterien (Pfahlzug und vollständi-
ger Gas- und Explosionsschutz) bedingt die Charterung
von größeren und damit teureren Schleppern. Die
Gesamtkosten für alle gecharterten Fahrzeuge werden
sich von 229,8 Mio. Euro (bisherige Planung) für den
Zeitraum von 2006 bis 2018 auf 260,8 Mio. Euro (neue
Planung mit stärkeren Schleppern) erhöhen (+31,0
Mio. Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen sind
entsprechend dem Mittelbedarf anzupassen.

VII. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

Kapitel 1202 Allgemeine Bewilligungen

Titel 683 03 Beihilfen zur Ausbildungsförde-
rung in der Binnenschifffahrt

Antrag

Erhöhung des Ansatz um eine Million Euro und An-
passung der Verpflichtungsermächtigung wie folgt:

Verpflichtungsermächtigung 2.534 TEuro

im Haushaltsjahr 2008 bis zu 845 TEuro
im Haushaltsjahr 2009 bis zu 845 TEuro

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Absenkung des
Titels 780 14 um 1 Million Euro.

VIII. Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion

Einzelplan 12 Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

Kapitel 1225 Wohnungswesen und Städtebau

Titelgruppe 05 Rückflüsse aus Darlehen auf dem
Gebiet des baulichen Zivilschutzes

Titel 622 02 Entlastung von Wohnungsunter-
nehmen nach der Verordnung zum
Altschuldenhilfe-Gesetz (AHGV)

Antrag

Ergänzung des Haushaltsvermerks um folgende neue
Nr. 2:

2. Es können Ausgaben für Zinsen zur Vorfinanzie-
rung der Entlastung von Wohnungsunternehmen
durch die KfW Förderbank bis zu 1 Mio. Euro ge-
leistet werden.

B e g r ü n d u n g

Infolge der Vorbelastung von 54 Mio. Euro durch Un-
terdeckung im Jahr 2005 wird der Ansatz in 2006 vor-
aussichtlich bereits Mitte des Jahres erschöpft sein.
Um zu verhindern, dass die Wohnungsunternehmen
bis zu einem halben Jahr nach erfolgtem Abriss auf
die Tilgung ihrer Altschulden mit entsprechender Zins-
belastung warten müssen, soll die Möglichkeit der
Vorfinanzierung durch die KfW eröffnet werden.
Durch die Verzögerung eingeplanter und mit dem
Kredit gebenden Banken im Rahmen von Sanierungs-
konzepten verabredeter Entlastungen könnte sonst für
existenzgefährdete Wohnungsunternehmen Insolvenz-
gefahr bestehen.

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 12. Sitzung am 10. Mai 2006 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006)
– Einzelplan 16 – gutachtlich beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat
in seiner 9. Sitzung am 5. April 2006 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung der Haushaltsansätze für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe im Einzelplan 05 (Aus-
wärtiges Amt) und im Einzelplan 07 (Bundesministerium der
Justiz) beraten und empfiehlt einstimmig bei Abwesenheit
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2007 bis zu 845 TEuro

der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE. die Annahme mit den folgenden Änderungen:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1326

I. Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsentwurf
2006

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt

Kapitel 0502 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 23 Demokratisierungs- und Ausstat-
tungsbeihilfe, Minenbeseitigungspro-
gramme, Unterstützung von Maßnah-
men zur Förderung der Menschen-
rechte

Bereich: Minenbeseitigungspro-
gramme

Haushaltsentwurf: 8,396 Mio. Euro

Antrag 12,0 Mio. Euro

B e g r ü n d u n g

Jährlich werden 15 000 bis 20 000 Personen von Minen
und Blindgängern getötet, darunter viele Kinder. Ange-
sichts der akuten Bedrohung, die diese Waffen in vielen
Ländern der Welt darstellen, sollten die Finanzmittel für
Minenbeseitigungsprogramme mit 12 Mio. Euro auf dem
Stand des Vorjahres bleiben.

Andernfalls müssten Programme in stark von Minen be-
lasteten afrikanischen Ländern wie z. B. DR Kongo,
Sudan, Somalia und Angola erheblich eingeschränkt
oder ganz eingestellt werden.

II. Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsentwurf
2006

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt

Kapitel 0501 Auswärtiges Amt

Titel 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Beamtinnen und Beam-
ten, Professorinnen und Professoren

Antrag

Einrichtung einer festen Sachbearbeiterstelle im Büro
des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und huma-
nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt

B e g r ü n d u n g

Das Amt des Beauftragten für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt wurde auf
Wunsch des Deutschen Bundestages geschaffen. Damit
der Stelleninhaber seinen vielfältigen Aufgaben gerecht
werden kann, hat sich der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe bereits seit längerem für
eine bessere personelle Ausstattung seines Büros ein-
gesetzt. Das Engagement des Ausschusses war insofern
erfolgreich, als das Büro im Sommer 2005 durch eine
Sachbearbeiterstelle verstärkt wurde. Dieser Posten
war jedoch – befristet bis zur Haushaltsaufstellung
2006 – an anderer Stelle abgezogen worden. Um die
Kapazität des auch in der Öffentlichkeit stark wahr-
genommenen Arbeitsbereichs zu erhalten, plädiert der

III. Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsentwurf
2006

Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz

Kapitel 0702 Allgemeine Bewilligungen

Titel 684 01 Zuschüsse für überregionale Förder-
maßnahmen;
Nummer 2 der Erläuterungen:
Zuschuss für überregionale Förde-
rungsmaßnahmen auf dem Gebiet
der Menschenrechte

Titelansatz 160 000 Euro, davon 150 000 Euro
für die Übersetzung von EGMR-Ur-
teilen

Antrag

Beibehaltung des Ansatzes für die Übersetzung

B e g r ü n d u n g

Dieser Antrag unterstützt nachdrücklich das Vorhaben
des BMJ, 150 000 Euro für die deutschsprachige
Übersetzung der Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte bereitzustellen.

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte liegen nur – soweit Deutschland
nicht Verfahrensbeteiligter ist – in englischer und fran-
zösischer Sprache vor; eine Entscheidungssammlung
in deutscher Sprache gibt es nicht.

Durch einen leichteren Zugang der Entscheidungen
des EGMR können deutsche Richter die europäische
Rechtsprechung verstärkt in die deutsche Rechtspre-
chung aufnehmen. Dies trägt möglicherweise auch
dazu bei, dass die Zahl der Verfahren des EGMR, die
Deutschland betreffen, verringert wird.

18. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 10. Sitzung am 10. Mai 2006 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz
2006) – Einzelplan 30 – gutachtlich beraten und dem Gesetz-
entwurf mit den nachstehend im Einzelnen aufgelisteten Än-
derungen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.

I. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung und
Bildungsplanung

Titel 685 05 Strukturelle Innovationen in Bildung
Ausschuss für Menschenrechte für die Einrichtung einer
Planstelle.

und Forschung

Reg.-ansatz 32 260 TEuro

Drucksache 16/1326 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Antrag Verringerung um 1 000 TEuro auf
31 260 TEuro

B e g r ü n d u n g

Nach Beendigung des Einstein-Jahres wird ein gerin-
gerer Mittelbedarf für die folgenden Wissenschafts-
jahre erwartet.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. angenommen.

II. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3003 Berufliche Bildung und Maßnah-
men der Weiterbildung

Titel 632 02 Sonderprogramm zur Schaffung zu-
sätzlicher Ausbildungsplätze in den
neuen Ländern (einschl. Berlin-Ost)

Reg.-ansatz 95.000 TEuro

Antrag Absenkung um 4.000 TEuro auf
91.000 TEuro.

B e g r ü n d u n g

Die demographische Entwicklung führt zu einer gerin-
geren Nachfrage nach geförderten Ausbildungsplätzen
in den neuen Ländern, bereits 2006 wird ihre Zahl von
14.000 auf 13.000 sinken. Im Gespräch zwischen Bund
und Ländern ist eine weitere schrittweise Verringerung
bis auf Null in 2010. Aufgrund der veränderten Be-
darfsschätzung sowie des Minderabflusses in 2005 ist
es vertretbar, den Ansatz weniger stark steigen zu las-
sen als im Regierungsentwurf vorgesehen. Im Ver-
gleich zum Haushalt 2005 bedeutet dies weiterhin
einen tatsächlichen Aufwuchs von 10.000 TEuro.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

III. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung

Titel 685 02 Regionenorientierte Innovationsför-
derung in den neuen Ländern (Un-
ternehmen Region)

Reg.-ansatz 93.000 TEuro

B e g r ü n d u n g

Trotz des unbestreitbaren Erfolgs der Maßnahme un-
terliegt der Mittelabfluss offenbar erheblichen
Schwankungen. Aufgrund des deutlichen Minderab-
flusses in 2005 ist es vertretbar, den Ansatz des Regie-
rungsentwurfs um 2.000 TEuro zu kürzen. Im Vergleich
zum Haushalt 2005 bedeutet dies weiterhin einen tat-
sächlichen Aufwuchs von 1.000 TEuro.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

IV. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3004 Hochschulen, Wissenschaft und
Ausbildungsförderung

Titel 685 08 Exzellenzinitiative Spitzenförde-
rung von Hochschulen

Reg.-ansatz 142.500 TEuro

Antrag Absenkung um 42.500 TEuro auf
100.000 TEuro

B e g r ü n d u n g

Die Absenkung dient allein der Haushaltsklarheit und
wird zur Verringerung der Globalen Minderausgabe
verwendet. Sie ist zudem vertretbar, da aufgrund der
erst spät im Jahr 2006 fallenden Entscheidungen in
der Initiative die bereitgestellten Mittel bei weitem
nicht ausgeschöpft werden können. Der Minderbedarf
wird während der Laufzeit des Programms „Neue Im-
pulse für Innovation und Wachstum“ (6 Mrd. Euro-
Programm) bedarfsgerecht erneut bereitgestellt, so
dass das Gesamtvolumen der Bundesmittel für die
Exzellenzinitiative unverändert bleibt.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

V. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3005 Lebenswissenschaften, Umweltge-
rechte nachhaltige Entwicklung, Na-
turwissenschaftliche Grundlagen-
forschung

Titelgruppe 29 Umweltgerechte nachhaltige Ent-
wicklung
Antrag Absenkung des Ansatzes um 2.000
TEuro auf 91.000 TEuro

Titel 698 29 Deutsche Stiftung Friedensfor-
schung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/1326

Reg.-ansatz 0 TEuro (Tgr. 270.000 TEuro)

Antrag Erhöhung um + 1.000 TEuro auf
1.000 TEuro (Tgr. 271.000 TEuro)

B e g r ü n d u n g

Der Bedarf an Expertisen der Friedens- und Konflikt-
forschung nimmt gerade im Rahmen eines erweiterten
Sicherheitsverständnisses und einer Krisenpräven-
tionsperspektive weiter zu. Es gilt daher, die Erfor-
schung von Ursachen und Hintergründen von Krisen
zu stärken. Die Veränderung dient der Fortsetzung der
Verbesserung der Kapitalausstattung der Stiftung, da-
mit diese ihre Aufgaben auch erfüllen kann.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

VI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3001 Bundesministerium

Titel 972 01 Globale Minderausgabe

Reg.-ansatz – 187 500 TEuro

Antrag Reduzierung der Globalen Minder-
ausgabe (GMA) um 49 300 TEuro
auf – 138 200 TEuro

B e g r ü n d u n g

Um Flexibilität im Projektbereich zu gewährleisten, ist
eine gewisse Globale Minderausgabe sinnvoll. Im
Interesse der Haushaltsklarheit sollte sie aber auf eine
realistische Größenordnung beschränkt bleiben. Inso-
fern erfolgt eine Reduzierung auf eine Höhe, die auf-
grund von Erfahrungen aus der Vergangenheit aus-
reichend erscheint.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

VII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3003 Berufliche Bildung und Maßnah-
men der Weiterbildung

Titel 685 70 Bundesinstitut für Berufliche Bil-
dung (BBIB) – Betrieb

Reg.-ansatz 28 248 TEuro

Antrag Verringerung um 500 TE auf 27 748
TEuro

B e g r ü n d u n g

Das BIBB ist im Jahr 2005 mit 26 743 TE (Betrieb)
ausgekommen. Das BIBB wird 2006 mit einer geringe-
ren Erhöhung als im Regierungsentwurf vorgesehen
seine Aufgaben erfüllen können. Einschließlich der Er-
höhung des VBL-Sanierungsgeldes (580 TEuro) be-
deutet der beantragte Ansatz immer noch einen Auf-
wuchs um 1 005 TE gegenüber dem Vorjahr.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

VIII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung

Titel 685 03 Strategien zur Durchsetzung von
Chancengleichheit für Frauen in
Bildung und Forschung

Reg.-ansatz 5 500 TEuro

Antrag Verringerung um 500 TEuro auf
5 000 TEuro

B e g r ü n d u n g

Die Verwirklichung der Chancengleichheit von
Frauen in Bildung und Forschung ist ein wichtiges
Thema. Es hat in den letzten Jahren erhebliche Fort-
schritte gegeben. Der Anteil der weiblichen Studie-
renden beträgt über 50 Prozent. Chancengleichheit
ist Teil der Vereinbarung zum Pakt für Forschung.
Allerdings ist der Frauenanteil in der Spitze der For-
schung aus verschiedenen Gründen noch sehr gering.
Das Programm sollte auf die spezifischen Problem-
bereiche fokussiert werden. So können die Ziele mit
einem etwas geringem Mittelansatz erreicht werden.
Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung auch so
vorgesehen. Zudem sind im Kapitel 30 04 Titel 632 01
in diesem Jahr noch einmal mehr als 15 Mio. Euro für
Chancengleichheit für Frauen in Forschung und
Lehre vorgesehen.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
Titelgruppe 37 Bundesinstitut für Berufliche Bil-
dung (BBIB)

FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Drucksache 16/1326 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IX. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung

Titel 685 08 Computer- und netzgestütztes Lernen

Reg.-ansatz 27 000 TEuro

Antrag Verringerung um 2 000 auf 25 000
TEuro

B e g r ü n d u n g

Die beabsichtigte Konzentration des Programms auf
berufliche Bildung ist richtig. Der Abruf war 2005 al-
lerdings sehr schlecht, mehr als 10 000 TEuro wurden
nicht abgerufen. Eine schnellere Abschmelzung des
Titels erscheint deshalb vertretbar.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

X. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3003 Berufliche Bildung und Maßnah-
men der Weiterbildung

Titel 893 01 Überbetriebliche Berufsbildungs-
stätten

Reg.-ansatz 25 000 TEuro

Antrag Erhöhung um 4 000 auf 29 000
TEuro

B e g r ü n d u n g

Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) er-
gänzen den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im
Dualen System. Gerade kleinere und mittlere Betriebe
sind nicht immer in der Lage, sämtliche Ausbildungsan-
forderungen alleine zu vermitteln. Durch die ÜBS ha-
ben auch sie die Möglichkeit auszubilden. Damit tragen
die ÜBS zur Sicherung bestehender und zur Schaffung
zusätzlicher Ausbildungsplätze sowie zur Sicherheit der
Qualität der Ausbildung bei. Es ist notwendig, die ÜBS
auf dem jeweiligen technischen Stand zu halten. Zudem
sollen sie zu Kompetenzzentren weiterentwickelt und
neu strukturiert werden. Durch die Mittelerhöhung
wird dazu ein zusätzlicher Beitrag geleistet.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen

XI. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung

Titel 685 12 Zukunft Bildung

Reg.-ansatz 31 200 TEuro

Antrag Verringerung um 1 200 auf 30 000
TEuro

B e g r ü n d u n g

Verringerung unter Berücksichtigung des Mittelabflus-
ses des Vorjahres. 2005 sind nicht mehr als 25 349
TEuro abgeflossen. Zudem wird das Programm um-
strukturiert, so dass in gewissem Umfang zunächst
Mittel frei werden. Die Reduzierung dient der Anpas-
sung an den tatsächlichen Bedarf.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

XII. Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung,
Forschung und Technikfolgenab-
schätzung

Kapitel 3002 Allgemeine Forschungsförderung
und Bildungsplanung

Titel 685 13 Innovative Arbeitsgestaltung und
Dienstleistungen

Reg.-ansatz 28 000 TEuro

Antrag Verringerung um 600 TEuro auf
27 400 TEuro

B e g r ü n d u n g

Verringerung unter Berücksichtigung des Mittelabflus-
ses des Vorjahres. 2005 sind nicht mehr als 26 800 TE
abgeflossen. Zudem wird das Programm umstruktu-
riert, so dass in gewissen Umfang zunächst Mittel frei
werden. Die Reduzierung dient der Anpassung an den
tatsächlichen Bedarf.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung hat in seiner 10. Sitzung am 5. April 2006 den Ein-
zelplan 23 des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans für das
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Jahr 2006 gutachtlich beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/1326

tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die
Annahme des Einzelplans 23 mit folgenden Maßgaben zu
empfehlen:

I. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 685 01 Berufliche Aus- und Fortbildung

Erhöhung des Baransatzes für beruf-
liche Aus- und Fortbildung für den
Deutschen Akademischen Austausch-
dienst (DAAD) um 1.900 TEuro auf
23.400 TEuro bei Beibehaltung des
Soll-Ansatzes 2005.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

Erhöhung des Baransatzes für beruf-
liche Aus- und Fortbildung für die
Alexander von Humboldt Stiftung
(AvH) um 800 TEuro auf 3.500 TEuro
mit Beibehaltung des Soll-Ansatzes
2005.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

II. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 685 08 Zuschüsse an integrierte Fachkräfte
und rückkehrende Fachkräfte

Erhöhung des Baransatzes für inte-
grierte Fachkräfte und rückkehrende
Fachkräfte für CIM um 5.500 TEuro
auf 50.500 TEuro bei Beibehaltung
des Soll-Ansatzes.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

III. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 03 Förderung der Sozialstruktur

Erhöhung des Baransatzes für den
DGB um 300 TEuro von 1.200 TEuro
auf 1.500 TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

IV. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Titel 687 04 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der politischen Stiftungen

Erhöhung des Baransatzes zur Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben
der politischen Stiftungen um 6.000
TEuro von 181.000 TEuro auf 187.000
TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung zur Förderung entwicklungs-
wichtiger Vorhaben der politischen
Stiftungen auf das Niveau der Barmit-
tel von 180.000 TEuro auf 187.000
TEuro.

Einstimmige Annahme.

V. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 38 Förderung der internationalen Agrar-
forschung

Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung zur Förderung der internationa-
len Agrarforschung von 8.000 TEuro
auf 12.000 TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

VI. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenar-
beit

Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung für die bilaterale Finanzielle Zu-
sammenarbeit um 150.000 TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

VII. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 03 Bilaterale Technische Zusammenar-
beit

Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung zur Förderung der bilateralen
Technischen Zusammenarbeit um
82.000 TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

Drucksache 16/1326 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VIII. Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 04 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der Kirchen

Erhöhung der Beträge zur Förderung
entwicklungspolitischer Vorhaben der
Kirchen um 3.000 TEuro von 161.135
TEuro auf 164.135 TEuro.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

Einzelplan 23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung

Kapitel 2302 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 02 Beitrag zu den „Europäischen Ent-
wicklungsfonds“ der Europäischen
Union (Abkommen von Lomé und
Cotonou)

Darüber hinaus bittet der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung um Prüfung,

● ob der Deckungsvermerk in Haushaltsvermerk Nr. 2 so-
wie der Deckungsvermerk im Titel 866 01 Haushaltsver-
merk Nr. 3 und der Deckungsvermerk im Titel 896 03
Haushaltsvermerk Nr. 2 aufgehoben werden können.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

● ob ein Haushaltsvermerk eingeführt werden kann, dass
die Ausschüttung des EEF sich an den Kriterien der
MDG orientiert.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

● ob der Haushaltsvermerk Nr. 3 dahingehend ergänzt
werden kann, dass die Entscheidungen über die Höhe
deutscher Beiträge zu den Europäischen Entwicklungs-
fond der Einwilligung des Haushaltsausschusses und
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung bedürfen.

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen DIE LINKE. und FDP.

20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 8. Sitzung am
5. April 2006 den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bun-
destagsdrucksache 16/750 – gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN seine Annahme.

22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 10. Sit-
zung am 10. Mai 2006 den Entwurf eines Gesetzes über die

lich beraten und empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kenntnis-
nahme mit folgender Maßgabe:

Der Ausschuss für Kultur und Medien stellt fest:

Mit dem 25 Milliarden Euro-Investitionsprogramm hat die
Bundesregierung ein Wachstums- und Beschäftigungspaket
geschnürt, das eine wichtige Weichenstellung zur Verbesse-
rung der Chancen für einen nachhaltigen Aufschwung dar-
stellt.

Investitionen in Kunst und Kultur haben in der Vergangen-
heit hohe konjunkturwirksame Effekte erzielt. Die Stärkung
des kulturellen Sektors stellt häufig ein wirksames Instru-
ment der Struktur- und Regionalförderung dar. Gerade für
die Kultur in den neuen Ländern besteht auch weiterhin ein
bedeutender Bedarf an Investitionen, von denen die mittel-
ständische Wirtschaft und der Arbeitsmarkt, beispielsweise
durch den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften für Sa-
nierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden,
profitieren würden. Deshalb ist hier ein Programm zur
Sicherung von Kultureinrichtungen und Kunstgütern von
gesamtstaatlicher Bedeutung notwendig.

Der Ausschuss für Kultur und Medien fordert:

Das Ressort des Beauftragten für Kultur und Medien soll an
dem 25 Milliarden Euro-Investitionsprogramm beteiligt
werden. Das kann zum Beispiel durch Investitionen für den
Denkmalschutz und den Erhalt von Baudenkmälern und
anderen schutzwürdigen Kulturgütern (schwerpunktmäßig)
in den neuen Ländern erfolgen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat darüber hinaus in
seiner 9. Sitzung am 5. April 2006 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) – Ein-
zelplan 05 – gutachtlich beraten und einvernehmlich bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Kultur und Medien bittet das Auswärtige
Amt und den Haushaltsausschuss die notwendige Umstruk-
turierung des Goethe-Instituts positiv zu begleiten und die
Chancen einer beweglichen Haushaltsführung (Flexibilisie-
rung, Budgetierung) offensiv zu nutzen. Ferner unterstützt
der Ausschuss die Position zur auswärtigen Kultur- und Bil-
dungspolitik, die im Auswärtigen Ausschuss beschlossen
wurde.

Weiter hat der Ausschuss für Kultur und Medien ebenfalls
in seiner 9. Sitzung am 5. April 2006 den Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) – Ein-
zelplan 09 – gutachtlich beraten und einvernehmlich bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
Zustimmung empfohlen.

C. Besonderer Teil

1. Überblick

Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushalts-
gesetz 2006) in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) – Einzelplan 04 – gutacht-

am 1. Juni 2006 mit der Mehrheit der Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/1326

Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zugestimmt.

Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts
(Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen Änderungen
waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2006 gegen-
über dem Ist des Jahres 2005 einschließlich des Nachtrags
um 0,7 Prozent auf 261,6 Mrd. Euro. Im Regierungsentwurf
2006 war ein Ansatz von 261,7 Mrd. Euro vorgesehen ge-
wesen, der damit um 100 Mio. Euro gesenkt wurde.

Die Nettokreditaufnahme beträgt 38,190 Mrd. Euro und
sinkt damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag um 110 Mio. Euro.

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses

2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, mit
dem Bundeshaushalt 2006 würden wichtige Eckpunkte des
Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Bundeshaushalt 2006
entspreche dem neuen politischen Dreiklang „Sanieren,
Reformieren und Investieren“, den die große Koalition zu
ihrer Handlungsmaxime erklärt habe. Für die Haushalts-
und Finanzpolitik bedeute das, die Konsolidierung der öf-
fentlichen Haushalte voranzubringen, durch Wachstums-
impulse bereits kurzfristig die Weichen für mehr Wachstum
und Beschäftigung zu stellen und durch Strukturreformen
und Investitionen in die Zukunft die dauerhafte Finanzie-
rung der staatlichen Leistungen sicherzustellen.

Die Förderung des Wirtschaftswachstums und die nachhal-
tige Konsolidierung der Staatsfinanzen gingen Hand in
Hand. Die Wachstumsschwäche der vergangenen Jahre
habe deutlich gemacht, welche finanziellen Probleme nied-
rige gesamtwirtschaftliche Zuwachsraten für die öffentli-
chen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme mit
sich brächten. Ohne ein erhöhtes Wirtschaftswachstum
seien der Abbau der viel zu hohen Arbeitslosigkeit, die Sta-
bilisierung der sozialen Sicherungssysteme und die nachhal-
tige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht zu er-
reichen.

Nach der Wertung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
sei der Bundeshaushalt 2006 ein Haushalt des Übergangs.
Konsolidierung mit Augenmaß müsse mit gleichzeitigen
Impulsen für Wachstum und Beschäftigung synchronisiert
werden. Die große Koalition verbinde die notwendige Kon-
solidierungspolitik mit Maßnahmen, die bereits kurzfristig
die Wachstumsdynamik erhöhten, wie Investitionen in For-
schung und Bildung und in die Infrastruktur. Notwendig sei
ein kräftiger und nachhaltiger Wachstumsschub, auch um
ein ausreichend stabiles konjunkturelles Umfeld für die not-
wendige weitere Haushaltskonsolidierung ab 2007 zu errei-
chen. Die große Koalition lege in dieser Legislaturperiode
zur Stärkung besonders zukunftsträchtiger Bereiche ein So-
fortprogramm mit einem Gesamtvolumen von 25 Mrd. Euro
auf, um kurzfristig übergreifend wirkende Wachstumsim-

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hoben hervor, der
konjunkturunterstützende Bundeshaushalt 2006 verschaffe
den nötigen Rückenwind, um 2007 die beiden zentralen
haushalts- und finanzpolitischen Ziele der großen Koalition
zu erreichen, nämlich die Einhaltung der Regelgrenze des
Artikels 115 des Grundgesetzes (GG) und die Einhaltung
des Defizitkriteriums des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes.

Gemäß den Darlegungen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD überschreite die Nettokreditaufnahme des beschlosse-
nen Bundeshaushalts zwar die Regelgrenze des Artikels 115
GG, dies sei aber zur Abwehr der drohenden Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts notwendig und ge-
rechtfertigt. Aus Sicht der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD drohe nämlich im Jahr 2006 eine ernsthafte und nach-
haltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,
da insbesondere das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes
aber auch das Ziel eines angemessenen Wirtschaftswachs-
tums ohne konjunkturgerecht einsetzende Konsolidierung
gefährdet sei. Trotz einer Zunahme des Bruttoinlandspro-
dukts von real 1,6 Prozent sei zu erwarten, dass das Un-
gleichgewicht zwischen außenwirtschaftlichen und binnen-
wirtschaftlichen Kräften fortbestehe. Insbesondere könne
der private Konsum von der Erholungstendenz voraussicht-
lich nicht durchgreifend profitieren. Es müsse der Gefahr
entgegengewirkt werden, dass sich die derzeitige Schwäche
des privaten Konsums und die unbefriedigende Lage auf dem
Arbeitsmarkt verfestigten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, der Haus-
halt folge strikt den Grundsätzen von Wahrheit und Vollstän-
digkeit gemäß Artikel 110 GG. Die Steuereinnahmenansätze
seien vollständig vom Arbeitskreis Steuerschätzungen über-
nommen worden. Die gesamtwirtschaftlichen Wachstums-
annahmen der Bundesregierung seien vorsichtig geschätzt
und bewegten sich eher am unteren Ende der Schätzungen
von Institutionen und Organisationen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hoben hervor, die
vom Haushaltsausschuss beschlossene Verlagerung der Ver-
anschlagung der Versorgungsausgaben für die Beamten,
Richter und Soldaten, die bisher zentral erfolgte, in die Ein-
zelpläne der jeweiligen Ressorts sei ein historischer Schritt.
Dadurch würde die Sach- und die Finanzverantwortung zu-
sammengeführt und so mehr Transparenz geschaffen.

Zum Abschluss des Bundeshaushalts 2006 erklärten die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD, sie hätten in den Bera-
tungen das Ziel erreicht, die Investitionsausgaben mit 23,2
Mrd. Euro trotz der Einsparungen zur Auflösung der Globa-
len Minderausgaben konstant zu halten. Die Nettokreditauf-
nahme habe sogar um rund 100 Mio. Euro auf 38,19 Mrd.
Euro abgesenkt werden können.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hielten die von der
Opposition vorgelegten Anträge für Einsparmaßnahmen für
wenig überzeugend. Im Übrigen reichten sie ohnehin nicht
aus, um die Nettokreditaufnahme unter die Regelgrenze des
Artikels 115 GG zu drücken.

Die Fraktion der FDP hob hervor, mit dem Haushalt 2006
werde die Widersprüchlichkeit der großen Koalition in der
Haushaltspolitik dokumentiert. Gemäß des Koalitionsver-
pulse zu setzen. Im Haushalt 2006 würden bereits 3,5 Mrd.
Euro ausgewiesen.

trags wollten CDU/CSU und SPD einen anderen Weg in der
Haushaltspolitik gehen als dies bei Rot-Grün der Fall gewe-

Drucksache 16/1326 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sen sei. Die Konsolidierungspolitik sollte im Vordergrund
stehen. Hier versage die große Koalition mit einer Neuver-
schuldung in Höhe von 38,19 Mrd. Euro auf ganzer Linie.
Höhere Steuereinnahmen, ein höherer Bundesbankgewinn
sowie eine deutlich verbesserte wirtschafts- und arbeits-
marktpolitische Situation müssten zu einer deutlichen Redu-
zierung der Neuverschuldung führen. Der erste Haushalt
2006 der großen Koalition schaffe nach sieben Jahren rot-
grüner Haushaltspolitik keine Wende. Er sei ein Produkt,
das einer großen Koalition unwürdig sei und für 2006 keine
Perspektive aufzeige. Beispiellos sei dabei die Abkehr der
Union von ihren Forderungen und Aussagen vergangener
Jahre. Ob Verschuldungsproblematik, Vermögensverzehr,
Forderungsverkäufe (Postpensionsdeal): die Union mache
das Gegenteil von dem, was sie noch bei den letzten
Haushaltsberatungen angeprangert habe. Dabei könne die
Verschuldung unter Berücksichtigung neu zu treffender,
politischer Grundsatzentscheidungen um mehr als 14 Mrd.
Euro zurückgeführt werden. Voraussetzung dafür sei:

– Umsetzung des „Liberalen Sparbuchs“ mit einem Ent-
lastungsvolumen von mehr als 8,3 Mrd. Euro.

– Rücknahme der Genshagener Beschlüsse und damit des
schuldenfinanzierten 25-Mrd.-Euro-Ausgabenprogramms
(4 Jahre).

Die Fraktion der FDP machte deutlich, der politische Wille
zur Konsolidierung sei im Haushalt 2006 auf „Sparflamme“
reduziert und vollends aus dem Blickfeld geraten. Die Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD erklärten kurzerhand „Spa-
ren“ zum Unwort des Jahres 2006. „Flammend“ sei einzig
das Plädoyer für eine höhere Neuverschuldung und der Ver-
weis, den Aufschwung in Deutschland nicht „kaputtsparen“
zu wollen. Dabei zeige sich die Widersinnigkeit politischen
Handelns gerade in diesem Kontext. Mit einem schulden-
finanzierten 25-Mrd.-Euro-Ausgabenprogramm auf Wachs-
tumsimpulse zu setzen und den Aufschwung gleichzeitig
nicht „kaputtsparen“ zu wollen, sei eine irreführende Leer-
formel. Sie suggeriere, ein Wirtschaftsaufschwung könne
nur durch staatliche Ausgabenprogramme erreicht werden,
während die Haushaltskonsolidierung hingegen einen wirt-
schaftlichen Abschwung verursache. Ein in sich schlüssi-
ges, der ökonomischen Vernunft gehorchendes, finanz- und
wirtschaftspolitisches Konzept sei nicht zu erkennen.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass der Haushalt
2006 den Weg in die Schuldenfalle zementiere. Mit 38,190
Mrd. Euro liege die Neuverschuldung im Jahr 2006 um rund
7 Mrd. Euro höher als beim Haushaltsabschluss 2005. Dies
sei ein Armutszeugnis und keine Erfolgsstory angesichts
wesentlich verbesserter gesamtwirtschaftlicher Eckdaten
und Einnahmeerlösen von 17 Mrd. Euro. Der Bundes-
haushalt 2006 dokumentiere die Kraft- und Mutlosigkeit der
Bundesregierung hinsichtlich der Beseitigung der Haus-
haltsprobleme. Anstelle eines nachhaltigen Konsolidie-
rungspakets beschließe sie ein 25-Mrd.-Euro-Ausgabenpro-
gramm und verschärfe damit sowohl in 2006 als auch in der
mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssituation. Der
Bundeshaushalt 2006 sei verfassungswidrig und setze ab-
sichtsvoll den Verfassungsbruch der letzten vier Jahre fort.
Angesichts einer konjunkturellen Erholung und eines erwar-
teten Wirtschaftswachstums von 1,6 Prozent (Bundesregie-

werden. Die Ausnahmeregelung des Artikels 115 GG werde
zur Regel unter den Bundesministern der Finanzen der SPD.

Die Fraktion der FDP stellte klar, dass die Bundesregierung
zum fünften Mal einen Haushalt vorlege, der in erheblichem
Maße zu einem erneuten Verstoß Deutschlands gegen die
Maastricht-Kriterien beitrage, obwohl bei steigenden Steu-
ereinnahmen die Lücke durch entschlossene Sparanstren-
gungen ohne weiteres zu schließen gewesen wäre. Trotz
vollmundiger Sparversprechungen stiegen die Bundesaus-
gaben im Zeitraum 2006 bis 2009 von 261,7 Mrd. Euro um
13,6 Mrd. Euro auf 275,3 Mrd. Euro an. Von einem Spar-
haushalt könne keine Rede sein. Es bestehe ein eklatantes
Missverhältnis zwischen der Schuldenreduzierung und den
Steuereinnahmen. Von 2006 bis 2009 sollte die Neuver-
schuldung um 18,3 Mrd. Euro sinken, die Steuereinnahmen
stiegen jedoch um 28,8 Mrd. Euro. Die Ausgabendynamik
sei weiterhin ungebremst. Das Ziel eines ausgeglichenen
Haushalts habe die Bundesregierung völlig aus den Augen
verloren. Die Schuldenlast, die unsere Kinder und Enkel zu
tragen hätten, steige weiter an. Der Investitionsverfall finde
in der mittelfristigen Finanzplanung seine Fortsetzung. Die
Investitionsquote sinke von 8,9 Prozent auf 8,5 Prozent im
Jahr 2009. Anders als von der großen Koalition immer wie-
der dargelegt, gebe es im Bundeshaushalt ein erhebliches
Einsparpotential.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Einzelplanberatun-
gen und die Bereinigungssitzung hätten deutlich gemacht,
dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung dem Prin-
zip der Umverteilung von unten nach oben folge. Fehlende
Einnahmen würden bei den Leistungen für sozial Benach-
teiligte eingespart. Es fehle ein Programm zur Schaffung
neuer Arbeitsplätze. Stattdessen würden Instrumente fortge-
schrieben, die sich bereits seit vielen Jahren als untauglich
erwiesen hätten. Es fehlten Ansätze, die dem Auseinander-
driften der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in
Ost- und Westdeutschland entgegenwirkten.

Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, in über 100 Ände-
rungsanträgen hätte sie gezeigt, wie der Haushalt sozial
verantwortungsbewusst umgestaltet werden kann. Beispiele
hierfür seien:

– Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 420 Euro pro
Monat (1,8 Mrd. Euro)

– Einführung einer kommunalen Investitionspauschale für
strukturschwache Kommunen (1,5 Mrd. Euro)

– Einführung einer elternbeitragsfreien Kindertagesstät-
tenbetreuung (1,2 Mrd. Euro)

– Modellprojekte eines öffentlich geförderten Beschäfti-
gungssektors (250 Mio. Euro)

– Verdoppelung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
(116 Mio. Euro)

– mehr Mittel für die Förderung der Integration von Zu-
wanderinnen und Zuwanderern (67 Mio. Euro)

– mehr Mittel für Weiterbildung und lebenslanges Lernen
(60 Mio. Euro)

– mehr Mittel für Aufklärung im Bereich der AIDS-Be-
kämpfung (5 Mio. Euro).
rung) könne der Verfassungsbruch nicht mit einer Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gerechtfertigt

Zur Gegenfinanzierung habe die Fraktion DIE LINKE. ins-
besondere detaillierte Kürzungsvorschläge bei den Rüs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/1326

tungsausgaben gemacht und das Eintreiben der ausstehen-
den Vertragsstrafen aus dem Lkw-Mautvertrag angemahnt.

Keiner der von den Oppositionsfraktionen eigenständig ein-
gebrachten Änderungsanträge habe die Zustimmung der
Mehrheit des Haushaltsausschusses gefunden. Mit Aus-
nahme des Beschlusses, die Versorgungsausgaben für Beam-
tinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen
und Soldaten künftig direkt bei den jeweiligen Ressorts zu
veranschlagen, hätten die Ausschussmitglieder der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD weitgehend den Haushaltsent-
wurf der Bundesregierung übernommen. Beispiel für eine
von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit ihrer Aus-
schussmehrheit beschlossene Abweichung vom Haushalts-
entwurf der Bundesregierung sei die Kürzung der Zuwen-
dungen für den Breitensport im Rahmen des „Goldenen
Planes Ost“ um ein Drittel auf 2 Mio. Euro. Die Fraktion
DIE LINKE. habe bei diesem Titel eine Erhöhung auf 5 Mio.
Euro beantragt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich in
den Einzelplanberatungen gegen eine eindimensionale Spar-
politik aus, die positive Impulse zur Lösung zukünftiger
Herausforderungen verhindere. Mit Blick auf die ange-
spannte Lage der öffentlichen Haushalte sei zwar eine Kon-
solidierung auf der Ausgaben- und eine Verbesserung auf der
Einnahmenseite geboten, eine zukunftsweisende Prioritäten-
setzung dürfe dabei jedoch nicht unter die Räder kommen.

Im Einzelnen legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den Beratungen Schwerpunkte auf folgende
Positionen:

Zur Haushaltskonsolidierung seien im Verteidigungsetat
(Einzelplan 14) beim Eurofighter die Stückzahlen zu redu-
zieren. Das Bundesministerium der Verteidigung wurde
darüber hinaus aufgefordert, eine Überarbeitung der
Beschaffungslisten und eine Anpassung an die realen Ein-
satzszenarien der Bundeswehr vorzunehmen mit dem Ziel,
ausschließlich industriepolitisch motivierte Luxus-Beschaf-
fungsprojekte zu beenden.

Der Bund zahle darüber hinaus zuviel bei der Förderung hei-
mischer Kohle. Haushaltrechtlich nicht tragbar sei, dass seit
Jahren der Weltmarktpreis für Kohle steige, gleichzeitig die
Absatzbeihilfen des Staates jedoch in gleicher Höhe aufrecht-
erhalten blieben. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
schlug deshalb vor, im Einzelplan 09 (Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie) einen neuen Einnahmetitel für
die Rückzahlung von Absatzbeihilfen zu schaffen. Auf diesen
Titel müsse die Ruhrkohle AG die zuviel erhaltenen Subven-
tionen in Höhe von 822,04 Mio. Euro an den Bund zurück-
zahlen.

Mit der Umwandlung des Privileges des Ehegattensplittings
in eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren
Höchstbetrag in Höhe von 10 000 Euro für Unterhaltspflich-
ten unter Ehe- und Lebenspartnern könnten der Bund, die
Länder und die Kommunen 5 Mrd. Euro Mehreinnahmen ge-
nerieren. Dieses Geld müsse in den Ausbau der Betreuungs-
infrastruktur für unter Dreijährige investiert werden.

Deutschland habe sich verpflichtet, ab dem Jahr 2015 jähr-
lich mindestens 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für
die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe be-

ders in den Einzelplänen 05 (Auswärtiges Amt) und 23
(Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung), unter Berücksichtigung des hohen Stel-
lenwertes von Krisenprävention und interkultureller Bezie-
hungen konsequent einzuhalten.

Im Bereich des Einzelplanes 12 (Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) machte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf aufmerksam, dass der
Bund mit Hilfe der Regionalisierungsmittel die Länder bei
der Bereitstellung eines attraktiven Nahverkehrsangebots
unterstütze. So konnte seit der Bahnreform der Nahverkehr
um 20 Prozent bei Verkehrsleistung und um 30 Prozent bei
der Anzahl der Fahrgäste wachsen. Diese Entwicklung solle
fortgesetzt werden. Der weitere Ausbau des umwelt- und
klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsträgers und die
Steigerung der Marktanteile des Schienenpersonennahver-
kehrs dürften nicht wie geplant abgebaut, sondern müssten
gestärkt werden.

Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung (Einzelplan 30) müsse nach Auffassung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bereich Effizienztechno-
logie und erneuerbare Energien gefördert werden, denn wer
in diesen Bereichen Fortschritte erziele, halte den Schlüssel
für die Lösung der Energiefrage von morgen in der Hand.
Dies sei Kern der Strategie „Weg vom Öl“. Bei der Grund-
lagenforschung für erneuerbare Energien und Energiespei-
cherung sowie bei der Erforschung von energieleitenden und
-umformenden Materialien wurden Titelansätze von jeweils
25 Mio. Euro vorgeschlagen.

Verbesserungen in der Qualität und der Anzahl der Integra-
tionskurse sowie die dringend erforderliche Ausweitung des
Teilnehmerkreises seien eine zentrale Aufgabe zur Förde-
rung und Stärkung der Integration. Die Mittel für die
Sprach- und Integrationskurse müssten nach Meinung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb auf dem
Stand des Jahres 2005 verbleiben.

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausga-
ben in Höhe von 21,588 Mio. Euro gegenüber rund 23,636
Mio. Euro im letzten Jahr vor. In dem einvernehmlich ge-
führten Berichterstattergespräch wurde die Globale Minder-
ausgabe in Höhe von 673 T Euro aufgelöst und auf einzelne
Titel heruntergebrochen. In der Einzelplanberatung wurden
keine von dem Berichterstattervorschlag abweichenden
Beschlüsse gefasst und im Übrigen der Regierungsentwurf
beschlossen.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsausschuss
einvernehmlich, den Haushaltsvermerk zur Flexibilisierung
gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 des Haushaltsgesetzes 2006 an die Be-
schlussfassung des Ausschusses in der Einzelplanberatung
zur Auflösung der Globalen Minderausgabe anzupassen.

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den Deut-
schen Bundestag Ausgaben von rund 556,925 Mio. Euro
veranschlagt worden. Zur Beratung dieses Einzelplans
reitzustellen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
warb deshalb dafür, dieses Ziel ressortübergreifend, beson-

lagen dem Haushaltsausschuss ausschließlich einvernehm-
liche Berichterstattervorschläge vor.

Drucksache 16/1326 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In der Einzelplanberatung wurde auf der Grundlage eines
interfraktionellen Antrags der Titelansatz „Geldleistungen
an die Fraktionen des Deutschen Bundestages“ um 6,382
Mio. Euro auf 67,613 Mio. Euro einvernehmlich heraufge-
setzt. Auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
DIE LINKE. wurden darüber hinaus die Aufwendungen für
die Beschäftigung von Mitarbeitern nach § 12 Abs. 3 des
Abgeordnetengesetzes von 107,963 Mio. Euro auf 117,868
Mio. Euro angehoben.

Auf der Basis dieser Beschlüsse erhöhte sich der Gesamt-
ansatz des Einzelplans um rund 18,853 Mio. Euro auf insge-
samt 575,778 Mio. Euro. Der Einzelplan wurde von allen
im Haushaltsausschuss vertretenen Fraktionen einvernehm-
lich angenommen.

Einzelplan 03 (Bundesrat)

Der Regierungsansatz bezifferte das Ausgabenvolumen die-
ses Einzelplans auf 18,887 Mio. Euro; das Ausgabensoll des
Vorjahres betrug 19,952 Mio. Euro. Im Rahmen des einver-
nehmlich geführten Berichterstattergesprächs wurde die
Globale Minderausgabe in Höhe von 696 T Euro aufgelöst
und auf einzelne Titel umgelegt. In der Einzelplanberatung
stellten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD keine Än-
derungsanträge. Die insgesamt 16 Änderungsanträge der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurden ohne Ausnahme abgelehnt. Diese Ände-
rungsanträge wurden mit dem Ziel der Haushaltskonsolidie-
rung unter anderem zu den Fahrtkosten, zu den Bezügen
und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten, zum Trennungsgeld, zum Geschäftsbedarf, zur
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume, zu
den Dienstreisen, zu den Kostenbeiträgen für Besuchergrup-
pen sowie zur Informationstechnik vorgelegt. In der Einzel-
planberatung schloss sich der Ausschuss den Berichterstat-
tervorschlägen zur Auflösung der Globalen Minderausgabe
an und übernahm im Übrigen den Regierungsansatz.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich, den Haushaltsvermerk zur Flexibili-
sierung gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 des Haushaltsgesetzes 2006
an die Beschlussfassung des Ausschusses in der Einzelplan-
beratung zur Auflösung der Globalen Minderausgabe anzu-
passen.

Einzelplan 04 (Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben
in Höhe von rund 1,621 Mrd. Euro nach rund 1,51 Mrd. Euro
im Vorjahr vor. In seiner Einzelplanberatung beriet der Haus-
haltsausschuss die Ansätze des Einzelplans in seiner Sitzung
am 17. Mai 2006 und schloss die Beratungen nach der Aus-
sprache mit der Bundeskanzlerin am 18. Mai 2006 ab. Nach
Abschluss seiner Beratungen senkte der Haushaltsausschuss
den Plafond dieses Einzelplans um 95 T Euro ab.

Über die einvernehmlich vorgelegten Berichterstatter-
vorschläge hinaus legten die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD sechs und die Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen 35 Änderungs-
anträge vor. Das Ziel der überwiegenden Zahl der von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die

zur Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staatsdefizit
abzusenken. Diese Anträge fanden ausnahmslos keine Mehr-
heit im Ausschuss.

Im Kapitel 04 01, Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt,
fand ausschließlich der bereits im Berichterstattergespräch
gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Absenkung des Baransatzes bei den Sachverständigen um
50 T Euro auf 355 T Euro Berücksichtigung. Der Vorschlag
der Fraktion der FDP, die Bezüge der Bundeskanzlerin, des
Bundesministers für besondere Aufgaben und der Staats-
ministerinnen und Staatsminister um 62 T Euro wegen Ein-
sparung einer Staatsministerin/eines Staatsministers abzu-
senken, fand ebensowenig eine Mehrheit im Ausschuss wie
die übrigen Einsparvorschläge der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Haushaltskonsolidierung.

Im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der Bundes-
regierung legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zwei Änderungsanträge vor; die Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten zusam-
men 13 Änderungsanträge in die Beratungen ein. Diese
Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss und blieben
damit unberücksichtigt.

Im Berichterstattergespräch war bereits Einvernehmen über
die Streichung des Haushaltsvermerks bei den Vermischten
Einnahmen erzielt worden. Der Vorschlag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen neuen Titel „Einnah-
men aus Eigenbeteiligungen der Teilnehmer politischer In-
formationsfahrten“ mit einem Ansatz von 2,21 Mio. Euro in
den Haushalt aufzunehmen, wurde mit der Mehrheit der
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der übrigen im Ausschuss vertretenen Fraktionen
abgelehnt. Bei dem Titel „Geschäftsbedarf und Kommu-
nikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-
gegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände“ wurde der
Baransatz einvernehmlich um 31 T Euro auf 1,26 Mio. Euro
reduziert. Aufgrund der einvernehmlichen Beschlüsse im
Berichterstattergespräch wurden der Baransatz bei den
Sachverständigen um 15 T Euro auf 16 T Euro abgesenkt
und die Haushaltsvermerke bei den Titeln „Öffentlichkeits-
arbeit“ und „Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstel-
lungen“ abgeändert. Weitere Anträge der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesen
beiden Titeln fanden keine Berücksichtigung. Die gleich
lautenden Absenkungsanträge der Fraktionen FDP und DIE
LINKE., den Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnli-
ches“ um 900 T Euro auf 1 Mio. Euro zurückzuführen,
konnte sich im Ausschuss nicht durchsetzen. Mit dem glei-
chen Ergebnis schloss die Abstimmung über die Anträge
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Reduzierung des mit 314 T Euro veranschlagten Ansatzes
des Titels „Allgemeine Informationspolitische Maßnah-
men“. Mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD wurde die Aufstockung des Ansatzes
des Titels „Informationspolitische Einrichtungen“ von
428 T Euro auf 459 T Euro beschlossen. Die inhaltlich glei-
chen Anträge der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Zurückführung des An-
satzes bei den Ausgaben für die Informationstechnik fanden
keine Mehrheit im Ausschuss.
Beratungen eingebrachten Anträge war es, die jeweiligen
Titelansätze zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung und

Im Kapitel 04 05, dem Kapitel des Beauftragten der Bun-
desregierung für Kultur und Medien, legten die Fraktionen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/1326

der CDU/CSU und SPD einen und die Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusam-
men 16 Änderungsanträge vor. Entsprechend dem einver-
nehmlichen Beschluss des Berichterstattergesprächs wurde
der Titel „Geschäftsbedarf und Kommunikation, Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Ge-
brauchsgegenstände“ um 30 T Euro auf 180 T Euro abge-
senkt. Die Kürzungsanträge der Fraktion der FDP bei den
Titeln „Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften“, „Aus-
und Fortbildung“, „Gerichts- und ähnliche Kosten“, „Sach-
verständige“ und „Dienstreisen“ konnten sich im Aus-
schuss nicht durchsetzen.

Ebenfalls ohne Erfolg blieben die Kürzungsanträge der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. in der Titelgruppe „Allgemeine
kulturelle Angelegenheiten“. Die Einsparvorschläge bezo-
gen sich u. a. auf die Ansätze der Titel „Forschung“, „För-
derung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und
Veranstaltungen in Berlin“, „Zuschuss für den Beschwer-
deausschuss des Deutschen Presserates“ und „Förderung von
national und international bedeutsamen Vorhaben, insbeson-
dere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation,
über die Kulturstiftung des Bundes“. Der Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD, die Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen bei dem Titel „Substanzerhaltung und
Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von
nationaler Bedeutung“ mittels eines neuen Haushaltsver-
merks teilweise qualifiziert zu sperren, wurde einvernehm-
lich bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. ange-
nommen. Der von der Fraktion DIE LINKE. in die Beratung
eingebrachte Antrag auf Aufstockung des Baransatzes für die
Filmförderung um 1,5 Mio. Euro auf 27,984 Mio. Euro fand
bei keiner weiteren Fraktion Unterstützung. In der Bereini-
gungssitzung wiederholte die Fraktion DIE LINKE. ihren
Antrag auf Erhöhung der Haushaltsmittel und wollte darüber
hinaus den bei diesem Titel vorhandenen Haushaltsvermerk
streichen. Die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE. fanden
keine Zustimmung.

Die von den Fraktionen FDP und DIE LINKE. zu den Titel-
gruppen „Kulturförderung im Inland“ und „Auslandsrund-
funk (Hörfunk und Fernsehen)“ in die Beratung eingebrach-
ten Anträge wurden im Ausschuss ausnahmslos
mehrheitlich zurückgewiesen.

Im Kapitel der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssi-
cherheitsdienstes der ehemaligen DDR wurde der Titel
„Kosten der Rekonstruktion vorvernichteter Unterlagen“
mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6 Mio.
Euro, fällig in den Jahren 2007 und 2008, und ein Haus-
haltsvermerk neu in den Haushalt aufgenommen. Als Kom-
pensation wurde bei dem Titel „Baumaßnahmen von mehr
als 1,0 Mio. Euro im Einzelfall“ die Verpflichtungsermäch-
tigung in gleicher Höhe gestrichen.

Im Kapitel 04 09, dem Kapitel der Beauftragten der Bun-
desregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
wurden in der Einzelplanberatung über die einvernehmli-
chen Beschlüsse des Berichterstattergesprächs hinaus keine
Anträge eingebracht.

Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt)

Euro im Vorjahr vor. Damit erhöhte sich die im Regierungs-
ansatz veranschlagte Summe der Ausgaben gegenüber dem
Vorjahr um rund 86,81 Mio. Euro.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD stellten anlässlich
der Einzelplanberatung über die Berichterstattervorschläge
hinaus vier Änderungsanträge; die Fraktion der FDP stellte
27, die Fraktion DIE LINKE. zwei und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elf Änderungsanträge. Die
FDP-Anträge waren überwiegend mit der notwendigen
Haushaltskonsolidierung und der Verpflichtung Deutsch-
lands zur Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staats-
defizit begründet. Die Kürzungsvorschläge der Fraktion der
FDP im Kapitel des Auswärtigen Amts betrafen überwie-
gend die Personaltitel und die personalabhängigen Ausga-
ben sowie den Geschäftsbedarf und die gesamte Titelgruppe
der Ausgaben für die Informationstechnik. Die Anträge fan-
den ohne Ausnahme keine Mehrheit. Einvernehmen bestand
unter den Berichterstattern darin, die Ausgaben der Öffent-
lichkeit in diesem, wie in allen übrigen Kapiteln, bis zur
Bereinigungssitzung zurückzustellen. Ansonsten wurde das
Kapitel des Auswärtigen Amts ohne Änderungen gegenüber
dem Regierungsansatz angenommen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragten die
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den An-
satz der außerordentlichen Ausgaben für außenpolitische
Zwecke um 500 T Euro gegenüber dem Regierungsansatz
abzusenken. Weitere Kürzungsanträge dieser beiden Frak-
tionen betrafen den Ausgabenansatz der Kosten von Staats-
besuchen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieser sollte
auf Wunsch der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN um 500 T Euro auf 2,047 Mio. Euro reduziert
werden. Darüber hinaus beantragten sie, die Kosten der
Konferenzen, Tagungen etc. um 600 T Euro auf 1,809 Mio.
Euro zurückzuführen. Alle diese vorgenannten Anträge
wurden trotz der Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE. mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD abgelehnt. Bei dem Titel der Kosten
aus Anlass der deutschen Präsidentschaft in der EU und des
deutschen G8-Vorsitzes 2007 wurde von den Berichterstat-
tern einvernehmlich eine redaktionelle Änderung beim
Haushaltsvermerk vorgenommen. Der Antrag der Fraktion
der FDP, der bei diesem Titel eine Kürzung um 2,3 Mio.
Euro auf 10 Mio. Euro vorsah, fand keine Mehrheit.

Der Vorschlag der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Ausgaben für Einladungen publizistischer
und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Aus-
landes (Besucherprogramm) von 3,055 Mio. Euro um
500 T Euro bzw. 300 T Euro zurückzuführen, fand neben
der Unterstützung durch die antragstellenden Fraktionen
auch die Unterstützung der Fraktion DIE LINKE., jedoch
keine Mehrheit im Ausschuss. Der Vorschlag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Ausgaben für die För-
derung und den Unterhalt von Einrichtungen für Deutsche
im Ausland geringfügig um 20 T Euro auf 797 T Euro zu
kürzen fand ebensowenig eine Zustimmung im Ausschuss
wie der Vorschlag, die Ausgaben für humanitäre Hilfsmaß-
nahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe um
5 Mio. Euro auf insgesamt 55 Mio. Euro zu erhöhen. In der
Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen
Plafond in Höhe von rund 2,292 Mrd. Euro nach 2,205 Mrd.

DIE GRÜNEN die Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung für das Haushaltsjahr 2007 um 4 Mio. Euro auf 9 Mio.

Drucksache 16/1326 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Euro. Der Antrag konnte sich gegen die Stimmenmehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD nicht durchsetzen
und wurde abgewiesen.

Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und FDP, den
Ansatz der Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe,
Minenbeseitigungsprogramme, Unterstützung von Maßnah-
men zur Förderung der Menschenrechte um 7,604 Mio.
Euro auf 25,88 Mio. Euro bzw. um 5 Mio. Euro auf 23,276
Mio. Euro anzuheben, konnten sich im Ausschuss nicht
durchsetzen. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Aus-
schuss auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
einvernehmlich den Baransatz dieses Titels um 504 T Euro
auf 18,78 Mio. Euro und schichtete zur Kompensation
Haushaltsmittel aus Kapitel 05 01 Titel 453 01 (Tren-
nungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugsvergütun-
gen) um. Darüber hinausgehende Anträge der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben
unberücksichtigt.

Die von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN geforderte Absenkung des Titelansatzes für die
Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im internati-
onalen Bereich um 2 Mio. Euro auf 138,273 Mio. Euro wur-
den mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zurückgewiesen.
Ebenfalls ohne Mehrheit blieben die Anträge der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die sonstigen Leis-
tungen an internationale Organisationen von 17 Mio. Euro auf
15 Mio. Euro abzusenken bzw. um 1,5 Mio. Euro auf 18,5
Mio. Euro aufzustocken.

Der Titelansatz für die Unterstützung von internationalen
Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedens-
erhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige
Amt sollte auf Antrag der Fraktion der FDP um 3 Mio. Euro
auf 9,208 Mio. Euro abgesenkt, nach Vorstellung der Frak-
tion DIE LINKE. um 7,792 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro
aufgestockt und auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN um 3 Mio. Euro auf 15,208 Mio. Euro
erhöht werden. Die Anträge fanden keine Mehrheit im
Ausschuss. Auch der zu diesem Titel von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereinigungssitzung
gestellte Antrag auf Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung konnte keine Mehrheit finden.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde
der deutsche Beitrag im Rahmen der G8-Initiative zur
Abrüstungs- und Nichtverbreitungszusammenarbeit um
2,5 Mio. Euro auf 58,518 Mio. Euro gekürzt. Im Gegenzug
wurde der Ansatz der Förderung der deutschen Sprache im
Ausland sowie die kultur- und bildungspolitische Förderung
deutscher Minderheiten in MOE- und GUS-Staaten um den
gleichen Betrag auf 23,993 Mio. Euro erhöht. Damit sollte
das Pilotprojekt Budgetierung des Goethe-Instituts auf zwei
weitere Projekte in Mittel- und Osteuropa/Zentralasien und
Nordamerika erweitert werden. Der Antrag der Fraktion der
FDP, den Titelansatz für den deutschen Beitrag im Rahmen
der G8-Initiative um 6,018 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro ab-
zusenken, konnte sich ebenso wenig durchsetzen wie der
Antrag, den Ansatz der deutschen Beteiligung an zivilen
Krisenmanagementmaßnahmen im Rahmen der Europäi-

Euro zurückzuführen. Der letzte Kürzungsantrag innerhalb
dieses Kapitels der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Ausgaben für Einrichtungen zur Pflege der Auslandsbe-
ziehungen um 200 T Euro auf 1,652 Mio. Euro abzusenken,
blieb ohne Berücksichtigung.

Auch die von der Fraktion der FDP im Kapitel „Vertretun-
gen des Bundes im Ausland“ gestellten drei, zum Teil ge-
ringfügigen Kürzungsanträge fanden im Ausschuss keine
Mehrheit.

Im Kapitel „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“
wurden die Titel „Programmarbeit“, „Internationale Aktivi-
täten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-ausländischer
Kultureinrichtungen im Inland und Ausland“, „Nicht auf-
teilbare Personalkosten für Fachberater für Deutsch“,
„Goethe-Institut e. V. München – Betrieb“ und „Goethe-
Institut e. V. München – Investitionen“ in die Bereinigungs-
sitzung zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung stimmt
der Ausschuss einvernehmlich einer Umschichtung von
Haushaltsmitteln zu Lasten dieses Titels in Höhe von
7,3 Mio. Euro und der damit in Zusammenhang stehenden
Ergänzung des Haushaltsvermerks zu. Eine Ergänzung des
Haushaltsvermerks in gleichem Sinne erfolgte beim Titel
„Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kul-
tur- und bildungspolitische Förderung deutscher Minderhei-
ten in MOE und GUS“. Der von der Umschichtung und den
geänderten Haushaltsvermerken begünstigte Titel „Interna-
tionale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und deutsch-
ausländischer Kultureinrichtungen im In- und Ausland“
wurde bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, im Übri-
gen einvernehmlich beim Baransatz von 9,956 Mio. Euro
auf 10,014 Mio. Euro aufgestockt. Ebenfalls von einer Um-
schichtung von Haushaltsmitteln innerhalb des Einzelplans
profitierte der Titel „Goethe-Institut e. V. München – Be-
trieb“; der Ansatz wurde von 106,502 Mio. Euro auf
113,802 Mio. Euro erhöht. Dieser Beschluss fiel einver-
nehmlich.

Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in
Höhe von rund 4,024 Mrd. Euro gegenüber 4,126 Mrd.
Euro im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um 101,721 Mio.
Euro unter dem des Vorjahres. In der Einzelplanberatung
reduzierte der Haushaltsausschuss den Ausgabeansatz die-
ses Einzelplans um rund 18 Mio. Euro.

In den Berichterstattergesprächen waren insbesondere auf
Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zahlrei-
che Titel offen gestellt worden. In der Einzelplanberatung
legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD über die Be-
richterstattervorschläge hinaus 161 Änderungsanträge vor.
Diese über alle Kapitel und Titel des Einzelplans gestellten
Anträge dienten in großer Zahl dem Zweck der Auflösung
der in diesem Einzelplan veranschlagten Globalen Minder-
ausgabe. Von den veranschlagten rund 132 Mio. Euro der
Globalen Minderausgabe wurden durch diese Änderungs-
anträge 65,006 Mio. Euro aufgelöst; der noch verbleibende
Teil der Globalen Minderausgabe beziffert sich auf 66,994
Mio. Euro. Die Fraktion der FDP brachte insgesamt 80 An-
träge ein, die überwiegend Kürzungen zum Zwecke der
schen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und an
Polizeieinsätzen der VN/EU um 2 Mio. Euro auf 6,104 Mio.

Haushaltskonsolidierung und zur Einhaltung der Drei-Pro-
zent-Grenze beim Staatsdefizit zum Ziel hatten. Auch ein

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/1326

großer Teil der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellten 76 Kürzungsanträge waren mit der
Haushaltskonsolidierung begründet. Als weiterer Grund
wurde u. a. die Gegenfinanzierung der Erhöhung der Inte-
grationsmittel angeführt. Die Fraktion DIE LINKE. stellte
10 Änderungsanträge. Von diesen Änderungsanträgen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN konnte sich kein einziger Antrag durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung wurden auf Vorschlag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD innerhalb des gesamten
Einzelplans weitere Kürzungen bei zahlreichen Titeln vor-
genommen. Die Beschlüsse dazu fielen überwiegend ein-
vernehmlich.

Im Kapitel des Bundesministeriums wurde über die Ände-
rungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur
Auflösung der Globalen Minderausgabe und die der Frakti-
onen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Haushaltskonsolidierung hinaus als Ergebnis der Be-
richterstattergespräche einvernehmlich der Baransatz für die
Aufwandsentschädigung für den Beauftragten der Bundes-
regierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
auf null gestellt. Der Antrag der Fraktion der FDP auf Kür-
zung der Mittel für die Bezüge des Bundesministers, der
Parlamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentari-
schen Staatssekretärs um 62 Mio. Euro auf 359 Mio. Euro
wurde abgelehnt. Die Anträge der Fraktion DIE LINKE.
u. a. zur Ausbringung eines zusätzlichen Haushaltsvermerks
und einer Mittelabsenkung bei den Mieten und Pachten
wurde ebenso vom Ausschuss abgelehnt wie der Vorschlag
der Ausbringung eines neuen Titels „Nationale Beobach-
tungsstelle Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitis-
mus“. In der Bereinigungssitzung wurde mehrheitlich die
Globale Minderausgabe von 66,994 Mio. Euro auf 65,994
Mio. Euro korrigiert.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen fand neben den
Beschlüssen zur Auflösung der Globalen Minderausgabe
und einiger redaktioneller Änderungen lediglich der Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Eingang in die
Beschlüsse des Haushaltsausschusses, der beim Titel „Zu-
schuss für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der
christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreli-
giösen und interkulturellen Dialogs“ eine Aufstockung der
Mittel der Projektförderung des „Abraham Geiger Kollegs“
von 77 T Euro auf 150 T Euro vorsah. Der darüber hinaus-
gehende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Projektförderung in eine institutionelle Förderung um-
zuwandeln, konnte sich nicht durchsetzen. In der Bereini-
gungssitzung senkte der Haushaltsausschuss einvernehm-
lich auf Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
den Baransatz bei den Zuschüssen für Investitionen an
öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und
demokratischen Bildungsarbeit um 2,3 Mio. Euro auf 3,7
Mio. Euro ab und erklärte die Erläuterungen für verbindlich.

In der Titelgruppe 01 – Sportförderung – wurden die An-
träge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Zuwendungen für die Errichtung von Sport-
stätten für den Breitensport in den neuen Ländern und im
ehemaligen Ostteil Berlins (Sonderförderprogramm „Gol-
dener Plan Ost“) von 3 Mio. Euro um 2 Mio. Euro aufzusto-

CSU und SPD abgelehnt. In der Bereinigungssitzung führ-
ten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Unterstüt-
zung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den
Baransatz von 3 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro zurück. Ein
Erhöhungsantrag um 2 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro der Frak-
tion DIE LINKE. wurde gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion abgewiesen.

In der Titelgruppe 02 – Kosten für den Aufbau eines bun-
desweiten digitalen Sprech- und Datenfunksystems für
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) – beantragte die Fraktion DIE LINKE. die Ausbrin-
gung einer qualifizierten Sperre unter Hinweis auf den
Nachweis eines Erfolgstests. In der Bereinigungssitzung er-
gänzten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit Unter-
stützung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
den bereits vorhandenen Haushaltsvermerk um eine qualifi-
zierte Sperre.

In den Kapiteln des Beauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit und des Statistischen Bundesamtes
fanden in der Einzelplanberatung des Ausschusses über die
Beschlüsse zur Auflösung der Globalen Minderausgabe hi-
naus keine Anträge Berücksichtigung.

Auch im Kapitel des Bundeskriminalamtes wurden neben
zwei korrespondierenden Änderungen bei Haushaltsvermer-
ken lediglich Beschlüsse zur Umsetzung der Auflösung der
Globalen Minderausgabe gefasst. Diese Änderungsvor-
schläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurden von
allen Fraktionen im Ausschuss einvernehmlich getragen.
Darüber hinausgehende Kürzungsanträge der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konn-
ten sich nicht durchsetzen.

In den Kapiteln der Bundesakademie für öffentliche Ver-
waltung, der Fachhochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, des Bundesverwaltungsamtes, des Bundesam-
tes für Kartographie und Geodäsie, des Bundesinstituts für
Bevölkerungsforschung, des Bundesinstituts für Sportwis-
senschaften sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der In-
formationstechnik beschloss der Haushaltsausschuss auf
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Globale
Minderausgabe aufzulösen und die entsprechenden Titel-
ansätze zu kürzen. Weitergehende Kürzungsanträge der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurden zurückgewiesen.

Im Kapitel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik ergänzte der Haushaltsausschuss in der Berei-
nigungssitzung einvernehmlich bei den Ausgaben für Sach-
verständige und bei den Kosten für Entwicklungsvorhaben
auf dem Gebiet der IT-Sicherheit die bereits vorhandenen
Haushaltsvermerke jeweils um eine qualifizierte Sperre.

Im Kapitel der Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien
der Länder wurde neben den Veränderungen durch die Auf-
lösung der Globalen Minderausgabe der Ansatz des Titels
„Erwerb von Fahrzeugen“ um 1,5 Mio. Euro auf 10,042
Mio. Euro heraufgesetzt; zur teilweisen Deckung dieser zu-
sätzlichen Ausgaben wurde der Baransatz bei dem Titel
„Erwerb von Geräten und anderen beweglichen Sachen“ um
1 Mio. Euro auf 3,928 Mio. Euro abgesenkt. Anträge der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Baransatz für
cken bzw. um 3 Mio. Euro abzusenken und auf null zu stel-
len, mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

den Erwerb von Fahrzeugen um 4,5 Mio. Euro zurückzu-
führen und den Baransatz für den Erwerb von Geräten und

Drucksache 16/1326 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

anderen beweglichen Sachen um 3 Mio. Euro abzusenken,
kamen nicht zum Tragen.

Im gesamten Kapitel der Bundespolizei konnten sich nur die
Kürzungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zur Auflösung der Globalen Minderausgabe durchsetzen.
Diese wurden in großer Zahl auch von den anderen im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen unterstützt. Die von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Kürzungsvorschläge im Sinne einer Haushaltskon-
solidierung wurden dadurch überflüssig und wurden zum
Teil für erledigt erklärt. Weitere Anträge der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fan-
den in den Beschlüssen keine Beachtung. In der Bereini-
gungssitzung kürzte der Haushaltsausschuss einvernehm-
lich auf Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
die Ansätze der Titel des Geschäftsbedarfs um 1,5 Mio.
Euro, des Erwerbs von Luftfahrzeugen um 1,5 Mio. Euro
und des Erwerbs von Datenverarbeitungsanlagen um 1 Mio.
Euro.

In den Kapiteln des Beschaffungsamtes des Bundesministe-
riums des Innern sowie des Bundesamtes für Bevölkerungs-
schutz und Katastrophenhilfe wurden überwiegend die An-
träge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Auflösung
der Globalen Minderausgabe umgesetzt. Darüber hinausge-
hende Anträge der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Haushaltskonsolidierung wurden mit der
Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE. brachte keine Anträge
in die Beratungen dieser Kapitel ein. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD setzten mit ihrer Stimmenmehrheit fer-
ner einige Umschichtungen mit entsprechenden Deckungs-
vermerken durch. Diese Deckungsvermerke bezogen sich in
Einzelfällen auch auf das Kapitel des Technischen Hilfs-
werkes.

Innerhalb des Kapitels des Technischen Hilfswerkes wurden
auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD die kor-
respondierenden Titel zu den im Kapitel des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgenom-
menen Veränderungen entsprechend angepasst. Des Weite-
ren wurden, initiiert durch die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD, zahlreiche Kürzungen beschlossen, um im Gegen-
zug den Baransatz der Aus- und Fortbildung um 1,5 Mio.
Euro auf 4,6 Mio. Euro und den Baransatz der Ausgaben für
die Ortsverbände von 19,987 Mio. Euro auf 20,287 Mio.
Euro anheben zu können. Diese Aufstockungen wurden
einvernehmlich beschlossen. In der Bereinigungssitzung
stockte der Haushaltsausschuss einvernehmlich den Ansatz
der Ausgaben der Ortsverbände noch einmal um 2,94 Mio.
Euro auf insgesamt 23,527 Mio. Euro auf. Ferner wurden
auch hier Beiträge zu Auflösung der Globalen Minderaus-
gabe erbracht. Darüber hinausgehende Anträge der Fraktio-
nen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Haushalts-
konsolidierung wurden gegen die Stimmenmehrheit der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktion
DIE LINKE. brachte keine Anträge in die Beratungen die-
ses Kapitels ein.

In den Kapiteln des Bundesamtes für Migration und Flücht-
linge und der Bundeszentrale für politische Bildung sowie
der Bewilligungen für Spätaussiedler, deutsche Minderheiten

Auflösung der Globalen Minderausgabe hinaus keine Ver-
änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenom-
men. Die von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Haushaltskonsolidierung eingebrachten An-
träge fanden ebenso wenig eine Mehrheit im Ausschuss wie
die Kürzungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE. zu den
Vergütungen der Angestellten im Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge und die Aufstockungsbemühungen der Frak-
tionen DIE LINKE. bzw. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
der Förderung der Integrationskurse von Zuwanderern und
der Förderung der Migrationsberatung für Zuwanderer. In der
Bereinigungssitzung erhöhte der Haushaltsausschuss einver-
nehmlich den Baransatz der politischen Bildungsarbeit von
13,390 Mio. Euro auf 18,390 Mio. Euro.

Einzelplan 07 (Bundesministerium der Justiz)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ge-
samtausgaben in Höhe von rund 339,074 Mio. Euro vorge-
sehen; der Ausgabeansatz des Vorjahres betrug rund
338,592 Mio. Euro.

Die Berichterstattergespräche waren einvernehmlich und
ohne inhaltliche Änderungen gegenüber dem Regierungs-
entwurf abgeschlossen worden. Auf Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD wurde in der Einzelplanberatung
die Globale Minderausgabe einvernehmlich bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE. um 1 Mio. Euro verrin-
gert. Im Gegenzug wurde mit dem gleichen Stimmenver-
hältnis im Kapitel des Deutschen Patent- und Markenamtes
der Titel „Veröffentlichung und Dokumentation“ abgesenkt
und darüber hinaus in die Flexibilisierung aufgenommen.
Einigung wurde ferner darüber erzielt, dass die restlichen
2 Mio. Euro der Globalen Minderausgabe bis zur Bereini-
gungssitzung am 1. Juni 2006 nicht aufgelöst werden müs-
sen. Unabhängig davon wurde in der Bereinigungssitzung
einvernehmlich auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD der verbleibende Rest der Globalen Minderaus-
gabe in Höhe von 2 Mio. Euro durch Kürzungen innerhalb
des Einzelplans aufgelöst. Keine Mehrheit fanden in der
Einzelplanberatung die insgesamt 12 Kürzungsanträge der
Fraktion der FDP, die diese zur Haushaltskonsolidierung
und Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staatsdefizit
eingebracht hatten. Ebenfalls keinen Erfolg hatte die Frak-
tion DIE LINKE. mit ihrem Antrag, dem Deutschen Patent-
und Markenamt 5 Mio. Euro mehr für Zwecke der Daten-
verarbeitung zuzubilligen.

Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rund 4,099 Mrd. Euro
nach einem Ausgabenansatz von rund 4,041 Mrd. Euro im
Vorjahr vorgesehen. Damit erhöht sich der Plafond um
57,834 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Haushalts-
ausschuss hat in der Einzelplanberatung die Ausgaben in
der Summe unverändert gelassen.

Zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen legten die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Einzelplanbera-
tung einen Änderungsantrag vor. Die Fraktion der FDP
brachte 22, die Fraktion DIE LINKE. drei und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16 Änderungsanträge in die
und Vertriebene wurden über die von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD beantragten Kürzungen durch die

Beratungen ein. Die Fraktion der FDP begründete die über
alle Kapitel reichenden Kürzungen der Ansätze überwie-

Drucksache 16/1326 – 23 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gend mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung
und mit der Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung der
Drei-Prozent-Grenze beim Staatsdefizit. Auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete ihre zahlreichen,
über den gesamten Einzelplan gestellten Kürzungsanträge
mit dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung. Die An-
träge der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN fanden ausnahmslos keine Mehrheit im
Ausschuss und wurden im Ergebnis nicht berücksichtigt.

Im Kapitel des Bundesministeriums wollte die Fraktion der
FDP beim Titel „Bezüge des Bundesministers, der Parla-
mentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen
Staatssekretärs“ die Einsparung einer Parlamentarischen
Staatssekretärin/eines Parlamentarischen Staatssekretärs
und die daraus folgende Reduzierung des Baransatzes um
62 Mio. Euro erreichen. Der Antrag wurde bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE., im Übrigen gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP abgewiesen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte im Sinne der von ihr
eingeforderten Haushaltskonsolidierung Kürzungsanträge
bei den Ausgabetiteln „Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Beamtinnen und Beamten“, „Fürsorgeleistun-
gen und Unterstützungen aufgrund der Unterstützungs-
grundsätze“, „Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebs-
ärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, Betriebs-
ärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachpersonal für Ar-
beitssicherheit“, „Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse
sowie Umzugskostenvergütungen“ und „Bewirtschaftung
der Grundstücke etc.“. Keiner dieser Anträge konnte sich
durchsetzen. Auch die weiteren, von den Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Sachverstän-
digen, den Dienstreisen, der Öffentlichkeitsarbeit, den
Konferenzen, Tagungen etc. und den Ausgaben für die
Informationstechnik vorgelegten Kürzungsanträge konnten
sich gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD nicht durchsetzen.

Auch in Kapitel 08 02 – Allgemeine Bewilligungen – und in
Kapitel 08 03 – Bundeszentralamt für Steuern – legten die
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu zahl-
reichen Titeln ohne Mehrheit bleibende Kürzungsanträge
zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung vor.

Im Kapitel der Bundesfinanzverwaltung beantragte die
Fraktion DIE LINKE., die bei dem Einnahmetitel „Einnah-
men aus der Schlichtungsverhandlung von EU-Mitglied-
staaten mit dem Tabakkonzern Phillip Morris International
(PMI) zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels“ im Jahr
2006 eingegangene Abschlagszahlung in Höhe von 65 Mio.
Euro zu veranschlagen. Gegen die Stimmen der antrag-
stellenden Fraktion wurde der Antrag einvernehmlich ab-
gelehnt. Auch in diesem Kapitel stellten die Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Kürzungsan-
träge im Sinne der Haushaltskonsolidierung; auch hier ohne
Erfolg. Zu dem im Berichterstattergespräch zurückgestell-
ten Titel „Erwerb von Fahrzeugen“ brachte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Einzelplanberatungen
einen neuen Haushaltsvermerk in die Beratungen ein. Die-
ser sah vor, die Ausgaben in Höhe von 13 T Euro zu sperren
und ihre Freigabe an das Vorliegen eines interministeriell
wirtschaftlich schlüssigen Konzepts zur Beschaffung von

Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, trotz zwei
Enthaltungen aus den Reihen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD, keine Mehrheit.

Im Kapitel 08 07 – Bundesvermögens- und Bauangelegen-
heiten – fand der Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP große
Zustimmung, beim Titel „Abführungen der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben“ einen neuen Haushaltsvermerk
auszubringen. Mit dem Haushaltsvermerk sollen die haus-
haltsrechtlichen Grundlagen für die unentgeltliche Übertra-
gung der Flächen des sog. Nationalen Naturerbes ein-
schließlich der Flächen des sog. Grünen Bandes geschaffen
werden. Die von den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Planungskosten im
Zusammenhang mit der Entwicklung von Liegenschaften
des Bundes gestellten Kürzungsanträge wurden mit der
Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE. wollte darüber hinaus
den Titelansatz und die Verpflichtungsermächtigung bei den
Darlehen für große Baumaßnahmen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben – Neubau des Bundesministeriums des
Innern – kürzen. Die Fraktion DIE LINKE. konnte sich
trotz der Unterstützung durch die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Abstimmung nicht
durchsetzen.

Die von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den weiteren Kapiteln dieses Einzelplans vor-
gelegten Anträge auf Kürzungen blieben in den Abstim-
mungen ohne Mehrheit und fanden damit keinen Eingang in
die Beschlüsse des Haushaltsausschusses.

Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund 5,62
Mrd. Euro gegenüber 37,974 Mrd. Euro im Vorjahr vor.
Aufgrund des Koalitionsvertrags wurden die ehemaligen
Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
in ihren Zuständigkeiten neu zugeschnitten und das Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales neu geschaffen. Da-
durch ergeben sich beträchtliche Verschiebungen bei den
Ausgabeansätzen dieser Bundesministerien. Der Haushalts-
ausschuss hat den Regierungsansatz in der Einzelplanbera-
tung in der Summe unverändert gelassen. Wegen dieser
Ressortumbildung wurden in der Bereinigungssitzung auf
Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD einige
Titel aus dem Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finan-
zen) in diesen Einzelplan umgesetzt. Die Beschlüsse hierzu
erfolgten einvernehmlich.

Zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen legten die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der Einzelplanbera-
tung elf Änderungsanträge vor. Die Fraktion der FDP
brachte 42, die Fraktion DIE LINKE. drei und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN acht Änderungsanträge in die
Beratungen ein. Die Fraktion der FDP begründete die über
alle Kapitel reichenden Kürzungen der Ansätze überwie-
gend mit der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung
und mit der Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung der
Küstenwachbooten in die Verantwortung des Haushaltsaus-
schusses zu stellen. Der Antrag fand gegen die Mehrheit der

Drei-Prozent-Grenze beim Staatsdefizit. Die Anträge der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

Drucksache 16/1326 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

GRÜNEN fanden ausnahmslos keine Mehrheit im Aus-
schuss und wurden im Ergebnis nicht berücksichtigt.

Im Kapitel des Bundesministeriums schlug die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die flexibilisierten Aus-
gaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes aus der Hauptgruppe 5
um 990,4 T Euro auf 98,913 Mio. Euro zum Zwecke der
Haushaltskonsolidierung abzusenken. Der Antrag wurde mit
der Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD abgelehnt. Die u. a. zu den Titeln „Aufwandsentschä-
digung für den Beauftragten der Bundesregierung für den
Tourismus“, „Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen
Beamtinnen und Beamten“, „Dienstreisen“, „Öffentlich-
keitsarbeit“ und „Ausgaben für die Informationstechnik“
vorgelegten Kürzungsvorschläge der Fraktion der FDP
konnten sich im Ausschuss nicht durchsetzen. Beim Titel
„Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen
Staatssekretäre“ forderten die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einsparung eines Parla-
mentarischen Staatssekretärs und die daraus folgende Redu-
zierung des Baransatzes. Beide Anträge wurden abgewiesen.

Bei den Allgemeinen Bewilligungen schlug die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, einen neuen Einnahmeti-
tel „Rückzahlung von Zuschüssen für den Absatz deutscher
Steinkohle durch gestiegene Weltmarktpreise“ mit einem
Ansatz von 822,04 Mio. Euro auszubringen. Bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. wurde der
Vorschlag abgewiesen.

Auch in diesem Kapitel legten die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die verschiedenen Titel-
gruppen umfangreiche Kürzungsanträge zum Zweck der
Haushaltskonsolidierung und zur Einhaltung der Drei-Pro-
zent-Grenze beim Staatsdefizit vor. Keiner dieser Anträge
konnte eine Mehrheit im Ausschuss erzielen.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte bei der Förderung des
Absatzes ostdeutscher Produkte, den Ansatz um 2,3 Mio.
Euro auf 4,9 Mio. Euro anzuheben. Diese Forderung fand
keine Mehrheit. Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD und bei Unterstützung durch die Fraktion der FDP
wurde die Globale Minderausgabe von 85,5 Mio. Euro auf
50 Mio. Euro abgesenkt.

In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zugunsten des Stein-
kohlebergbaus etc. – wurden die Zuschüsse für den Absatz
deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die
Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen in-
folge von Kapazitätsanpassungen bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., im Übrigen einvernehmlich, um 18,5
Mio. Euro auf 1,563 Mrd. Euro reduziert.

In der Titelgruppe 02 – Energieerforschung – wurde gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN der Titelansatz „Investitionszuschüsse: Ra-
tionelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbren-
nungstechnik“ um 3 Mio. Euro auf 29,082 Mio. Euro gekürzt.

In der Titelgruppe 03 – Maßnahmen zur Förderung der ra-
tionellen und sparsamen Energieverwendung – schlug
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, beim Titel
„Unterstützung des Exports von Technologien im Bereich
erneuerbarer Energien“ den Baransatz und die Verpflich-
tungsermächtigung wegen des Erfolgs im Exportgeschäft

beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den An-
satz um 1 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro abzusenken. Bei Un-
terstützung durch die Fraktion der FDP wurde diesem Vor-
schlag mehrheitlich zugestimmt.

Bei der Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittel-
standsbereich – Titelgruppe 05 – setzten sich die Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE., im Übrigen einvernehmlich, durch und senk-
ten den Ansatz des Titels „Indirekte Förderung der For-
schungszusammenarbeit und von Unternehmensgründun-
gen“ um 6 Mio. Euro auf 176 Mio. Euro ab. Die
Antragsteller betonten, das Förderprogramm bleibe erhal-
ten, es erfolge lediglich eine bedarfsgerechte Verteilung auf
mehrere Jahre. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wur-
den die Ausgaben für die Förderung von innovativen Netz-
werken (Innoet) und die Ausgaben für die Unterstützung
des Förderwettbewerbs „Netzwerkmanagement Ost“
(NEMO) um 1 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro bzw. um 1 Mio.
Euro auf 6,5 Mio. Euro zurückgeführt. Unterstützung durch
die Fraktion der FDP fand der Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD, den Baransatz des Titels „Verbesse-
rung der Materialeffizienz“ um 2 Mio. Euro auf 7,5 Mio.
Euro abzusenken. Die Förderung der industriellen Gemein-
schaftsforschung und - entwicklung wurde gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP und DIE LINKE. mehrheitlich um
2 Mio. Euro auf 106 Mio. Euro reduziert. Die Antragsteller
betonten, der Minderbedarf 2006, der sich aus den zeitli-
chen Abläufen der Entscheidungen im Rahmen der Maß-
nahme ergibt, wird während der Laufzeit des Programms
„Neue Impulse für Innovation und Wachstum“ bedarfsge-
recht erneut bereitgestellt. Als letzter Antrag innerhalb die-
ser Titelgruppe fand der Vorschlag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD auf Absenkung des Baransatzes bei dem
Titel „Förderung innovativer Wachstumsträger“ (INNO-
WATT) um 1 Mio. Euro auf 97 Mio. Euro eine Mehrheit.

Die von der Fraktion der FDP in der Titelgruppe 06 – För-
derung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit etc. – ge-
stellten Anträge fanden allesamt keine Mehrheit und blieben
damit unberücksichtigt. Dem Vorschlag der Fraktion DIE
LINKE., einen neuen Titel „Hilfsfonds für unschuldig in
Not geratende kleine Handwerker und Dienstleister“ mit
einem Baransatz in Höhe von 3 Mio. Euro auszubringen,
wurde außer von der antragstellenden Fraktion von keiner
weiteren Fraktion im Ausschuss unterstützt.

Auch die von den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den folgenden Titelgrup-
pen gestellten Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zurückgewiesen.

In der Bereinigungssitzung wurden aufgrund der beabsich-
tigten Gründung eines DLR-Raumfahrtinstituts in Bremen
innerhalb des gesamten Kapitels der Allgemeinen Bewilli-
gungen zahlreiche Umschichtungen vorgenommen und in
der Titelgruppe 30 (Mobilität und Infrastruktur im 21. Jahr-
hundert, Weltraumforschung und -technik) beim Titel
„Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – Investitio-
nen“ die Aufstockung sowohl des Baransatzes als auch der
Verpflichtungsermächtigungen beschlossen. Diese Verände-
rungen wurden auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
anzuheben. Trotz der Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE. setzte sich der Vorschlag nicht durch. Vielmehr

und SPD in der Bereinigungssitzung eingebracht und mehr-
heitlich beschlossen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/1326

Die Fraktion der FDP legte darüber hinaus zu den Kapiteln
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, des Bundes-
amtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundes-
agentur für Außenwirtschaft, der Bundesanstalt für Mate-
rialforschung und -prüfung, der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Bundesnetz-
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahn (Bundesnetzagentur) Einsparvorschläge vor, die
insbesondere die Ausgaben der Informationstechnik betra-
fen. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit im Aus-
schuss.

Einvernehmlich nahm der Haushaltsausschuss bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. den Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD an, wonach der Haushalts-
ausschuss begrüßt, dass das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie seinen Geschäftsbereich neu
ordnen und einer umfassenden Aufgabenkritik unterziehen
will. Die dabei entstehenden personalwirtschaftlichen
Synergien sollten genutzt werden, um neue zukunftsgerich-
tete Schwerpunktbereiche aufgaben- und bedarfsgerecht
auszustatten und einen angemessenen Beitrag zur Haus-
haltskonsolidierung zu erbringen. Erste Festlegungen hierzu
konnten bereits in den parlamentarischen Beratungen zum
Personalhaushalt 2006 berücksichtigt werden. Darüber hi-
naus regte der Haushaltsausschuss an, im Bereich der Au-
ßenwirtschaft die Verschmelzung der Standortwerbegesell-
schaften IIC (Industrial Investment Council) und IIG (Invest
in Germany) als Ausgangspunkt zu wählen. In diesem Zu-
sammenhang sollte auch die Frage einer optimierten Ver-
knüpfung mit dem bewährten System der Auslandshandels-
kammern und der bfai/GfAI einbezogen werden. Ferner bat
der Haushaltsausschuss die Bundesregierung, bis spätestens
zum 15. September 2006 über den dann aktuellen Sachstand
zu berichten.

Einzelplan 10 (Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von 5,046 Mrd.
Euro nach 5,106 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Damit reduziert
sich der Ausgabebetrag um rund 60,706 Mio. Euro. In der
Einzelplanberatung nahm der Haushaltsausschuss in der
Summe keine Änderungen vor.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung zusätzlich zu den Bericht-
erstattervorschlägen 21 Änderungsanträge der Fraktion der
FDP, zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. und
64 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor. Bei der überwiegenden Mehrzahl der von
den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Änderungsanträge handelte es sich um Kür-
zungsanträge, wobei beide Fraktionen auf die Notwendig-
keit der Konsolidierung des Bundeshaushalts hinwiesen und
auf die Verpflichtung Deutschlands, das im Vertrag von
Maastricht festgeschriebene Defizitkriterium einzuhalten.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die Fraktion der
FDP den Antrag, einen Parlamentarischen Staatssekretär ein-
zusparen; der Antrag fand keine Mehrheit. Darüber hinaus
stellte die Fraktion der FDP Kürzungsanträge zu den Ansät-

konnten sich gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD nicht durchsetzen. Auch die Kürzungs-
anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN u. a. zu
den Bezügen und Nebenleistungen der beamteten Hilfs-
kräfte, den Vergütungen der Angestellten, den Vergütungen
und Löhnen für Arbeitskräfte, dem Trennungsgeld, dem Ge-
schäftsbedarf, den Verbrauchsmitteln, den Mieten und Pach-
ten, den Sachverständigen sowie den Ausgaben für Mitglie-
der von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen fanden
ohne Ausnahme keine Mehrheit im Ausschuss. Insgesamt
blieb das Kapitel in der Einzelplanberatung unverändert.

Im Bereich der Allgemeinen Bewilligungen wiesen 22 der
insgesamt 24 von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in die Beratungen eingebrachten Anträge auf
die Notwendigkeit der Konsolidierung des Bundeshaushalts
und auf die Verpflichtung Deutschlands hin, das im Vertrag
von Maastricht festgeschriebene Defizitkriterium einzuhal-
ten. Keiner der Anträge konnte sich in den Abstimmungen
gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD durchsetzen. Die Fraktion der FDP forderte darüber
hinaus, den Titel „Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für
Darlehen zur Förderung eines Bundesprogramms ‚Tierge-
rechte Haltungsverfahren‘ “ wegen der geringen Nachfrage
und der nicht vorhandenen Akzeptanz bei den Landwirten
wegfallen zu lassen. Dieser Vorschlag der Fraktion der FDP
konnte ebenso wenig eine Mehrheit finden wie deren Antrag,
die Zuschüsse zur Förderung des ökologischen Landbaus
(Bundesprogramm Ökolandbau) um 18 Mio. Euro auf 2 Mio.
Euro zurückzuführen. Insgesamt machte sich der Ausschuss
damit ausschließlich die Ergebnisse der Berichterstatter-
gespräche zu Eigen.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. und zwei Stimmenthal-
tungen aus der Fraktion der SPD, in der Titelgruppe 04
– Fischerei – bei dem Titel „Erwerb von Fahrzeugen“ den
Haushaltsvermerk dergestalt zu ändern, dass die qualifi-
zierte Sperre bei den Haushaltsmitteln, die für den Ersatz
der Fischereischutzboote „Seefalke“ und „Meerkatze“ ver-
anschlagt sind, entfällt.

Im Kapitel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ wurden die beiden
in der Titelgruppe 01 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorge-
legten Anträge auf Absenkung des Ansatzes von 615 Mio.
Euro auf 580 Mio. Euro bzw. auf Aufstockung des Ansatzes
von 615 Mio. Euro auf 665 Mio. Euro von der Mehrheit im
Ausschuss abgelehnt.

Innerhalb des Kapitels „Marktordnung, Maßnahmen der
Notfallvorsorge“ konnte keiner der von den Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Einsparvor-
schläge eine Mehrheit finden; sie blieben damit unberück-
sichtigt.

Auch in den Kapiteln des Bundessortenamtes und des Bun-
desamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) wurden die nahezu ausschließlich von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Haushaltskonsolidierung
zen der Vergütungen und Löhne für Arbeitskräfte, den Sach-
verständigen und der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Anträge

gestellten Anträge abgewiesen. Auch der von der Fraktion
der FDP gestellte Antrag fand keine Mehrheit.

Drucksache 16/1326 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Kapitel 10 10, den Forschungsanstalten, wurden in Um-
setzung der Beschlüsse des Berichterstattergesprächs die
Ansätze der Titel „Vergütungen und Löhne für Arbeitskräfte
mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte
(auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-
beruflich und nebenamtlich Tätige“, „Geschäftsbedarf und
Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände“ und
„Erwerb von Geräten, Ausrüstungs- und Ausstattungsge-
genständen für Verwaltungs-, Forschungs- und Versuchs-
zwecke“ wegen Umsetzung des Deutschen Biomassenfor-
schungszentrums e. V. um 200 T Euro, 600 T Euro bzw.
200 T Euro aufgestockt. Die korrespondierende Kürzung
war an anderer Stelle bereits erfolgt. Die von den Fraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
an dieser Stelle eingebrachten Vorschläge machte sich der
Ausschuss mehrheitlich nicht zu Eigen.

Einzelplan 11 (Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ausgaben in Höhe von rund 119,528 Mrd. Euro. Im Rah-
men der Einzelplanberatungen senkte der Haushaltsaus-
schuss den Plafond des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales um 10,9 Mio. Euro ab. Aufgrund des Koalitions-
vertrags wurden die ehemaligen Ressorts Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung in ihren Zuständig-
keiten neu zugeschnitten und das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales neu geschaffen. Dadurch ergeben sich
beträchtliche Verschiebungen bei den Ausgabeansätzen die-
ser Bundesministerien.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung zusätzlich zu den Bericht-
erstattervorschlägen 13 Änderungsanträge der Fraktion der
FDP, zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. und
27 Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
brachten insgesamt vier Änderungsanträge in die Verhand-
lungen ein. Die Beschlüsse der Berichterstattergespräche
beinhalteten u. a. die Auflösung der Globalen Minderaus-
gabe in Höhe von 36 Mio. Euro durch Absenkung verschie-
dener im Berichterstattervorschlag enthaltener Titel. Diese
Beschlüsse wurden mehrheitlich gegen die Stimme der Be-
richterstatterin der Fraktion DIE LINKE. gefasst.

Bei der überwiegenden Mehrzahl der von den Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Einzelplan-
beratung eingebrachten Änderungsanträge handelte es sich
um Kürzungsanträge, wobei beide Fraktionen auf die Not-
wendigkeit der Konsolidierung des Bundeshaushalts hin-
wiesen und auf die Verpflichtung Deutschlands, das im Ver-
trag von Maastricht festgeschriebene Defizitkriterium
einzuhalten.

Im Kapitel des Bundesministeriums wollte die Fraktion der
FDP beim Titel „Bezüge des Bundesministers und der Parla-
mentarischen Staatssekretäre“ die Einsparung eines Parla-
mentarischen Staatssekretärs und die daraus folgende Redu-
zierung des Baransatzes um 62 Mio. Euro erreichen. Der

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte im Sinne der von ihr
eingeforderten Haushaltskonsolidierung Kürzungsanträge
u. a. bei den Ausgabetiteln „Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Beamtinnen und Beamten“, „Vergütungen der
Angestellten“, „Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen“, „Mieten und Pachten“, „Sach-
verständige“ und „Dienstreisen“. Keiner dieser Anträge
konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD durchsetzen. Auch die weiteren, von den
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem
Geschäftsbedarf, den Dienstreisen und der Öffentlichkeitsar-
beit vorgelegten Kürzungsanträge fanden keine Mehrheit.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen legten die Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kürzungsan-
träge zu den Titeln „Kommunikative Begleitung und Evalu-
ierung arbeitsmarktpolitischer Vorhaben“, „Initiative ‚Neue
Qualität der Arbeit‘“ und „Förderung des sozialen Dialogs
mit den Sozialpartnern aus den EU-Ländern“ vor. Diese For-
derungen im Sinne einer Haushaltskonsolidierung konnten
sich in den Abstimmungen nicht durchsetzen. Der Antrag der
Fraktion DIE LINKE., den Baransatz für die „Zuwendungen
an zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und
Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen“,
ausgehend von 465 T Euro um 22 Mio. Euro aufzustocken,
wurde einvernehmlich gegen die antragstellende Fraktion ab-
gewiesen.

Die insgesamt neun in den Kapiteln 11 04 – Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin –, 11 05 – Bundesar-
beitsgericht – und 11 07 – Bundesversicherungsamt – von
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Kür-
zungsanträge mit dem Ziel des Abbaus von Ausgaberesten,
der Anpassung an die Soll-Ansätze 2005 und der Haushalts-
konsolidierung erzielten trotz der teilweisen Unterstützung
durch die Fraktionen FDP und DIE LINKE. keine Stimmen-
mehrheit und wurden abgelehnt.

Im Kapitel 11 12, dem Kapitel der Leistungen nach dem
Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichar-
tige Leistungen, wurde auf Antrag der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD bei den Einnahmen der Titelansatz „Aussteu-
erungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit nach § 46 SGB
II“ um 1,3 Mrd. Euro auf 4 Mrd. Euro abgesenkt. Die Ent-
scheidung über diese Veränderung fiel mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

In der Titelgruppe 01 – Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende – konnte sich der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Mandat des Ombudsrates
zum SGB II bis Ende 2006 als zentrale Ansprechstelle für
Konflikte zu verlängern und entsprechend den Ansatz um
300 T Euro auf 800 T Euro aufzustocken, nicht durchsetzen.
Ebenfalls keine Mehrheit fanden die von den Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Titel „Kommunika-
tive Begleitung der Implementierung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ vorgelegten Kürzungsanträge um 1,3 Mio.
Euro bzw. um 2,5 Mio. Euro. Die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD legten zu dem gleichen Titel einen Antrag mit einer
redaktionellen Änderung vor, die im Nachgang zu den Be-
richterstattervorschlägen erforderlich geworden war. Der An-
Antrag wurde bei Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE., im Übrigen einvernehmlich abgewiesen. Die Frak-

trag wurde außer von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
auch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/1326

stützt. Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion der
FDP wurde die Forderung einvernehmlich abgewiesen, den
Baransatz der Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende von 3,5 Mrd. Euro auf
2,5 Mrd. Euro abzusenken. Einvernehmlich gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. wurde deren Antrag negativ
beschieden, die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende ab dem 1. Juli 2006 auf 420 Euro anzuheben, was zu
einer Erhöhung des Titelansatzes beim Arbeitslosengeld II
von 24,4 Mrd. Euro auf 26,2 Mrd. Euro geführt hätte. Der
Vorschlag der Fraktion der FDP, bei dem gleichen Titel den
Haushaltsvermerk in der Form zu ergänzen, dass Mittel in
Höhe von 1 Mio. Euro erst nach Einführung einer allgemei-
nen Meldepflicht freigegeben werden, wurde einvernehmlich
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP zurückgewiesen.
Auf Antrag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. wurde der Haushaltsvermerk schließlich in
dem Sinne geändert, dass Mehrausgaben bis zur Höhe der
Einsparungen bei Titel 685 11 (Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit) geleistet werden dürfen. Bei letzterem Titel wurde
auf Antrag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der korrespon-
dierende Deckungsvermerk sowie eine qualifizierte Sperre
aufgenommen.

Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund
23,671 Mrd. Euro gegenüber rund 23,255 Mrd. Euro im
Vorjahr vor. Dadurch ergibt sich ein Ausgabenaufwuchs in
Höhe von 416,427 Mio. Euro. Im Verlauf seiner Einzelplan-
beratung beließ der Ausschuss den Ausgabenansatz unver-
ändert.

Zusätzlich zu den überwiegend einvernehmlichen Bericht-
erstattervorschlägen legten die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD elf Änderungsanträge vor. Die Fraktion der FDP
brachte 52, die Fraktion DIE LINKE. acht und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 45 Anträge in die Einzelplan-
beratung ein. Diese von den Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Änderungs-
anträge wurden ohne Ausnahme zurückgewiesen und fan-
den damit keinen Eingang in die Beschlüsse des Haushalts-
ausschusses.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die flexibilisierten Ausgaben
nach § 5 des Haushaltsgesetzes um 12,715 Mio. Euro auf
114,436 Mio. Euro abzusenken. Gegen die Mehrheit der
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD konnten
sich die antragstellende Fraktion und die sie unterstützenden
Fraktionen FDP und DIE LINKE. mit diesem Antrag nicht
durchsetzen. Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag der
Fraktion der FDP, den Ansatz der Bezüge des Bundesminis-
ters, der Parlamentarischen Staatssekretärin und der Par-
lamentarischen Staatssekretäre durch Einsparung einer Par-
lamentarischen Staatssekretärin/eines Parlamentarischen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zwecke der Haushalts-
konsolidierung ohne Ausnahme mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Auch im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen stellte die
Fraktion der FDP zahlreiche Kürzungsanträge zum Zwecke
der Haushaltskonsolidierung. Keiner dieser Anträge fand
eine Mehrheit.

Die Fraktion DIE LINKE. beantragte bei den Einnahmen in
der Titelgruppe 05 – Einnahmen aus der streckenbezogenen
LKW-Maut – den Einnahmetitel „Vermischte Einnahmen“
von bislang null auf 1 Mio. Euro hochzusetzten. Diese Mit-
tel werden nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. noch
im Jahr 2006 aus dem Schiedsverfahren zur Maut diesem
Titel zufließen. Der Antrag wurde abgewiesen.

In Umsetzung des Sechs-Mrd.-Euro-Sonderprogramms der
Bundesregierung für Forschung und Innovation wurden in
der Bereinigungssitzung im Kapitel der Allgemeinen Bewil-
ligungen auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
drei neue Titel ausgebracht und mit den entsprechenden
Haushaltsmitteln ausgestattet. Der erste dieser neuen Titel
„Aufbau und Einführung eines deutschlandweiten inter-
operablen Fahrgeldmanagements (‚e-ticketing‘)“ wurde mit
einem Baransatz von 1 Mio. Euro und Verpflichtungs-
ermächtigungen in Höhe von 8,65 Mio. Euro in den Haus-
haltsjahren 2007 bis 2009 ausgestattet. Der zweite neue
Titel „Erstellung eines Masterplans für Güterverkehr und
Logistik“ wurde mit einem Baransatz von 500 T Euro und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,35 Mio. Euro
in den Haushaltsjahren 2007 bis 2008 ausgebracht. Schließ-
lich wurde noch der Titel „Initiative Metaplattform zur
Verkehrsinformation“ mit einem Baransatz in Höhe von
500 T Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 1,45
Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2007 bis 2008 sowie
mehreren Haushaltsvermerken beschlossen.

Bei den Ausgaben wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Baransatz der Sachverständigen auf null
setzen, da es ihrer Meinung nach für das geplante Projekt
„Fehmarnbelt-Querung“ kein tragfähiges Finanzierungs-
konzept gibt. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. wurde der Antrag abgewiesen.
Keine Mehrheit fanden auch die Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Kürzung des Baransat-
zes bzw. auf Aufstockung der Verpflichtungsermächtigun-
gen bei den Titeln „Wissenschaftliche und allgemein-wirt-
schaftliche Untersuchungen auf allen Fachgebieten der
Verkehrsverwaltung und des Baubereiches“ bzw. „Umset-
zung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zu-
schüsse an die Länder“ und „Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans (NRVP) – Zuschüsse an Gesellschaften
des privaten Rechts“. Mit der Stimmenmehrheit der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD setzte sich deren Antrag
auf Erhöhung der Ausgaben und der Verpflichtungs-
ermächtigung beim Titel „Beihilfen zur Ausbildungsförde-
rung in der Binnenschifffahrt“ durch. Die von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Verdopplung der
Mittel für „Innovative Mobilitätskonzepte“ fand aus-
Staatssekretärs um 62 Mio. Euro zu kürzen. Im Übrigen
wurden die Kürzungsanträge der Fraktionen FDP und

schließlich Unterstützung bei der Fraktion DIE LINKE.
und blieb damit unberücksichtigt.

Drucksache 16/1326 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In der Titelgruppe 03 – Zukunftssicherung der deutschen
Magnetschwebebahntechnik – konnte sich nur der Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Wegfall der
qualifizierten Ausgabensperre und auf Änderung der ver-
bindlichen Erläuterungen durchsetzen. Die übrigen von den
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Kürzungsanträge wurden mehrheitlich abge-
wiesen.

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den
Ausgaben in der Titelgruppe 05 – Verwendung der strecken-
bezogenen LKW-Maut – gestellten Anträge fielen ohne
Ausnahme in den Abstimmungen durch.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde auf An-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD eine neue Titel-
gruppe 06 – Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff-
und Brennstoffzellentechnologie – mit insgesamt drei neuen
Titeln ausgebracht. Aus dem Sechs-Mrd.-Euro-Sonderpro-
gramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation
sind für diese Titelgruppe in den Jahren 2006 bis 2009 ins-
gesamt 125 Mio. Euro vorgesehen.

Im Kapitel 12 03, dem Kapitel der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes – Bundeswasserstraßen –, beantrag-
ten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei den „Ein-
nahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung“ mit
dem Ziel einer Entgeltermäßigung für Vereine der Sport-
und Freizeitschifffahrt die Aufnahme eines neuen Haus-
haltsvermerks. Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
wurde der Antrag einvernehmlich angenommen. Mehrere
Kürzungsanträge der Fraktion der FDP bei den Ausgaben
im Sinne einer Haushaltskonsolidierung wurden abgelehnt.

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Bereinigungssitzung in diesem Kapitel geforderte Globale
Minderausgabe für Personal in Höhe von 12,71 Mio. Euro
wurde ebenso mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD abgelehnt wie der Vorschlag einer ge-
nerellen Globalen Minderausgabe in Höhe von 10 Mio.
Euro.

In der Titelgruppe 01 – Bau und Betrieb der Bundeswasser-
straßen – konnte sich lediglich der Antrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD durchsetzen, der die Absenkung
der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung bei dem
Titel „Sachverständige“ zur Kompensation der Erhöhung
von Ausgaben an anderer Stelle vorsah.

Die Anträge der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den Titelgruppen 03 – Lotswesen – und 55 –
Ausgaben für die Informationstechnik – wurden mit der
Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
abgewiesen.

Auch in den Kapiteln des Bundesamtes für Güterverkehr und
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie konn-
ten sich die Kürzungsanträge der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne einer Konsolidierung
des Haushalts nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD behaupten.

Im Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen
und Bundesstraßen) – fanden erneut die Vorschläge der
Fraktion der FDP auf Absenkung zahlreicher Titelansätze

DIE GRÜNEN auf Umschichtung der Verkehrsinvestitio-
nen zu Gunsten der Schiene und zu Lasten der Straße und
Wasserstraße gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD durchsetzen. Umgesetzt wurde der
Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, den Ba-
ransatz beim Titel „Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesauto-
bahnen)“ um 12,5 Mio. Euro abzusenken und den Baransatz
beim Titel „Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich
Lärmschutzmaßnahmen (Bundesautobahnen)“ um den glei-
chen Betrag zu erhöhen. Eine Umschichtung in gleicher
Höhe wurde auf Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auch bei den die Bundesstraßen betreffenden
Titeln vorgenommen.

Die Kürzungsanträge der Fraktion der FDP zur Konsolidie-
rung des Haushalts in den Kapiteln der Bundesanstalt für
Straßenwesen, des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Deutschen
Wetterdienstes und des Luftfahrtbundesamtes wurden mit
der Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD abgewiesen.

Im Kapitel der Luftfahrt wurde in der Titelgruppe 01 – Flug-
hafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist – beim
Titel „Darlehen an Fluggesellschaften, an denen der Bund be-
teiligt ist“ auf Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD der Wegfall der qualifizierten Sperre der Ausgaben und
der Verpflichtungsermächtigungen beschlossen.

Die Fraktion der FDP stellte im Kapitel der Eisenbahnen
des Bundes mehrere Anträge, die eine Umstellung des Fi-
nanzierungsverfahrens von Baukostenzuschüssen auf Darle-
hen gemäß den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
vorsahen und entsprechende Umschichtungen nach sich zo-
gen. Die Anträge konnten keine Mehrheit finden. Auch der
Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Umschichtungen der Investitionsmittel zu Gunsten der
Schiene und zu Lasten der Straße und Wasserstraße vorzu-
nehmen, konnten sich nicht durchsetzen. Auf Anregung der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde der Ansatz beim
Titel „Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schie-
nenwege der Eisenbahnen des Bundes“ um 25 Mio. Euro
gesenkt, um im Gegenzug den Ansatz beim Titel „Maßnah-
men zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes“ um den gleichen Betrag zu erhö-
hen.

Im Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau – wur-
den in der Einzelplanberatung lediglich die im Bericht-
erstattergespräch einvernehmlich getroffenen Veränderun-
gen bei den Zweckbestimmungen und den Haushaltsver-
merken als Beschlüsse übernommen. Die von den Fraktio-
nen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
u. a. zu dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorge-
brachten Anträge wurden abgelehnt. In der Bereinigungssit-
zung wurde auf Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD ein neuer Titel „Modellvorhaben zur Vernetzung
von Wirtschaft und Wissenschaft“ mit einem Baransatz in
Höhe von 1,5 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächti-
gung für das Haushaltsjahr 2007 in Höhe von 1,9 Mio. Euro
in den Haushalt eingestellt. Der Beschluss erfolgte mit
großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion der FDP.
Die Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms
zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesa-
zur Konsolidierung des Haushalts keine Mehrheit. Ebenso
wenig konnten sich die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/

nierungsprogramm“ der KfW Förderbank wurden mit der
Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/1326

bei Unterstützung durch die Fraktion der FDP um 60 Mio.
Euro auf 40 Mio. Euro abgesenkt und die Verpflichtungser-
mächtigung um diese 60 Mio. Euro aufgestockt. Der Antrag
der Fraktion DIE LINKE., den Ansatz zu verdoppeln,
wurde einvernehmlich gegen die antragstellende Fraktion
abgelehnt.

Im Kapitel des Bundesamtes für Bauwesen und Raumord-
nung wurden die hierzu ausschließlich von der Fraktion der
FDP eingebrachten Anträge ohne Ausnahme abgelehnt. In
der Bereinigungssitzung brachten die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD einen neuen Titel „Zuwendungen für An-
tragsforschung im Baubereich“ mit einem Baransatz in
Höhe von 1,8 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 2,4 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2007
aus.

In der Bereinigungssitzung legten die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD des Weiteren über die Kapitel verteilt meh-
rere Änderungsanträge zu Haushaltsvermerken vor, die
mehrheitlich angenommen wurden.

Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein
Ausgabevolumen von rund 23,88 Mrd. Euro nach rund 23,9
Mrd. Euro im Vorjahr vor. Nach Abschluss der Einzelplan-
beratung blieb der Plafond dieses Einzelplans im Saldo un-
verändert.

In die Beratungen flossen neben den Berichterstattervor-
schlägen 82 Änderungsanträge der Fraktion der FDP ein. In
der Mehrzahl dieser Kürzungsanträge verwies die Fraktion
der FDP auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidie-
rung und die Verpflichtung zur Einhaltung der Drei-Pro-
zent-Grenze beim Staatsdefizit. Die Fraktion DIE LINKE.
legte 22 Anträge zu den Beratungen vor und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 53 Anträge. Die
überwiegende Zahl der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Kürzungsanträge hatte ebenfalls
die Haushaltskonsolidierung zum Ziel. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD stellten einen einzigen zusätzlichen
Antrag. Insgesamt beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung nur die Änderung eines Haushaltsver-
merks und stellte den Titel der Heeresinstandsetzungslogis-
tik (HIL) bis zur Bereinigungssitzung zurück.

Weder im Kapitel des Bundesministeriums der Verteidigung
noch im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen machte sich
der Haushaltsausschuss die von den Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Ziel der Mitteleinspa-
rungen zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung gestellten
Anträge zu Eigen.

Im Kapitel „Kommandobehörden, Truppen, Sozialversiche-
rungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten“ machten die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN über zahlreiche Titel verteilt insgesamt
25 Einsparvorschläge zur Haushaltskonsolidierung. Die An-
träge wurden mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. beantragte in der Titelgruppe 08

pauschale Kürzung der UN-mandatierten Friedenseinsätze
um ein Drittel sowie die vollständige Streichung des deut-
schen Anteils an der Operation Enduring Freedom (OEF).
Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen einvernehm-
lich gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abge-
lehnt.

Auch in Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung und Rechts-
pflege sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den
Kommandobehörden, Truppen usw. –, in Kapitel 14 05 – Uni-
versitäten der Bundeswehr – und in Kapitel 14 06 – Mi-
litärseelsorge – beantragten die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über zahlreiche Titel verteilt
Kürzungen zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung; die
Anträge blieben ohne Erfolg.

Im Kapitel des Sanitätswesens wurde auf Antrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD einvernehmlich der Haus-
haltsvermerk bei dem Titel „Beschaffung von Sanitätsgerät
sowie Beschaffung und Erneuerung der Vorräte an Arznei-
und Verbandsmitteln, Brillen und sonstigen Sanitätsver-
brauchsmaterial“ ergänzt. Der weitere von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Kapitel gestellte
Antrag fand keine Berücksichtigung.

Auch in den Kapiteln der Verpflegung, der Bekleidung und
der Unterbringung zeigte sich die gleiche Antragssituation
in der Einzelplanberatung. Die insgesamt 30 Anträge der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Haushaltskonsolidierung wurden ohne Ausnahme abge-
lehnt.

Im Kapitel des Fernmeldewesens stellte die Fraktion DIE
LINKE. beim Titel „Betrieb von Einrichtungen des Fern-
meldewesens“ den Antrag auf Streichung der Verpflich-
tungsermächtigung für die Finanzierung des Betreibermo-
dells SATCOM wegen technischer Veralterung, beim Titel
„Beschaffung von Satelliten (SATCOM)“ den Antrag auf
Streichung der Verpflichtungsermächtigung für die Finan-
zierung einer möglichen Kaufoption im Rahmen des Vorha-
bens SATCOM wegen technischer Veralterung sowie beim
Titel „Beschaffung von Fernmeldematerial“ den Antrag auf
Kürzung des Anteils für BwSATCOM wegen technischer
Veralterung und auf Streichung des Haushaltsvermerks
Nummer 2. Die Anträge wurden abgelehnt. Darüber hinaus
stellten die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auch hier ihre Anträge zur Haushaltskonsolidie-
rung. Auch diese fanden keine Mehrheit.

In der Bereinigungssitzung wurde im Kapitel des Feldzeug-
wesens beim Titel „Betrieb der Heeresinstandsetzungslogis-
tik (HIL)“ der Regierungsansatz beschlossen. Die Fraktion
DIE LINKE. forderte bei den Einnahmen die Streichung der
Haushaltsvermerke, soweit sie sich auf die unentgeltliche
Abgabe ausgesonderten Wehrmaterials beziehen. Bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP wurde der Antrag
im Übrigen einvernehmlich abgelehnt. Die Fraktion DIE
LINKE. beantragte ferner zum Teil deutliche Kürzungen bei
den Titeln „Unterstützungsmaßnahmen der Bundeswehr zur
Förderung militär- und rüstungstechnischer Zusammenar-
beit mit Staaten der GUS, den baltischen sowie den mittel-
ost- und südosteuropäischen Staaten“, „Beschaffung von
Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des Zube-
hörs“, „Beschaffung von Kampffahrzeugen“, „Beschaffung
– Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit inter-
nationalen – humanitären und sonstigen – Einsätzen – eine

von Munition“ sowie „Beschaffung von Feldzeugmaterial,
soweit nicht an anderer Stelle veranschlagt“. Auch diese

Drucksache 16/1326 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Forderungen wurden mit der Stimmenmehrheit der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD zurückgewiesen. In der Berei-
nigungssitzung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE.,
den Baransatz bzw. die Verpflichtungsermächtigungen bei
dem Titel „Beschaffung von Kampffahrzeugen“ um 60 Mio.
Euro bzw. 53,7 Mio. Euro abzusenken bei Unterstützung
durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, im Übrigen mehr-
heitlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD abgelehnt. Neben diesen Kürzungsanträgen stellten die
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über
zahlreiche Titel des Kapitels verteilt, Kürzungsanträge zum
Zwecke der Haushaltskonsolidierung. Keiner der Forderun-
gen konnte sich in den Abstimmungen durchsetzen.

Beim Quartiermeisterwesen beantragten die Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kür-
zungen in unterschiedlicher Höhe bei den Titeln „Betrieb-
stoffe für die Bundeswehr“, „Erhaltung des Quartiermeister-
materials“ und „Beschaffung von Quartiermeistermaterial“.
Die Anträge konnten sich nicht gegen die Stimmenmehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD durchsetzen.

Im Kapitel „Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Ge-
rät“ forderte die Fraktion DIE LINKE. zum Teil drastische
Kürzungen. So beantragte sie, den Baransatz beim Titel
„Betreibermodelle und Vorhaltecharter für Flugzeuge, Flug-
körper und flugtechnisches Gerät“ von 20,20 Mio. Euro auf
null zu stellen, den Ansatz für die „Beschaffung von Flug-
zeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und
sonstigem flugtechnischen Gerät“ um 70 Mio. auf 380 Mio.
Euro abzusenken und den Titel „Beschaffung des Waffen-
systems Unterstützungshubschrauber“ sowohl im Baransatz
als auch bei den Verpflichtungsermächtigungen auf null
zu stellen. In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion
DIE LINKE. den Antrag zum Titel „Beschaffung des
Waffensystems Unterstützungshubschrauber“ erneut vor.
Bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde diese Forderung gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Ferner
wollte die Fraktion DIE LINKE. in der Einzelplanberatung
den Baransatz für die Beschaffung des NATO-Hubschrau-
bers 90 halbieren. Auch diesen Antrag brachte die Fraktion
DIE LINKE. in der Bereinigungssitzung erneut ein. Der
Antrag wurde erneut bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der an-
tragstellenden Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion DIE LINKE. wurde
der Antrag, den Titel der Beschaffung des Großraumtrans-
portflugzeugs A400M auf null zu stellen einvernehmlich in
der Bereinigungssitzung zurückgewiesen. Darüber hinaus
stellten in der Einzelplanberatung die Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über zahlreiche Titel des
Kapitels verteilt, Kürzungsanträge zum Zwecke der Haus-
haltskonsolidierung. Die Forderungen wurden abgewiesen.

Im Kapitel „Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige
militärische Entwicklung und Erprobung“ blieben die zahl-
reichen Kürzungsanträge der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Mehrheit. Es
wurden Anträge auf Kürzungen bei der wehrtechnischen
Forschung und Technologie, der wehrmedizinischen, wehr-

nischen Entwicklung und Erprobung gestellt. Die Fraktion
DIE LINKE. beantragte u. a., den Baransatz und die Ver-
pflichtungsermächtigungen bei der Entwicklung des Waf-
fensystems Eurofighter 2000 auf null zu stellen. Gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion und im Übrigen ein-
vernehmlich wurde dieser Antrag abgelehnt. Der in der Be-
reinigungssitzung zu diesem Titel erneut von der Fraktion
DIE LINKE. gestellte Antrag fand keine Mehrheit im Aus-
schuss.

Im Kapitel der Bewilligungen im Rahmen der Mitglied-
schaft zur NATO und zu anderen internationalen Organi-
sationen beantragte die Fraktion DIE LINKE. die Rück-
führung des Beitrags zu den NATO-Militärhaushalten um
15 Mio. Euro auf 113,791 Mio. Euro. Gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion und im Übrigen einvernehm-
lich wurde dieser Antrag abgelehnt. Die von der Fraktion
der FDP in diesem Kapitel zu den Baransätzen mehrerer
Titel eingebrachten Kürzungsanträge zum Zwecke der
Haushaltskonsolidierung wurden mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Einzelplan 15 (Bundesministerium für Gesundheit)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs ging in diesem Ein-
zelplan bei den Ausgaben von einem Plafond von rund
4,581 Mrd. Euro aus, nach einem Ausgabeansatz von
84,409 Mrd. Euro im Vorjahr. Aufgrund des Koalitionsver-
trags wurden die ehemaligen Ressorts Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung in ihren Zuständigkeiten
neu zugeschnitten und das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales neu geschaffen. Dadurch ergeben sich be-
trächtliche Verschiebungen bei den Ausgabeansätzen dieser
Bundesministerien. In der Einzelplanberatung beließ der
Haushaltsausschuss den Ansatz unverändert.

Das Protokoll des Berichterstattergesprächs beinhaltete aus-
schließlich die offen gestellten Titel; Veränderungen an den
Ansätzen wurden weder vorgeschlagen noch beschlossen.
In die Einzelplanberatung brachten die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD drei Änderungsanträge ein, die Frak-
tion der FDP legte 15, die Fraktion DIE LINKE. einen und
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt
14 Anträge vor. Auch bei diesem Einzelplan zielte die
Mehrzahl der von den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Beratungen einge-
brachten Anträge auf die Konsolidierung des Haushaltes
und die Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staatsde-
fizit. In der Bereinigungssitzung wurden die offen gestellten
Titel wie im Regierungsentwurf veranschlagt beschlossen.

Im Kapitel des Bundesministeriums legten ausschließlich
die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um-
fangreiche Kürzungsanträge vor. Diese betrafen u. a. die
Bezüge der Bundesministerin und der Parlamentarischen
Staatssekretärin/des Parlamentarischen Staatssekretärs, die
Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten und die Vergütungen der Angestellten. Ein-
schnitte sollten auch vorgenommen werden beim Tren-
nungsgeld, dem Geschäftsbedarf, der Präventionskampagne
psychologischen und sonstigen militärische Forschung, dem
Transformationsprozess der Bundeswehr und der wehrtech-

und der Öffentlichkeitsarbeit. Die Anträge wurden ohne
Ausnahme mehrheitlich abgelehnt. Auch in den Titelgrup-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/1326

pen der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundes-
regierung, der Geschäftsstelle der oder des Patientenbeauf-
tragten der Bundesregierung und der Ausgaben für die
Informationstechnik wurden erfolglos Einsparungen einge-
fordert.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion der FDP Kürzungen bei den Titeln „Zuschüsse und
Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Ge-
sundheitswesens“ und „Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ sowie bei
„Beiträgen an internationale Organisationen“. Die Anträge
fanden bei keiner im Ausschuss vertretenen weiteren Frak-
tion Zustimmung. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.,
den Baransatz bei dem Titel „Aufklärungsmaßnahmen auf
dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung“ um 5 Mio. Euro auf
insgesamt 14,203 Mio. Euro anzuheben, konnte sich eben-
falls nicht durchsetzen.

Im Kapitel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung wollte die Fraktion der FDP die Mittel der Gesundheit-
lichen Aufklärung der Bevölkerung in Höhe von 2,7 Mio.
Euro zwecks Stärkung der Nichtraucherförderung bei Ju-
gendlichen umsetzen. Mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde der Antrag abgewie-
sen.

Im Kapitel 15 05, dem Kapitel des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information, beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zwecke der
Haushaltskonsolidierung bzw. zur Auflösung von Ausgabe-
resten Kürzungen bei den Titeln „Veröffentlichungen“ und
„Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sowie „Ge-
schäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, Ausstat-
tungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung“.
Die Anträge fanden keine Mehrheit.

Im Kapitel des Paul-Ehrlich-Instituts (Kapitel 15 06) wurde
einvernehmlich beschlossen, die Titelgruppe 04 – AIDS-
Zentrum (Forschung) – bis zur Bereinigungssitzung zurück-
zustellen. In der Bereinigungssitzung wurde die Titelgruppe
nicht aufgerufen, damit ist der Regierungsansatz beschlos-
sen.

Die Anträge der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Kapitel 15 10 – Bundesinstitut für Arzneimit-
tel und Medizinprodukte – die Baransätze zum Zwecke der
Haushaltskonsolidierung bei den Gerichts- und ähnlichen
Kosten, den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zulas-
sung von Arzneimitteln etc., dem Trennungsgeld und den
Ausgaben für die Informationstechnik zu reduzieren, fanden
keine Berücksichtigung.

Bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt wurde im Ka-
pitel des Robert Koch-Instituts (Kapitel 15 11) der Titel
„Durchführung von wissenschaftlichen Sonderaufgaben“.
In der Bereinigungssitzung wurde der Titel nicht aufgeru-
fen, damit ist der Regierungsansatz beschlossen.

Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des

vor, die damit um rund 5,734 Mio. Euro über dem ver-
gleichbaren Ansatz des Vorjahres lagen.

Im Berichterstattergespräch wurden keine Änderungen emp-
fohlen; somit wurde auch kein Berichterstattervorschlag in
die Einzelplanberatung eingebracht. In der Einzelplanbera-
tung legten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD keine An-
träge vor. Seitens der Fraktion der FDP wurden unter Hinweis
auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und zur
Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staatsdefizit ins-
gesamt 32 Änderungsanträge über alle Kapitel dieses Ein-
zelplans vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE. brachte zehn
Anträge in die Beratungen ein, die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vier Anträge. Die Anträge der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden
ausnahmslos mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD abgelehnt und fanden damit keine
Berücksichtigung. Der Ausschuss beschloss als Ergebnis der
Einzelplanberatung den Regierungsentwurf ohne Änderun-
gen.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Fraktion
der FDP u. a. bei den Titeln „Geschäftsbedarf und Kommu-
nikation, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-
stände, sonstige Gebrauchsgegenstände“, „Bewirtschaftung
der Grundstücke, Gebäude und Räume“, „Dienstreisen“,
„Öffentlichkeitsarbeit“ und „Ausgaben für die Informa-
tionstechnik“ die Kürzung der jeweiligen Ansätze. Auch die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte zu dem Titel
„Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume“
einen Kürzungsantrag vor. Die Anträge fanden ohne Aus-
nahme gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD keine Mehrheit. In der Bereinigungssit-
zung forderte die Fraktion der FDP auch in diesem Einzel-
plan, die Mittel für die Bezüge des Bundesministers, der Par-
lamentarischen Staatssekretärin und des Parlamentarischen
Staatssekretärs wegen der beabsichtigten Einsparung einer
Staatssekretärin/eines Staatssekretärs um 62 Mio. Euro zu
kürzen. Trotz der Unterstützung durch die Fraktion der FDP
und der Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN konnte sich der Antrag gegen die Stimmenmehr-
heit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD nicht durchset-
zen.

Im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Na-
turschutz, erneuerbare Energien“ legten die Fraktionen FDP
und DIE LINKE. zum Teil bei den gleichen Titeln Ände-
rungsvorschläge vor, allerdings mit sehr unterschiedlicher
Intention und in sehr unterschiedlicher Höhe. Davon betrof-
fen waren die Ausgaben für Forschungen, Untersuchungen
und Ähnliches, Investitionen zur Verminderung von Um-
weltbelastungen und Investitionen zur Verminderung von
Umweltbelastungen im Ausland. In allen Fällen beantragte
die Fraktion DIE LINKE., die im Regierungsentwurf vorge-
sehenen Ansätze zu erhöhen; die Fraktion der FDP forderte
hingegen, die Ansätze unter den Regierungsansatz abzusen-
ken. Unabhängig von der Antragsbegründung wurden die
Anträge mehrheitlich abgelehnt und der Regierungsansatz
blieb unverändert bestehen. Darüber hinaus legt die Frak-
tion der FDP Kürzungsanträge bei den Ausgaben für Sach-
verständige, bei den Kosten des Messprogramms zur Über-
wachung der Gewässergüte grenzüberschreitender Flüsse
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rund 774,758 Mio. Euro

sowie von Küstengewässern, für Veröffentlichungen und
Dokumentation und bei den Zuschüssen an Verbände und

Drucksache 16/1326 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschut-
zes und des Naturschutzes vor. Eine Mehrheit im Ausschuss
konnten diese Anträge nicht erreichen.

In der Titelgruppe Naturschutz beantragte die Fraktion DIE
LINKE., die Ansätze bei den Titeln „Zuweisungen zur Ein-
richtung und Sicherung schutzbedürftiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeu-
tung“ und „Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungs-
vorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes“ zum Teil deut-
lich aufzustocken. Die Fraktion der FDP beantragte bei den
gleichen Titeln, eine Absenkung der Ansätze des Regie-
rungsentwurfs. Keiner dieser Anträge konnte im Ausschuss
die erforderliche Mehrheit erzielen.

Die in der Titelgruppe Erneuerbare Energien von der Frak-
tion DIE LINKE. eingebrachten Anträge, die Titelansätze
zum Teil deutlich zu erhöhen, wurden von keiner weiteren
Fraktion unterstützt und entsprechend nicht berücksichtigt.
So wollte die Fraktion DIE LINKE. die Ansätze bei den
„Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien“ um 36,634 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro, die „För-
derung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien“ um 40 Mio. Euro auf 220 Mio. Euro und die „In-
vestitionszuschüsse: Erneuerbare Energien“ um 20 Mio.
Euro auf 60 Mio. Euro anheben.

Im Kapitel Reaktorsicherheit und Strahlenschutz forderten
die Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
Absenkung des Titelansatzes bei den Ausgaben für Mit-
glieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen von
810 T Euro um 80 T Euro bzw. von 810 T Euro um
200 T Euro. Darüber hinaus stellte die Fraktion der FDP
den Antrag, den Mittelansatz bei den Untersuchungen zur
Reaktorsicherheit insbesondere auch im Hinblick auf den
Ausstieg aus der Atomenergie von 21,744 Mio. Euro um
4 Mio. Euro zurückzuführen. Beim gleichen Titel forderte
die Fraktion DIE LINKE., den Ansatz um 10 Mio. Euro auf
11,744 Mio. Euro zu reduzieren. Nach Auffassung der Frak-
tion DIE LINKE. sollten die Ausgaben für die Internatio-
nale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Reaktorsicher-
heit und des Strahlenschutzes aufgrund des beschlossenen
Atomausstiegs gestrichen werden. Sie beantragten, den Ti-
tel auf null zu stellen. Die innerhalb dieses Kapitels vorge-
legten Änderungsanträge fanden keine Mehrheit und wur-
den daher inhaltlich nicht berücksichtigt.

Im Kapitel des Umweltbundesamtes machten die Fraktio-
nen FDP und DIE LINKE. Kürzungsvorschläge bei den Ti-
teln „Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Ge-
brauchsgegenstände“ und „Bewirtschaftung der Grundstü-
cke, Gebäude und Räume“. Des Weiteren beantragte die
Fraktion der FDP Mittelabsenkungen beim Trennungsgeld,
den Fahrtkostenzuschüssen sowie Umzugskostenvergütun-
gen, den Sachverständigen, dem Rat von Sachverständigen
für Umweltfragen und bei den Ausgaben der Informati-
onstechnik. Keiner der Anträge fand eine Mehrheit im Aus-
schuss.

Im Kapitel des Bundesamtes für Naturschutz konnten sich
die Anträge der Fraktion der FDP, die Ausgabenansätze für

Im Kapitel des Bundesamtes für Strahlenschutz beantragte
die Fraktion der FDP in der Titelgruppe „Endlager radioak-
tiver Abfälle“ unter Hinweis auf den Abschluss des Plan-
feststellungsverfahrens und der gerichtlichen Auseinander-
setzungen im Zusammenhang mit dem weitgehend fertig
gestellten Endlager für schwach radioaktive Abfälle
„Schacht Konrad“, den Mittelansatz von 28 Mio. Euro um
41 Mio. Euro aufzustocken. Bei dem Titel des Endlagers für
wärmeentwickelnde, stark radioaktive Abfälle „Projekt
Gorleben“ forderte die Fraktion der FDP den Ansatz um
74 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro anzuheben. Im Gegenzug
legte die Fraktion der FDP den Antrag vor, die Mittel für die
Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung radioak-
tiver Abfälle von 1,5 Mio. Euro auf null zu setzen, da eine
weitere Suche nach Alternativen zu dem Salzstock Gorle-
ben nicht erforderlich sei. In der Titelgruppe „Staatliche
Verwahrung von Kernbrennstoffen“ sollten die Mittelan-
sätze der Sachverständigen und der nicht aufteilbaren säch-
lichen Verwaltungsausgaben zum Zwecke der Haushalts-
konsolidierung abgesenkt werden. Schließlich sollte nach
den Wünschen der Fraktion der FDP bei der Titelgruppe der
Ausgaben für die Informationstechnik der Ansatz abgesenkt
werden. Alle innerhalb des Kapitels vorgelegten Anträge
fanden gegen die Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD keine Mehrheit und blieben unberück-
sichtigt.

Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)

Der Regierungsansatz sah für diesen Geschäftsbereich Aus-
gaben in Höhe von 4,499 Mrd. Euro vor; damit wurde der
Plafond gegenüber dem Vorjahr um rund 72,367 Mio. Euro
abgesenkt.

Über die einvernehmlich vorgelegten Berichterstattervor-
schläge hinaus legte die Fraktion der FDP insgesamt zehn Ab-
senkungsanträge im gesamten Einzelplan vor, u. a. im Kapitel
des Bundesministeriums zu den Ausgaben für den Geschäfts-
bedarf, Dienstreisen und für die gesamte Titelgruppe der IT-
Ausstattung. Als Begründung wies die Fraktion der FDP auch
in diesem Einzelplan auf die Notwendigkeit der Haushalts-
konsolidierung des Bundes und die Verpflichtung Deutsch-
lands zur Einhaltung der Drei-Prozent-Grenze beim Staats-
defizit hin. Die Anträge wurden ohne Ausnahme mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen stellte die Frak-
tion der FDP unter Hinweis auf das in seiner Umsetzung noch
nicht vollständig durchdachte Programm und der Notwendig-
keit einer Evaluation der Umsetzungsmöglichkeiten den An-
trag, den Mittelansatz bei der Förderung von Modellprojekten
zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern um 5 Mio.
Euro auf 1 Mio. Euro abzusenken. Der Antrag wurde im Aus-
schuss mehrheitlich abgelehnt. In der Bereinigungssitzung
beantragte schließlich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei diesem Titel die Aufnahme einer qualifizierten
Sperre zur Vorlage eines detaillierten Finanzierungskonzep-
tes. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgewiesen. In
der Einzelplanberatung fanden die Kürzungsanträge der
die Sachverständigen und für die IT-Technik zu reduzieren,
nicht durchsetzen.

Fraktion der FDP bei den Zuschüssen an Wohlfahrtsverbände
und andere zentrale Organisationen für die Beratung und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/1326

Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern sowie bei den
Zuschüssen an zentrale Organisationen und für zentrale
Maßnahmen im Bereich der Wohlfahrtspflege keine Mehr-
heit. Nach den Wünschen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte bei den Maßnahmen zur
Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements ge-
gen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antise-
mitismus in den neuen Bundesländern auf Kürzungen ver-
zichtet bzw. der Titelansatz um 1 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro
aufgestockt werden. Die Fraktion DIE LINKE. zog ihren An-
trag in der Einzelplanberatung zurück; der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei Unterstützung
der Fraktion DIE LINKE. und Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP mehrheitlich abgelehnt.

In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen der Jugendpolitik – be-
antragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Bereinigungssitzung eine Erhöhung des Baransatzes beim
Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zahlungen an
Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“
um 35,409 Mio. Euro auf 140,497 Mio. Euro und den Weg-
fall der Haushaltsvermerke. Der Antrag wurde bei Unter-
stützung der Fraktion DIE LINKE. im Übrigen einvernehm-
lich abgelehnt. In der Einzelplanberatung forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Mittelansatz
bei den Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus
von 10 Mio. Euro auf 11 Mio. Euro zu erhöhen. Der Antrag
fand bei Unterstützung der Fraktion DIE LINKE. und
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP gegen die Stimmen-
mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD keine
Mehrheit.

Die Absenkungsanträge der Fraktion der FDP im Kapitel
des Bundesamtes für den Zivildienst bei den Titeln „Erstat-
tung von Verwaltungskosten an Verbände, denen Aufgaben
übertragen sind“ sowie „Ausgaben für Dienstleistende nach
dem Zivildienstgesetz“ wurden zurückgewiesen. Auch der
Kürzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Titel „Sold, Zulagen und Zuwendungen für Dienstleis-
tende“ um 2 Mio. Euro auf 168,012 Mio. Euro zu reduzie-
ren, wurde mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD abgelehnt. In der Bereinigungssit-
zung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zahl-
reiche Kürzungsanträge vor, mit denen sie proportionale
Kürzungen der Haushaltsmittel wegen geringerer Zivil-
dienstzahlen forderte. Die Anträge wurden ausnahmslos mit
der Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD abgelehnt.

Die Fraktion der FDP beantragte, das im Berichterstatterge-
spräch offen gestellte Kapitel der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes wegen der ihrer Auffassung nach fehlen-
den Notwendigkeit einer solchen Einrichtung wegfallen zu
lassen. Der Ausschuss schloss sich dieser Auffassung mehr-
heitlich nicht an und beschloss den Regierungsansatz.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)

Der Regierungsansatz sah für diesen Einzelplan Gesamtaus-
gaben in Höhe von 16,597 Mio. Euro vor. Diese lagen damit
um 1,034 Mio. Euro unter den Ansätzen des Vorjahres. Der
Ausschuss verabschiedete, den Empfehlungen der Bericht-
erstatter folgend, die in ihren Beratungen keine Änderungen

der FDP, unter anderem zum Geschäftsbedarf, zur Bewirt-
schaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume sowie zu
den IT-Ausgaben fanden keine Mehrheit.

In der Bereinigungssitzung wurde einvernehmlich auf Vor-
schlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD die Globale
Minderausgabe für Einsparungen im flexibilisierten Bereich
der Hauptgruppe 04 und Obergruppe 51 bis 54 in Höhe von
246 T Euro zu Lasten der Titel „Bezüge und
Nebenleistungen des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der
Richterinnen, Richter, planmäßigen Beamtinnen und Beam-
ten“, „Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfs-
kräfte“ und „Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sons-
tige Gebrauchsgegenstände“ aufgelöst.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)

Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rund 85,216 Mio. Euro um rund 1,452 Mio. Euro unter
dem Ansatz des Vorjahres. Die Berichterstatter hatten keine
Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf 2006 vorge-
schlagen. Die fünf von der Fraktion der FDP eingebrachten
Änderungsanträge zur Absenkung der Ausgaben für die
Informationstechnik im Kapitel 20 01 – Bundesrechnungs-
hof – und im Kapitel 20 03 – Prüfungsämter des Bundes –
sowie zur Absenkung der Ansätze für Trennungsgeld,
Dienstreisen und die IT-Ausstattung wurden mehrheitlich
abgelehnt. Darüber hinaus wurden in die Einzelplanbera-
tung keine Änderungsanträge eingebracht und der Einzel-
plan ohne Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf
einvernehmlich verabschiedet.

Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein Aus-
gabevolumen in Höhe von 4,159 Mrd. Euro vor. Der Haus-
haltsausschuss stockte im Verlauf seiner Einzelplanberatung
den Plafond im Saldo um rund 15,270 Mio. Euro auf.

Über die einvernehmlich vorgelegten Berichterstattervor-
schläge hinaus legten die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD neun und die Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen 34 Änderungsan-
träge vor. Das Ziel der von den Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Beratungen einge-
brachten Anträge war es, die jeweiligen Ansätze zum
Zwecke der Haushaltskonsolidierung und zur Einhaltung
der Maastricht-Kriterien abzusenken. Diese Anträge fanden
ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel des Bundesministeriums legten die Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowohl in der Be-
gründung als auch im Ansatz gleich lautende Kürzungsan-
träge zur Aus- und Fortbildung, zu den Dienstreisen und zur
Öffentlichkeitsarbeit vor. Darüber hinaus legte die Fraktion
der FDP weitere Kürzungsanträge zu den Bezügen der Bun-
desministerin und der Parlamentarischen Staatssekretärin,
zu Veröffentlichungen und Dokumentation sowie zu den
Ausgaben der Informationstechnik vor. Keiner dieser An-
träge konnte sich im Ausschuss durchsetzen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurden die An-

des Regierungsansatzes vorgenommen hatten, den Regie-
rungsansatz unverändert. Die Kürzungsanträge der Fraktion

träge der Fraktion der FDP auf Absenkung der Ansätze bei
den Titeln „Beobachtung und Überprüfung der deutschen

Drucksache 16/1326 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

entwicklungspolitischen Zusammenarbeit“, „Betreuung von
Delegationen und internationalen Besuchern“ und „For-
schung, Untersuchungen und Ähnliches“ mit den Stimmen
aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Unterstützung
durch die Fraktion DIE LINKE. fand der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Erhöhung des Baran-
satzes für die Förderung der entwicklungspolitischen Bil-
dung um 1 Mio. Euro auf insgesamt 11 Mio. Euro; der
Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Einvernehmlich bis
zur Bereinigungssitzung zurückgestellt wurde der Titel
„Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisa-
tionen sowie andere internationale Einrichtungen und inter-
nationale Nichtregierungsorganisationen“, dort aber dann in
der Fassung des Regierungsentwurfs unverändert beschlos-
sen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Aufstockung
des Ansatzes für den Zivilen Friedensdienst um 14 Mio.
Euro wurde von den anderen Fraktionen gegen die an-
tragstellende Fraktion abgelehnt. Auch der Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Ansatz um
1 Mio. Euro aufzustocken, wurde zurückgewiesen. Eben-
falls ohne Mehrheit blieben die Anträge der Fraktionen FDP
bzw. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz der Förde-
rung der Sozialstruktur um 2 Mio. Euro abzusenken bzw.
um 1 Mio. Euro aufzustocken. Gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP wurde hingegen der Antrag der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD beschlossen, diesen Ansatz um
170 T Euro auf 29,820 Mio. Euro zu erhöhen. Einverneh-
men konnte erzielt werden, den Ansatz für die Förderung
entwicklungspolitischer Vorhaben der politischen Stiftun-
gen um 3 Mio. Euro auf 184 Mio. Euro anzuheben. Anträge
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE. auf Heraufsetzen der Baransätze bei den Titeln
„Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deut-
scher Träger“, „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirt-
schaft“ und „Förderung der internationalen Agrarfor-
schung“ wurden mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP abgelehnt. Die von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Aufstockung des An-
satzes für die Förderung der internationalen Agrarforschung
um 1 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro wurde gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP vom Ausschuss angenommen.
Die Vorschläge der Fraktion der FDP, die Beteiligungen am
Kapital der Asiatischen sowie der Afrikanischen Entwick-
lungsbank um 8 Mio. Euro bzw. 13 Mio. Euro zu reduzie-
ren, wurden bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
mehrheitlich abgelehnt. Bei dem Titel „Bilaterale Finanzi-
elle Zusammenarbeit“ fand der Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD, den Haushaltsvermerk zu ergänzen,
einvernehmliche Zustimmung. Die übrigen, zu diesem Titel
vorgelegten Anträge auf Änderung des Ansatzes konnten
sich nicht durchsetzen. Bis zur Bereinigungssitzung zurück-
gestellt wurde der Titel „Beitrag zu den Europäischen Ent-
wicklungsfonds der Europäischen Union (Abkommen von
Lomé und Cotonou)“. In der Bereinigungssitzung beantrag-
ten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei diesem Titel
eine Absenkung des Baransatzes um 15,27 Mio. Euro auf
645,73 Mio. Euro und eine Erweiterung des Haushaltsver-
merks. In der getrennt durchgeführten Abstimmung votier-
ten die antragstellenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zusammen mit der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der

merks wurde einvernehmlich bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. angenommen. Bei der Bilateralen
Technischen Zusammenarbeit wurde Einvernehmen erzielt
bei der Aufnahme eines zusätzlichen Haushaltsvermerks.
Absenkungs- bzw. Aufstockungsanträge der Fraktionen
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Baransatz
konnten sich nicht durchsetzen. Die Erhöhung des Ansatzes
zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen
um 3 Mio. Euro auf 164,135 Mio. Euro wurde auf Vor-
schlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mehrheitlich
beschlossen.

In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen
zu zahlreichen Titeln Anträge vor, mit denen sie eine Erhö-
hung der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne der Um-
setzung des ODA-Stufenplans (ODA: Erhöhung der öffent-
lichen Entwicklungshilfe – Official Development Assis-
tance) forderten. Gegen die Stimmenmehrheit der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD konnte sich keiner dieser Anträge in
den Abstimmungen durchsetzen.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD nahm
der Haushaltsausschuss in der Einzelplanberatung einver-
nehmlich die nachfolgende Entschließung an: „Der Haus-
haltsausschuss erwartet, dass er bei finanziellen Zusagen
der Bundesregierung im internationalen Bereich künftig an-
gemessen beteiligt wird. Der Haushaltsausschuss fordert die
Bundesregierung auf, ihn grundsätzlich rechtzeitig vor den
jeweiligen maßgeblichen Verhandlungen über ihre Vorstel-
lungen und dann regelmäßig in geeigneter Form über den
Verlauf dieser Verhandlungen zu informieren. Jede entspre-
chende finanzielle Zusage im internationalen Bereich bedarf
der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses.“

Einzelplan 30 (Bundesministerium für Bildung und For-
schung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 8,003 Mrd. Euro vor. Diese lagen da-
mit um 537,327 Mio. Euro unter dem vergleichbaren Ansatz
des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond im
Laufe seiner Einzelplanberatung im Saldo unverändert ge-
lassen.

In dem Berichterstattervorschlag waren insbesondere von
den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zahlreiche Titel offen gestellt worden, zu denen
noch Erörterungsbedarf angemeldet worden war. In der Ein-
zelplanberatung legten die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD zwölf Änderungsanträge vor. Die Fraktion der FDP
brachte 18 Änderungsanträge in die Beratungen ein, die
Fraktion DIE LINKE. legte acht und die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 17 Änderungsanträge vor.

Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz der flexibi-
lisierten Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes aus der
Hauptgruppe 5 um 1,131 Mio. Euro auf 10,18 Mio. Euro
abzusenken. Gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnten die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD diesen Antrag mehr-
heitlich ab. Auch die jeweils von den Fraktionen FDP und
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
für die Ansatzkürzung. Die Änderung des Haushaltsver-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Vorschläge
der Streichung der Mittel für den zweiten Parlamentari-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/1326

schen Staatssekretär konnten sich nicht durchsetzen. Wei-
tere Kürzungsanträge der Fraktion der FDP in diesem
Kapitel mit dem Ziel, diese Einsparungen zur Ansatzerhö-
hung bei Kapitel 30 05 Titel 685 15 (Gesundheit und Me-
dizin) zu verwenden, fanden keine Mehrheit. Die Absen-
kung der Globalen Minderausgabe auf Vorschlag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD um 49,3 Mio. Euro auf
138,2 Mio. Euro wurde vom Ausschuss gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenom-
men.

Zum Zwecke der Nachwuchsförderung insbesondere in der
angewandten Forschung beantragte die Fraktion DIE
LINKE. im Kapitel der Allgemeinen Forschungsförderung
und Bildungsplanung die Ausbringung eines neuen Titels
„Innovationsassistentinnen und - assistenten“ mit einem
Baransatz in Höhe von 15 Mio. Euro. Der Vorschlag wurde
gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der Antrag der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt, den Titel „Finanzhilfen
nach Artikel 104a GG für ein Investitionsprogramm zur
Ausweitung der Zahl der Gesamtschulen“ aus dem Einzel-
plan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in den Einzelplan
30 umzusetzen. Mit Unterstützung der Fraktion der FDP
beschlossen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die
„Regionenorientierte Innovationsförderung in den neuen
Ländern (Unternehmen Region)“ um 2 Mio. Euro auf 91
Mio. Euro zurückzuführen. Mit dem gleichen Stimmenver-
hältnis wurde auch der Baransatz für die Strategien zur
Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung
und Forschung von 5,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro abge-
senkt. Mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung wollte die
Fraktion der FDP den Baransatz der Innovations- und Tech-
nikanalysen reduzieren, fand dafür aber keine Mehrheit.
Von den insgesamt drei zum Titel „Strukturelle Innovatio-
nen in Bildung und Forschung“ vorgelegten Anträgen setzte
sich lediglich der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD durch, wonach die Mittel um 3,2 Mio. Euro zurückge-
führt wurden. Des Weiteren wurde der Baransatz beim Titel
„Computer- und netzgestütztes Lernen“ mehrheitlich um
2 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro abgesenkt. Die Fraktion der
FDP wollte den Titel „Förderprogramm zur Ausstattung
von Juniorprofessuren“ wegen noch nicht nachgewiesener
Finanzierungsnotwendigkeit auf null setzen und lediglich
als Leertitel ausweisen. Die antragstellende Fraktion konnte
für ihren Vorschlag keine der übrigen Fraktionen im Aus-
schuss gewinnen. Beim Titel „Zukunft Bildung“ fielen alle,
außer dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
stellten Antrag in den Abstimmungen durch. Dieser sah vor,
den Ansatz um 1,2 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro abzusenken.
In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion DIE LINKE.
einen Antrag auf Verdopplung des in der Einzelplanbera-
tung beschlossenen Ansatzes von 30 Mio. Euro auf 60 Mio.
Euro vor. Der Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion abgelehnt. In der Einzel-
planberatung wurden ferner die von den Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Titel „Innovative
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“ gestellten deutli-
chen Kürzungsanträge abgewiesen. Mehrheitlich angenom-
men wurde hingegen der Antrag der Fraktionen der CDU/

Im Kapitel 30 03, dem Kapitel der Beruflichen Bildung und
Maßnahmen der Weiterbildung, wurde auf Vorschlag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD der Baransatz beim
Titel „Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher Ausbil-
dungsplätze in den neuen Ländern (einschließlich Berlin-
Ost)“ um 4 Mio. Euro auf 91 Mio. Euro abgesenkt. Der
weitergehende Antrag der Fraktion der FDP fand keine
Berücksichtigung. Die Aufstockungsvorschläge der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
den Titeln „Berufliche Bildung“ und „Weiterbildung und
Lebenslanges Lernen“ fanden keine Mehrheit. In der Berei-
nigungssitzung brachte die Fraktion DIE LINKE. beim Titel
„Weiterbildung und Lebenslanges Lernen“ ihren bereits in
der Einzelplanberatung gestellten Erhöhungsantrag erneut
ein. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich gegen die Stim-
men der antragstellenden Fraktion zurückgewiesen. Durch
Umschichtung wurde in der Einzelplanberatung auf
Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD der
Ansatz bei den Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten um
4 Mio. Euro auf 29 Mio. Euro aufgestockt.

In der Titelgruppe des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) wurde der Ansatz des Titels „BIBB – Betrieb“
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um 500 T Euro
abgesenkt.

Im Kapitel der Hochschulen, Wissenschaft und Ausbil-
dungsförderung beantragte die Fraktion der FDP, die Titel
„Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft so-
wie Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in For-
schung und Lehre“ und „Nationale Umsetzung des Bolo-
gna-Prozesses“ um 14 Mio. Euro auf 55,025 Mio. Euro
bzw. um 1,3 Mio. Euro auf 11,7 Mio. Euro abzusenken. Au-
ßer bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fanden
diese Vorschläge keine Zustimmung. Einvernehmen
herrschte im Ausschuss über den Vorschlag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD, den Ansatz bei der Exzellenz-
initiative Spitzenförderung von Hochschulen um 42,5 Mio.
Euro auf 100 Mio. Euro zurückzuführen.

Die im Kapitel „Lebenswissenschaften, Umweltgerechte
nachhaltige Entwicklung, Naturwissenschaftliche Grund-
lagenforschung“ zur Biotechnologie gestellten Erhöhungs-
anträge sowohl der Fraktion der FDP als auch der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um 2 Mio. Euro auf 128 Mio.
Euro bzw. um 400 T Euro auf 126,4 Mio. Euro fanden ge-
gen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD keine Mehrheit. Ebenfalls keine Mehrheit fand in
der Einzelplanberatung die von der Fraktion der FDP bean-
tragte Heraufsetzung des Baransatzes beim Titel „Gesund-
heit und Medizin“ von bislang 113 Mio. Euro um 39,651
Mio. Euro. Auch die beiden weiteren Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Titeln „Biomedizini-
sche Forschung“ und „Nachhaltig leben und wirtschaften“
konnten sich nicht durchsetzen.

Mehrheitliche Zustimmung fand hingegen der Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD, in der Titelgruppe 29
– Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung – einen neuen
Titel mit einem Baransatz in Höhe von 1 Mio. Euro für die
Deutsche Stiftung Friedensforschung auszubringen. Die
weiteren zu diesem Kapitel gestellten Anträge fanden ge-
CSU und SPD, der den Ansatz von 28 Mio. Euro um
600 T Euro zurückführte.

gen die Mehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
keine Zustimmung.

Drucksache 16/1326 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Kapitel der Information und Kommunikation, Neue
Technologien brachte die Fraktion der FDP zwei Kürzungs-
anträge mit dem Ziel ein, die dadurch erbrachten Einsparun-
gen zur Ansatzerhöhung beim Kapitel 30 05 Titel 685 15
(Gesundheit und Medizin) zu verwenden; die beiden An-
träge fanden keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 31 – Innovation durch neue Technolo-
gie – stellte die Fraktion DIE LINKE. den Antrag, den
Baransatz bei der „Angewandten Forschung an Fachhoch-
schulen im Verbund mit der Wirtschaft“ zu verdoppeln. Er
wurde mehrheitlich abgelehnt. In der Bereinigungssitzung
beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ausbringung von zwei neuen Titeln: „Grundlagenfor-
schung Erneuerbare Energien und Energiespeicherung“
und „Energieleitende und umformende Materialien“ mit
jeweils einem Baransatz in Höhe von 25 Mio. Euro und
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50 Mio.
Euro. Bei Unterstützung durch die Fraktion DIE LINKE.
wurde der Antrag im Übrigen abgelehnt.

Auch im Kapitel der Forschungs- und Wissenschaftsein-
richtungen konnten sich weder die Anträge der Fraktion
DIE LINKE., u. a. zu dem Titel „HGF-Zentren – Betrieb“,
noch der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
dem Titel „Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemein-
schaft (HGF-Zentren)“ gestellte Antrag durchsetzen.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im
Regierungsentwurf bei 41,741 Mrd. Euro gegenüber 25,212
Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss senkte im
Verlauf seiner Beratungen die Einnahmen um 117,603 Mio.
Euro auf 41,623 Mio. Euro ab. Die Ausgaben betrugen rund
39,448 Mrd. Euro und lagen damit um rund 983,085 Mio.
Euro unter dem Vorjahresansatz von rund 40,431 Mrd.
Euro. Der Haushaltsausschuss hat die Gesamtausgaben im
Saldo um rund 334,366 Mio. Euro auf rund 39,114 Mrd.
Euro zurückgeführt.

In den Berichterstattergesprächen wurden keine Änderun-
gen gegenüber dem Haushaltsentwurf vorgeschlagen. In
den Einzelplanberatungen legten die Fraktionen der CDU/
CSU und SPD sowie die Fraktion der FDP jeweils drei
Änderungsanträge vor; die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN brachte einen Kürzungsantrag in die Beratungen
ein.

In der Einzelplanberatung wiesen die Berichterstatter der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD darauf hin, dass die
zwischenzeitlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen
Reformgesetze Eingang in die Datenbasis dieses Einzelplans
gefunden hätten. Die aktuellen Steuerschätzungen hätten zu
keiner Entlastung des Einzelplans geführt. Die Globale
Minderausgabe in Höhe von 800 Mio. Euro wurde auf An-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wegen erwarte-
ter Einsparungen bei Kapitel 32 05 Titel 575 09 – Disagio
auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatz-
anweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Dar-
lehen – auf 500 Mio. Euro abgesenkt.

Im Kapitel der Verzinsung beantragte die Fraktion der FDP,
den Ansatz des Titels „Diskont für unverzinsliche Schatzan-

desobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsli-
che Schatzanweisungen und Darlehen“ um 410 Mio. Euro
auf 656,018 Mio. Euro abzusenken. Die Anträge wurden
mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD abgelehnt. Einvernehmlich angenommen wurde
hingegen der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD, den Baransatz bei Titel „Disagio auf Bundesanleihen,
Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzins-
liche Schatzanweisungen und Darlehen“ um 300 Mio. Euro
auf 766,018 Mio. Euro zurückzuführen. Die Zinsen der
Kassenverstärkungskredite um 225 Mio. Euro auf 481,18
Mio. Euro absenken wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. In der Abstimmung konnte sich der Antrag trotz
der Unterstützung durch die Fraktion DIE LINKE. und der
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP nicht gegen die
Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD durchsetzen. Bei dem gleichen Titel konnte jedoch
Einvernehmen hergestellt werden, den Ansatz um 100 Mio.
Euro zu senken.

Im Kapitel 32 08, dem Kapitel der Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen, erhöhte der Ausschuss auf
Vorschlag und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD den Ansatz beim Titel „Bedingungsgemäße
Entschädigung aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen, Zahlungen zur Abwendung oder Minde-
rung von Schäden, Kosten der Gewährleistungen und Um-
schuldungen“ um 100 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro. Diese
Erhöhung war wegen drohender Entschädigungen insbeson-
dere aus Länderrisiken im Bereich Südamerika und Asien
erforderlich geworden.

Einzelplan 33 (Versorgung)

Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rund 8,475 Mrd. Euro lag um 345,376 Mio. Euro unter dem
vergleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Die Fraktion
DIE LINKE. hatte in den Berichterstattergesprächen alle
Titel des Kapitels 33 09 (Leistungen nach dem Anspruchs-
und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vom 25.
Juli 1991 für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme
im Beitrittsgebiet) offen gestellt. Darüber hinaus hatten die
im Übrigen einvernehmlich geführten Berichterstatterge-
spräche zu keinen Veränderungen gegenüber dem Regie-
rungsentwurf geführt.

In der Einzelplanberatung hat der Haushaltsausschuss die
offen gestellten Titel geschlossen. Auf Vorschlag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschloss der Aus-
schuss bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und im Übrigen einvernehmlich, die Versor-
gungsausgaben für die Bundesbeamtinnen und -beamten so-
wie für die Richterinnen und Richter in den Haushalten zu
etatisieren, in denen sie zuletzt gearbeitet haben. Bisher wa-
ren diese Ausgaben zentral im Einzelplan 33 – Versorgung –
eingestellt. Damit wird dieser Einzelplan zukünftig aufge-
löst.

Im Einzelnen fasste der Ausschuss dazu die folgenden Be-
schlüsse:

„1. Mit dem Bundeshaushalt 2006 soll die Transparenz in
Bezug auf die Versorgungsausgaben erhöht werden. Zu
weisungen“ um 80 Mio. Euro auf 813,719 Mio. Euro und
den Ansatz des Titels „Disagio auf Bundesanleihen, Bun-

diesem Zweck werden die Versorgungsausgaben der
Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/1326

Richter, die im Regierungsentwurf zum Bundeshaus-
halt 2006 in den Kapiteln 3304 sowie 3311 bis 3332
veranschlagt sind, in die Einzelpläne der jeweiligen
Ressorts umgesetzt, aus deren Dienst die Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Ru-
hestand getreten sind. Gleichzeitig soll die Zuständig-
keit für die Bewirtschaftung der Versorgungsausgaben
vom Bundesministerium der Finanzen auf die jeweili-
gen Ressorts übergehen, so dass Sach- und Finanzver-
antwortung zusammengefügt werden.

„2. Die Ausgaben der Kapitel 3306, 3307, 3308 und 3309
werden in den Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzver-
waltung – umgesetzt und obliegen damit weiterhin der
Sach- und Finanzverantwortung des Bundesministe-
riums der Finanzen.

„3. Der Haushaltsausschuss beauftragt das Bundesministe-
rium der Finanzen, die technische Umsetzung der Auf-
lösung des Einzelplans 33 bis zur Bereinigungssitzung
am 1. Juni 2006 vorzubereiten und in der Bereinigungs-
vorlage entsprechend zu berücksichtigen.“

Darüber hinaus beauftragte der Haushaltsausschuss mit dem
gleichen Stimmenverhältnis das Bundesministerium der Fi-
nanzen, zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der
Versorgungsausgaben einen Versorgungsfonds für neu ein-
gestellte Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterin-
nen und Richter bis zur Bereinigungssitzung am 1. Juni
2006 einzurichten.

Im Einzelnen fasste der Ausschuss dazu die folgenden Be-
schlüsse:

„1. Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der Ver-
sorgungsausgaben und zur Stärkung der intergenerati-
ven Gerechtigkeit hält der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages die Einrichtung eines Versor-
gungsfonds für neu eingestellte Beamtinnen und Beam-
te, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten für erforderlich.

„2. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
bittet daher die Bundesregierung, die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass ein entsprechender Versor-
gungsfonds mit Wirkung vom 1. Januar 2007 eingerich-
tet wird.“

Der in diesem Zusammenhang von der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gestellte Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
203,804 Mrd. Euro nach rund 211,671 Mrd. Euro im Vor-
jahr vor. Damit blieben die Einnahmen im Vergleich zum
Vorjahr um rund 7,866 Mrd. Euro zurück. Die Ausgaben in
diesem Einzelplan beliefen sich auf rund 932,999 Mio.
Euro, der Ansatz des Vorjahres betrug minus 261,766 Mio.
Euro.

Über die überwiegend einvernehmlichen Berichterstatter-
vorschläge hinaus legten die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD zwei und die Fraktionen FDP, DIE LINKE. und

Fraktion der FDP Kürzungsvorschläge zum Zwecke der
Haushaltskonsolidierung vor, die sich auch in diesem Fall
nicht durchsetzen konnten.

Die im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossene Auf-
lösung des Einzelplans 33 – Versorgung – und die Auftei-
lung der Versorgungsausgaben auf die Einzelpläne der
jeweiligen Ressorts, aus deren Dienst die Versorgungsemp-
fängerinnen und Versorgungsempfänger in den Ruhestand
treten werden, machte es erforderlich, die Ausgaben der Ka-
pitel 33 06, 33 07, 33 08 und 33 09 in den Einzelplan 60
umzusetzen. Damit obliegen sie weiterhin der Sach- und Fi-
nanzverantwortung des Bundesministeriums der Finanzen.

Die beiden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Kapitel 60 01 – Steuern – gestellten Kürzungsanträge im
Zusammenhang mit dem Haushaltsbegleitgesetz und dem
Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energie-
erzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
wurden mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion DIE LINKE. beim Titel „Beitrag zur Beschaffung
von Verteidigungssystemen für Israel“ die Streichung des
Baransatzes und der Verpflichtungsermächtigung. Gegen
die Stimmen der antragstellenden Fraktion wurde der An-
trag einvernehmlich abgelehnt. Bei dem gleichen Titel for-
derte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Auf-
nahme eines Haushaltsvermerks, der die Mittel bis zu einer
vertraglichen Vereinbarung darüber sperrt, dass Israel das
gelieferte Material nicht zur Stationierung von Kernwaffen
einsetzt. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. Der Wunsch der Fraktion DIE LINKE., zwei
neue Titel „Kommunale Investitionspauschale“ mit einem
Ansatz in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und „Finanzhilfen nach
Artikel 104a Grundgesetz für die elternbeitragsfreie Kinder-
tagesstättenbetreuung“ in Höhe von 1,2 Mrd. Euro auszu-
bringen, fand bei keiner weiteren im Ausschuss vertretenen
Fraktionen Unterstützung. Das gleiche Stimmenverhältnis
ergab die Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE
LINKE., den Titel „Finanzhilfen nach Artikel 104a Grund-
gesetz zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen“ mit
einem Ansatz von 840 Mio. Euro in den Einzelplan 30
(Bundesministerium für Bildung und Forschung) umzuset-
zen. Die Fraktion der FDP stellte die Absenkung des Baran-
satzes um 250 Mio. Euro bei den Ausgabemitteln zur
Restedeckung zur Abstimmung. Trotz der Unterstützung
durch die Fraktion DIE LINKE. fand der Antrag keine
Mehrheit. Der mündlich eingebrachte Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz um 150 Mio.
Euro zu reduzieren, konnte sich gegen die Mehrheit der
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ebenfalls
nicht durchsetzen. Die Umschichtungsvorschläge der Frak-
tion DIE LINKE. im Zusammenhang mit der Globalen Min-
derausgabe fanden keinerlei Unterstützung durch die übri-
gen im Ausschuss vertretenen Fraktionen. Auf Vorschlag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD wurde einvernehm-
lich ein neuer Titel „Globale Minderausgabe für Maßnah-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen 13 Änderungsan-
träge vor. Wie bereits in den anderen Einzelplänen legte die

men im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ mit einem Ansatz
von 10,158 Mio. Euro, einschließlich eines Haushaltsver-

Drucksache 16/1326 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

merks, ausgebracht. Damit wird die Summe der für 2006
veranschlagten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit um 10
Prozent gekürzt.

2.2 Haushaltsgesetz

Die nach Abschluss der Haushaltsberatungen veranschlagten
Investitionen (rund 23,225 Mrd. Euro) unterschreiten die
veranschlagte Nettokreditaufnahme (rund 38,190 Mrd. Euro)
um rund 14,965 Mrd. Euro. Damit wird die in Artikel 115 GG
vorgegebene Grenze der Kreditaufnahme überschritten. Nach
Artikel 115 GG darf die Nettokreditaufnahme die Summe der
im Haushalt veranschlagten Investitionen nur zur Abwehr ei-
ner Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
überschreiten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD betonten, die
Überschreitung diene der Abwehr einer drohenden Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Aus Sicht der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten die von der Bun-
desregierung zur Begründung dieses Sachverhalts vorge-
tragenen Einschätzungen auch angesichts der aktuell er-
kennbaren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weiterhin
Gültigkeit. Die Wachstumserwartungen für 2006 hätten sich
– ausweislich der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Eck-
werte der Bundesregierung – nur geringfügig von 1,4 Pro-
zent auf 1,6 Prozent erhöht.

Auch nach aktueller Einschätzung werde der private
Konsum nur 0,2 Prozentpunkte zum Wachstum beitragen
können. Hier spiegele sich auch wider, dass die Beschäfti-
gungs- und Einkommensentwicklung nach wie vor ge-
dämpft verlaufe. Nach der aktuellen gesamtwirtschaftlichen
Prognose der Bundesregierung (Frühjahrsprojektion) werde
die Zahl der Arbeitnehmer mit 34,3 Millionen nur gering-
fügig über den Annahmen zu Jahresbeginn (34,2 Millionen)
liegen. Der Zuwachs der Bruttolohn-/Bruttogehaltssumme
je Arbeitnehmer sei dagegen von 0,7 Prozent auf 0,4 Pro-
zent zurückgenommen worden.

Die Lage am Arbeitsmarkt sei nach wie vor ernst. Die Bun-
desregierung gehe jetzt von rund 170 000 mehr Arbeitslo-
sen aus als noch zu Jahresbeginn. Insbesondere das Fehlen
einer nachhaltigen Besserung im Bereich der Langzeit-
arbeitslosigkeit zeige, dass konjunkturelle Erholungsim-
pulse den Arbeitsmarkt noch kaum erreichten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machten deutlich,
die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundes-
regierung lägen im Mittelfeld des Spektrums der Prognosen
wichtiger nationaler und internationaler Institutionen, das
für die realen BIP-Zuwachsraten von 1,3 Prozent bis 2,1
Prozent reiche. Damit stelle sich die Frühjahrsprojektion als
ausgewogene Einschätzung hinsichtlich möglicher Chancen
und Risiken bezüglich der konjunkturellen Entwicklung dar.

Auch die aktuelle Entwicklung der Steuereinnahmen deute
noch nicht auf eine durchgreifende wirtschaftliche Erholung
und damit erhebliche Steuermehreinnahmen hin. Nach der
aktuellen Steuerschätzung vom 8. bis 11. Mai 2006 seien für
den Bund im Jahr 2006 schätzbedingte Mehreinnahmen ge-
genüber der Einschätzung im Haushaltsentwurf 2006 von
nur rund 0,7 Mrd. Euro zu erwarten.

Darüber hinaus sei zu beachten, dass eine sofortige und ab-

sätzliche negative Wirkungen auf die labile Konjunktur hätte.
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die ab 2007
vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer in 2006 über
Vorzieheffekte ein zusätzliches Wachstum von rund 0,25
Prozentpunkten verursache und ab 2007 zu einer Wachstums-
dämpfung von rund 0,5 Prozentpunkten führe. Ein Vorziehen
der Konsolidierungsmaßnahmen würde zu ernsten Folgen für
die Binnennachfrage und hier insbesondere den privaten
Konsum führen, der in diesem Jahr – nach Stagnation im Vor-
jahr – eingebrochen wäre. Somit wäre die gespaltene Kon-
junkturentwicklung, die sich nun schon seit mehreren Jahren
zeige, weiter verfestigt bzw. sogar verstärkt worden. Die
dämpfenden Wirkungen der Mehrwertsteuererhöhung seien
in der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Haushalts-
begleitgesetz 2006 von der Fachwelt bestätigt worden.

Im Gegensatz zu einer, zu diesem konjunkturell äußerst un-
günstigen Zeitpunkt einsetzenden, außerordentlich restrikti-
ven Finanzpolitik ermögliche es der vorgesehene Pfad der
Konsolidierung, in diesem Jahr zunächst Schwung zu holen,
um auf einem höheren Niveau die dämpfenden Effekte bes-
ser zu verkraften. Gleichzeitig sollten die Binnenkräfte dann
soweit gestärkt sein, dass die Belastungen nur einen tempo-
rären Effekt darstellten. Daher sei auch in der Frühjahrspro-
jektion unterstellt worden, dass – betrachte man, und das
müsse man tun, die Jahre 2006 und 2007 zusammen – der
begonnene Weg in Richtung eines höheren Wachstumspfads
nicht abgebrochen werde. Vielmehr sei davon auszugehen,
dass die jahresdurchschnittliche Zunahme des realen Brutto-
inlandsprodukts bei 1,75 Prozent in den Folgejahren (bis
2010) liegen werde. Damit seien die Voraussetzungen gege-
ben, mittelfristig Beschäftigung und auch Wachstum zu
stärken.

In ihrer aktuellen Einschätzung der Konjunkturlage (Mo-
natsbericht Mai 2006) sehe die Deutsche Bundesbank die
wirtschaftliche Aufwärtsbewegung im ersten Vierteljahr
zwar durch eine günstige Entwicklung der Ausrüstungsin-
vestitionen sowie durch kräftige außenwirtschaftliche Im-
pulse gestützt. Von einer nachhaltigen Wende in der priva-
ten Konsumnachfrage könne aber nach Auffassung der
Deutschen Bundesbank noch nicht gesprochen werden. Der
Sachverständigenrat werde ein neues Jahresgutachten erst
im Herbst 2006 vorlegen. Die führenden wirtschaftswissen-
schaftlichen Forschungsinstitute hätten in ihrer Ende April
2006 vorgelegten Gemeinschaftsdiagnose konstatiert, dass
sich die deutsche Wirtschaft in einem Aufschwung befinde
und infolgedessen ihre Prognose für den Zuwachs des Brut-
toinlandsprodukts auf 1,8 Prozent für dieses Jahr angeho-
ben. Dabei wichen die Einschätzungen bezüglich der Zu-
sammensetzung dieser konjunkturellen Belebung letztlich
aber kaum von jenen der Bundesregierung ab, lediglich die
Importdynamik, verglichen mit der der Exporte, werde von
den Instituten weniger kräftig gesehen, so dass der Außen-
beitrag in ihrer Prognose einen kräftigeren Impuls liefere.
Allerdings seien die Erwartungen der Institute hinsichtlich
der Entwicklung am Arbeitsmarkt und infolgedessen auch
der Bruttolöhne/-gehälter – nicht nur nach Meinung der
Bundesregierung – deutlich überzogen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD führten weiter aus,
der Finanzplanungsrat habe in seiner Sitzung vom 16. Feb-
rupte Haushaltssanierung, gleich, ob sie durch Abgabenerhö-
hungen oder Reduzierung staatlicher Leistungen erfolge, zu-

ruar 2006 die Konjunkturlage erörtert. Vertreter der Bundes-
regierung hätten dabei erklärt, es bestehe weitgehend Kon-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/1326

sens, dass sich die konjunkturelle Belebung in 2006
fortsetzen, aber auch in 2006 weitgehend exportinduziert
sein werde. Der private Konsum werde nach wie vor unbe-
friedigend bleiben, Signale vom Arbeitsmarkt seien unein-
heitlich, Rohstoff- und Energiepreis- sowie Wechselkurs-
entwicklung stellten Risiken dar. Die Deutsche Bundesbank
habe dem weitgehend zugestimmt, allerdings konjunktur-
stützende Elemente nicht nur im Export, sondern auch in
den Ausrüstungsinvestitionen und den Finanzierungsbedin-
gungen gesehen. Eine Unsicherheit bestehe aber auch aus
ihrer Sicht im Hinblick auf den privaten Konsum. Vertreter
der Länder hätten im Finanzplanungsrat die vorsichtigen
Wachstumsschätzungen der Bundesregierung begrüßt.

Auch vor diesem Hintergrund bedürfe es aus Sicht der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD 2006 nach wie vor der im Bun-
deshaushalt 2006 angelegten zusätzlichen Impulse. Zugleich
habe der Deutsche Bundestag aber inzwischen eine Fülle von
Beschlüssen gefasst, mit denen die nachhaltige, konjunktur-
schonende Haushaltssanierung schwerpunktmäßig ab 2007
eingeleitet werde, u. a. bereits beschlossene und verkündete
steuerliche Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen
von fast 2 Mrd. Euro in 2007 und das am 19. Mai 2006 in zwei-
ter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag verabschie-
dete Haushaltsbegleitgesetz 2006 mit ansteigenden Entlas-
tungen des Bundeshaushalts (2007 mit rund 12,5 Mrd. Euro).
Zusammen mit weiteren Schritten, die noch folgten, werden
die Fraktionen der CDU/CSU und SPD den Bundeshaushalt
in 2007 um fast 22 Mrd. Euro entlasten, bis 2009 steige dieser
Betrag auf fast 28 Mrd. Euro.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass der Bundeshaus-
halt 2006 verfassungswidrig sei und absichtsvoll den Ver-
fassungsbruch der letzten vier Jahre fortsetze. Angesichts
einer konjunkturellen Erholung, eines erwarteten Wirt-
schaftswachstums von 1,6 Prozent (Bundesregierung) und
sinkender Arbeitslosenzahlen könne der Verfassungsbruch
nicht mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleich-
gewichts gerechtfertigt werden. Die Ausnahmeregelung des
Artikels 115 GG werde zur Regel unter den Bundesminis-
tern der Finanzen der SPD und damit ad absurdum geführt.

Schon die rot-grüne Bundesregierung und ihr damaliger
Bundesminister der Finanzen Hans Eichel hätten diese Aus-
nahmeregelung für die Haushalte 2002 bis 2004 in An-
spruch genommen, ohne dass jedoch die Finalität der Kre-
ditaufnahme belegt worden sei und sich eine Verbesserung
der Bundesfinanzen eingestellt habe.

Nach Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 GG dürften die Einnahmen
aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlag-
ten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.

Allerdings beinhalte Artikel 115 GG eine Ausnahmevor-
schrift. Danach könne der Haushaltsgesetzgeber einen Ver-
fassungsbruch abwenden, indem er sich auf eine Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berufe. Die In-
anspruchnahme der Ausnahmevorschrift sei erst dann ge-
rechtfertigt, wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht
ernsthaft und nachhaltig gestört sei oder eine solche Störung
unmittelbar drohe.

Dabei müsse jedoch die erhöhte Kreditaufnahme nach Um-
fang und Verwendung geeignet sein, die Störung des ge-

rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts veranlasst
sei, sie müsse darüber hinaus auch final auf die Abwehr die-
ser Störung bezogen sein. Anders ausgedrückt: Die erhöhte
Kreditaufnahme und damit der Bundeshaushalt 2006 müss-
ten ein mögliches Ungleichgewicht abwehren können. Dies
sei aus Sicht der Fraktion der FDP nicht zu erkennen. Diese
Auffassung werde u. a. vom Wirtschaftsweisen Bert Rürup
geteilt.

Die Fraktion DIE LINKE. machte deutlich, dass der Haus-
haltsentwurf 2006 auch nach den Beratungen im Haushalts-
ausschuss gegen Artikel 115 GG verstoße. Die geplante
Nettokreditaufnahme liege 15 Mrd. Euro über der geplanten
Investitionssumme. Damit überbiete die Bundesregierung
ihre Vorgänger um fast das Doppelte. Der zweite Unter-
schied zur Vorgängerregierung bestehe darin, dass es sich
jetzt um einen Verfassungsbruch mit Ansage handele. Die
damalige rot-grüne Bundesregierung habe bei Verabschie-
dung des Bundeshaushalts 2005 einen der Papierform nach
verfassungsgemäßen Haushalt vorgelegt gehabt. Die Ist-Ab-
rechnung habe dann ergeben, dass die Nettokreditaufnahme
die Investitionssumme um 8,3 Mrd. Euro überstiegen habe.

Die Bundesregierung rechtfertige ihren Verstoß gegen die
Verfassungsregel, nach der die neuen Schulden die Summe
der Investitionen nicht übersteigen dürften, mit einer angeb-
lichen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Gleichzeitig lasse die Bundesregierung jedoch keine Gele-
genheit aus, auf den gerade stattfindenden wirtschaftlichen
Aufschwung hinzuweisen. Dies sei ein nicht auflösbarer
Widerspruch.

Der Grund für das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts
sei, dass die Bundesregierung, wie ihre Vorgängerregierun-
gen, die Einnahmebasis des Staates und damit seine Hand-
lungsfähigkeit systematisch aushöhle – durch Senken von
Unternehmenssteuern und Einkommensteuerspitzensätzen,
durch das Offenhalten von und das Schaffen neuer Steuer-
schlupflöcher.

Ziel der Bundesregierung sei es, den Haushalt mittelfristig
durch die 2007 in Kraft tretende Erhöhung des Mehrwert-
steuer-Regelsatzes zu konsolidieren. Die beschlossene
Mehrwertsteuererhöhung werde jedoch die Konjunktur ab-
bremsen, zu Insolvenzen und mehr Arbeitslosen führen. Die
Mehrwertsteuererhöhung sei insbesondere auch deshalb
unsozial, weil sie Menschen mit ohnehin schon geringem
Einkommen spürbar mehr belasten werde.

Bereits die rot-grüne Bundesregierung sei bei wichtigen
Entscheidungen wenig verantwortungsvoll mit den Res-
sourcen des Bundes umgegangen. Beispiel hierfür sei der
Verkauf eines Teils der Forderungen gegenüber Russland
weit unter Wert. Die jetzige Bundesregierung gehe diesen
Weg weiter. Zwei Beispiele aus dem Bundeshaushalt 2006:

– Für den überflüssigen Neubau des Bundesministeriums
des Innern beabsichtige die Bundesregierung einschließ-
lich Verpflichtungsermächtigungen 220 Mio. Euro aus-
zugeben.

– Die Stimmenmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD im Haushaltsausschuss habe die Beschaffung von
zwei Küstenwachbooten im Bereich des Bundesministe-
samtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Es reiche
nicht aus, dass eine erhöhte Kreditaufnahme durch eine Stö-

riums der Finanzen für 13 Mio. Euro durchgesetzt, ob-
wohl kein wirtschaftlich schlüssiges Konzept vorliege.

Drucksache 16/1326 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Voraussetzung einer wirksamen Haushaltskonsolidierung
sei neben dem verantwortungsvollen Umgang mit den Res-
sourcen des Bundes vor allem eine stärkere Beteiligung der
wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemein-
wesens.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte hierzu
klar, dass sich das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt
auf rund 50 Mrd. Euro summiere. Um den Bundeshaushalt
langfristig zu konsolidieren und für kommende Generatio-
nen zukunftsfest zu gestalten, sei eine konsistente und nach-
haltige haushaltspolitische Strategie notwendig. Der Be-

komplett in die Haushaltslöcher fließen, da die Absenkung
des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung durch einge-
plante Beitragssatzsteigerungen und - risiken in der gesetzli-
chen Kranken- und Rentenversicherung aufgefressen
werde. Anstatt eines aufwendigen Nullsummenspiels bei
den Lohnnebenkosten sei ein eindeutiges Signal zur Steuer-
finanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbeson-
dere in der gesetzlichen Krankenversicherung, geboten. Um
die angestrebten 40 Prozent Abgabenquote zu erreichen, sei
es notwendig, statt Einführung neuer Subventionstatbe-
stände einen konsequenten Subventionsabbau zu betreiben.
schluss des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt
2006 weise eine Nettokreditaufnahme von 38,2 Mrd. Euro
aus (+ 7 Mrd. Euro gegenüber dem Ist-Ergebnis von 2005),
Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr von 1,8
Mrd. Euro und eine Absenkung der Investitionsquote auf
8,9 Prozent (– 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2005). Die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten die Beratungen
zum Bundeshaushalt 2006 nicht genutzt, um die positive
wirtschaftliche Entwicklung mit steigenden Steuereinnah-
men (+ 3,7 Mrd. Euro gegenüber den Planungen 2005) für
eine haushaltspolitische Konsolidierungspolitik zu nutzen.
Deshalb enge der vorliegende Beschluss zum Haushalt 2006
den Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen erheb-
lich ein. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten die
haushaltspolitischen Risiken in diesem Bundeshaushalt
nicht entschärft, sondern in die Zukunft verlagert. Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe dagegen zahlreiche
Vorschläge zur Konsolidierung unterbreitet. Diese führten
zu einer Nettokreditaufnahme von rund 33 Mrd. Euro, rund
5,5 Mrd. Euro weniger als im Beschluss der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD. Damit könne man den Haushalt 2006
nach den Vorgaben von Maastricht gestalten.

Neben der Untätigkeit der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD in der Konsolidierung drohten die Mehrwertsteuerer-
höhung im kommenden Jahr und das zu erwartende Null-
summenspiel bei den Sozialversicherungsbeiträgen die wirt-
schaftliche Belebung in Deutschland zu bremsen. Mit der
Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes und des Re-
gelsatzes der Versicherungsteuer drehe die Bundesregierung
an einem großen steuerpolitischen Rad, ohne langfristig die
Strukturprobleme zu lösen. Das Vorgehen der Bundesregie-
rung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sei nicht
nur haushaltspolitisch unseriös, sondern auch wirtschaftspo-
litisch inkonsequent, verkehrt und riskant. Die drei Prozent-
punkte Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes und
des Regelsatzes der Versicherungsteuer würden faktisch

Darüber hinaus müssten zahlreiche Steuervergünstigungen
abgebaut werden. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
hätten leider am Regierungsentwurf lediglich marginale
Veränderungen vorgenommen. Einzig nennenswert und
dann auch noch politisch falsch sei die zweifelhafte Trans-
aktion bei den Arbeitsmarktausgaben. Mehrausgaben beim
Arbeitslosengeld II aus dem Eingliederungsetat für Lang-
zeitarbeitslose zu finanzieren, behindere das „Fördern“ und
weise arbeitsmarktpolitisch und damit auch haushaltspoli-
tisch genau in die falsche Richtung.

2.2.1 Änderungsantrag

Aufgrund eines Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD hat der Haushaltsausschuss Änderungen zum Entwurf
des Haushaltsgesetzes 2006 beschlossen. Der mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. angenommene Änderungsantrag wird
nachfolgend unter Nummer 2.2.2 begründet.

2.2.2 Begründung zu dem angenommenen Änderungs-
antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

In § 20 (Stelleneinsparung) wird in Absatz 1 die Angabe
„1,5 Prozent“ durch die Angabe „1,6 Prozent“ ersetzt.

B e g r ü n d u n g

Die Erhöhung des Umfangs der pauschalen Stelleneinspa-
rung in der Bundesverwaltung trägt dazu bei, den Personal-
bestand beim Bund schneller zurückzuführen. Unter Einbe-
ziehung der zusätzlichen Stelleneinsparungen nach den
§§ 21 und 22 erhöht sich die maximale Stelleneinsparung
damit auf insgesamt rund zwei Prozent. Dies ist angesichts
einer durchschnittlichen jährlichen Fluktuationsrate von
zwei Prozent gerade noch vertretbar.

Berlin, den 1. Juni 2006

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/1326

Drucksache 16/1326 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/1326

Drucksache 16/1326 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/1326

Drucksache 16/1326 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/1326

Drucksache 16/1326 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/1326

Drucksache 16/1326 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.