BT-Drucksache 16/13232

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12410, 16/13221- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13232
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Volker Wissing, Dr. Max Stadler,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel
Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 16/12410, 16/13221 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Bundestag und Bundesrat haben mit der Kommission zur Modernisierung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine gemeinsame Kommission eingesetzt,
die nach äußerst schwierigen Verhandlungen einen Kompromiss zwischen
den divergierenden Interessen von Bund und Ländern und innerhalb der bei-
den Seiten ausgehandelt hat.

2. Die Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
ist mit großen Zielen in ihre Arbeit gestartet. Die Kommission hatte die Auf-
gabe, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
mit dem Ziel zu erarbeiten, „diese den veränderten Rahmenbedingungen

inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Be-
schäftigungspolitik anzupassen. Die Vorschläge sollen dazu führen, die
Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate
Finanzausstattung zu stärken.“ Anlässlich der Einsetzung hat der Deutsche
Bundestag die so genannte Föderalismuskommission II beauftragt, umfas-
sende Neuregelungen zur Stärkung der Eigenständigkeit von Bund und Län-

Drucksache 16/13232 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dern zu erreichen, indem unter anderem eine Begrenzung der Schuldenrechte
und eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder erarbeitet werden sollte.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes
ist nur ein Teilschritt in Richtung einer umfassenden Neuordnung der Bund-
Länder-Finanzbeziehungen gelungen. Der Ausstieg aus dem Schuldenstaat
beginnt – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – für den Bund ab 2016 und
die Länder ab 2020. Die Notwendigkeit eines grundlegenden Mentalitäts-
wechsels im Hinblick auf die Kreditfinanzierung staatlicher Aufgaben wurde
erkannt und kann mit den vorgelegten Regelungen erreicht werden.

3. Viele weitere Bereiche der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurden nur
unzureichend reformiert oder aber von den Reformberatungen ganz ausge-
klammert. Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung muss fortgesetzt und
die noch offenen Themen müssen dringend den veränderten internationalen
Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel der Reformen des Bundesstaats
muss bleiben, die Handlungsfähigkeit der föderalen Ebenen zu verbessern
und die Selbständigkeit von Bund und Ländern zu stärken. Hierfür muss
erneut eine grundlegende Neuordnung der Finanzausgleichssysteme beraten
und echte Steuerautonomie für die Länder erreicht werden. Ein erster Schritt
wäre zum Beispiel die Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen für die
Erbschaftsteuer auf die Länder sowie ein Hebesatzrecht auf die Einkommen-
und Körperschaftsteuer für die Länder und die kommunalen Gebietskörper-
schaften.

4. Der erreichte Zwischenschritt der Föderalismusreform II geht im Ergebnis
grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Regelungen zur Schuldenbegren-
zung, die die zentralen Regelungen dieser Reformstufe darstellen, können zu
einem Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik und dadurch zu einer Durch-
brechung der Verschuldungsspirale führen. Auch wenn ein prinzipielles
Verschuldungsverbot die konsequentere Lösung gewesen wäre, bringen die
jetzigen Regelungen eine Verbesserung des Status quo.

5. Bei der Einführung des Bund-Länder-Informationsnetzes muss dem Daten-
schutz ausreichend Rechnung getragen werden. Insbesondere ist die Kon-
trolle durch die Parlamente sowie die unabhängigen Datenschutzbeauftragten
in Bund und Ländern sicherzustellen.

6. Die Formulierungen für die vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen genü-
gen nicht in allen Fällen den Anforderungen, die an einen Verfassungstext ge-
stellt werden. Das Grundgesetz soll hinsichtlich der Formulierungen der Ver-
fassungsartikel von besonderer Klarheit und Verständlichkeit sein, da diese
Artikel die verfassungsrechtliche Grundlage unserer Gesellschaft bilden. Die
umfangreichen Detailregelungen, die insbesondere in den Übergangsbestim-
mungen zu finden sind, zeigen deutlich den kompromisshaften Charakter der
Reform. Diese Formulierungen müssen im Rahmen einer weiteren Reform-
stufe in eine dem Grundgesetz angemessene Form gebracht werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert:

1. Die im vorliegenden Gesetzentwurf festgelegten Schuldengrenzen stellen
den kleinsten gemeinsamen Nenner der verschiedenen Vorstellungen dar. Ein
weiteres Aufweichen dieser Schuldengrenzen darf auf keinen Fall erfolgen
und würde den Erfolg der gesamten Föderalismusreform gefährden.

2. Eine grundlegende Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung bleibt auch
weiterhin dringendes Reformanliegen der kommenden Jahre und muss dabei
auch wieder zu klaren und einfachen Regelungen im Grundgesetz zurück-
finden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13232

3. Die Gesetzgebungskompetenzen bei den Steuern müssen hin zu einer echten
und weitgehenden Steuerautonomie der Länder weiterentwickelt werden. Für
die Bürgerinnen und Bürger muss klar erkennbar sein, welche Ebene wofür
zuständig und verantwortlich ist.

4. Eine anreizfreundliche Umgestaltung des Länderfinanzausgleichs muss er-
zielt werden, um leistungsfreundliche Ausgleichssysteme zu erreichen, ohne
die notwendige Solidarität innerhalb des föderalen Bundesstaats zu vernach-
lässigen.

5. Die bisherigen Reformschritte müssen nach einer jeweils angemessenen Zeit
evaluiert werden und die Ergebnisse in die weiteren Reformbemühungen mit
einfließen.

Berlin, den 26. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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