BT-Drucksache 16/13222

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12400- Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13222
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/12400 –

Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform

A. Problem

Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Grundgesetzes (GG) (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115,
143d) (Drucksache 16/12410) und dient im Wesentlichen der einfachgesetz-
lichen Umsetzung und Ausführung dieser Änderungen. Er enthält darüber
hinaus insbesondere Regelungen zur Steigerung der Effizienz der Steuerverwal-
tung.

Der Umsetzung und Ausführung der Änderungen des grundgesetzlichen Finanz-
wesens dienen folgende Regelungen des Entwurfs. Es soll ein Stabilitätsrat
errichtet werden, der regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder über-
wacht, um Haushaltsnotlagen gemäß Artikel 109a GG zu vermeiden. Der
Gesetzentwurf legt ferner das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der
jährlichen Nettokreditaufnahme auch unter Einbeziehung der konjunkturellen
Verschuldungskomponente fest und umfasst die notwendigen Vorschriften zur
Einhaltung der Verschuldensregeln im Haushaltsvollzug. Auch für die Gewäh-
rung von Konsolidierungshilfen an bestimmte Länder im Übergangszeitraum
von 2011 bis 2019 sind einfachgesetzliche Folgeregelungen vorgesehen.

Ferner enthält der Gesetzentwurf einfachgesetzliche Regelungen zur Verbin-
dung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder.

Mit dem ebenfalls in dem Gesetzentwurf enthaltenen Bundeskrebsregisterdaten-
gesetz (BKRG) soll beim Robert Koch-Institut ein Zentrum für Krebsregister-
daten eingerichtet werden.

Zur Steigerung der Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs sollen unter an-
derem die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Außenprüfung gestärkt,

dem Bund künftig anonymisierte Steuerdaten zum Zwecke einer belastbaren
Gesetzesfolgenabschätzung zur Verfügung gestellt, die rechtlichen Rahmenbe-
dingungen für den Abschluss von Zielvereinbarungen i. S. eines Verwaltungs-
Controllings zwischen Bund und Ländern präzisiert, das Steuerabzugsverfahren
für beschränkt Steuerpflichtige beim Bundeszentralamt für Steuern zentralisiert
und schließlich die Verwaltungskompetenz für die Versicherungssteuer, die als
Bundessteuer bislang von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet wird,

Drucksache 16/13222 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

im Interesse einer vollständigen Kompetenzentflechtung auf den Bund übertra-
gen werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderun-
gen, die der Bereinigung eines Redaktionsversehens dienen.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13222

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12400 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert, anzunehmen:

1. In Artikel 3 wird in § 2 Absatz 2 Satz 1 das Wort „Konsolidierungsverpflich-
tung“ durch die Wörter „Obergrenze des Finanzierungssaldos“ ersetzt.

2. In Artikel 5 § 2 wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

„1. die Zusammenführung, Prüfung der Vollzähligkeit und Schlüssigkeit
sowie Auswertung der von den epidemiologischen Krebsregistern der
Länder, im Nachfolgenden Landeskrebsregister genannt, nach § 3
Absatz 1 übermittelten Daten, die Durchführung eines länderübergrei-
fenden Datenabgleichs zur Feststellung von Mehrfachübermittlungen
und die Rückmeldung an die Landeskrebsregister,“.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm- FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die

enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme in der
geänderten Fassung. Ferner beschloss er mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Änderungsantrags der

Annahme des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen
auf Drucksache 16/(6)317. Des Weiteren beschloss er mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Änderungsantrags der
Drucksache 16/13222 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Volker Kröning, Dr. Volker Wissing,
Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12400 in seiner 215. Sitzung am 27. März 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss, Finanzausschuss, Haushalts-
ausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Aus-
schuss für Gesundheit, Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung sowie dem
Haushaltsausschuss zusätzlich gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf seiner 98. Sit-
zung am 27. Mai beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP dessen Annahme.

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
132. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
dessen Annahme.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
100. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
dessen Annahme in geänderter Fassung.

Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
SPD im Haushaltsausschuss stellten darüber hinaus fest, dass
die Regelung des § 8 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 115
(neu) GG nicht die volle Ausschöpfung der Strukturkom-
ponente für neue Maßnahmen einschränkt. Das Verbot der
Veranschlagung neuer Maßnahmen in § 8 Satz 2 gilt ggf. nur
für denjenigen Teil der Kreditaufnahme in einem Nachtrag,
der über die nach § 2 Absatz 1 Satz 2 vermittelte zulässige
Kreditaufnahme hinausgeht und dafür die in § 8 S. 1 einge-
räumte Überschreitungsmöglichkeit in Anspruch nimmt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 95. Sitzung am 27. Mai 2009 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen

teren beschloss er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16(6)314.

Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf in
seiner 124. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP die Annahme. Der Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache
16(6)317 wurde zu Nummer 1 mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP angenommen. Zu Nummer 2 wurde er mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP angenommen. Der Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16(6)314 wurde mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 90. Sitzung am 27. Mai 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP die Annahme in der geänderten
Fassung. Er beschloss ferner mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltungen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Änderungs-
antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 16/(6)317.
Des Weiteren beschloss er mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16(6)314.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner 88. Sit-
zung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Annahme. Er beschloss ferner mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
Koalitionsfraktionen auf Drucksache 16(6)317. Des Wei- Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16(6)314.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13222

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu dem Gesetzentwurf lag dem Rechtsausschuss eine Peti-
tion vor.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/12400 in seiner 132. Sitzung am 25. März 2009 beraten
und beschlossen, zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung
durchzuführen, die er in seiner 138. Sitzung am 4. Mai 2009
durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sach-
verständige teilgenommen: Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das

Wortprotokoll der 138. Sitzung vom 4. Mai 2009 mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 144. Sitzung
am 27. Mai 2009 abschließend beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Annahme in der geänderten Fassung empfohlen.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte folgenden Änderungsan-
trag:

Der Ausschuss wolle beschließen:

1. Der Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalis-
musreform wird wie folgt geändert:

a.) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

aa.) Artikel 1 bis Artikel 4 werden aufgehoben.

bb.) Die bisherigen Artikel 5 bis Artikel 13 werden
zu Artikel 1 bis Artikel 9

b.) Die Artikel 1 bis Artikel 4 werden aufgehoben.

c.) Die Artikel 5 bis Artikel 13 werden zu Artikel 1 bis
Artikel 9

d.) Artikel 9 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 9
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2
bis 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b, Artikel 6,
Artikel 7 und Artikel 8 Nummer 1 bis 4 sowie 6 und 7
treten am 1. Juli 2010 in Kraft.

(3) Artikel 8 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2010 in
Kraft.“

Begründung

Die Änderungen sind Folgeänderungen aufgrund des Ände-
rungsantrages der Fraktion DIE LINKE. zu dem Entwurf
eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel
91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) - BT-Drs. 16/12410

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

IV. Begründung der Beschlussempfehlung
Im Folgenden werden lediglich die vom Ausschuss vorge-

Prof. Dr. Ulrich Blum Institut für Wirtschafts-
forschung, Halle

Prof. Dr. Thiess Büttner Bereichsleiter „Öffentlicher
Sektor“ beim ifo-Institut
für Wirtschaftsforschung,
München

Dr. Jörg Freiherr Frank
von Fürstenwerth

Vorsitzender der Haupt-
geschäftsführung und
geschäftsführendes Präsi-
diumsmitglied des Gesamt-
verbandes der Deutschen Ver-
sicherungswirtschaft e. V.

Prof. Dr. Klaus-Dieter
Drüen

Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf, Juristische
Fakultät

Prof. Dr. Dirk Heckmann Universität Passau, Lehrstuhl
für Öffentliches Recht,
Sicherheitsrecht und Internet-
recht

Prof. Dr. Hans-Günter
Henneke

Geschäftsführendes Präsidial-
mitglied des Deutschen
Landkreistages, Berlin

Dr. Stefan Hentschel Behörde für Wissenschaft und
Gesundheit, Amt für Gesund-
heit und Verbraucherschutz,
Freie und Hansestadt Ham-
burg

Prof. Dr. Peter M. Huber Ludwig-Maximilians-Univer-
sität München, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht und
Staatsphilosophie

Hans-Peter Kröger Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes, Berlin

Jens Lattmann Beigeordneter und Leiter des
Dezernats Umwelt und Wirt-
schaft des Deutschen Städte-
tages Nordrhein-Westfalen,
Köln

Dieter Ondracek Bundesvorsitzender der Deut-
schen Steuer-Gewerkschaft,
Berlin

Michael Sauthoff Vizepräsident des Oberver-

PD Dr. Thorsten Siegel Deutsches Forschungsinstitut
für öffentliche Verwaltung,
Speyer

Prof. Dr. Dres. h.c. Spiros
Simitis

Goethe-Universität Frankfurt
am Main, Fachbereich
Rechtswissenschaft,
Forschungsstelle für
Datenschutz
schlagenen Änderungen begründet. Soweit der Ausschuss
die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt,

waltungsgerichts Greifswald

Prof. Dr. Jochen Schneider Rechtsanwalt, München

Drucksache 16/13222 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wird auf dessen Begründung in Drucksache 16/12400 ver-
wiesen.

Zu Nummer 1

Es handelt sich um die Behebung eines Redaktionsversehens
bei der Abfassung des Gesetzentwurfs gemäß den Vorschlä-
gen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Ent-
sprechend der Empfehlung der Kommission ist in § 2 des
Entwurfs des Konsolidierungshilfengesetzes einheitlich die
Wortgruppe „Obergrenze des Finanzierungssaldos“ zu ver-
wenden.

Zu Nummer 2

Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Der Be-
griff „epidemiologische Krebsregister der Länder“ dient zur
klaren Abgrenzung von klinischen Krebsregistern in den
Ländern.

Berlin, den 27. Mai 2009

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.