BT-Drucksache 16/13160

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Vom 26. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13160
16. Wahlperiode 26. 05. 2009

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler,
Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike
Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina
Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt,
die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz – AufenthG)

A. Problem

Zum 1. Januar 2010 läuft für den weit überwiegenden Anteil der Geduldeten die
Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) ohne Verlängerungsmöglichkeit aus. Es ist bereits jetzt absehbar,
dass knapp unter 30 000 Personen wieder in den Status der Duldung zurück-
fallen werden.

Die sogenannte Altfallregelung hat bisher nicht den Erfolg gebracht, der damit
eigentlich gewünscht war: Aufgrund der sehr eng gefassten Vorgaben konnten
bisher nur wenig Geduldete davon profitieren.

Dass viele Personen nicht von der Regelung erfasst wurden, liegt insbesondere
an allzu engen Voraussetzungen der Regelung des § 104a AufenthG.

B. Lösung
Die Verlängerung um ein Jahr ist notwendig und ausreichend, um einerseits
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Ausländerbehörden und die Betrof-
fenen zu schaffen und andererseits genügend Zeit für die neue Regierung und
den neu gewählten Bundestag zu haben, die Regelung nochmals zu überdenken
und eine wirklich nachhaltige Lösung auch vor dem Hintergrund der Erfahrun-
gen der letzten Jahre zu schaffen. Somit wird dieses Thema auch aus dem Wahl-
kampf herausgehalten.

Drucksache 16/13160 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Eine weitergehende Fristverlängerung hält nur den bereits jetzt unzureichenden
Zustand aufrecht und bringt keine nachhaltige Verbesserung.

Ein Auslaufenlassen der Regelung führt zu einem Ergebnis, das niemand wollte:
ein großer Anteil der Betroffenen wird wieder in den Status der Duldung zurück-
fallen.

D. Kosten

Die Kosten, die durch die bisherige Regelung verursacht wurden, werden in
etwa aufrechterhalten bleiben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13160

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das
folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Das Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I
S. 1950), zuletzt geändert durch das Gesetz vom … (BGBl. I
S. …), wird wie folgt geändert:

In § 104a Abs. 5 Satz 1 und 2 wird das Datum „31. Dezem-
ber 2009“ jeweils durch das Datum „31. Dezember 2010“
ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 26. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Drucksache 16/1316 destag – 16. Wahlperiode

Begründung
0 – 4 – Deutscher Bun

A. Allgemeines

Die Altfallregelung wurde geschaffen, um möglichst vielen
Menschen, die bereits jahrelang in der Duldung verharrten,
eine Option für ein dauerhaftes Bleiberecht aufzuzeigen.
Diese Entscheidung war und ist richtig. Allerdings wurde bei
der Kompromisslösung auf Vorgaben zurückgegriffen, die
nur sehr schwer von den Betroffenen erfüllt werden können.

Ein großer Teil der „auf Probe“ erteilten Aufenthaltsgeneh-
migungen wird Ende des Jahres auslaufen: fast 30 000 Men-
schen werden wohl wieder in den Status der Duldung zu-
rückfallen.

Eine nachhaltige Überarbeitung der Regelung ist dringend
notwendig. Allerdings ist es momentan angesichts der aus-
laufenden Legislaturperiode vordringlich zunächst Rechts-
sicherheit und Rechtsklarheit für die Betroffenen und die
Ausländerbehörden zu schaffen. Daher gilt es zunächst vor-
dringlich, die bisherige Regelung um ein Jahr zu verlängern.
Dann können der neu gewählte Bundestag und die neue Bun-
desregierung eine wirklich nachhaltige Lösung schaffen. In
diese Überlegungen können auch die Erfahrungen mit der
derzeitigen Altfallregelung einfließen.

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Durch die Verlängerung um ein Jahr wird dem neuen Bun-
destag und der neuen Bundesregierung ausreichend Zeit ge-
geben, eine nachhaltige Regelung für die Betroffenen zu
schaffen, die auch die Erfahrungen mit einbeziehen kann.

Gleichzeitig wird so Rechtssicherheit für die Betroffenen
und die Ausländerbehörden geschaffen.

Eine weitergehende Änderung des § 104a AufenthG ist nicht
notwendig, da diese nur als Übergangslösung dient, damit in
dem Jahr eine neue Regelung geschaffen werden kann.

Zu Artikel 2

Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

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