BT-Drucksache 16/1300

Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen seit Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichsgesetzes am 1. Januar 2006

Vom 26. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1300
16. Wahlperiode 26. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Kornelia Möller
und der Fraktion DIE LINKE.

Status der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte
Menschen seit Inkrafttreten des Aufwendungsausgleichsgesetzes
am 1. Januar 2006

Seit 1. Januar 2006 ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) in Kraft.
In das Umlageverfahren nach U2 (Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen
bei Mutterschaftsleistungen) werden auch Werkstätten für behinderte Men-
schen (WfbM) einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte am
8. Februar 2006 mit, es befinde sich derzeit in einem Abstimmungsprozess mit
den Spitzenverbänden der Krankenkassen, um die Frage zu klären, ob die in
den WfbM beschäftigten behinderten Menschen als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne des AAG einzuordnen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann ist mit einem Ergebnis des Abstimmungsprozesses zu rechnen?

2. Werden die Beschäftigtenverträge in Arbeitnehmerverträge umgewandelt,
falls die Beschäftigten in den WfbM künftig als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gelten?

3. In welchem Zeitraum und mit welchen Übergangsfristen würde die Um-
wandlung der Verträge vollzogen?

4. Welche Konsequenzen hätte das für die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer (jetzt noch Beschäftigte) und für die Bildung von Be-
triebsräten statt der bisherigen Werkstattbeiräte?

5. Sollen die WfbM den Arbeitgeberverbänden beitreten und sich an Tarif-
verträgen beteiligen?

6. Welche Gewerkschaft verträte die Interessen der Werkstattbeschäftigten?

Berlin, den 24. April 2006

Dr. Ilja Seifert
Klaus Ernst
Kornelia Möller
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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