BT-Drucksache 16/12941

Auswirkungen des Flugbetriebs am Flughafen Zürich

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12941
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Horst
Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Mechthild Dyckmans, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

Auswirkungen des Flugbetriebs am Flughafen Zürich

Aktuell wird im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung von Artikel 87d des Grundgesetzes beraten. Danach soll es fortan verfas-
sungsrechtlich möglich sein, dass auch ausländische Organisationen Flugsiche-
rungsdienste in Deutschland erbringen. Nach den zeitgleich zu ändernden Vor-
schriften des Luftverkehrsgesetzes setzt dies unter anderem voraus, dass zwi-
schen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der
Aufsichtsbehörde des Staates, in dem die ausführende Organisation ihren Sitz
hat, eine völkerrechtliche Übereinkunft zur Sicherung der Kontroll- und Durch-
setzungsbefugnisse geschlossen wurde. Bis zum Ablauf des Jahres 2012 soll
eine solche völkerrechtliche Übereinkunft nicht notwendig sein.

Dieses Gesetzesvorhaben hat in den Landkreisen, die von den An- und Ab-
flügen zum bzw. vom Flughafen Zürich betroffen sind, Bedenken ausgelöst. Be-
reits heute werden im Raum Südbaden Flugsicherungsdienste vom Schweizer
Unternehmen Skyguide erbracht. Es wird befürchtet, dass Skyguide künftig auf
eine Verlagerung von Flugverkehr nach Deutschland hinwirken und der deut-
sche Staat aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen nicht mehr die Möglich-
keit haben wird, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Dies gilt umso mehr für
den Zeitraum vor dem Abschluss einer völkerrechtlichen Übereinkunft. Die
betroffenen Landkreise erwarten aufgrund sich ändernder An- und Abflug-
verfahren eine deutliche Zunahme der Belastungen durch Fluglärm.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Verfügungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. Vereinbarungen
zwischen Deutschland und der Schweiz existieren zurzeit, die Regelungen
hinsichtlich des Anflugs zum bzw. des Starts vom Flughafen Zürich zum
Inhalt haben?

Drucksache 16/12941 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. In welchem Umfang darf danach deutscher Luftraum zum Zwecke des
Anflugs auf den Flughafen Zürich bzw. des Starts von diesem Flughafen
genutzt werden?

3. Wie viele Flugzeuge nutzen zurzeit durchschnittlich pro Tag deutschen
Luftraum zum Zwecke des Anflugs auf den Flughafen Zürich?

4. In welcher Flughöhe überqueren die Flugzeuge, unterteilt nach den Anflug-
verfahren für die einzelnen Pisten, die deutsch-schweizerische Grenze?

5. Wie viele Flugzeuge nutzen zurzeit durchschnittlich pro Tag deutschen
Luftraum zum Zwecke des Starts vom Flughafen Zürich?

6. In welcher Flughöhe überqueren die Flugzeuge, unterteilt nach den Abflug-
verfahren für die einzelnen Pisten, die Grenze nach Deutschland?

7. Wie viele Starts und Landungen finden nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich pro Tag auf dem Flughafen Zürich insgesamt statt?

8. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass die Anflugkontroll-
dienste in Bezug auf den Flughafen Zürich exakt bis zur deutsch-schweize-
rischen Grenze von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH erbracht
werden?

Falls nicht, was spricht dagegen?

9. Wie weit reichen bislang die Weisungs- und Kontrollrechte der Bundes-
verwaltung gegenüber Skyguide in Bezug auf Vorgänge, die sich auch auf
das deutsche Hoheitsgebiet auswirken?

10. Von welchen Kriterien hängt es nach dem Inkrafttreten der o. g. Gesetz-
entwürfe in ihrer aktuell vorliegenden Form ab, welche Anflugverfahren
auf den Flughafen Zürich jeweils in welchem Umfang praktiziert werden
und wie viele Flugzeuge folglich deutschen Luftraum nutzen werden?

11. Behalten die in Beantwortung auf Frage 1 genannten Verfügungen durch
das Inkrafttreten der o. g. Gesetzentwürfe weiterhin ihre Gültigkeit oder
verlieren sie damit ihren bindenden Charakter?

12. Hat die Bundesregierung die Absicht, die in Beantwortung auf Frage 1
genannten Verfügungen nach Inkrafttreten der o. g. Gesetzentwürfe außer
Kraft zu setzen oder abzuändern?

Wie begründet sie ihre Auffassung?

13. Sind die Weisungs- und Kontrollrechte der Bundesverwaltung gegenüber
Skyguide nach Inkrafttreten der o. g. Gesetzentwürfe im Vergleich zum
bisherigen Zustand eingeschränkt?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

14. Gelten ausländische Flugsicherungsorganisationen, die nach Inkrafttreten
der o. g. Gesetzentwürfe in ihrer derzeitigen Fassung von der DFS Deut-
schen Flugsicherung GmbH zu Hilfszwecken beauftragt werden, als belie-
hen im Sinne des deutschen Verwaltungsrechts?

Ist es für diesen Fall möglich und sachgerecht, die Beleihung der ausländi-
schen Flugsicherungsorganisation für den südbadischen Raum unter die
Auflage zu stellen, dass sich die Zahl der Flugzeuge, die zum Zwecke des
An- oder Abflugs zum bzw. vom Flughafen Zürich deutschen Luftraum
nutzen, ohne Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland nicht erhöhen
darf?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12941

15. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Befürchtungen in den südbadischen
Landkreisen begründet, dass es nach Inkrafttreten der o. g. Gesetzentwürfe
und Abschluss der entsprechenden völkerrechtlichen Übereinkunft zu einer
Verlagerung des Anflugverkehrs des Flughafens Zürich in den süddeutschen
Raum kommen werde, der sich die Bundesrepublik Deutschland mit den ihr
zur Verfügung stehenden Befugnissen nicht erwehren könne?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere Befürchtungen, nach der
geplanten Neuregelung sei nicht gewährleistet, dass für die Flugverkehrs-
kontrolle im süddeutschen Raum die sonst innerhalb Deutschlands mög-
lichen Rechte der Aufsicht, der Kontrolle, der Unterrichtung und der
Durchsetzung von Weisungen bestehen?

17. Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Übergangs-
regelung in § 73 Absatz 4a des Luftverkehrsgesetzes erforderlich, wonach
bis zum 30. Dezember 2012 im grenznahen Bereich ausgeübte Tätigkeiten
ausländischer Flugsicherungsorganisationen als gestattet gelten, bevor ent-
sprechende völkerrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen sind?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass auf der Grundlage
einer solchen Übergangslösung (vor Abschluss völkerrechtlicher Über-
einkunft) die schweizerische Skyguide ohne fachliche oder rechtliche
Beanstandungsmöglichkeiten alle An- und Abflüge auf den Flughafen
Zürich über deutsches Gebiet leiten kann?

Berlin, den 5. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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