BT-Drucksache 16/12937

Alterssicherung von Frauen

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12937
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Alterssicherung von Frauen

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der
Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäfti-
gung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssiche-
rung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt
70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent.
Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvor-
sorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen
und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation,
Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen
im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversor-
gung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner
bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der
Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung
auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest
darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der
Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge ge-
troffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten
Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu
tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr
als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine
realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur

Verfügung stehe.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen werden
von staatlicher Seite gefördert?

Drucksache 16/12937 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen (Deut-
sche und Frauen mit Migrationshintergrund) bei Eintritt in den Ruhestand
und in den sich anschließenden jeweiligen Fünf-Jahres-Zeiträumen im Ver-
gleich zu Männern im gleichen Alter?

3. Wie hoch ist im Vergleich zu Männern der Anteil der Frauen, die eine frühe
Verrentung bzw. Pensionierung in Anspruch genommen haben, und wie
hoch sind die jeweiligen Abschläge?

4. Wie setzen sich die Alterseinkünfte von Frauen zusammen (private Vor-
sorge, gesetzliche Vorsorge usw.), und inwieweit sind Unterschiede zwi-
schen Frauen und Männern erkennbar?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der Alters-
sicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungs-
ausgleichsrechts?

6. Wie viele Frauen im Ruhestand leben in ihrem eigenen Haus bzw. ihrer
selbst genutzten Wohnung?

7. In welchem Alter beginnen Frauen – im Vergleich zu Männern – in der
Regel, Rücklagen für das Alter zu bilden, inwieweit gibt es Unterschiede
beim Vorsorgeverhalten zwischen deutschen Staatsangehörigen und Frauen
mit Migrationshintergrund, und wie stellt sich der Beginn der Altersvor-
sorge getrennt nach Selbstständigen, Beamtinnen und Angestellten, der
Höhe des Einkommens und dem Familienstand dar?

8. Wie hoch ist im Vergleich zu den Männern der Anteil von Frauen, die pri-
vat Vorsorge treffen und eine private Rentenversicherung (klassisch oder
fondsgebunden), eine Kapitallebensversicherung (klassisch oder fonds-
gebunden) abgeschlossen habe oder die über einen Sparplan, eine Einmal-
anlage mit Festzins (Sparbrief, Festgeld, Sparkonto), über Bundesschatz-
briefe, einen Aktienfonds oder einen Rentenfonds verfügen?

9. Welches sind im Vergleich zu Männern die bevorzugten Anlagemodelle
von Frauen, wie hoch sind die jährlich in die Altersvorsorge oder Ver-
mögensbildung investierten Beträge, und in welchem Umfang entscheiden
sich Frauen für eine staatlich geförderte Altersversorgung?

10. Wie stellt sich die Lage von Frauen im Vergleich zu Männern bei der
betrieblichen Altersversorgung dar?

11. In wie viel Prozent der Riester-Abschlüsse wurde der Vertrag seitens des
Ehemannes zu Gunsten seiner nicht sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigten Ehefrau geschlossen?

12. In welchem Umfang haben Frauen Verträge über die „Riester-Rente“
(Fondssparpläne, Banksparverträge, Versicherungsverträge), „Wohn-
Riester“ und die „Rürup-Rente“ oder andere private Vorsorgeverträge
abgeschlossen, und inwieweit sind hinsichtlich des Anlageverhaltens und
der Höhe der Erträge Unterschiede zwischen Frauen und Männern erkenn-
bar?

13. Wie hoch ist im Vergleich zu Männern der Anteil von Frauen, die einen
Bausparvertrag abgeschlossen haben?

14. In welchem Umfang werden bei der Eheschließung oder zu einem späteren
Zeitpunkt zwischen den Partnern explizite Regelungen hinsichtlich der
Altersvorsorge getroffen?

15. Wie viel Prozent der Frauen haben im Vergleich zu den Männern eine
Privathaftpflicht-, eine Berufsunfähigkeits-, oder eine Risikolebensver-

sicherung abgeschlossen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12937

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Altersvorsorgeprodukte vor dem
Hintergrund, dass oftmals speziell auf die Bedürfnisse frauenspezifische
Geldanlagen gefordert werden?

17. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 „Zukunft der Sozial-
versicherungssysteme und Renten: Ihre Finanzierung und Trend zur Indivi-
dualisierung“ (2007/2290(INI)) enthaltenen Forderungen mit Blick auf die
Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen?

Berlin, den 6. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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