BT-Drucksache 16/12936

Bürokratiehürde "Anerkennungs- und Zulassungs-Verordnung Weiterbildung"

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12936
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Birgit
Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Jan Mücke,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bürokratiehürde „Anerkennungs- und Zulassungs-Verordnung Weiterbildung“

Nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabili-
tät in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) sollen Förderungen von Qualifi-
zierungsmaßnahmen erfolgen, soweit die Qualitätssicherung nach der AZWV
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) vorliegt.

Problematisch ist dabei allerdings, dass vergleichsweise wenige, meist auf die
Qualifizierung Arbeitsloser spezialisierte Träger das AZWV-Verfahren durch-
laufen haben. Die Qualifizierungen, die über das Konjunkturpaket II erfolgen
sollen, zielen jedoch auf Aspekte der Laufbahnqualifizierung und Kompetenz-
entwicklung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ab. Die auf diese Ange-
bote spezialisierten Bildungsdienstleister sehen sich nun gezwungen, eine mit
erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbundene Zertifizierung nach der
AZWV über sich ergehen zu lassen.

Die im Zuge des Konjunkturpakets II beschlossenen Qualifizierungsmaßnah-
men sollen schnell und unbürokratisch durch geeignete Anbieter umgesetzt
werden. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, müssen die Zugangsvoraussetzun-
gen für Bildungsdienstleister geändert werden. Es ist deswegen zu prüfen, in-
wiefern eine Aussetzung der AZWV bei gleichzeitiger Implementierung alter-
nativer Qualitätssicherungssysteme ermöglicht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung das Instrument der AZWV für zweckmäßig, um
die Eignung von Bildungsträgern, gerade bei der Durchführung von Maß-
nahmen mit überfachlichem und berufsspezifischem Inhalt nachzuweisen?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

Drucksache 16/12936 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Betrachtet die Bundesregierung die AZWV anderen Qualitätssicherungs-
systemen bei der Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen für
überlegen?

Wenn ja, wie begründet sie dies?

3. Trifft es zu, dass sich der bisherige Anwendungsbereich der AZWV auf
Träger und Maßnahmen im Bereich der Grundqualifizierung und des (Wie-
der-)Einstiegs in den Arbeitsmarkt konzentriert?

Was sind die Gründe hierfür?

4. Trifft es zu, dass Träger von Maßnahmen der Laufbahnqualifizierung und
anspruchsvolleren überfachlichen und berufsspezifischen Inhalts sich bis-
lang selten über die AZWV haben zertifizieren lassen?

Welche Ursachen liegen diesem Umstand zugrunde?

5. Mit welchem Zeit- und Kostenaufwand ist eine Zertifizierung nach AZWV
für den einzelnen Träger verbunden?

6. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Notwendigkeit einer
Zertifizierung per AZWV etablierte Bildungsträger verdrängt oder zumin-
dest in ihrer Arbeit behindert werden?

Wenn nein, wie begründet sie dies?

7. Ist in den letzten fünf Jahren eine Überprüfung der AZWV vorgenommen
worden, wie dies im Rahmen der Bemerkungen zum Verordnungsvor-
schlag (AZWV) vom 23. Februar 2004 (S. 7) vorgesehen war, und zu wel-
chen Schlussfolgerungen ist man dabei gekommen?

8. Welche Gründe können aufgeführt werden, für den Fall, dass eine Evalua-
tion der AZWV zwischenzeitlich nicht stattgefunden haben sollte?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, zumindest mit Blick auf
Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
(QualiKug), die Zertifizierung durch die AZWV auszusetzen und ggf.
durch andere Qualitätssicherungssysteme zu ersetzen?

10. Hält die Bundesregierung Betriebe und Unternehmen für in der Lage, im
Bedarfsfall die Kriterien für eine effektive und qualitativ hochwertige
Weiterbildung und Qualifizierung, möglicherweise in Kooperation mit den
Kammern, selbstständig und eigenverantwortlich zu entwickeln und zu
überprüfen?

Wie begründet sie dies?

Inwiefern wird die Bundesregierung eine solche Entwicklung unterstüt-
zen?

Berlin, den 6. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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