BT-Drucksache 16/12933

Vollzogene 'Maßnahmen in besonderen Fällen' nach dem Gesetz über das Kreditwesen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12933
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Vollzogene „Maßnahmen in besonderen Fällen“ nach dem Gesetz über das
Kreditwesen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wirtschaftliche Schieflagen von Finanzinstitutionen können gesamtwirtschaft-
lich negative Belastungen verursachen. Banken, Unternehmen und Anleger
sind eng miteinander verflochten. Aus diesem Grund kann der Zusammenbruch
oder eine schwere Schieflage einer Bank oftmals der Auslöser einer Ketten-
reaktion sein. Verlieren Anleger das Vertrauen in die Banken allgemein, besteht
die Gefahr einer allgemeinen Liquiditätskrise (Bank-run). Verlieren Banken das
Vertrauen in ihre Schuldner, so kann eine Kreditklemme verursacht werden.

Gleichwohl zeigen Bankschließungen in der Vergangenheit, dass öffentliche
Mittel nicht zwingend zur Rettung von in Schieflage geratener Institute einge-
setzt werden müssen oder sollten (beispielsweise Privatbank Reithinger GmbH
& Co. KG, 2006).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Institute unterlagen jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr 2000
einschlägigen „Maßnahmen in besonderen Fällen“ der Vorschriften über die
Beaufsichtigung der Institute nach dem Gesetz über das Kreditwesen
(KWG-Maßnahmen), differenziert nach den maßgeblichen Rechtsvorschrif-

ten?

2. Gegen wie viele Institute wurden derartige KWG-Maßnahmen jeweils pro
Kalenderjahr seit dem 1. Juli 2007 neu veranlasst, und welche sind dies im
Detail?

3. Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Maßnahmen bei Insolvenzge-
fahr nach § 46a KWG, und welche sind dies im Detail?

Drucksache 16/12933 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Insolvenzantragsverfahren
nach § 46b KWG, und welche sind dies im Detail?

5. Gegen wie viele Institute laufen gegenwärtig Moratoriums-Maßnahmen
nach § 47 KWG, und welche sind dies im Detail?

6. In welchem Umfang nutzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin) im Rahmen von derartigen KWG-Maßnahmen externe
Unterstützung?

7. Auf welches Volumen belaufen sich jeweils pro Kalenderjahr seit dem Jahr
2000 die kumulierten Gebühreneinnahmen der BaFin gegenüber Instituten,
gegen die zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung KWG-Maßnahmen ver-
anlasst waren?

8. Wie viele Widersprüche beziehungsweise Rechtsmittel wurden jeweils pro
Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 gegen Gebührenerlasse der BaFin von
Instituten veranlasst, gegen die zum Zeitpunkt der Gebührenerhebung
KWG-Maßnahmen veranlasst waren?

9. Wie viele Widersprüche beziehungsweise Rechtsmittel wurden jeweils pro
Kalenderjahr seit dem Jahr 2000 gegen Gebührenerlasse der BaFin von
Instituten veranlasst, gegen die seit dem Widerspruch beziehungsweise
Rechtsmitteleinwand KWG-Maßnahmen veranlasst wurden?

10. In wie vielen Fällen (absolut/relativ) der seit dem Jahr 2000 einschlägigen
KWG-Maßnahmen waren jeweils PricewaterhouseCoopers AG, KPMG
AG, Deloitte & Touche GmbH respektive Ernst & Young AG Abschluss-
prüfer des Instituts, gegen welches KWG-Maßnahmen veranlasst waren?

11. Wie viele Institute wurden in Folge von KWG-Maßnahmen seit 2000 ab-
gewickelt, und welche waren dies im Detail?

12. In welchem Umfang wurden öffentliche Mittel des Bundes oder einzelner
Länder im Rahmen dieser KWG-Maßnahmen zur „Rettung“ des jeweils
betroffenen Instituts in Anspruch genommen (Auflistung jeweils nach Ei-
genmittel, Darlehen, Garantien)?

13. In welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten wurden öffentliche Mit-
tel des Finanzmarktstabilisierungsfonds beantragt respektive genehmigt,
bei denen gegenüber dem antragstellenden Unternehmen derartige KWG-
Maßnahmen bereits veranlasst waren (Anzahl Antragsteller erbeten)?

14. In welchem Umfang wurden derartige KWG-Maßnahmen gegenüber
Unternehmen veranlasst, die vor KWG-Maßnahmenveranlassung bereits
Stabilisierungsmaßnahmen beim Finanzmarktstabilisierungsfonds bean-
tragt haben (Anzahl betroffener Antragsteller erbeten)?

15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Finanzmarktstabilisie-
rungsfonds zukünftig wie gegenüber der Sicherungseinrichtungsgesell-
schaft deutscher Banken (SdB) Mittel bereitstellen wird, um insolvente In-
stitute abzuwickeln, und wenn nein, warum nicht?

16. Liegen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds bereits derartige Unterstüt-
zungsanträge vor, und wenn ja, für welche insolventen Institute ist eine
solche Unterstützung geplant?

17. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung die „Maßnahmen in besonderen
Fällen“ der Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute nach dem
KWG bewährt oder besteht Änderungsbedarf bei diesen Regelungen?

Berlin, den 6. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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