BT-Drucksache 16/12913

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12590- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission

Vom 7. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12913
16. Wahlperiode 07. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12590 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und
Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den
Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen
Grenzkommission

A. Problem

Zur Gewährleistung der Eindeutigkeit und Erkennbarkeit der zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen im Vertrag vom 14. No-
vember 1990 (BGBl. 1991 II S. 1328, 1329) bestätigten Staatsgrenze und im
Interesse gutnachbarschaftlicher Beziehungen ist es notwendig und zweck-
mäßig, die bestehende Markierung des Grenzverlaufs in einem ordnungs-
gemäßen Zustand zu erhalten sowie die damit zusammenhängenden Fragen zu
regeln. Diesem Ziel dient die vereinbarte Ständige Deutsch-Polnische Grenz-
kommission, deren vornehmliche Aufgabe die Überprüfung des Verlaufs und
des Vermarkungszustandes der Grenze und der Grenzzeichen sowie die
Gewährleistung ihrer Instandhaltung ist. Nur durch eine exakt bestimmte
Staatsgrenze lassen sich die Hoheitsgebiete der beiden Nachbarstaaten ein-
deutig abgrenzen und die damit zusammenhängenden öffentlichen, wirtschaft-
lichen und privaten Rechte und Interessen wahrnehmen.

B. Lösung

Durch das Vertragsgesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des bila-
teralen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen geschaffen werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/12913 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Geringfügige Kosten werden durch die im Vertrag vereinbarte Tätigkeit der
Grenzkommission entstehen.

2. Vollzugsaufwand

Dem Bund entstehen durch die im Vertrag vereinbarte Vermarkung der Staats-
grenze (Überprüfung des Vermarkungszustandes der Grenzzeichen sowie die
Gewährleistung ihrer Instandhaltung) Kosten. Diese werden wegen der erheb-
lichen Vermarkungsdefizite der letzten 20 Jahre im ersten Überprüfungszeit-
raum (zehn Jahre) auf ca. 50 000 Euro jährlich geschätzt, die im Bundeshaus-
halt 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes berücksichtigt
sind.

Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind nach
der Kompetenzordnung des Grundgesetzes für das Vermessungswesen zu-
ständig. Ihnen entsteht durch die Vermarkung geringfügiger Mehraufwand.

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme und Auswirkungen auf
Einzelpreise sowie auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau, sind nicht zu erwarten. Für die Wirtschaft entstehen keine Kosten.

F. Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten für die Verwaltung, für die Wirtschaft
sowie für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12913

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12590 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 4 – Drucksache 16/12913

Bericht der Abgeordneten Günter Baumann, Wolfgang Gunkel, Christian Ahrendt,
Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12590 wurde am
23. April 2009 in der 217. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages an den Innenausschuss federführend und an den Aus-
wärtigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 88. Sitzung am
6. Mai 2009 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
93. Sitzung am 6. Mai 2009 abschließend beraten und ein-
stimmig empfohlen, diesen anzunehmen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Günter Baumann
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Christian Ahrendt
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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