BT-Drucksache 16/12844

zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11913- Statut der Europäischen Privatgesellschaft für deutschen Mittelstand auf europäischer Ebene praxisnah regeln

Vom 5. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12844
16. Wahlperiode 05. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11913 –

Statut der Europäischen Privatgesellschaft für deutschen Mittelstand
auf europäischer Ebene praxisnah regeln

A. Problem

Die Antragsteller fordern den Deutschen Bundestag auf festzustellen, dass er das
Ziel einer für den Mittelstand zu schaffenden europäischen Gesellschaftsform
unterstütze.

Der Vorschlag der EU-Kommission zum Statut der Societas Privata Europae
(SPE) habe jedoch bezüglich seiner inhaltlichen Gestaltungen einige Fragen und
Probleme auf nationaler Ebene aufgeworfen. So zeige sich die Bundesregierung
in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Mechthild
Dyckmans im August 2008 überrascht von dem Umstand, dass der Verord-
nungsvorschlag völlig auf ein grenzüberschreitendes Element für die Gründung
einer SPE verzichte, und kündige eine Prüfung sowohl hinsichtlich der Rege-
lungskompetenz als auch hinsichtlich der Auswirkungen dieses Verzichts an.
Auch bei vielen weiteren Problemen, die die Fraktion der FDP in ihrer Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10524 aufgezeigt habe, sehe die Bundes-
regierung noch Prüfungs- bzw. Diskussionsbedarf. Der Bundesrat habe in
seinem Beschluss vom 10. Oktober 2008 erhebliche Kritik an dem Vorschlag
geäußert.

Auch die Berichtsentwürfe der Ausschüsse des Europäischen Parlaments zeig-
ten noch dringenden Prüfungs-, Beratungs- und Änderungsbedarf auf, damit die
Verordnung den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein praxisnahes
Regelungswerk an die Hand gäbe. Der Sachstandsbericht des Vorsitzes des
Rates vom 28. November 2008 habe die bestehenden Rechtsunsicherheiten
erneut verdeutlicht. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments habe dem Be-

richt über das SPE-Statut am 20. Januar 2009 zugestimmt, in den Bereichen des
Mindestkapitals und beim grenzüberschreitenden Gründungsmerkmal jedoch
Änderungen beschlossen.

Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, bei der
Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union darauf hinzu-
wirken, dass die Verordnung bei ihrer Verabschiedung folgende Kriterien er-
fülle:

Drucksache 16/12844 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. In der Verordnung sei ein grenzüberschreitendes Element vorzusehen, das
mindestens einen grenzüberschreitenden Unternehmensgegenstand in der
Satzung des Unternehmens vorsehe.

2. Die Gläubiger müssten – entsprechend dem Niveau des deutschen Kapitalge-
sellschaftsrechts – durch verschiedene Regelungen ausreichend geschützt
werden.

3. Die Registerpublizität müsse in Deutschland durch Verweis auf die Regelun-
gen der Publizitätsrichtlinie weiterhin gewahrt werden.

4. Die für den Gläubigerschutz relevanten Regelungen müssten in der Verord-
nung detailliert geregelt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12844

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11913 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den An-
trag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 135. Sitzung
am 22. April 2009 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen,
den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der FDP führte aus, sie befürworte grundsätz-
lich die Einführung eines Statuts der Europäischen Privatge-
sellschaft für den Mittelstand. Es müsse jedoch sichergestellt
werden, dass das geplante Regelwerk den in der Bundes-
republik Deutschland geltenden Rechtsgrundsätzen und
Vorstellungen entspreche. Um dies zu gewährleisten, sei die
Festlegung bestimmter Kriterien erforderlich, die bei der
Verabschiedung der Verordnung berücksichtigt werden

mungsrecht zu befürchten. Darüber hinaus sei es in An-
betracht des inzwischen in Kraft getretenen Gesetzes zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen (MoMiG) bereits fragwürdig, ob es einer
Europäischen Gesellschaft überhaupt noch bedürfe. Im Ge-
gensatz zur alten Rechtslage, wonach deutsche Unterneh-
men in jedem Mitgliedstaat nur eine nach dortigem Recht ge-
regelte Gesellschaft gründen konnten, habe das MoMiG die
Exportfähigkeit der deutschen GmbH zum Ziel, indem es die
Möglichkeit der Verlegung des Betriebes deutscher Unter-
nehmen ins Ausland vorsehe.

Die Einführung einer Europäischen Gesellschaft berge zu-
dem die Gefahr, dass das gesamte Gesellschaftsrecht unter-
laufen werde, denn letztlich werde die Europäische Privat-
gesellschaft in unmittelbarer Konkurrenz zur deutschen
GmbH stehen. Gegen den Einstieg in ein europäisches Ge-
sellschaftsrecht sprächen schließlich die bereits bestehenden
Bedenken hinsichtlich des Verzichts eines grenzüberschrei-
tenden Elementes für die Gründung einer Gesellschaft sowie
die Gefahr unzureichenden Gläubigerschutzes, fehlender
Transparenz und ungenügender Anforderungen an die Re-
gisterpublizität.

Berlin, den 22. April 2009

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/12844 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Klaus Uwe Benneter,
Mechthild Dyckmans, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/11913 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/11913 in seiner 91. Sitzung am
22. April 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen

müssten. Das Statut müsse inhaltlich so ausgestaltet werden,
dass mittelständische Unternehmen kostengünstig und un-
bürokratisch grenzüberschreitend tätig werden könnten. Im
Einzelnen bedürfe es der Aufnahme des Erfordernisses eines
grenzüberschreitenden Unternehmensgegenstandes für die
Gründung einer Gesellschaft sowie von Regelungen zur Ge-
währleistung eines ausreichenden Schutzes der Gläubiger
und zur Wahrung der in Deutschland geltenden Register-
publizität.

Die Fraktion der SPD erklärte, mit der Einrichtung einer
Europäischen Privatgesellschaft für kleinere und mittlere
Unternehmen sei die Aushöhlung des deutschen Mitbestim-

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