BT-Drucksache 16/12843

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/387- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur)

Vom 5. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12843
16. Wahlperiode 05. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/387 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Kultur)

A. Problem

Der Schutz und die Förderung von Kultur sind im Grundgesetz (GG) nicht aus-
drücklich geregelt. Demgegenüber enthält das Europäische Verfassungsrecht
mit Artikel 151 des EG-Vertrages einen Kulturartikel. Auch in nahezu allen Lan-
desverfassungen sind der Schutz, die Pflege bzw. die Förderung von Kunst und
Kultur eine staatliche Aufgabe von Verfassungsrang. Im GG gibt es bereits
Staatszielbestimmungen, die die materiellen Bedingungen menschlicher Exis-
tenz abdecken: das Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG sowie den
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere durch Artikel 20a GG.
Für die geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt eine
entsprechende Bestimmung, die den besonderen Schutz der Kultur in ihrer gan-
zen Vielfalt als zentrales Identifikationsmoment unserer Gesellschaft heraus-
stellt.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eines
Mitglieds der Fraktion der SPD

C. Alternativen

Keine
D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/12843 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/387 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 22. April 2009
Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin
sache 16/387 in seiner 23. Sitzung am 10. März 2006 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Sportausschuss und an den Ausschuss für Kul-
tur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Sportausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/387 in seiner 72. Sitzung am 22. April 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 16/387 in seiner 77. Sitzung am 22. April 2009
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 9. Sitzung am
5. April 2006, in seiner 44. Sitzung am 29. Januar 2007 und
abschließend in seiner 135. Sitzung am 22. April 2009 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und eines Mitglieds der Fraktion der SPD
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Bei der Beratung der Vorlage lag dem Rechtsausschuss eine
Petition vor.

Die Fraktion der FDP erklärte, die Einführung des Staats-
ziels Kultur in das Grundgesetz beschäftige die Parlamenta-
rier und den Rechtsausschuss seit vielen Jahren. Nachdem
die Fraktion der FDP den Gesetzentwurf bereits 2006 vor-
gelegt habe, seien nun nach einer langen Debatte alle Argu-
mente ausgetauscht. Trotz kritischer Stimmen, die vor einer
Inflation von Staatszielen warnten, habe die Einführung des
Staatziels Kultur in umfangreichen Anhörungen stets posi-

Fraktion der FDP die Hoffnung, eine Mehrheit für den Ge-
setzentwurf zu finden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trug vor, bei
der Förderung der Kultur handele es sich unbestritten um ein
hehres Anliegen. Vor allem aufgrund der Verankerung des
Staatsziels Kultur in ihren Verfassungen seien viele Bundes-
länder Kulturstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland sei
hingegen auch ohne eine solche ausdrückliche Erwähnung
im Grundgesetz als Kulturstaat zu bezeichnen. Innerhalb der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sorge das Thema für
eine rege und durch vielfältige Ansichten geprägte Debatte,
im Rahmen derer sich die Rechtspolitiker vorsichtig und zu-
rückhaltend gegenüber der Benennung neuer Staatsziele
äußerten. Vor diesem Hintergrund werde sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Abstimmung über den
Gesetzentwurf enthalten.

Die Fraktion der SPD erklärte, ihrem Wahlprogramm sei
nicht nur die Förderung des Staatsziels Kultur zu entnehmen,
sondern auch die Forderung nach dem Staatsziel Sport und
nach Kinderrechten sei darin enthalten. Sie strebe eine Ver-
ankerung der genannten Staatsziele „aus einem Guss“ an.
Der Gesetzentwurf sei hingegen in seiner Reichweite zu be-
grenzt und werde sich für die Verwirklichung der übrigen
Staatsziele eher hinderlich auswirken. Er sei deshalb abzu-
lehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU hob ihre ausgeprägte Skepsis
gegenüber jeglichen Staatszielerwägung hervor. Zum
60. Jahrestag des Grundgesetzes warne sie mit guten Argu-
menten vor einer Verwässerung der Verfassung durch die
Aufnahme von Staatszielen. Selbst bei Anlegung eines diffe-
renzierten Maßstabs und einer individuellen Abwägung in
Bezug auf jedes einzelne Staatsziel sprächen keine starken
Argumente für die Verankerung des Staatsziels Kultur, da die
Verfassungen der Länder das Staatziel Kultur formulierten.
Bei den Ländern lägen letztlich auch die entsprechenden
Kompetenzen. Entgegen der Auffassung der Fraktion der
FDP hätten die Anhörungen kein durchweg positives Mei-
nungsbild gezeichnet. Auch die Projektgruppe „Bildung und
Kultur“ im Rahmen der Föderalismuskommission I habe
ausdrücklich von der Aufnahme eines entsprechenden Vor-
schlags abgeraten, auch wenn sie die Frage in der Sache
offengelassen habe.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12843

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dr. Carl-Christian Dressel,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-

tive Reaktionen hervorgerufen. Nicht zuletzt vor dem Hin-
tergrund der ausdrücklichen Aufnahme der Forderung nach
dem Staatsziel Kultur im Wahlprogramm der SPD hege die
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

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