BT-Drucksache 16/12604

Vorkehrungen zur Vermeidung der Benachteiligung gemeinnütziger Einrichtungen und Unternehmen bei Ausschreibungen nach der VOB/A 2009

Vom 8. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12604
16. Wahlperiode 08. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Dr. Thea
Dückert, Britta Haßelmann, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine
Scheel, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorkehrungen zur Vermeidung der Benachteiligung gemeinnütziger
Einrichtungen und Unternehmen bei Ausschreibungen nach der VOB/A 2009

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novelle des Gesetzes ge-
gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 19. Dezember 2008 werden nun
die Verdingungsordnungen überarbeitet. Dies ist nicht mehr Gegenstand eines
parlamentarischen Verfahrens. Für den Bereich der Bauleistungen hat der Deut-
sche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) bereits am
25. November 2008 einen vorläufigen Stand zur Überarbeitung der Verdin-
gungsordnung für Bauleistungen (VOB) festgehalten. Diesem vorläufigen
Stand nach sollen gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der
Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Dass Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) weist in der Bundestagsdrucksache
16/11852 darauf hin, dass es den Ausschluss gemeinnütziger Anbieter vom
Wettbewerb nicht mitträgt. Die Bundesregierung wolle erreichen, „dass gemein-
nützige Unternehmen und Einrichtungen auch zukünftig wie bisher zum Wett-
bewerb mit gesetzlichen Bietern zugelassen sind“. Dies entspricht dem Willen
des Gesetzgebers, der in § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ausdrücklich soziale Belange als Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen
wünscht und zulässt.

Wir fragen die Bundesregierung vor diesem Hintergrund:

1. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die vom Gesetzgeber gewollte soziale Auftragsvergabe tatsächlich erfolgen
kann?

2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erarbeitung untergesetzlicher
Regelungen im Vergaberecht transparent und nachvollziehbar erfolgt?

3. Nach welchen Kriterien ist der Deutsche Vergabeausschuss für die Erarbei-
tung der VOB/A 2009 zusammengesetzt worden?

4. Warum sind in im Deutschen Vergabeausschuss für die Erarbeitung der

VOB/A 2009 keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder
ihrer Spitzenverbände vertreten, obwohl sie von den Entscheidungen des
Ausschusses in erheblichem Maße betroffen sind?

5. Wie will die Bundesregierung künftig eine angemessene Vertretung der ge-
meinnützigen Einrichtungen und Unternehmen bzw. ihrer Spitzenverbände
sicherstellen?

Drucksache 16/12604 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitungen der Verdingungsordnungen,
und wann werden sie nach jetzigem Kenntnisstand in Kraft treten?

Berlin, den 8. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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