BT-Drucksache 16/12503

Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12503
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich
L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Zivil-Militärische Zusammenarbeit in Deutschland

Die Bundeswehr kann subsidiär gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Grundgeset-
zes im Inland eingesetzt werden, um Hilfe bei schweren Katastrophen und
Unglücksfällen, wie Schneestürmen, Wald- und Flächenbränden, schweren
Unglücksfällen oder Hochwasserkatastrophen, zu leisten. Dadurch trägt sie
zum Schutz der Bevölkerung, der lebenswichtigen Infrastruktur und zum
Schutz vor den Folgen von Großschadensereignissen einschließlich terroristi-
scher Anschläge bei. Die Struktur der territorialen Wehrorganisation der Bun-
deswehr hat sich zum 1. Januar 2007 geändert. Die vier Wehrbereichskom-
mandos bleiben weiterhin erhalten. Hinzu kommen 15 Landeskommandos, die
die bisherigen Verteidigungsbezirkskommandos ersetzt haben und das schon
bestehende Standortkommando in Berlin. Die Wahrnehmung der Aufgaben der
Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) gegenüber den zivilen Stellen
unterhalb der Landesebene wird künftig ausschließlich durch Reservisten
wahrgenommen. Immer wieder gibt es Kritik unter anderem an überbordender
Bürokratie bei der Einbindung und der Zusammenarbeit mit Reservisten auf
ZMZ-Stellen, wobei bereits in einem Modellversuch 2005 Mängel festgestellt
wurden („Die Bundeswehr“, Ausgabe Februar 2007, Seite 13 und Ausgabe

März 2008, Seiten 24/25), die leider nur sehr langsam abgebaut werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Neuordnung der ZMZ in der Bundes-
republik Deutschland?

Drucksache 16/12503 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wie viele Landeskommandos, Bezirksverbindungskommandos, Kreisver-
bindungskommandos, mobile Regionale Planungs- und Unterstützungs-
trupps und ZMZ-Stützpunkte wurden seit der Neuordnung der ZMZ in der
Bundesrepublik Deutschland aufgestellt, und wie viele fehlen noch?

3. Welche Kapazitäten und Fähigkeiten werden die ZMZ-Stützpunkte in Zu-
kunft haben?

4. Welche Veränderungen ergab die Neuordnung der ZMZ in der Bundes-
republik Deutschland hinsichtlich der hierfür vorgesehenen Reservisten-
stellen?

5. Welche Qualifikationen werden insbesondere von Reservisten verlangt, die
im Rahmen der ZMZ in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz
kommen sollen?

6. In welchem Umfang wurden welche materiellen Ressourcen der Bundes-
wehr für den Katastrophenschutz an zivile Stellen abgegeben, und warum?

7. Welche materiellen Ressourcen hält die Bundeswehr für den Katastrophen-
schutz darüber hinaus vor?

8. Wie lange würde es nach Auslösung eines Hochwasseralarms und nach
Kräfteanforderung durch die zivilen Katastrophenschutzstäbe dauern, bis
Pionierkräfte beispielsweise in Koblenz zur Verfügung stünden?

9. Könnte die Bundeswehr bei einer heute auftretenden Katastrophe in glei-
cher Geschwindigkeit und im gleichen Ausmaß mit Hubschraubern unter-
stützen, wie sie das beim ICE-Unfall in Eschede tun konnte?

10. Wie verläuft nach Meinung der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwi-
schen Bundeswehr und den zivilen Stellen beim Katastrophenschutz, und
wo gibt es Probleme?

11. Ist eine Regelung, nach der sich die Truppe hinsichtlich Gliederung, Dislo-
zierung und Ausbildung nicht auf mögliche Katastrophenfälle vorzuberei-
ten hat (VMBl 2008, S. 5), sinnvoll?

12. Trifft es zu, dass von der Privatwirtschaft erwartet wird, dass diese ihre
Mitarbeiter zu Reserveübungen freistellen?

13. Trifft es andererseits zu, dass auf der Grundlage bestehender Vorschriften
den Reservisten, die in der Bundeswehrverwaltung arbeiten, die Mob-
Beorderung verweigert wird?

14. Wenn ja, was sind die Ursachen hierfür?
15. Ist es angemessen, von zivilen Arbeitgebern zu erwarten, dass diese ihre

Arbeitnehmer freistellen, die Bundeswehrverwaltung dies aber für das
eigene Personal nicht mit völliger Selbstverständlichkeit tut?

16. Welche und wie viele Mittel hält die Bundeswehr für den Katastrophen-
schutz vor?

17. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Bürokratie (bspw.
Dienstreisegenehmigungsverfahren, Beurteilungswesen etc.) zu reduzieren?

18. Was unternimmt die Bundeswehr, um die Akzeptanz für die ZMZ/Inland
bei den Soldaten der Reserve zu verbessern, um so eine längere Stehzeit in
dieser Verwendung zu erzielen?

19. Ist für Reservisten im Bereich ZMZ eine Altersgrenze von 60 Jahren sinnvoll?
20. Warum ist die Dienstgradstruktur eines Kreisverbindungskommandos eher

offizierslastig, obwohl die Tätigkeiten vielfach von Feldwebeln und Unter-
offizieren wahrgenommen werden könnten?

Berlin, den 25. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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