BT-Drucksache 16/12476

Problem der ungenutzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen umgehend lösen - Staatsvertrag jetzt vereinbaren

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12476
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Antrag
der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Grietje Staffelt, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Problem der ungenutzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten
Studiengängen umgehend lösen – Staatsvertrag jetzt vereinbaren

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den Ländern umgehend einen Staatsvertrag auszuhandeln,
der ein Verfahren für eine effiziente, transparente und gerechte Vergabe aller
zulassungsbeschränkten Studienplätze sicherstellt. Der Bund soll den Ent-
wurf des Staatsvertrags zur Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskon-
ferenz am 8. Juni 2009 vorlegen. Der Bund-Länder-Staatsvertrag soll zum
Sommersemester 2010 in Kraft treten. Der Bundestag und die 16 Landespar-
lamente sind über den Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu informieren
und bei der Verabschiedung rechtzeitig und angemessen zu beteiligen;

2. bei der Fortsetzung des Hochschulpakts sicherzustellen, dass die Bundesmit-
tel von den Ländern anteilmäßig zurückgezahlt werden, in denen weniger
Studienplätze besetzt sind als vereinbart;

3. darauf hinzuwirken, dass die Länder die Hochschulen in die Pflicht nehmen,
verbindlich an dem Verfahren für eine effiziente Vergabe aller zulassungs-
beschränkten Studienplätze teilzunehmen. Die Hochschulen müssen daneben
als Sofortmaßnahme dazu veranlasst werden, ihre lokalen Numeri clausi um-
gehend abzusenken, damit vorhandene Studienplätze auch tatsächlich besetzt
werden.

Berlin, den 25. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung

Am 3. März 2009 haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz
(KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Eckpunkte für ein neues Zu-
lassungsverfahren verabredet. Mit den getroffenen Absichtserklärungen bleibt
jedoch der Anspruch der Studierenden auf ein funktionierendes Hochschulzu-
lassungssystem unerfüllt.

Drucksache 16/12476 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Das vorgeschlagene Verfahren zur Hochschulzulassung soll erst in vier Semes-
tern, also zum Wintersemester 2011/2012 angewandt werden. Dabei weisen die
Hochschulen schon heute Studienberechtigte ab, obwohl tausende Studienplätze
vakant bleiben. Die HRK schätzt, dass bis zu einem Fünftel der knappen Studien-
plätze frei bleiben. Aus der Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg
auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im baden-württem-
bergischen Landtag wird ersichtlich, dass an den Universitäten dort in grund-
ständigen NC-Studiengängen rund 10 Prozent der Plätze unbesetzt bleiben
(Landtag Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 14/3172). Am 11. März
2009 wurden nun neue Zahlen bekannt, die das Ausmaß der Verschwendung von
Kapazitäten und Lebenszeit als noch größer belegen. Demnach bleiben an eini-
gen Hochschulen in Baden-Württemberg mehr als ein Viertel aller zulassungs-
beschränkten Studienplätze unbesetzt.

Die Bundesregierung hat das Problem dagegen lange nicht zur Kenntnis ge-
nommen und viel zu zögerlich reagiert, wie aus ihrer Antwort auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/
11550) hervorgeht. Dennoch halten selbst Experten des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung mehrere tausend freie zulassungsbeschränkte Studien-
plätze für realistisch, wie eine Sprecherin des Bundesministeriums in den
Medien einräumte.

Angesichts doppelter Abiturjahrgänge, die in diesem Herbst erstmals ihren Platz
an den Hochschulen suchen, wird sich die fatale Situation für Studieninteres-
sierte weiter zuspitzen. Diese im Sinne der Studierenden inakzeptable Lage
muss unverzüglich beseitigt werden – zumal seit Jahren der begrüßenswerte
Umstand bekannt ist, dass in den nächsten Jahren viele zusätzliche Studierwil-
lige an die Hochschulen kommen wollen. Die Hochschulen müssen daher dazu
veranlasst werden, ihre lokalen Numeri clausi der Gestalt abzusenken, dass vor-
handene Studienplatzkapazitäten auch tatsächlich besetzt werden können. Alles
andere wäre ineffizient für die Hochschulen und nachteilig für die Studien-
berechtigten.

Die von Bundesministerin Dr. Annette Schavan vorgelegten Eckpunkte für ein
neues Zulassungsverfahren sehen lediglich eine Harmonisierung der Zulassungs-
termine sowie die Einrichtung eines Internetportals vor. Eine unverbindliche
Onlinetauschbörse für „Reststudienplätze“, die trotz Zulassungsbeschränkung
frei geblieben sind, kann das Durcheinander aus Mehrfachbewerbungen und
Missmanagement aber nicht beheben. Damit ist weder garantiert, dass sich bun-
desweit alle Hochschulen an dem neuen Verfahren beteiligen noch dass sie ihre
Kapazitäten tatsächlich ausschöpfen.

Das Problem der Mehrfachbewerbungen und dadurch ungenutzt bleibender Stu-
dienplatzkapazitäten muss bundeseinheitlich gelöst werden. Schon jetzt zeich-
net es sich ab, dass ohne verbindliche Teilnahme der Hochschulen ein Wirrwarr
unabhängig voneinander existierender Zulassungsverfahren entstehen wird. So
haben 13 Hochschulen angekündigt, ihr eigenes Vermittlungssystem einzurich-
ten und sich weder am Übergangsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung
(„ZVS-neu“) noch an dem von Bundesministerin Dr. Annette Schavan und der
HRK ausgehandelten Verfahren beteiligen zu wollen. Solche Insellösungen
reichen aber nicht aus.

Die gesamtstaatliche Verantwortung für die Hochschulzulassung muss vor ein-
zelne Länder- und Hochschulinteressen gehen. Die Bundesregierung muss mit
den Ländern umgehend eine bundeseinheitliche Regelung für Zulassungen und
Abschlüsse aushandeln. Der Bund ist grundsätzlich bereit, sich finanziell am
Aufbau einer Serviceagentur zur Vergabe von Studienplätzen zu beteiligen. Die
Freigabe der dafür vorgesehenen Mittel, die durch den Haushaltsausschuss mit

einem Sperrvermerk versehen wurden, muss an die Bedingung geknüpft wer-
den, dass die Hochschulen ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12476

ihre Kapazitäten voll ausschöpfen und sich verbindlich an einem bundeseinheit-
lichen Zulassungsverfahren beteiligen. Auch der Bund muss seine gesamtstaat-
liche Verantwortung ernst nehmen.

Bei der Erarbeitung des Hochschulpakts II muss es einen verlässlichen und be-
darfsgerechten Aufbau qualitativ hochwertiger Studienplätze für alle Studienbe-
rechtigten geben, die in den nächsten Jahren zusätzlich an die Hochschulen
kommen. Einen gangbaren Weg hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mit ihrem Antrag „Hochschulpakt in gesamtstaatlicher Kooperation zu einem
wirksamen Pakt für mehr und bessere Studienplätze entwickeln“ (Bundestags-
drucksache 16/10881) aufgezeigt. Im Gegenzug für die Bundesgelder muss ge-
sichert sein, dass die so finanzierten Kapazitäten auch ausgeschöpft werden. Es
darf nicht länger passieren, dass für jeden zweiten Studiengang örtliche Zulas-
sungsbeschränkungen gelten, gleichzeitig aber durch das unorganisierte Nach-
rückverfahren kostbare Studienplätze unbesetzt bleiben. Eine Beibehaltung oder
gar weitere Verschlechterung der fatalen Situation ist jungen Menschen auf Stu-
dienplatzsuche jedenfalls nicht länger zumutbar.

Ein umfassendes, komplexes und detailliertes Bundesgesetz, dessen Inhalte in
die Kompetenztitel der Länder eingreifen und im offenen Widerspruch zu ihrer
Positionen stehen, bringt keine Lösung des Problems. Aufgrund des in der
Föderalismusreform I verankerten Abweichungsrechts jedes einzelnen Bundes-
lands provozieren nichtkonsensuale Bundesgesetze geradezu abweichende Lan-
desgesetzgebung. Damit würde genau der hochschulrechtliche Flickenteppich
befördert, den es zu verhindern gilt.

Die Aushandlung eines Bund-Länder-Staatsvertrags zur Gewährleistung stu-
dentischer Mobilität und zur Förderung der Studienattraktivität zwischen dem
Bund einerseits und den Ländern andererseits ist die einzig verbleibende Lösung
in der durch die Föderalismusreform I hervorgerufenen überaus unbefriedigen-
den hochschulrechtlichen Lage. Einzig ein für Bund und Länder verbindlicher
Staatsvertrag bietet Studienberechtigten, Studierenden sowie Absolventinnen
und Absolventen eine langfristig verbindliche Mobilitätsgarantie. Zur demokra-
tischen Legitimierung ist es essentiell, dass Bundestag und Landesparlamente
über den Stand der Verhandlungen frühzeitig und umfassend informiert werden.

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