BT-Drucksache 16/12460

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12062- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

Vom 25. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12460
16. Wahlperiode 25. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12062 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

A. Problem

Die Bundesnotarordnung (BNotO) enthält in § 96 Satz 1 und § 105 Verweisun-
gen auf Disziplinarvorschriften der Länder bzw. auf die frühere Bundesdiszipli-
narordnung (BDO). Die Verweisungen gelten noch bis zum 1. Januar 2010. Das
notarielle Disziplinarrecht muss daher geändert werden.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht vor, das behördliche und gerichtliche Disziplinarver-
fahren gegen Notarinnen und Notare effektiver zu gestalten und durch Verwei-
sungen auf das Bundesdisziplinargesetz auf eine einheitliche Rechtsgrundlage
zu stellen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/12460 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12062 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. März 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Berichterstatter Berichterst

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12460

Bericht der Abgeordneten Michael Grosse-Brömer, Dr. Carl-Christian Dressel,
Mechthild Dyckmans, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

Berlin, den 25. März 2009

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel Mechthild Dyckmans
atterin

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12062 in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 be-
raten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung
überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/12062 in seiner 89. Sitzung am 25. März 2009 beraten und
einstimmig deren Annahme empfohlen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12062 in seiner 132. Sitzung am 25. März 2009
beraten und einstimmig dessen unveränderte Annahme
empfohlen.

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