BT-Drucksache 16/12318

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12100, 16/12316- Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG)

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12318
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar,
Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 16/12100, 16/12316 –

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes
(Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das deutsche Bankensystem ist von der Finanzkrise erfasst. Das Finanzsystem
leistet einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der gesamten Volkswirt-
schaft und damit für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. In dieser
Situation ist es Aufgabe des Staates, das Vertrauen in den Finanzmarkt wieder-
herzustellen und damit die Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäfti-
gung in Deutschland zu sichern.

Der Deutsche Bundestag legt großen Wert darauf, dass bei allen Sicherungs-

maßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens die Grund-
sätze der sozialen Marktwirtschaft gewahrt bleiben. Sie haben sich über Jahr-
zehnte hinweg bewährt und den heutigen Wohlstand ermöglicht. Die Ent-
eignung von Banken gehört nicht zu den Grundsätzen der sozialen Marktwirt-
schaft. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist von zentraler Bedeutung
für die Stellung des einzelnen Bürgers zum Staat und für die Gesellschaftsord-
nung insgesamt. Der staatliche Entzug von Eigentumsrechten durch Enteignung

Drucksache 16/12318 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
ist als absoluter Ausnahmefall konzipiert und mit hohen Anforderungen belegt.
Die Enteignung darf tatsächlich wirklich nur die einzige Möglichkeit sein, um
das angestrebte Wohl der Allgemeinheit zu erreichen. Diesen Anforderungen
wird das sog. Rettungsübernahmegesetz nach Auffassung des Deutschen
Bundestages nicht gerecht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist offensichtlich, den Zusammenbruch der Hypo Real
Estate zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es andere rechtliche Möglichkei-
ten, die weniger einschneidend sind als eine Enteignung, aber trotzdem die
Gläubiger der Bank schützen, ohne die Aktionäre und das Management aus
ihrer Verantwortung zu entlassen:

1. Eine drastische Kapitalerhöhung bei der Hypo Real Estate zugunsten des
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ist rechtlich möglich und
verschafft dem SoFFin erhebliche Einflussmöglichkeiten.

2. Zur Rettung systemrelevanter Banken bietet sich die Vorverlegung des
Insolvenzverfahrens entsprechend § 217 ff. der Insolvenzordnung (Insolvenz-
planverfahren) an. Es ist nicht ersichtlich, dass die Bundesregierung dieses
Verfahren geprüft hat.

3. Ein weiterer Weg wäre das Gefahrenabwehrverfahren nach § 45 ff. des Kre-
ditwesengesetzes. Die Bundesregierung hat der Öffentlichkeit bzw. den
Steuerzahlern keinerlei Informationen darüber gegeben, ob sie die Anwen-
dung dieses Verfahrens geprüft hat.

Die Verabschiedung eines Enteignungsgesetzes wäre ein verheerendes Signal
an in- und ausländische Aktionäre. Das Vertrauen in- und ausländischer Inves-
toren in den Standort Deutschland würde stark beeinträchtigt. Aus diesem
Grund hält es der Deutsche Bundestag für dringend notwendig, von dem Mittel
der Enteignung abzusehen und die anderen Möglichkeiten unserer Rechtsord-
nung – ggf. nach notwendigen gesetzlichen Änderungen – einzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Der Deutsche Bundestag lehnt das Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanz-
marktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) ab.

Berlin, den 18. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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