BT-Drucksache 16/1219

Haltung der Bundesregierung zum Abkommen zwischen Indien und den USA zur nuklearen Zusammenarbeit

Vom 7. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1219
16. Wahlperiode 07. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Alexander Bonde, Volker
Beck (Köln), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Claudia Roth (Augsburg), Rainder
Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haltung der Bundesregierung zum Abkommen zwischen Indien und den USA
zur nuklearen Zusammenarbeit

Im Rahmen der im Januar 2004 begonnenen „Next Steps in Strategic Partner-
ship“ (NSSP) arbeiten die USA und Indien an einer radikalen Neuausrichtung
der bilateralen Zusammenarbeit. Die US-Administration sieht Indien als neuen
strategischen Partner im asiatisch-pazifischen Raum und als Gegengewicht zu
China. Sie ist bereit, die im Rahmen der indischen Atomtests verhängten Sank-
tionen weitgehend aufzuheben und Indien auf dem Weg zu einer Großmacht
militärisch, wirtschaftlich und politisch zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund unterschrieben am 18. Juli 2005 der indische Minister-
präsident Manmohan Singh und der amerikanische Präsident George W. Bush
eine Absichtserklärung, die eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen
zivile Nuklearenergie, zivile Weltraumfahrt, Export von Dual-use-Hochtech-
nologien und Raketenabwehr umfasst. Am 2. März 2006 unterschrieben
Manmohan Singh und George W. Bush ein Übereinkommen, in dem sie die
Vereinbarungen über die volle Zusammenarbeit im zivilen Nuklearsektor näher
spezifizieren.

Nach Presseberichten wird Indien bis 2014 lediglich 14 seiner gegenwärtig
22 Nuklearreaktoren dauerhaft Kontrollen der IAEO unterwerfen. Reaktoren,
die nach indischen Angaben ganz oder teilweise militärischen Zwecken dienen,
werden nicht kontrolliert. Indien weigert sich insbesondere, wie von den USA
zuvor gefordert, zwei Schnelle Brüter, die sowohl der Energiegewinnung als
auch der Produktion von Waffenplutonium dienen, der IAEO zu öffnen. Die
indische Regierung hat sich nicht verpflichtet, alle künftigen Reaktoren für
internationale Kontrollen zu öffnen. Ebenso wenig hat sich Indien bereit
erklärt, die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials zu beenden, auf den
Ausbau seines Atomwaffenarsenals zu verzichten, sich analog Artikel VI des
Nichtweiterverbreitungsvertrages einer Abrüstungsverpflichtung zu unter-
werfen und dem nuklearen Teststoppvertrag beizutreten.

Um künftig die zivile Nuklearkooperation zu ermöglichen, müssen der US-

Kongress sowie die Nuclear Suppliers Group (NSG) einer Aufhebung beste-
hender Sanktionen und Lieferbeschränkungen zustimmen. Frankreich, Groß-
britannien und Russland stehen dem US-indischen Anliegen positiv gegenüber.
IAEO-Generalsekretär Mohamed ElBaradei hat das Abkommen in einer Pres-
seerklärung (2. März 2006) ausdrücklich begrüßt. Nach Presseberichten ist in-
nerhalb der NSG noch kein Konsens erkennbar.

Drucksache 16/1219 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesregierung hat sich bislang mit Bewertungen öffentlich zurück-
gehalten. Nach einem Bericht der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“
(3. März 2006) gibt es im Auswärtigen Amt „derzeit eine Ministervorlage, in
der das Für und Wider einer atomaren Zusammenarbeit mit Indien dargestellt
ist. Dem Vernehmen nach plädiert vor allem die Asienabteilung des Amtes für
eine solche Kooperation. Die Rüstungskontrollabteilung lehnt sie ab. Eine Ent-
scheidung ist noch nicht gefallen.“ Laut Bericht des „SPIEGEL“ (27. März
2006) hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am 9. März 2006 in einem Tele-
fonat mit US-Präsident George W. Bush „kritisch“ über das indisch-amerikani-
sche Abkommen zur Zusammenarbeit im Nuklearbereich geäußert. Bundesau-
ßenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat die Frage aufgeworfen, ob „nicht
ein anderer Zeitpunkt für eine solche Vereinbarung mit Blick auf die laufenden
Verhandlungen mit dem Iran günstiger gewesen wäre“ (DIE ZEIT, 23. März
2006). Gleichzeitig hat er angedeutet, dass die Bundesregierung gewillt ist,
dem unterstützenden Votum des IAEO-Generalsekretärs besondere Bedeutung
beizumessen.

Mit einer Lockerung der Nuklearrestriktionen steigen die Exporterwartungen
der deutschen Atomindustrie und der Druck, die restriktive deutsche Export-
praxis zu beenden. In der Vergangenheit hat der heutige Bundesinnenminister,
Wolfgang Schäuble, dafür plädiert, den deutschen Export von Nuklearanlagen
an Indien zu erlauben. (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 6. September
2005)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Über wie viele Atomwaffen, diesbezügliche Trägersysteme und wie viel
waffenfähiges Spaltmaterial verfügt Indien gegenwärtig nach Kenntnis der
Bundesregierung?

2. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Indien an dem Bau
neuer Atomwaffen, z. B. mit Mehrfachsprengköpfen, und neuer Träger-
systeme, z. B. bis nach Europa reichenden Interkontinentalraketen, arbeitet,
und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei?

3. Hat sich Indien nach Auffassung der Bundesregierung unter Bruch bilatera-
ler und internationaler Abkommen die Atomwaffenfähigkeit verschafft, und
wenn ja, gegen welche Abkommen hat Indien dabei verstoßen?

4. Ist die vom Sicherheitsrat am 6. Juni 1998 einstimmig verabschiedete Reso-
lution 1172, in der allen Staaten nahe gelegt wurde, „die Ausfuhr von Aus-
rüstung, Material oder Technologien zu verhindern, die auf irgendeine Weise
Kernwaffenprogramme oder Programme für ballistische Flugkörper, die als
Trägermittel für solche Waffen einsatzfähig sind, in Indien oder Pakistan
unterstützen könnten“ weiterhin gültig?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, würde eine Aufhebung amerikanischer oder internationaler Liefer-
beschränkungen den Zielen der UNSR-Resolution 1172 zuwiderlaufen?

5. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass Indien,
wie auch vom Deutschen Bundestag gefordert (z. B. Bundestagsdrucksache
15/5254), dem Nichtweiterverbreitungsvertrag (NVV) als Nichtkernwaffen-
staat beitreten soll, und was unternahm bzw. unternimmt die Bundesregie-
rung, um dieses Ziel zu erreichen?

6. Welche Auswirkung hätte nach Auffassung der Bundesregierung die von
den Vereinigten Staaten vorgeschlagene Aufhebung nuklearer Lieferbe-
schränkungen auf das Ziel der Universalisierung des NVV?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1219

7. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt der US-indi-
schen Abmachungen über die volle nukleare Zusammenarbeit, und worin
unterscheiden sich die Darstellungen und Interpretationen der amerikani-
schen und der indischen Seite?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufhebung der Sank-
tionen gegen Indien ein Vertrauensbruch gegenüber all jenen Staaten dar-
stellen würde, die freiwillig auf die Entwicklung und den Besitz von Atom-
waffen verzichtet haben und dem NVV beigetreten sind?

Wenn nein, warum nicht?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Aufhebung der
Sanktionen gegen Indien für andere Länder ein Anreiz geschaffen wird,
den Nichtweiterverbreitungsvertrag zu kündigen und sich außerhalb des
NVV als Atommacht zu etablieren?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Kündigung des NVV
zu erschweren und die Sanktionierung von Vertragsverletzungen zu verbes-
sern, und wenn ja, welche Änderungen schlägt die Bundesregierung dies-
bezüglich vor?

11. Welche indischen Nuklearanlagen werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung als zivil, welche als militärisch deklariert, und hat Indien die Möglich-
keit, zivil deklarierte Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel
aus Gründen der nationalen Sicherheit, als militärische Einrichtung umzu-
deklarieren?

12. Mit welcher Begründung verweigert nach Kenntnis der Bundesregierung
die indische Regierung die Ausweitung der Kontrollen auf alle bestehen-
den und alle künftigen Nuklearanlagen, insbesondere die Schnellen Brüter,
und unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung den indischen
Plan zur Separierung von zivilen und militärischen Anlagen für glaub-
würdig und ausreichend für eine Nichtverbreitungspolitik, um eine Aufhe-
bung der nuklearen Lieferbeschränkungen zu begründen?

13. Welchen Beitrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen leisten nach Auf-
fassung der Bundesregierung Sicherungsmaßnahmen der IAEO in Staaten
wie Indien, die bereits über Kernwaffen verfügen, und welchen Beitrag
kann die Implementierung eines Zusatzprotokolls, das vor allem der
Aufdeckung nichtdeklarierter Aktivitäten dient, zur Nichtverbreitung von
Kernwaffen leisten, wenn es in Staaten wie Indien angewendet wird, die
bereits über Kernwaffen verfügen?

14. Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung für die im Falle einer
Ausdehnung der IAEO-Kontrollen in Indien zusätzlich anfallenden Inspek-
tionskosten der IAEO aufkommen, und wie soll gewährleistet werden, dass
die IAEO ihre Inspektionsaufgaben umfassend wahrnehmen kann?

15. Betrachtet die Bundesregierung den verbindlichen Verzicht auf die weitere
Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial als ein wichtiges Kriterium,
um einer Änderung der Nuklearexportpolitik gegenüber Indien zustimmen
zu können?

Wenn nein, warum nicht?

16. Betrachtet die Bundesregierung den Verzicht auf die Produktion neuer
Atomwaffen und eine verbindliche Abrüstungsverpflichtung als wichtige
Voraussetzung, um einer Änderung der NSG-Richtlinien zuzustimmen,
und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/1219 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

17. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der indische Bestand an
eigenen nuklearen Brennstoffreserven, und in wieweit kann damit der indi-
sche Bedarf in den kommenden Jahren gedeckt werden?

18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die in Aussicht gestellte
Ausweitung des Imports von nuklearem Brennstoff Indien in die Lage ver-
setzt, die eigenen, knappen Brennstoffreserven für militärische Zwecke zu
verwenden, und wenn ja, wie bewertet sie dies unter Nichtweiterverbrei-
tungsgesichtspunkten?

19. Ist für die Bundesregierung der Beitritt zum nuklearen Teststoppvertrag ein
entscheidendes Kriterium, um einer Änderung der NSG-Richtlinien zuzu-
stimmen, und wenn nein, warum nicht?

20. Aus welchen Gründen kritisiert die Bundesregierung den „Zeitpunkt“ des
US-indischen Nuklearabkommens?

Welche konkreten Auswirkungen auf die europäischen und internationalen
Bemühungen, den Iran von einem freiwilligen Verzicht auf bestimmte
Nuklearaktivitäten zu überzeugen, sieht die Bundesregierung?

21. Trifft es zu, dass die Asienabteilung und die Rüstungskontrollabteilung des
Auswärtigen Amts zu unterschiedlichen Bewertungen des US-indischen
Abkommens kommen (FTD, 30. März 2006), und wenn ja, welche Argu-
mente werden jeweils für bzw. gegen eine nukleare Zusammenarbeit ins
Feld geführt, und bis wann will die Bundesregierung die Position klären?

22. Welche eigenen Anstrengungen will die Bundesregierung unternehmen,
um „einen Nichtunterzeichnerstaat des NVV, der im Besitz von Atomwaf-
fen ist, schrittweise unter das Dach des Nichtverbreitungsregimes zu brin-
gen und ihn so stärker einzubeziehen“ (DIE ZEIT, 23. März 2006)?

23. Inwieweit war oder ist das US-indische Abkommen Gegenstand der Bera-
tungen in der EU und welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bun-
desregierung die in der NSG vertretenen EU-Mitgliedstaaten, die EU und
der Hohe Repräsentant?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung das am 20. Februar 2006 vom französi-
schen Staatspräsidenten Jacques Chirac und vom indischen Premierminis-
ter Manmohan Singh in Neu Delhi unterzeichnete Abkommen über den
Ausbau der Zusammenarbeit im zivilen Nuklearsektor?

In welchem Umfang hat die französische Regierung ihr Vorgehen mit den
europäischen Partnern und insbesondere mit Deutschland beraten oder ab-
gestimmt?

25. Wann und nach welchem Verfahren soll nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in der NSG über den amerikanischen Vorschlag einer Aufhebung der
nuklearen Lieferbeschränkungen gegenüber Indien entschieden werden,
und welche Staaten haben sich bislang kritisch, welche ablehnend geäu-
ßert?

26. Sollte die NSG nach Auffassung der Bundesregierung ihre Richtlinien än-
dern, bevor oder nachdem Indien die Maßnahmen zur Trennung von zivi-
len und militärischen Atomanlagen vollständig implementiert hat, und in
welchen graduellen Phasen soll das US-indische Abkommen nach Kennt-
nis der Bundesregierung implementiert werden?

27. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die von den USA vorge-
schlagene Regelung, es künftig jedem NSG-Mitgliedstaat freizustellen,
Nukleartechnologie an Indien zu liefern, in Einklang zu bringen mit der
NSG-Politik, für alle NSG-Teilnehmer verbindliche Richtlinien über

den Export von Nukleartechnologie zu erlassen und für den Transfer von

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1219

nuklearspezifischen Gütern im Empfängerland IAEO-Sicherungsmaß-
nahmen, die den gesamten Spaltstoff-Fluss kontrollieren (full-scope safe-
guards), zur Voraussetzung zu machen?

28. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die von den USA vorgeschlagene
Regelung mit dem NSG-Prinzip in Einklang zu bringen, dass NSG-Mit-
glieder im Falle einer erfolgten Ablehnung einer Exportgenehmigung
durch ein Mitgliedsland die gleiche Ware nicht an denselben Empfänger
liefert („no undercut“)?

Besteht die Bundesregierung darauf, dass diese Regel im Hinblick auf
Indien in der NSG auch künftig angewendet wird?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage?

29. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass es in der
NSG zu keinem Einvernehmen über eine Sonderregelung für Indien
kommt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

30. Welche Nuklearexportpolitik verfolgte die Bundesregierung in den ver-
gangenen Jahren gegenüber Indien, Pakistan und Israel, und in welchem
Umfang hat die Bundesregierung seit 1990 Nukleartechnologie-Exporte in
diese Staaten vorgenommen?

31. Wie groß wird von Experten nach Kenntnis der Bundesregierung der Markt
für Nuklearexporte nach Indien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten
geschätzt, und welche Marktanteile erwartet die deutsche Atomindustrie?

32. Inwieweit gab es in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen der
Bundesregierung und der deutschen Atomindustrie über die Wiederauf-
nahme deutscher Nuklearexporte nach Indien?

33. Wird die Bundesregierung die für Indien gegenwärtig gültige deutsche
Exportpolitik für nukleare Güter und doppelt verwendbare Güter auf ab-
sehbare Zeit und im Falle einer Änderung der NSG-Richtlinien, qualitativ
und quantitativ beibehalten, und wenn nein, warum nicht?

34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Aufhebung
nuklearer Lieferbeschränkungen der NSG gegenüber Indien auch die
Forderung nach der Wiederaufnahme nuklearer Technologielieferungen an
Pakistan und Israel nur schwer abgewiesen werden kann, und wenn nein,
warum nicht?

35. Welche völkerrechtlichen Unterschiede bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung zwischen Indien, Israel und Pakistan, die eine Ungleich-
behandlung der drei Staaten durch die NSG-Teilnehmer rechtfertigen wür-
den?

36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der militärischen und rüs-
tungspolitischen Zusammenarbeit Indiens mit dem Irak, dem Iran, Libyen,
Syrien und Nordkorea, und wie wird dies von Seiten der Bundesregierung
gewertet?

Haben indische Unternehmen in der Vergangenheit diesen Staaten sensitive
Militär- und Nukleartechnologie geliefert?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Zuverlässigkeit des indischen Rüs-
tungs- und Nuklearexport-Kontrollsystems, und wo sieht die Bundesregie-
rung Handlungsbedarf?

Berlin, den 7. April 2006
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.