BT-Drucksache 16/12158

IT-Sicherheitskit für den elektronischen Personalausweis

Vom 4. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12158
16. Wahlperiode 04. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

IT-Sicherheitskit für den elektronischen Personalausweis

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2009 in einer Sondersitzung dem sog. Zweiten
Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Bestandteil dieses Maßnah-
menpaketes sind u. a. Mittel in Höhe von 4 Mrd. Euro für zusätzliche Investi-
tionen des Bundes. Ein Anteil hiervon in Höhe von 500 Mio. Euro wird für Maß-
nahmen im Bereich der Informationstechnik bereitgestellt. Bereits im Januar
2009 legte der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik,
Dr. Hans Bernhard Beus, ein Rahmenkonzept vor, welches die Bewirtschaftung
dieser Mittel genauer konkretisieren soll. Ausweislich des Maßnahmenblocks
A 4 dieses Konzeptes sind 30 Mio. Euro als „Zuschuss des Bundes zu einem
ePA-kompatiblen IT-Sicherheitskit für Bürgerinnen und Bürger“ vorgesehen.
Diese Sicherheitskits sollen neben dem elektronischen Personalausweis auch die
Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte sowie von ELENA und ELSTER
ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welche Weise wird das vorgegebene Ziel des sog. Konjunkturpakets II,
Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, durch die Bereitstellung einer be-

grenzten Anzahl von IT-Sicherheitskits verwirklicht?

2. Nach welchen Kriterien werden die Bürgerinnen und Bürger, die in den Ge-
nuss einer Bezuschussung kommen sollen, ausgewählt?

3. Plant die Bundesregierung, im Nachgang auch die mit der Bezuschussung
nicht bedachten Bürgerinnen und Bürger finanziell oder auf sonstige Weise zu
unterstützen?

Drucksache 16/12158 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass über die Ausweitung der Dienst-
leistungen, welche über den IT-Sicherheitskit in Anspruch genommen wer-
den können, ein ökonomischer Zwang zur Anschaffung und Nutzung eines
solchen Systems ausgeübt werden kann, und wie beurteilt sie dies in recht-
licher Hinsicht?

5. Worin unterscheiden sich die Basiskartenleser von den sog. Komfortkarten-
lesern?

6. Welche Anwendungen sollen auf längere Sicht durch das IT-Sicherheitskit
abgedeckt werden?

7. Wird es auf längere Sicht Anwendungen oder Funktionen geben, die nur noch
über das IT-Sicherheitskit abrufbar sind?

8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die IT-Sicherheitskits vor Zugrif-
fen unberechtigter Dritter, etwa Hackern, geschützt sind?

9. Wer entwickelt die Software für die IT-Sicherheitskits?

10. Steht die Bundesregierung im Dialog mit der Kreditwirtschaft über Anwen-
dungsmöglichkeiten des IT-Sicherheitskits in der Kreditwirtschaft, und
wenn ja, sind hierbei schon konkrete Ergebnisse erzielt worden?

11. Wie hoch ist der finanzielle Anteil der Länder und der Kommunen an der Ein-
führung der Sicherheitskits, und haben die Länder und die Kommunen diesen
Eigenanteil bereits erbracht?

12. Werden durch die beschleunigte Etablierung der IT-Sicherheitskits Testpha-
sen umgangen, und wenn ja, warum sieht die Bundesregierung keine Not-
wendigkeit mehr, solche Testphasen durchzuführen?

Berlin, den 3. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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