BT-Drucksache 16/12152

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - Umsetzung der Forderungen der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der Bundesregierung

Vom 3. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12152
16. Wahlperiode 03. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dag˘delen,
Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke,
Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Forderungen der Allianz
von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der
Bundesregierung

Am 18. Dezember 1979 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die
Resolution 54/4 zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung von Frauen (CEDAW), das am 10. Juli 1984 von der Bundes-
republik Deutschland ratifiziert wurde. Am 14. September 2007 übergab die
Bundesregierung dem CEDAW-Ausschuss den 6. Staatenbericht zur Um-
setzung des Abkommens. Diese Übergabe gab den Anstoß dafür, dass sich
28 Frauenverbände, -organisationen und -initiativen zusammenschlossen, um
mit einem Alternativbericht diesen Bericht zu kommentieren, kritisch zu be-
werten und zu ergänzen. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Bun-
desregierung offensichtlich keine zielorientierte Gleichstellungspolitik ver-
folgt, sondern sich fast ausschließlich auf die Familienpolitik konzentriert.
Allerdings ist auch diese Familienpolitik nicht durchgängig gleichstellungs-
orientiert und wirkt vor allem für Geringverdienende retraditionalisierend. Wei-
terhin wird kritisiert, dass bestehende, dringend notwendige Unterstützungs-
angebote für von Gewalt betroffene Frauen wie Frauenhäuser, ambulante Bera-
tungsstellen und spezialisierte Fachberatungsstellen keine nachhaltige Finan-
zierung erhalten und allzu oft von Kürzungen oder Schließung bedroht sind.
Zudem bedarf es einer dringenden Überprüfung des Gewaltschutzgesetzes, da
die Abwägung der Freiheitsrechte des Gewalttäters gegenüber den Rechten auf
körperliche Unversehrtheit noch immer zu Lasten der Gewaltopfer geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die polizei-
liche oder zivilgerichtliche Wegweisung so auszugestalten, dass sie den
Tatbestand eines Härtefalls nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) erfüllt?

b) Wenn keine, warum nicht?
2. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Umset-
zung wenigstens durch Einführung einer Regelung in der Durchführungs-
verordnung zum Aufenthaltsgesetz, besser aber durch Einführung eines
Regelbeispiels ins Gesetz durchzuführen?

b) Wenn keine, warum nicht?

Drucksache 16/12152 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzu-
stellen, dass ein koordiniertes und qualitativ abgestimmtes Vorgehen zur
Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes unter Beteiligung aller relevanten
Institutionen und Einrichtungen vor Ort sowie eine Finanzierung der
dazu notwendigen Ressourcen gewährleistet sind?

b) Wenn keine, warum nicht?

4. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um einen Ge-
samtstraftatbestand „häusliche Gewalt“ einzuführen, in dem sich die
Komplexität der Tathandlungen abbildet?

b) Wenn keine, warum nicht?

5. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um für eine ge-
setzliche Klarstellung darüber zu sorgen, dass es sich bei Stalking um
einen „tätlichen Angriff“ im Sinne von § 1 des Opferentschädigungsge-
setzes (OEG) handelt, damit Stalking-Opfer Entschädigung erhalten
können und dieses Gesetz an die Situation von Opfern von Menschen-
handel angepasst wird?

b) Wenn keine, warum nicht?

6. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ent-
wicklung eines umfassenden staatlichen Handlungskonzeptes zum
Schutz von betroffenen Mädchen und Frauen vorzulegen und für dessen
konsequente Umsetzung zu sorgen und die bestehenden Möglichkeiten
des Opferschutzes hinsichtlich ihrer Umsetzung zu verbessern?

b) Wenn keine, warum nicht?

7. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit eine
sorgfältige Prüfung des Sachverhalts (kein Zeitdruck/Hinwirken auf
Einvernehmlichkeit) bis zur endgültigen Umgangsregelung betroffener
Mädchen und Jungen mit der beschuldigten Person im Rahmen des
FGG-Reformgesetzes (Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familien-
sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
festgesetzt wird?

b) Wenn keine, warum nicht?

8. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Fortbil-
dungen für alle Fachkräfte, die mit betroffenen Mädchen und Frauen im
Rahmen ihrer jeweiligen Tätigkeit arbeiten, zu finanzieren und bereitzu-
stellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

9. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit aussage-
kräftige Statistiken und Forschung einschließlich Rechtstatsachenfor-
schung zu sexualisierter Gewalt veranlasst und vorgelegt werden?

b) Wenn keine, warum nicht?

10. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Sub-
stanz GBL (Gamma-Butyrolacton) in das Betäubungsmittelgesetz auf-
zunehmen und zu regeln, dass die Abgabe dieser Substanz an Privat-
personen unterbunden wird?

b) Wenn keine, warum nicht?

11. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Bund-
Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexua-
lisierter Gewalt und Ausbeutung fortzuführen und die vollständige Um-
setzung des „Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexueller Gewalt“ zu gewährleisten?
b) Wenn keine, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12152

12. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Gen-
der-Aspekte bei allen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Mäd-
chen und Jungen zu berücksichtigen und daraus Konsequenzen zu
ziehen?

b) Wenn keine, warum nicht?

13. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Situa-
tion von Mädchen und Frauen mit Behinderung in allen (politischen)
Vorhaben zur Bekämpfung der Gewalt von Frauen (Disability Main-
streaming) zu berücksichtigen?

b) Wenn keine, warum nicht?

14. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um öffentliche
Mittel zum Ausbau der Barrierefreiheit von Frauenhäusern, Frauenbera-
tungsstellen etc. bereitzustellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

15. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um verbind-
liche Präventions- und Maßnahmenprogramme für Einrichtungen für
Frauen mit Behinderung zu erstellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

16. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Auf-
klärung von Mädchen und Frauen mit Behinderung (in der Schule, in
Einrichtungen der Behindertenhilfe etc.) über Sexualität, (sexualisierte)
Gewalt, eigene Grenzsetzungen sowie Hilfs- und Unterstützungsange-
bote zu gewährleisten?

b) Wenn keine, warum nicht?

17. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für eine
Sensibilisierung und Schulung aller relevanter Berufsgruppen (medizi-
nisch-therapeutisches Personal, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterin-
nen und Richter, Lehrpersonal etc.) zur Lebenssituation behinderter
Mädchen und Frauen sowie für die Schulung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Behinderteneinrichtungen zum Umgang mit (sexuali-
sierter) Gewalt zu sorgen?

b) Wenn keine, warum nicht?

18. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Auf-
bau und die Finanzierung eines flächendeckenden Präventionsnetzes
zum Schutz vor Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung
sicherzustellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

19. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um dafür zu
sorgen, dass die Unterstützung der Arbeit von Nichtregierungsorganisa-
tionen (NGOs) im Hinblick auf den weltweiten Frauenhandel sich nicht
auf einzelne und ereignisabhängige Kampagnen beschränkt, sondern
darauf angelegt ist, nachhaltig und kontinuierlich Frauenhandel zu
bekämpfen und Betroffene zu schützen?

b) Wenn keine, warum nicht?

20. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für die
vom Frauenhandel Betroffenen einen Rechtsanspruch auf eine Aufent-
haltserlaubnis einzuführen?

b) Wenn keine, warum nicht?

Drucksache 16/12152 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

21. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um grundsätz-
lich einen Aufenthaltstitel für vom Frauenhandel betroffene Frauen ein-
zuführen, der nicht von der Kooperationsbereitschaft mit den Strafver-
folgungsbehörden abhängt, da dies die Strafverfolgung und nicht den
Schutz und die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt?

b) Wenn keine, warum nicht?

22. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zusätzlich
nach Lösungen zu suchen, damit Frauen nicht durch ihre Ausweis-
papiere als Betroffene von Menschenhandel zu erkennen sind (siehe
Hamburg)?

b) Wenn keine, warum nicht?

23. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Opfern
von Frauenhandel in jedem Falle nach dem Gerichtsverfahren ein Blei-
berecht einzuräumen sowie eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist von
mindestens sechs Monaten mit eindeutigen Erteilungskriterien einzu-
führen?

b) Wenn keine, warum nicht?

24. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um klare bun-
desweite Regelungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Versorgung
von Betroffenen von Menschenhandel im Hinblick auf ihre Grundver-
sorgung, ihren Lebensunterhalt, ihre Unterbringung und ihre medizini-
sche Versorgung gewährleisten?

b) Wenn keine, warum nicht?

25. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den Be-
troffenen von Frauenhandel den Zugang zu staatlichen Bildungs- und
Ausbildungsangeboten sowie zum Arbeitsmarkt und den vorhandenen
Förderleistungen zu eröffnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Be-
stimmungen des Sozialgesetzbuches im Hinblick auf die Gewährung
von staatlichen Hilfen an EU-Bürgerinnen, die von Frauenhandel be-
troffen sind, rechtmäßig angewendet werden?

b) Wenn keine, warum nicht?

26. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Be-
stimmungen des Prostitutionsgesetzes (Gesetz zur Regelung der Rechts-
verhältnisse der Prostituierten – ProstG) in andere Gesetze zu imple-
mentieren, dabei die Prostituiertenberatungsstellen bei den weiteren
Überlegungen einzubinden, gute und verbindliche Standards für die
Arbeitsbedingungen von Prostituierten und ein gutes und flächen-
deckendes Beratungsangebot zu schaffen sowie entsprechende Hilfen
und Unterstützungsmöglichkeiten für ausstiegswillige Prostituierte an-
zubieten?

b) Wenn keine, warum nicht?

27. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um sich der
Problematik des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der
Arbeitskraft anzunehmen, den Schutz von Betroffenen zu gewähren und
zur Bekämpfung dieses Phänomens geeignete Maßnahmen zu treffen?

b) Wenn keine, warum nicht?

28. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Sensi-
bilisierung der zuständigen Behörden, von Arbeitgeberinnen und Ar-
beitgebern und der breiten Bevölkerung zu dieser Problematik voranzu-
bringen sowie die nötigen Kooperationen und Strukturen zwischen den
beteiligten Akteurinnen und Akteuren zu schaffen und zu unterstützen?
b) Wenn keine, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12152

29. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um mehr
Transparenz über das Ausmaß dieser Form von Ausbeutung von Frauen
und besseren Schutz für Opfer herzustellen sowie Konsequenzen für die
Täterinnen und Täter folgen zu lassen?

b) Wenn keine, warum nicht?

30. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um flächen-
deckende Beratungs- und Hilfsangebote für Migrantinnen zu schaffen,
Integrationskurse auszubauen und das Kriterium von ausreichenden
Sprachkenntnissen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltser-
laubnis zu streichen?

b) Wenn keine, warum nicht?

31. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Resi-
denzpflicht für Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind und in dem
entsprechenden Gebiet gefährdet werden könnten, aufzuheben?

b) Wenn keine, warum nicht?

32. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Mädchen
und Frauen mit ihren Kindern wirksam gegen geschlechtsbezogene
(häusliche und sexualisierte) Gewalt zu schützen?

b) Wenn keine, warum nicht?

33. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um darüber
hinaus sicherzustellen, dass von Gewalt betroffene Migrantinnen, einge-
schlossen vom Menschenhandel betroffene Frauen, angemessene und an
ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichtete Unterstützungsangebote er-
halten?

b) Wenn keine, warum nicht?

34. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu gewähr-
leisten, dass Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
bundesweit mit dem Ziel stattfinden, eine bedarfsgerechte Infrastruktur
von Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für von geschlechtsbezo-
gener Gewalt betroffene Mädchen und Frauen mit ihren Kindern zu
garantieren, welche die nachfolgend aufgeführten Grundsätze beachtet:

● Verpflichtung des Bundes, der Länder und Gemeinden zur unbüro-
kratischen Bereitstellung pauschal kostendeckender finanzieller Mit-
tel für ein bedarfsgerechtes barrierefreies Hilfenetz,

● keine Abwälzung der Kosten des Hilfesystems auf betroffene Mäd-
chen und Frauen,

● Beratung und Unterstützung für von geschlechtsbezogener Gewalt
betroffene Mädchen und Frauen als gesetzliche Pflichtaufgabe,

● Beachtung von Standards für die sachliche und personelle Ausstat-
tung der Schutz und Unterstützungseinrichtungen,

● Finanzierung von niedrigschwelligen Angeboten und Präventionstä-
tigkeit,

● Finanzierung qualitätssichernder Maßnahmen der Schutz- und Unter-
stützungseinrichtungen,

● Berücksichtigung der Vernetzungs- und Koordinierungstätigkeiten
sowie der Öffentlichkeitsarbeit der Schutz- und Unterstützungsein-
richtungen,

● Finanzierung bundesweiter Koordinierungs- und Vernetzungsstellen

und von Frauenhäusern?

b) Wenn keine, warum nicht?

Drucksache 16/12152 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

35. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Sensibili-
sierungs-Trainings deutscher Soldaten zum Thema Zwangsprostitution
als Menschenrechtsverletzung zu veranlassen und dabei das NATO-
Trainings-Handbuch „Trafficking In Human Beings für das Militär“ zu-
grunde zu legen?

b) Wenn keine, warum nicht?

36. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um einen strikt
zu befolgenden Verhaltenskodex und ein Beobachtungssystem, insbe-
sondere für Auslandseinsätze einzuführen, das an eine ranghohe Stelle
innerhalb des Militärs angebunden ist?

b) Wenn keine, warum nicht?

37. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Soldaten,
die in Auslands- und anderen Einsätzen gegen Menschen- bzw. Frauen-
rechte verstoßen, ausnahmslos auch strafrechtlich zu verfolgen und in
keine weiteren Einsätze mehr zu entsenden?

b) Wenn keine, warum nicht?

38. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um einen Natio-
nalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN SC Res 1325 mit nachhalti-
ger und verbindliche Umsetzungsvorgaben einzuführen, der intersek-
torale und aufeinander abgestimmte Konzepte zur Unterstützung von
Frauen in bewaffneten Konflikten, vor allem für Überlebende von sexua-
lisierter Gewalt, vorweist?

b) Wenn keine, warum nicht?

39. a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um in allen
Dimensionen der Auslandseinsätze wie alle die UN SC Res 1325 betref-
fenden Bereichen der gesamten Außen-, Militär- und Sicherheitspolitik
Gender-Mainstreaming als leitendes Querschnittsprinzip inklusive des
Gender-Budgetings umzusetzen?

b) Wenn keine, warum nicht?

Berlin, den 2. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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