BT-Drucksache 16/12147

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting - Umsetzung der Forderungen der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der Bundesregierung

Vom 3. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12147
16. Wahlperiode 03. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dag˘delen,
Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke,
Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting – Umsetzung der Forderungen
der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht
der Bundesregierung

Am 18. Dezember 1979 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die
Resolution 54/4 zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung von Frauen (CEDAW), das am 10. Juli 1984 von der Bundes-
republik Deutschland ratifiziert wurde. Am 14. September 2007 übergab die
Bundesregierung dem CEDAW-Ausschuss den 6. Staatenbericht zur Umsetzung
des Abkommens. Diese Übergabe gab den Anstoß dafür, dass sich 28 Frauen-
verbände, -organisationen und -initiativen zusammenschlossen, um mit einem
Alternativbericht diesen Bericht zu kommentieren, kritisch zu bewerten und zu
ergänzen. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Bundesregierung offen-
sichtlich keine zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolgt, sondern sich fast
ausschließlich auf die Familienpolitik konzentriert. Allerdings ist auch diese
Familienpolitik nicht durchgängig gleichstellungsorientiert und wirkt vor allem
für Geringverdienende retraditionalisierend. Weiter wird kritisiert, dass sich die
Bundesregierung von der Gleichstellungsstrategie Gender-Mainstreaming ver-
abschiedet hat und keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, um Gender-Budgeting
im Bundeshaushalt umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit zusätzlichen Untersuchungs-
funktionen auszustatten, einschließlich Auskunftsrechten auch gegenüber
Privaten und Schiedsstellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

2. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um einen
Beitrag für eine verstärkte Wirkung der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes in den Bundesländern zu leisten?
b) Wenn keine, warum nicht?

3. a) Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann
ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler
Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergeb-
nisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der
Erfahrungen des Landes Berlin?

Drucksache 16/12147 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Wenn keine, warum nicht?

4. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um eine
aktive Arbeitsstruktur zu installieren, die die Umsetzung von Gender-
Budgeting und Gender-Mainstreaming ministerienübergreifend koordi-
niert?

b) Wenn keine, warum nicht?

5. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um die
Verantwortung über das Steuergremium des Gender-Budgetings dem
Bundesministerium der Finanzen zu übertragen und in den Steuerungs-
gremien auch Vertreterinnen des Parlaments, der Zivilgesellschaft
(NGOs) und Expertinnen und Experten einzusetzen?

b) Wenn keine, warum nicht?

6. a) Welche Schritte will die Bundesregierung wann unternehmen, um den
Prozess der Umsetzung von Gender-Budgeting und Gender-Mainstrea-
ming durch eine hochrangige Anbindung auf der Ebene des Bundeskanz-
leramtes und im Bundeskabinett, eine Struktur der Arbeitsebene, eine
Regelung der Verantwortlichkeiten, einen langfristigen Arbeitsplan, Res-
sourcen und die Berichtspflicht im Parlament so zu gestalten, damit über
mehrere Legislaturperioden hinaus eine kontinuierliche Arbeit sicher-
gestellt wird?

b) Wenn keine, warum nicht?

7. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um das
Haushaltsaufstellungsdokument des Bundes umfassend mit Gender-
Daten anzureichern, damit Gender- und Wirkungsanalysen durchgeführt
werden können und sichergestellt werden kann, dass die Finanzpolitik
aller Ressorts und das gesamte Haushaltsvolumen für die Gleichstellung
eingesetzt werden?

b) Wenn keine, warum nicht?

8. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um durch Gen-
der-Budgeting als Verfahren des modernen haushaltspolitischen Verwal-
tungs- und Politikhandelns zu gewährleisten, dass durch die Haushalts-
aufstellung und Ausgaberealität direkte und indirekte Diskriminierung
für alle Individuen ausgeschlossen werden, und wann wird sie diese um-
setzen?

b) Wenn keine, warum nicht?

9. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um sich
innenpolitisch unverzüglich und nachweislich wieder zur Gender-Main-
streaming-Strategie zu bekennen und die gleichstellungsorientierte Ver-
änderung der strukturellen Rahmenbedingungen als Zielsetzung in den
Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen?

b) Wenn keine, warum nicht?

10. a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Gender-
Mainstreaming in der GGO13 (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bun-
desministerien) zu belassen, und wie will sie die positiven Ansätze zur
Umsetzung von Gender-Mainstreaming in den Ministerien und auf Län-
derebene sowie in Kommunen aufbereiten, um darauf aufzubauen?

b) Wenn keine, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12147

11. a) Welche Schritte will die Bundesregierung wann unternehmen, um die
Prozesse der Umsetzung der Gleichstellungsstrategien Gender-Budgeting
und Gender-Mainstreaming in sinnvoller Weise miteinander zu verknüp-
fen (siehe § 2 GGO), und welche konkreten Prozess- und Ergebnisziele
will sie benennen, die mit klar messbaren Kriterien der Zielerreichung
sowie Zeithorizonten auszustatten sind?

b) Wenn keine, warum nicht?

12. a) Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann veranlassen,
dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
seine derzeit am Mittelstand orientierte Familienpolitik konsequent einer
Gender-Analyse unterzieht und gleichstellungsorientiert ausrichtet, um
negative und retraditionalisierende Wirkungen auf Geringverdienende in
Zukunft zu vermeiden?

b) Wenn durch keine, warum nicht?

Berlin, den 2. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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