BT-Drucksache 16/1213

Sozialversicherung der Synchronschauspieler in Deutschland

Vom 7. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1213
16. Wahlperiode 07. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth
(Augsburg), Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann,
Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Volker Beck (Köln) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sozialversicherung der Synchronschauspieler in Deutschland

Bis zum 31. September 2005 waren Synchronschauspieler überwiegend als un-
ständig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig (Krankenversicherung, Pfle-
geversicherung, Rentenversicherung). Dieser Status wurde im Jahr 2000 von der
BfA (seit 1. Oktober 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund) eingeführt, um
bessere Renten für Synchronschauspieler zu erwirken. Von jeder Gage wurden
von den Synchronfirmen die Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberanteile an die Krankenkassen abgeführt.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund
ihre bisherige Rechtsauffassung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von
Synchronschauspielern durch weitgehende Auslegungen geändert und mit dem
gemeinsamen Rundschreiben zum Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit
vom 5. Juli 2005 bekannt gegeben.

Demnach gelten Synchronschauspieler, die nur kurzzeitig für einen Synchroni-
sationsauftrag verpflichtet werden, nicht als abhängig Beschäftigte, wenn sie
nicht überwiegend für ein Unternehmen tätig werden und die kurzzeitigen Ein-
sätze nicht durch eine Rahmenvereinbarung verbunden sind. Stattdessen gelten
in diesen Fällen Synchronschauspieler als selbständig und werden zum Eintritt
in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgefordert.

Seitdem werden die Arbeitgeberanteile von den meisten Synchronfirmen nicht
mehr gezahlt. Stattdessen entscheiden die Firmen eigenständig über den Status
der Synchronschauspieler und rechnen dem jeweiligen Status folgend ab. Zur
Statusbeurteilung sind die Firmen allerdings nicht berechtigt.

Aber auch die KSK lehnt die Mitgliedschaft der Synchronschauspieler überwie-
gend ab, wie eine Vielzahl von Ablehnungsschreiben belegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stellt sich die aktuelle Versicherungslage für Synchronschauspieler dar?

a) Welche unterschiedlichen Versicherungsstati existieren derzeit?
b) Wie wird der jeweilige Versicherungsstatus definiert, und wem obliegt die
Statusbeurteilung?

c) Wie hoch ist die Anzahl der Synchronschauspieler im jeweiligen Versi-
cherungsstatus?

d) Liegen der Bundesregierung Daten vor, die auf Fälle von Mehrfach- oder
Nichtversicherungen hindeuten?

Drucksache 16/1213 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Wie gedenkt die Bundesregierung, die oben aufgezeigten Unklarheiten in der
Praxis zu beseitigen, um eindeutige Zuständigkeiten zu haben und mög-
liche Nichtversicherungen und Mehrfachversicherungen zu vermeiden?

3. a) Wie und wann wurden die Betroffenen, Krankenkassen und die Synchron-
studios informiert bzw. wurden sie vorab in die Entscheidungsfindung
über eine Änderung des Versicherungsstatus von Synchronschauspieler
einbezogen?

b) Welche Stellungnahmen erfolgten von den oben Genannten zu dieser
Änderung?

c) Welche Auffassung vertritt die Künstlersozialkasse gegenüber dieser Än-
derung bzw. wurden mit ihr vor Einführung der Änderungen Gespräche
über die Aufnahme von Synchronschauspielern geführt?

4. Was hat die Rentenversicherer dazu bewogen, die Versicherungsverhältnisse
zu verändern?

Berlin, den 7. April 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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