BT-Drucksache 16/12097

Elektromobilität durch Änderung von immissionsschutz- und verkehrsrechtlichen Regelungen fördern

Vom 3. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12097
16. Wahlperiode 03. 03. 2009

Antrag
der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich (Bayreuth),
Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Uwe Barth, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Elektromobilität durch Änderung von immissionsschutz- und verkehrsrechtlichen
Regelungen fördern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Antrag „Elektromobilität – Für einen bezahlbaren und klimaverträglichen
Individualverkehr“ (Bundestagsdrucksache 16/10877) hat die Fraktion der FDP am
12. November 2008 unter anderem beantragt parlamentarisch festzustellen, dass ne-
ben anderen Konzepten vor allem die Elektroantriebe eine erhebliche Dynamik und
ein besonderes Leistungspotential für eine bezahlbare, energiesparende und klima-
verträgliche Mobilität der Zukunft haben. Um zugehörige Entwicklungen zu unter-
stützen, wurden dort u. a. langfristig transparente und stabile Rahmenbedingungen
für Investitionen in die Entwicklung, Erprobung und den Einsatz von Elektrofahr-
zeugen gefordert. Darüber hinaus wurde ein verstärktes Engagement der Bundes-
regierung insbesondere in der Energiespeicherforschung und der Forschung für intel-
ligente Netze und einer Einbeziehung des Verkehrssektors in den Emissionshandel
gefordert. Für die nationale Ebene wurden weiterführende Maßnahmen beantragt,
beispielsweise in enger Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft „Park-and-Load-
Systeme“ in den Ballungszentren zu entwickeln und aufzubauen sowie durch die
Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Länder und die Träger des öffent-
lichen Personen- und Nahverkehrs (ÖPNV) die „Park-and-Ride-Systeme“ schritt-
weise für Elektromobilität ertüchtigen, und dass die Aufgabenträger und Besteller des
ÖPNV bei der Weiterentwicklung der Nahverkehrspläne und bei der Bestellung von
Nahverkehrsleistungen eine Förderung der Ausrüstung öffentlich genutzter Fahr-
zeuge mit Elektroantrieben oder anderen emissionsarmen Antrieben berücksichtigen.

Am 19. November 2008 hat die Bundesregierung dann ihren Bericht „Sachstand und
Eckpunkte zum Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ vorgelegt. Fest-
gestellt wird dort, dass die Elektromobilität „ein Thema von hoher strategischer

Drucksache 16/12097 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bedeutung für die Bundesregierung“ sei, die ihre diesbezüglichen Anstrengungen
bündeln und erhöhen wolle. Mit der Ausarbeitung einer zur Förderung der Elek-
tromobilität geeigneten Strategie beauftragt sei eine „ressortübergreifende Koor-
dinierungsplattform“. Neben der Unterstützung von Feldversuchen und diversen
Forschungsprojekten sind mittlerweile auf der europäischen Ebene Schritte unter-
nommen worden, um die Elektromobilität auch bei den CO2-Grenzwerten für den
Pkw-Bereich und bei der Zielerfüllung im Rahmen der europäischen Erneuerbare-
Energien-Richtlinie besonders zu berücksichtigen.

Bewusst bleiben muss, dass elektrische Antriebe die Chance eröffnen, die CO2-
Emissionen des Straßenverkehrs substanziell und im Rahmen eines konsistenten
Gesamtkonzepts zu verringern. Dabei geht es insbesondere auch um eine effiziente
Nutzung der erneuerbaren Energien, weil Elektrofahrzeuge eine dezentrale Spei-
chermöglichkeit für Strom aus fluktuierenden Quellen in Aussicht stellen. Außer-
dem eröffnet die Elektromobilität eine zusätzliche Option, um die Abhängigkeit
vom Öl zu verringern. Der Deutsche Bundestag unterstützt deshalb die im vorge-
nannten Antrag der Fraktion der FDP und im Nationalen Entwicklungsplan Elektro-
mobilität aufgeführten Strategien und Konzepte. Der Deutsche Bundestag begrüßt
ferner die in Kooperation zwischen Energieversorgungsunternehmen und Auto-
mobilherstellern bereits ins Leben gerufenen bzw. konkret in Planung befindlichen
Feldversuche.

Darüber hinaus muss die Attraktivität einer privaten Nutzung von Elektrofahr-
zeugen in Deutschland durch konkrete Maßnahmen möglichst rasch und in deutlich
wahrnehmbarer Weise weiter erhöht werden, um die private Nutzung von Elektro-
fahrzeugen aufgrund des besonderen Leistungspotentials für eine bezahlbare, ener-
giesparende und klimaverträgliche Mobilität der Zukunft attraktiver zu machen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– durch eine geeignete Anpassung der „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraft-
fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. Bundes-Immis-
sionsschutzverordnung – BImSchV) zu regeln, dass Elektrofahrzeuge in eine
besondere Schadstoffgruppe der 35. BImSchV eingestuft und in diesem Sinne be-
sonders gekennzeichnet werden,

– auf dieser Grundlage und in Anpassung der Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung sicherzustellen, dass mit entsprechenden Plaketten gekennzeich-
nete Fahrzeuge von Fahrverboten in städtischen Umweltzonen befreit werden,

– durch eine geeignete Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung zu ermöglichen,
dass die Kommunen Vorrang-Parkplätze ausweisen und hierfür besondere Park-
zeichen errichten können („Parken nur für Elektroautos“ z. B. an Ladestellen),

– konkrete Regulierungsschritte zu unternehmen, damit Hinweisschilder für
Stromladestellen einheitlich gestaltet und entsprechend normiert werden können,

– durch eine geeignete Anpassung der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung die Ein-
führung so genannter Wechselkennzeichen zu ermöglichen. Fahrzeughaltern, die
ein Elektrofahrzeug ggf. als Zweitfahrzeug nutzen, soll damit ermöglicht werden,
dasselbe Kennzeichen für beide Fahrzeuge zu nutzen. Damit werden der büro-
kratische Aufwand, Zulassungskosten sowie Steuern und Versicherungsprämien
für die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Zweitwagen verringert.

Berlin, den 3. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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