BT-Drucksache 16/12043

Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vom 13. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12043
16. Wahlperiode 13. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Inge Höger,
Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Ratifikationsgesetz zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) wurde am 4. Dezem-
ber 2008 im Deutschen Bundestag beschlossen. Zur Einhaltung dieses völker-
rechtlichen Vertrages sind vielfältige Anpassungen in vielen Rechtsbereichen
notwendig. Laut Ankündigung der Bundesregierung, unter anderem durch den
Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, in
seiner Rede beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Behindertenrates am
3. Dezember 2008, ist diesbezüglich die Erarbeitung eines ausführlichen Akti-
onsplans vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Stand der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention – wann wird (wurde) damit begonnen,
und wer wird (ist) dabei einbezogen (bitte Namen und ggf. Institutionen
nennen)?

2. Wird der Aktionsplan noch in der 16. Wahlperiode fertig gestellt, und wann
wird er nach derzeitiger Planung dem Deutschen Bundestag zur Beratung
vorgelegt?

3. Was wird die Bundesregierung tun, um die zur Erarbeitung des Aktionsplans
notwendigen Daten zu erlangen, zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitsver-
mittlung von Menschen mit Behinderungen bei Optionskommunen sowie zu
Frühförderungsmaßnahmen für behinderte Kinder oder Jugendliche bei Ju-
gendämtern?

4. Welche Verbindlichkeit wird der Aktionsplan für die Länder und Kommu-
nen haben bezüglich der Politikbereiche, die ausschließliche in deren Kom-
petenz fallen, und was wird die Bundesregierung tun, um die Länder und
Kommunen bei der Wahrnahme ihrer Verantwortung zur Umsetzung der
BRK zu unterstützen?

5. Inwieweit wird der Aktionsplan auf langfristige Entwicklungspotenziale

eingehen, die unter den Rahmenbedingungen einer von der UN-Behinder-
tenrechtskonvention geforderten inklusiven Behindertenpolitik entstehen –
so etwa durch eine konsequente Umsetzung der Frühförderungsverordnung
zur Vermeidung der Verschlimmerung einer Behinderung, durch aus-
reichende Bereitstellung von Assistenz und Nachteilsausgleichen zur Erhal-
tung der Selbstständigkeit behinderter Menschen oder durch Einbindung
behinderter Menschen in die Regelschulen und das Arbeitsleben?

Drucksache 16/12043 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welchen Stellenwert hat nach Ansicht der Bundesregierung Präventions-
politik im Rahmen der Umsetzung der BRK?

7. Hält es die Bundesregierung im Rahmen des Umsetzungsprozesses der BRK
für notwendig, einen für alle Sozialgesetzbücher geltenden einheitlichen
Behinderungsbegriff zu entwickeln, der die dynamische Definition in der
Präambel der BRK aufgreift und auf den sich dann auch die Feststellung
einer Behinderung und Bedarfsfeststellung stützt?

Falls ja, wird dieser Behinderungsbegriff analog dem Pflegebedürftigkeits-
begriff unter Einbindung eines wissenschaftlichen Instituts entwickelt?

Falls nein, wie wird die Bundesregierung sonst den Artikeln 2 (Begriffsbe-
stimmungen) und 4 (Allgemeine Verpflichtungen) der BRK gerecht werden?

8. Wie wird die Bundesregierung die Verpflichtung der Staaten, für barriere-
freies Bauen in allen Bereichen (universal Design) zu sorgen, verbindlich in
den Aktionsplan und andere Maßnahmen (z. B. in Konjunkturprogramme)
aufnehmen?

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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