BT-Drucksache 16/11949

Ausgleichsflächen - Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft

Vom 11. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11949
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina
Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Ausgleichsflächen – Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft

Der Flächenverbrauch ist seit Jahren unvermindert hoch. Bezogen auf die ganze
Bundesrepublik Deutschland hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jah-
ren 2001 bis 2005 insgesamt um 2 111 km2 oder durchschnittlich 116 ha/Tag
zugenommen. Jede Sekunde wird in der Bundesrepublik Deutschland 13,19 m2

Boden neu als Siedlungs- und Verkehrsfläche beansprucht.

Darüber hinaus ist es zu beobachten, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche
stetig sinkt. Bei der Versiegelung von Flächen im Rahmen von Bau- oder Infra-
strukturmaßnahmen ist in der Regel ein Ausgleich nach jeweiligen Landesrege-
lungen bzw. nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich.

Die Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt meist durch
eine ökologische Aufwertung von Flächen, wovon wiederum landwirtschaft-
liche Nutzflächen in großem Maße betroffen sind. Nicht selten beträgt das Ver-
hältnis zwischen versiegelter Fläche und in Anspruch genommener Ausgleichs-
fläche – insbesondere bei Baumaßnahmen im Bereich des Straßenbaus – 1 zu 10
oder gar mehr.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert den Einsatz von neuen ökono-
mischen Instrumenten zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist der Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Aus-
gleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz?

2. Wie hat sich das Verhältnis zwischen jährlicher Flächenversiegelung und In-
anspruchnahme weiterer Flächen für notwendige Ausgleichsmaßnahmen in
den letzten 30 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?

Drucksache 16/11949 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wie soll der Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichs-
maßnahmen vermindert werden?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, in Einzelfällen einen
monetären Ausgleich zuzulassen, um so mehr Geld für den Rückbau nicht
mehr benötigter Infrastruktur, Siedlungsfläche und Kleingartenfläche zur
Verfügung zu haben und so ökologische Ausgleichsflächen zu gewinnen?

5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um angesichts des demo-
graphischen Wandels und den damit verbundenen Auswirkungen auf die
Bevölkerungsdichte dafür Sorge zu tragen, dass in erster Linie vorhandene
Industrie- und Gewerbebrachen sowie brachgefallene Siedlungen zum öko-
logischen Ausgleich benutzt werden und nicht landwirtschaftliche Flächen?

6. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Bewertung der Ent-
siegelung (also Rückgewinnung von landwirtschaftlichen Flächen) als Kom-
pensationsmaßnahme mit mehr Ökopunkten für das landschaftsökologische
Guthaben einer Ausgleichsfläche bewertet wird, und wenn nein, warum
nicht?

7. Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei
der nicht abzuwendenden Heranziehung landwirtschaftlicher Flächen für
Ausgleichsmaßnahmen oder zur Erschließung von Gewerbe- und Siedlungs-
flächen möglichst zuerst Flächen geringer Bonität genutzt werden müssen?

8. Teilt die Bundesregierung das Ziel, dass Gemeinden vermehrt Wohn- und
ggf. Gewerbegebiete wieder verstärkt in den Stadt- und Gemeindekernen
bebauen, und wie wird die Bundesregierung versuchen, dieses Ziel zu errei-
chen?

9. Plant die Bundesregierung die Abschaffung der Anwendung des § 6b des
Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der Veräußerung landwirtschaftlicher
Nutzflächen für Wohngebiete, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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