BT-Drucksache 16/11793

Autobanken

Vom 28. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11793
16. Wahlperiode 28. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Autobanken

Die Bundesregierung hat den Automobilherstellern zugesichert, dass auch deren
Tochterunternehmen, die über eine Banklizenz verfügen, bei Problemen auf
Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz zurückgreifen könn-
ten. Die Aufgabe der Autobanken besteht üblicherweise darin, Kunden den
Erwerb eines Autos durch günstige Kredit- bzw. Leasingkonditionen zu erleich-
tern. Für die Kreditversorgung der Wirtschaft bzw. das Finanzsystem in der Bun-
desrepublik Deutschland sind sie allerdings von eher geringer Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele so genannte Autobanken gibt es in der Bundesrepublik Deutsch-
land, um welche handelt es sich, und wie hoch ist der Jahresüberschuss der
einzelnen Unternehmen?

2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und Volumina
der von den einzelnen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Autoban-
ken vergebenen Kredite?

3. Wie viele Autoverkäufe werden in der Bundesrepublik Deutschland über so
genannte Autobanken der Hersteller abgewickelt, und wie hoch sind die
entsprechenden Stückzahlen bezogen auf die einzelnen Autobanken bzw.
-hersteller?
4. Könnten nach Ansicht der Bundesregierung auch Autobanken aus anderen
europäischen Ländern entsprechende unternehmensspezifische Staatshilfen
beantragen?

5. In welchen anderen Ländern erhalten Autobanken vergleichbare unterneh-
mensspezifische Staatshilfen, und an welche Konditionen sind diese jeweils
geknüpft?

Drucksache 16/11793 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Sieht die Bundesregierung in einer unternehmensspezifischen Staatshilfe
für die Autobanken eine Subvention für die deutschen Autohersteller, und
wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

7. Welche Autobanken haben bei der Bundesregierung unternehmensspezifi-
sche Staatshilfen angefragt bzw. beantragt, und wie ist der aktuelle Stand
der einzelnen Genehmigungsverfahren?

8. Sieht die Bundesregierung in einer unternehmensspezifischen Staatshilfe
für eine Autobank eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Banken der
Automobilhersteller, die diese nicht erhalten, und wie begründet die Bun-
desregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

9. Wie existentiell sind nach Ansicht der Bundesregierung die Autobanken für
die jeweiligen Autohersteller, und wie begründet die Bundesregierung ihre
diesbezügliche Auffassung?

10. Wie hoch wäre nach Ansicht der Bundesregierung der Rückgang der Ab-
satzzahlen der einzelnen Automobilhersteller ohne staatliche Garantien?

11. Wie oft wurden bezogen auf die letzten fünf Jahre die in der Bundesrepublik
Deutschland tätigen Autobanken seitens der deutschen Finanzaufsicht ge-
prüft, und in wie vielen Fällen gab es dabei Beanstandungen?

12. Welches Finanzvolumen sollte nach Ansicht der Bundesregierung maximal
für unternehmensspezifische Staatshilfen für Autobanken zur Verfügung
stehen?

13. Welche unternehmensspezifische Staatshilfen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Autoherstellern in anderen Ländern gewährt, und wie
stellen sich im Vergleich dazu die Maßnahmen der Bundesregierung dar?

14. Wird die Bundesregierung im Falle unternehmensspezifischer Staatshilfen
für die Autobanken Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen, und
wenn ja, wie soll dieser aussehen, und wenn nein, warum nicht?

15. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass im Falle unternehmensspezi-
fischer Staatshilfen für Autobanken, besonders umweltschonende bzw. kli-
mafreundliche Fahrzeuge besonders günstige Konditionen erhalten, und
wenn ja, auf welche Weise soll diese erfolgen, und wenn nein, warum will
die Bundesregierung auf entsprechende Maßnahmen verzichten?

16. Auf welchen Zeitraum sollen sich unternehmensspezifische Staatshilfen für
Autobanken gegebenenfalls beziehen?

17. Plant die Bundesregierung unternehmensspezifische Staatshilfen auch für
die Finanzinstitute anderer Wirtschaftsunternehmen (Einzelhandel, etc.),
und wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei, und wie viele Ban-
ken könnten davon profitieren, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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