BT-Drucksache 16/11791

Sicherheit in Eisenbahntunneln

Vom 28. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11791
16. Wahlperiode 28. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Christian
Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Sicherheit in Eisenbahntunneln

Vorfälle, wie das ICE-Unglück, das sich nach der Entgleisung des ICE 885 am
26. April 2008 im Landrückentunnel bei Fulda ereignete, geben Anlass, die
Sicherheit in Bahntunneln kritisch zu hinterfragen und sich mit den Feststellun-
gen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie den Erfahrungen aus dem Bau
und Betrieb von Schnellfahrstreckentunneln auseinanderzusetzen. Dies gilt auch
im Hinblick auf aktuelle Bauvorhaben, wie z. B. den Bau des Katzenbergtunnels
auf der Eisenbahnstrecke Karlsruhe–Basel, sowie die Inbetriebnahme fertig
gestellter und Planungen zum Bau weiterer langer Eisenbahntunnel (Alpen,
Fehmarnbelt).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf das ICE-Unglück vom 26. April
2008 im Landrückentunnel bei Fulda sowie die Feststellungen des Regie-
rungspräsidiums Kassel im Bericht vom 5. November 2008 zu reagieren?

2. Liegt zu dem Bericht des Regierungspräsidiums Kassel vom 5. November
2008 zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vor, und
wenn ja, mit welchem Inhalt, und wenn nein, wann ist hiermit zu rechnen?

3. Wer ist für die Sicherheit in Bahntunneln verantwortlich, und wie sind die

Zuständigkeiten der Beteiligten, wie Deutsche Bahn AG, örtliche Katastro-
phenschutzeinrichtungen, Feuerwehr, Rettungsdienste etc., voneinander ab-
gegrenzt?

4. Sieht die Bundesregierung insoweit die Notwendigkeit, die Zuständigkeiten
neu zu ordnen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

Drucksache 16/11791 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Wann wurden die Richtlinien zum Bau und Betrieb von Bahntunneln,
namentlich die im Juli 1997 in Kraft getretene Richtlinie des Eisenbahn-
Bundesamtes (EBA) „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschut-
zes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln“, zuletzt überarbeitet?

6. Entsprechen die Richtlinien dem aktuellen Stand der Technik und Sicher-
heit unter Berücksichtigung der mit dem Betrieb von Schnellfahrstrecken-
tunneln gesammelten Erfahrungen, auch im Hinblick auf den Katastrophen-
schutz, und hier insbesondere die Feuerwehr- und Rettungsdienstanforde-
rungen?

7. Sind bei den Richtlinien die neuen Sicherheitsherausforderungen, wie
Großunfälle, Anschläge, Flut- und Umweltkatastrophen etc., ausreichend
berücksichtigt?

8. In welchem Verhältnis zueinander stehen die in Frage 5 genannte Richtlinie
des Eisenbahn-Bundesamtes und die Technische Spezifikation Interopera-
bilität (TSI) „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ vom 20. Dezember 2007 der
Europäischen Kommission?

9. Gewährleisten beide Regelwerke den gleichen Sicherheitsstandard?

10. Ab wann sind Doppelröhren für Eisenbahntunnel verbindlich vorgeschrie-
ben?

11. Inwieweit werden diesbezügliche Anforderungen bereits bei der Planung
nicht nur für die Bau-, sondern auch für die Betriebsphase der Tunnel be-
rücksichtigt?

12. Gelten gleiche oder ähnliche Anforderungen auch für regionale Verkehrs-
systeme, wie etwa S-Bahnen?

13. Welche Richtlinien im Hinblick auf Unfälle, Rettungsdienst und Katastro-
phenschutz gelten für den Bau von Stuttgart 21?

14. Wo sind in der Bundesrepublik Deutschland besonders lange Bahntunnel
(über 4 km) geplant, und welche besonderen Sicherheitsanforderungen gel-
ten hier?

15. Sind die Anforderungen an den Brandschutz unterschiedlich ausgeformt, je
nachdem ob Tunnel nur für den Güter- oder auch für den Personenverkehr
genutzt werden?

16. Sind die Sicherheitsanforderungen an lange Bahn- und lange Autotunnel
vergleichbar, und wenn ja, in welcher Hinsicht, und wenn nein, warum
nicht?

17. Wie gewährleistet die Deutsche Bahn AG, dass ihr jederzeit bekannt ist, wo
sich Gefahrguttransporte auf der Schiene bewegen?

18. Welche Szenarien für Gefahrgutunfälle in Bahntunneln gibt es im Hinblick
auf das Risiko von Rettungskräften und Bevölkerung?

19. Wie wird die Warnung der Bevölkerung in solch einem Fall sichergestellt?

20. Welche Rettungszüge gibt es, wo sind sie stationiert, und wie sind sie aus-
gestattet?

21. Welche Einsatzzeiten ergeben sich hieraus?

22. Welche Vorgaben oder Standards gibt es, um im Katastrophenfall den Be-
trieb von Funk, Wasserversorgung, Löschwasser, Rauchabzug sowie die
Zufahrt von Rettungskräften zu gewährleisten?

23. Gelten diese Standards und Vorgaben gleichermaßen in allen Tunnels?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11791

24. Sind bei vorhandenen Tunneln Nachrüstungen beabsichtigt, z. B. der Ein-
bau von Notausstiegen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche
Tunnel sind hiervon betroffen?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Realisierungsstand des von der
Deutschen Bahn AG aufgestellten Programms zur Nachrüstung bestehen-
der Tunnel von mehr als 1 000 m Länge, wann ist mit einem Abschluss der
Maßnahmen zu rechnen, und ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen und
Schadensereignissen die Notwendigkeit, Maßnahmen zeitlich vorzuziehen?

26. Wie und wann soll in den Tunneln die Funktion des BOS-Digitalfunks
sichergestellt werden?

27. Wann ist mit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Anforderungen des Brand-
und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Bahnanlagen
der freien Strecke“, die derzeit unter Leitung des Eisenbahn-Bundesamtes
erarbeitet wird und Vorkehrungen für die Bereiche außerhalb der Tunnel de-
finieren soll, zu rechnen?

Berlin, den 27. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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