BT-Drucksache 16/11790

Gewährleistung des Informationsanspruches der Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Vom 28. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11790
16. Wahlperiode 28. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Jens Ackermann, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Gewährleistung des Informationsanspruches der Bürgerinnen und Bürger nach
dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Zum Jahreswechsel jährte sich das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgeset-
zes des Bundes (IFG) zum dritten Mal. Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene
IFG des Bundes sollte ein neues Bürgerrecht schaffen, indem es allen Bürgerin-
nen und Bürgern grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang
zu amtlichen Dokumenten verschafft. Bestehenden Geheimhaltungsinteressen
wird mit einer enumerativen Aufzählung von Ausnahmetatbeständen in den
§§ 3 bis 6 IFG Rechnung getragen.

Auch nach dreijähriger Anwendung des IFG wird das Gesetz seinem Ziel, für
mehr Transparenz und damit für mehr Vertrauen in die öffentliche Verwaltung
zu sorgen, augenscheinlich noch immer nicht in vollem Umfang gerecht. So
berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Onlineausgabe vom 31. Dezember
2008, dass es vielfach nach wie vor Erstaunen auslöse, wenn ein Bürger Akten-
einsicht begehre.

In seinem ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre
2006/2007 prophezeite der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Zahl der Anträge mit zunehmender
Kenntnis um das Gesetz noch ansteigen würde. Zu diesem Zeitpunkt waren für

die Jahre 2006 und 2007 insgesamt 3 523 Anträge an die Bundesministerien und
die ihnen nachgeordneten Behörden gestellt worden.

Die Erwartungshaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich indes nicht bestätigt. Im Gegenteil ist
die Anzahl der Anträge ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Fraktion der FDP, vom
15. Dezember 2008 rückläufig (Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 16/11477).

Drucksache 16/11790 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

So gingen im ersten Halbjahr des Jahres 2008 insgesamt 987 Auskunftsersuchen
bei den Behörden des Bundes ein, das entspricht 0,0012 Prozent der Gesamtbe-
völkerung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Auskunftsersuchen sind auf Grundlage des Informationsfreiheits-
gesetzes seit seinem Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2008, aufgeschlüs-
selt nach Jahren, bei Behörden des Bundes und den ihnen nachgeordneten
Behörden eingegangen?

2. Innerhalb welcher Zeiträume werden die Auskunftsersuchen, aufgeschlüs-
selt nach Jahren, durchschnittlich bearbeitet?

3. Innerhalb welcher Zeiträume, aufgeschlüsselt nach Jahren, werden bei
erfolgreichen Auskunftsersuchen die angeforderten Informationen zur Ver-
fügung gestellt?

4. In wie vielen Fällen wurden in 2008 Anträge gänzlich, in wie vielen Fällen
teilweise abgelehnt?

5. Unter Berufung auf welche Ausnahmetatbestände wurde in 2008 die Ab-
lehnung, aufgeschlüsselt nach Anzahl, abgelehnt?

6. Hält es die Bundesregierung, soweit über die einzelnen Ablehnungsgründe
keine Statistik geführt wird, für angebracht, zukünftig eine statistische
Erhebung über die Anzahl der einzelnen Ablehnungsgründe zu führen?

7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Erkenntnisse über die Anzahl der
einzelnen herangezogenen Ablehnungsgründe, Aussagen über etwaige
Transparenzdefizite des IFG geben könnten?

8. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass im
Falle von Akteneinsichtsersuchen in Verträge zwischen Behörden und
Unternehmen und den damit verbundenen Anfragen der Behörden an die
Unternehmen, ob Betriebsgeheimnisse betroffen seien und damit die Akten
unter Verschluss bleiben, letztlich die Unternehmen über das Aktenein-
sichtsgesuch des Bürgers entscheiden?

9. Existieren in den einzelnen Behörden entsprechende Verwaltungsvorschrif-
ten, die zu einem engen Auslegen der Ausnahmetatbestände des IFG anhal-
ten, damit eine großzügige Anwendung des Auskunftsausspruches aus dem
IFG gewährleistet wird?

10. In wie vielen, ganz oder teilweise abgelehnten Auskunftsersuchen, wurde
in 2008 seitens der Antragsteller Widerspruch eingelegt?

11. In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund), in denen Auskunfts-
ersuchen ganz oder teilweise abgelehnt wurden, haben die Antragsteller ge-
richtlichen Rechtsschutz in Anspruch genommen, und wie sind diese Ver-
fahren abgeschlossen worden?

12. In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund) wurde der Bundes-
beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar,
wegen des Vorwurfs der Verletzung des Rechts auf Informationszugang
angerufen, und wie wurden die Fälle dort beurteilt?

13. In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund) wurden Gebühren
oberhalb von 50 Euro erhoben?

14. Sieht es die Bundesregierung als mit dem Gesetzeszweck des IFG verein-
bar, dass in einzelnen Fällen Gebühren in Höhe von mehr als 1 000 Euro für
die beantragte Auskunft anfallen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11790

15. Wie hoch waren die bislang höchsten Gebühren, die seit Inkrafttreten des
IFG (Bund) für die Erteilung einer Auskunft nach dem IFG erhoben wur-
den?

16. In wie vielen Presseinformationen haben die Bundesbehörden und die ihnen
nachgeordneten Behörden seit Inkrafttreten des IFG (Bund) die Bürgerin-
nen und Bürger auf das Informationsrecht nach dem IFG aufmerksam ge-
macht, und von wann datieren diese Pressemitteilungen?

17. Wurde die Öffentlichkeit seit Inkrafttreten des IFG (Bund) auch auf anderen
Wegen über das Informationsrecht nach dem IFG informiert, und wenn
nein, warum nicht?

18. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Informationsstand der Bevöl-
kerung über das Informationsrecht nach dem IFG auf einem befriedigenden
Niveau ist?

Berlin, den 27. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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