BT-Drucksache 16/11743

Schulden des Bundes durch das Konjunkturpaket II vollständig im Bundeshaushalt etatisieren - Kein Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds

Vom 27. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11743
16. Wahlperiode 27. 01. 2009

Antrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Claudia
Winterstein, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Schulden des Bundes durch das Konjunkturpaket II vollständig im
Bundeshaushalt etatisieren – Kein Sondervermögen Investitions- und
Tilgungsfonds

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

kein kapitalmarktfähiges Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zu
bilden.

Berlin, den 27. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Begründung

Mit dem Konjunkturpaket II soll durch Bundesgesetz ein so genanntes Sonder-

vermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet werden. Das finanzielle
Volumen dieses Sondervermögens beträgt 21 Mrd. Euro und macht damit rund
60 Prozent der vom Bund zu finanzierenden Maßnahmen des Konjunkturpakets
aus. Es übersteigt damit sogar die bisher im Bundeshaushalt 2009 etatisierte
Nettokreditaufnahme von 18,5 Mrd. Euro.

Der Deutsche Bundestag hält den von der Bundesregierung beabsichtigten Weg
für bedenklich, weil das Ausweichen auf einen Schattenhaushalt – und nichts

Drucksache 16/11743 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
anderes ist die Bildung eines kapitalmarktfähigen Sondervermögens – gegen die
Regeln der ordnungsgemäßen Haushaltsführung verstößt. Die Grundsätze von
Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit werden auf diesem Wege unterlaufen.

Im Jahr 1999 ist unter der damaligen Bundesregierung das Gesetz zur Einglie-
derung der Schulden von Sondervermögen in die Bundesschuld eingebracht und
durch den Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Wesentliche Argumente
für dieses Gesetz und die Integration des Erblastentilgungsfonds, des Bundes-
eisenbahnvermögens und des Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohlen-
einsatzes waren Transparenz, Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sowie
ein vereinfachtes Kreditmanagement des Bundes.

Wenn der Bund zusätzliche Kredite über ein Sondervermögen aufnimmt, ist
zudem zu befürchten, dass die bisher und möglicherweise bis 2015 weiterhin
geltenden sowie ohnehin „weichen“ Verfassungsvorschriften zur staatlichen
Kreditaufnahme an Wirkung verlieren.

Ein Überblick über die öffentlichen Finanzen wird damit auf jeden Fall schwie-
riger. Die in Aussicht genommene Errichtung des Sondervermögens „Investi-
tions- und Tilgungsfonds“ steht dem berechtigten Anliegen besserer Transpa-
renz somit entgegen. Angesichts einer stetig steigenden Gesamtverschuldung
des Staates ist es bedeutsam, zumindest die Nettokreditaufnahme der öffent-
lichen Hand unter Berücksichtigung aller Nebenhaushalte in den jeweiligen
öffentlichen Haushalten vollständig abzubilden und auf die Errichtung weiterer
Sondervermögen zu verzichten.

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