BT-Drucksache 16/11561

Budgethilfen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und ihre Verknüpfung an eine menschenrechtliche Agenda

Vom 5. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11561
16. Wahlperiode 05. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ute Koczy, Thilo Hoppe, Marieluise Beck
(Bremen), Alexander Bonde, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid
Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Budgethilfen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
und ihre Verknüpfung an eine menschenrechtliche Agenda

Die Budgethilfe stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung des entwicklungspoliti-
schen Instrumentariums dar. Sie kann, wenn richtig eingesetzt, die Wirksamkeit
der Entwicklungszusammenarbeit steigern. Denn Budgethilfe verstärkt den
demokratischen Prozess und erhöht durch den zu erstellenden Haushaltsplan
Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament. Außerdem
leistet Budgethilfe einen Beitrag zur Eigenverantwortung und führt gleichzeitig
zu einer besseren Abstimmung zwischen den Gebern und im besten Fall zu
einer Reduzierung der Transferkosten.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Vorteile der Budgethilfe greifen,
ist, dass die bereitgestellten Mittel auch effektiv und sinnvoll eingesetzt werden
und in den Staaten mit dazu beitragen, rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen
und „bad governance“ sowie Menschenrechtsverletzungen zu überwinden.
Nachhaltige demokratische und wirtschaftliche Entwicklungen sind nur auf der
Grundlage von Rechtsstaatlichkeit und der Beachtung der Menschenrechte
möglich. Ein nachhaltige Entwicklungspolitik muss immer an der Verbesserung
der Menschenrechte orientiert sein. Budgethilfen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Europäischen Union für den Staatshaushalt der Entwicklungslän-
der müssen an verbindliche Vereinbarungen über eine menschenrechtliche
Agenda geknüpft werden. Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Länder erhalten durch die Bundesrepublik Deutschland Budget-
hilfen, und in welcher Höhe?

2. Welche Kriterien wurden bei der Gewährung der Budgethilfe zugrunde ge-
legt?

3. Welche Standards bei den Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und „good

governance“ werden bei den Empfängern zur Voraussetzung des Empfangs
von Budgethilfe gemacht?

Welche Daten werden hierfür zugrunde gelegt?

Drucksache 16/11561 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Defizite gibt es in die-
sen Ländern?

Welche Fortschritte wurden in diesen Bereichen bisher erreicht?

5. Welche Vereinbarungen über die weitere Entwicklung wurden mit diesen
Ländern über die Verbesserung der Menschenrechtslage, Rechtsstaatlich-
keit und „good governance“ getroffen?

Welche Überprüfung der Einhaltung dieser Zusagen wurde vereinbart?

Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es bei einer Nichteinhaltung der Zu-
sagen?

6. Welche Evaluierungsmechanismen kommen in welchen Zeitabschnitten
zur Anwendung um eine Einhaltung der Vergabekriterien sicherzustellen?

7. Welche menschenrechtlichen Aspekte finden dabei Berücksichtigung?

8. Welche positiven, und welche negativen Erfahrungen wurden bisher mit
dem Instrument der Budgethilfe gemacht?

9. Ist die Bundesregierung bereit, bei Neuzusagen und erneuter Mittelbewilli-
gung, Budgethilfen an Vereinbarungen über verbindliche und überprüfbare
Schritte zur Verbesserung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaat-
lichkeit zu binden?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung eine solche Entkoppelung
von Budgethilfen und Menschenrechtslage?

10. Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass eine nachhaltige
und demokratische Entwicklung ihre Grundlage in der Beachtung der
Menschenrechte sowie der Umsetzung von Rechtsstaatlichkeit hat, und in
welcher Form findet dies ihren Ausdruck in der Politik der Bundesregie-
rung?

Berlin, den 5. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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