BT-Drucksache 16/1148

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/1052- Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1663 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2006

Vom 5. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1148
16. Wahlperiode 05. 04. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/1052 –

Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der
Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolutionen 1663 (2006)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2006

A. Problem

Am 9. Januar 2005 haben die sudanesische Regierung und die Südsudanesische
Volksbefreiungsbewegung (SPLM/A) einen Friedensvertrag unterzeichnet, in
dem der jahrzehntelange Bürgerkrieg zwischen beiden Parteien formell beendet
wurde. Auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 24. März 2005 hat die Bundesregierung am 13. April
2005 beschlossen, sich an der VN-geführten Friedensmission im Sudan (United
Nations Mission in Sudan, UNMIS) mit deutschen Streitkräften zu beteiligen.
Zuvor hatten die Vereinten Nationen die Bundesrepublik Deutschland am
31. Januar 2005 und 10. März 2005 förmlich ersucht, sich an der VN-Mission
im Sudan UNMIS durch die Entsendung von Stabspersonal und Militärbeob-
achtern zu beteiligen.

Mit Beschluss vom 22. April 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5265 vom
13. April 2005) hat der Deutsche Bundestag der Beteiligung deutscher Soldaten
an UNMIS zugestimmt und diese zunächst bis zum 24. September 2005
beschränkt. Dem Beschluss der Bundesregierung vom 21. September 2005 zur
Verlängerung des Einsatzes um sechs Monate hat der Deutsche Bundestag mit
Wirkung vom 2. Oktober 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5997 vom 24. Sep-
tember 2005) zugestimmt.

Am 22. März 2006 hat die Bundesregierung die Fortsetzung der deutschen
Beteiligung an UNMIS für weitere sechs Monate über den 24. März 2006
hinaus beschlossen. Auch dieser Beschluss bedarf der konstitutiven Zustim-
mung des Deutschen Bundestages. Die Rahmenbedingungen haben sich nicht
geändert. Es können bis zu 75 deutsche Soldaten mit entsprechender Ausrüs-
tung eingesetzt werden. Diese nehmen Militärbeobachteraufgaben wahr, sie
werden in den für UNMIS gebildeten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt,
Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben bei AMIS, der Über-
wachungsmission der Afrikanischen Union, wahrnehmen sowie als Einzelper-
sonal VN-Programme in der Region unterstützen. Das durch die VN-Resolu-
tion 1590 (2005) mandatierte Gebiet umfasst das gesamte Territorium Sudans,
Schwerpunkt von UNMIS werden jedoch die Regionen Süd-Sudan, die Nuba-
Berge, der Südliche Blaue Nil, Abyei und der Ost-Sudan sein.

Drucksache 16/1148 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1148

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1052 anzunehmen.

Berlin, den 5. April 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin

Drucksache 16/1148 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Anke Eymer (Lübeck), Brunhilde Irber, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Norman Paech und Dr. Uschi Eid

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/1052 in seiner 29. Sitzung am 30. März
2006 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit zur Mitberatung sowie an den Haushalts-
ausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 9. Sitzung
am 5. April 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
10. Sitzung am 5. April 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 9. Sitzung am 5. April 2006
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 10. Sitzung am
5. April 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
12. Sitzung am 5. April 2006 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 5. April 2006

Anke Eymer (Lübeck)
Berichterstatterin

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin

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