BT-Drucksache 16/11475

Rentenkürzung bei Hartz IV-Beziehenden durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?

Vom 18. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11475
16. Wahlperiode 18. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky,
Inge Höger, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der
Fraktion DIE LINKE.

Rentenkürzung bei Hartz-IV-Beziehenden durch Systemfehler der
Bundesagentur für Arbeit?

Bereits am 21. März 2008 meldete das Erwerbslosen Forum Deutschland in
einer Pressemitteilung, dass durch einen Systemfehler der Bundesagentur für
Arbeit Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt worden
seien, wodurch Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II aus den Jahren
2005 und 2006 Verluste bei ihren Rentenansprüchen entstehen. Die Korrektur
dieses Fehlers seitens der Bundesagentur für Arbeit würde erst 2009 vorgenom-
men. Weil die Daten der Bundesagentur für Arbeit jedoch nach drei Jahren ge-
löscht würden, könnte diese für Betroffene aus den Jahren 2005/2006 dann
nicht mehr erfolgen. Dies würde bedeuten, dass den Betroffenen für die ent-
sprechenden Jahre ihre Rentenanwartschaften verloren gehen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung den vom Erwerbslosen Forum Deutschland be-
schriebenen Sachverhalt bestätigen, dass es bei der Übertragung der Daten
an die Deutsche Rentenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit zu ei-
nem Systemfehler gekommen ist, der sich negativ auf die Rentenanwart-
schaften der Betroffenen auswirken kann, wenn der Fehler nicht rechtzeitig
vor Ablauf des dreijährigen Zeitraums für die Datenaufbewahrung entdeckt
und korrigiert wird?

2. Ist es korrekt, dass die Korrektur dieses Systemfehlers erst im Jahr 2009 vor-
genommen wird, und wenn ja, was hat die Bundesregierung bzw. die ihr
weisungsmäßig unterstehende Bundesagentur für Arbeit getan, damit den
Betroffenen aus den Jahren 2005/2006 keine Rentenanwartschaften verloren
gehen?

3. Wie viele Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II sind von dem be-
schriebenen Systemfehler betroffen?

4. Ist es richtig, dass ALG-II-Bezieher/Bezieherinnen ihre Rentenverläufe

selbst überprüfen und die Klärung von Unstimmigkeiten im Versicherungs-
verlauf mit dem Grundsicherungsträger im Rentenfall selbst veranlassen
müssen, wie eine ARGE in Baden-Württemberg in einem Schreiben an eine
Hartz-IV-Bezieherin, das dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt,
behauptet?

Drucksache 16/11475 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen,
damit die zuständigen Behörden dieses selbstständig korrigieren und für die
Betroffenen keine Nachteile entstehen?

6. Wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls anderweitig dafür zu sor-
gen, dass den betroffenen Beziehern/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II
durch den Fehler der Bundesagentur für Arbeit keine Rentenanwartschaften
verloren gehen?

7. Wann gedenkt die Bundesregierung angesichts der fortgeschrittenen Zeit
und des baldigen Endes des Jahres 2008 zu handeln, damit den betroffenen
Beziehern/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II durch den Fehler der Bun-
desagentur für Arbeit keine Rentenanwartschaften verloren gehen?

Berlin, den 16. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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