BT-Drucksache 16/11464

Ersatzlose Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum 1. Januar 2009

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11464
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Michael Goldmann, Sibylle Laurischk,
Christian Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Volker
Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Ersatzlose Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung zum
1. Januar 2009

Zum 1. Januar 2009 tritt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Per-
sonenstandsgesetz (PStG) in Kraft. Damit entfällt das Verbot der religiösen
Voraustrauung. Zukünftig sind religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige
standesamtliche Trauung möglich. Das hat zu anhaltenden Diskussionen in der
Öffentlichkeit und in den Medien geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Hans Michael Heinig, Profes-
sor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht in Göttingen und Leiter des Kir-
chenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 1. Dezember 2008, dass reli-
giös geschlossene Ehen Wirkungen auch im staatlichen Recht entfalten, und
wenn ja, in welchen Rechtsgebieten, und wenn nein, warum nicht, und wie
begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Winfried Aymans, emeri-
tierter Ordinarius für Kirchenrecht der Katholisch-theologischen Fakultät
der Universität München, in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom

28. November 2008, dass das kirchliche Voraustrauungsverbot gegen das
Grundrecht der Religionsfreiheit verstoße, und wie begründet die Bundes-
regierung ihre diesbezügliche Auffassung?

3. Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung zukünftig Vielehen ver-
hindert werden?

Drucksache 16/11464 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche aufenthaltsrechtlichen Folgen werden sich aus einer rein religiösen
Trauung ergeben, wenn ein Ehegatte Ausländer ist?

5. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Schutz des sozial
Abhängigen bei einer rein religiösen Trauung verwirklichen?

6. Plant die Bundesregierung, über die fehlende rechtliche Absicherung einer
rein religiösen Eheschließung aufzuklären, und wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?

7. Was hält die Bundesregierung von der Beleihung religiöser Korporationen
mit standesamtlichen Aufgaben, so dass die religiöse Trauung auch die
zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe hervorbringt, und wie begründet sie
ihre diesbezügliche Auffassung?

8. Welche religiösen Gemeinschaften kämen nach Ansicht der Bundesregie-
rung für ein solches Modell in Betracht?

9. In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird ein solches
Modell bereits heute praktiziert, und wie sind die dortigen Erfahrungen?

10. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, zur Vermeidung insbeson-
dere von Vielehen eine religiöse Trauung von der Vorlage einer staatlichen
Ehefähigkeitsbescheinigung abhängig zu machen, wobei die Rücksendung
der Ehefähigkeitsbescheinigung und damit die Begründung einer auch
staatlichen Ehe in das Belieben der Eheleute gestellt werden könnte, und
wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

11. Wie wird die Bundesregierung die rechtlichen und tatsächlichen Auswir-
kungen der Abschaffung des religiösen Voraustrauungsverbotes beobach-
ten?

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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