BT-Drucksache 16/11327

Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in Bundesbehörden

Vom 8. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11327
16. Wahlperiode 08. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla
Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in Bundesbehörden

Im April dieses Jahres informierte die Bundesregierung darüber, dass es zu-
nehmend Leiharbeitsverhältnisse in den Bundesministerien gibt (Antwort auf
eine schriftliche Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann im Monat
März 2008, Bundestagsdrucksache 16/8811, Nummer 11). Die Leiharbeit wird
öffentlich kritisiert wegen ihrer befristeten Beschäftigung und oftmals schlech-
teren Bezahlung. Es stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß und unter wel-
chen Bedingungen Leiharbeit in den Bundesministerien und Bundesämtern so-
wie in den Bundesbehörden stattfindet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen (nach dem Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz) wurden seit 2001 bis 2008 in den Bundesminis-
terien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzt (bitte für
die einzelnen Jahre aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesminis-
terien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?

2. Wie viele der seit 2001 beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitneh-
merinnen sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten
Dienstellen übernommen worden?

Welchem Anteil an allen bisher beschäftigten Leiharbeitern und Leiharbeite-
rinnen entspricht dies?

3. Wie hoch ist der Anteil von Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen an allen
Beschäftigten, die in oben genannten Ministerien bzw. Ämtern/Behörden
arbeiten?

4. Für welche Tätigkeiten wurden die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen
hauptsächlich eingesetzt (bitte Liste mit zehn meist ausgeübten Tätigkeiten
aufzählen mit entsprechenden Fallzahlen), und mit wie vielen Firmen gibt es
überhaupt Verträge?

5. Welche Ursache sieht die Bundesregierung dafür, dass die Zahl der Leih-
arbeitsverhältnisse seit 2001 zunimmt?
6. Wie ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den dabei eingesetz-
ten Leiharbeitskräften?

7. Zu welchem Anteil arbeiten bzw. arbeiteten diese Leiharbeiter und Leih-
arbeiterinnen Vollzeit bzw. Teilzeit?

Drucksache 16/11327 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten Leih-
arbeitern und Leiharbeiterinnen in den oben genannten Dienststellen des
Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und Arbeit-
nehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II
aufgestockt werden muss?

9. Mit welchen Leiharbeitsfirmen haben die Dienststellenleitungen entspre-
chende Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung geschlossen?

10. Nach welchen Tarifverträgen werden die Leiharbeitnehmer und Leiharbeit-
nehmerinnen bezahlt?

Wie hoch ist der Stundenlohn (bitte in Euro angeben), den die Beschäftigten
erhalten, und wie viel Geld erhalten die entsprechenden Leiharbeitsfirmen
pro Stunde (bitte auch in Euro angeben)?

11. Warum sieht die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeit in den Dienst-
stellen des Bundes als notwendig an?

12. Was spricht dagegen, Leiharbeit in Ministerien und öffentlichen Behörden
kategorisch auszuschließen?

Berlin, den 5. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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