BT-Drucksache 16/1128

Arbeitsplätze durch artgerechte Legehennenhaltung in Deutschland sichern - Verbot der Käfighaltung ab 2007 durchsetzen

Vom 4. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1128
16. Wahlperiode 04. 04. 2006

Antrag
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsplätze durch artgerechte Legehennenhaltung in Deutschland sichern –
Verbot der Käfighaltung ab 2007 durchsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die überwiegende Zahl der Legehennen in Deutschland wird nach wie vor in
Tierhaltungssystemen gehalten, die dem § 2 des Tierschutzgesetzes widerspre-
chen. Insbesondere das Scharren und Picken, die ungestörte und geschützte
Eiablage, die Eigenkörperpflege, zu der auch das Sandbaden gehört, oder das er-
höhte Sitzen auf Stangen sind im Legebatteriesystem in keiner Weise gewähr-
leistet.

Die Mehrheit der Sachverständigen bei der Ausschussanhörung zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts war sich darüber einig, dass nur ein Käfigverbot den
Vorgaben einer zukünftigen tiergerechten Legehennenhaltung entspricht.

Die logische Folgerung daraus ist, dass nur das ab dem 1. Januar 2007 geltende
Käfigverbot der oben genannten Rechtsprechung entspricht. Es darf nicht wie-
der durch eine mögliche Einführung so genannter Kleinvolieren bzw. ausgestal-
teter Käfige als einer modifizierten Form der Batteriekäfighaltung unterlaufen
werden. Die bislang vorgestellten Konzepte der Kleinvolieren bzw. ausgestalte-
ten Käfige sind nicht tierartgerecht, da die oben definierten Anforderungen an
Platz und Ausstattung nicht erreicht werden.

Die tiergerechte Legehennenhaltung wird von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern honoriert und ermöglicht deutschen Geflügelbetrieben die langfristige
Sicherung von Marktanteilen bei den Geflügelprodukten. Die höhere Arbeitsin-
tensität der artgerechten Tierhaltung sichert Arbeitsplätze und Betriebsexisten-
zen in der deutschen Landwirtschaft. Dieses wird durch die Entwicklungen in
der Schweiz bestätigt, die bereits seit zehn Jahren erfolgreich artgerechte Lege-
hennenhaltung im Bundesrecht verankert hat und die Strukturen in der Geflügel-
produktion sichern und erweitern konnte.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. bei der Zulassung neuer Tierhaltungsverfahren das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 6. Juli 1999, insbesondere die im Urteil vorgegebenen
Konkretisierungen in Bezug auf die verhaltensgerechte Unterbringung im
Sinne des § 2 des Tierschutzgesetzes zu beachten,

Drucksache 16/1128 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. sich für ein EU-weites Käfigverbot in der Legehennenhaltung einzusetzen,

3. in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ die Förderung der tiergerechten Geflügelhaltung ohne Ein-
schränkungen beizubehalten,

4. ein Sonderkreditprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur finan-
ziellen Unterstützung der Betriebe zu initiieren, die vor den üblichen Ab-
schreibungszeiträumen ihre Produktionsanlagen zu modifizieren haben und
damit in existentielle Schwierigkeiten geraten können.

Berlin, den 30. März 2006

Eva Bulling-Schröter
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Dietmar Bartsch
Heidrun Bluhm
Roland Claus
Katrin Kunert
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Michael Leutert
Dr. Gesine Lötzsch
Dorothee Menzner
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 (Az. 2 BvF 3/90)
wurde bestätigt, dass die damalige Hennenhaltungsverordnung (HHVO) vom
10. Dezember 1987 (BGBl. I S. 2622) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzge-
setz nichtig war. Die HHVO regelte bis dahin unter anderem den Tatbestand der
Käfighaltung. Nach dem damals vom Bundesverfassungsgericht herangezoge-
nen Tierschutzbericht 1999, Bundestagsdrucksache 14/600, gab es bereits 1996
in der Bundesrepublik Deutschland 132 Betriebe mit Legehennenbeständen von
jeweils über 50 000 Tieren. Im Dezember 1996 wurden fast 80 Prozent der
42,4 Millionen Legehennen in 1 344 Betrieben mit mehr als 3 000 Tieren ge-
halten, hiervon wiederum 89,7 Prozent in Käfigen.

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