BT-Drucksache 16/11187

Rechtstatsächliche Untersuchung zum so genannten Mietnomadentum kurzfristig in Auftrag geben

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11187
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Antrag
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina
Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Rechtstatsächliche Untersuchung zum so genannten Mietnomadentum
kurzfristig in Auftrag geben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Regelmäßig wird in der Öffentlichkeit über das Phänomen des so genannten
Mietnomadentums berichtet. Als Mietnomaden werden dabei Personen be-
zeichnet, die in der Absicht, keine oder nur zeitweise Miete zu zahlen, in
rascher Folge von einer Mietwohnung in die nächste ziehen und diese vielfach
in einem verwahrlosten Zustand zurücklassen.

Das Mietnomadentum war Gegenstand der Kleinen Anfragen der Fraktion der
FDP „Maßnahmen zur Vermeidung so genannten Mietnomadentums“ vom
31. Mai 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1723 und „Mietnomadentum und
Räumungsvollstreckung gegen Dritte“ vom 15. Oktober 2008 auf Bundestags-
drucksache 16/10647.

In ihrer Antwort vom 16. Juni 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/1844 auf die
o. g. erste Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung mit, sie habe die Bericht-
erstattung in der Öffentlichkeit über das Phänomen des Mietnomadentums im

Jahr 2005 zum Anlass genommen, die wichtigsten Verbände der Wohnungs-
wirtschaft, der Mieter und der Makler zu einem Erfahrungsaustausch einzu-
laden. Danach sei festzustellen, dass es sich bei den unter dem Schlagwort
„Mietnomadentum“ zusammengefassten Phänomenen nach wie vor nur um
Randerscheinungen handele, wenngleich es für den einzelnen Vermieter zu
erheblichen Belastungen kommen kann.

Drucksache 16/11187 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Diese Einschätzung erneuerte die Bundesregierung in ihrer Antwort vom
31. Oktober 2008 auf Bundestagsdrucksache 16/10737 auf die o. g. zweite
Kleine Anfrage. Die der Bundesregierung vorliegenden Zahlen bestätigten
nicht den Eindruck, dass das Phänomen des Mietnomadentums zunehme. So
weise die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2006 und 2007 für
den „Einmietbetrug“ weiterhin rückläufige Zahlen aus (2006: minus 1,1 Pro-
zent; 2007: minus 16,9 Prozent). Auch habe der Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in einer Pressemitteilung vom
28. Mai 2008 mitgeteilt, dass die Ausstände bei den Mitgliedsunternehmen seit
2003 um nahezu ein Viertel zurückgegangen seien, was einerseits auf die bes-
sere Wirtschaftslage und andererseits auf verbesserte Angebote der Schuldner-
beratung zurückzuführen sei.

Die von der Bundesregierung angeführte Tatsachenbasis ist zu dünn. Wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort vom 16. Juni 2006 auf Bundestagsdruck-
sache 16/1844 selbst mitteilt, handelt es sich bei dem Phänomen des Mietnoma-
dentums nicht um einen genau umrissenen Sachverhalt. Vielmehr, so die Bun-
desregierung, reiche das Spektrum von Mietern, die mit krimineller Energie
von Wohnung zu Wohnung ziehen mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu bezah-
len, bis hin zu Mietern, die nach dem Auszug für den Vermieter nicht mehr er-
reichbar sind. Das Spektrum der mit dem Mietnomadentum im Zusammenhang
stehenden Erscheinungen reicht also weit über den von der Bundesregierung in
Bezug genommenen „Einmietbetrug“ hinaus. Die vorgenannten Antworten der
Bundesregierung lassen demnach keine angemessene Auseinandersetzung mit
dem Phänomen des Mietnomadentums erkennen.

Bemerkenswert ist zudem, dass der Bundesregierung, wie sie in ihrer Antwort
auf Bundestagsdrucksache 16/10737 selbst mitteilt, die Erfolgsquote für Kläger
bei Räumungsklagen wegen Zahlungsverzugs des Mieters nicht bekannt sei.
Keinen Aufschluss bietet auch die von der Bundesregierung angeführte Justiz-
statistik für 2006 in Bezug auf vor den Amtsgerichten erledigte Wohnungsmiet-
sachen. Die dortigen Zahlen bedürfen der Aufarbeitung, da sich aus ihnen noch
nicht ergibt, was Streitgegenstand war und in welcher Rolle Vermieter und
Mieter am Verfahren beteiligt waren, als Kläger oder Beklagte.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

kurzfristig eine rechtstatsächliche Untersuchung über das Phänomen des so
genannten Mietnomadentums in all seinen Erscheinungsformen in Auftrag zu
geben und dem Deutschen Bundestag zeitnah über die Ergebnisse und den sich
hieraus ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu berichten.

Berlin, den 2. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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