BT-Drucksache 16/10951

Besuch des usbekischen Ministers für Staatssicherheit, Rustam Inoyatov, in Deutschland

Vom 13. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10951
16. Wahlperiode 13. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander
Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei,
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Besuch des usbekischen Ministers für Staatssicherheit, Rustam Inoyatov,
in Deutschand

Nach Angaben der „tageszeitung“ (29. Oktober 2008 „Ein Folterminister zu
Gast bei Freunden“) und Berichten von usbekischen Medien hat sich der Chef
der usbekischen Staatssicherheit (SNB) ab dem 23. Oktober auf Einladung des
Kanzleramtes mit einer Delegation in der Bundesrepublik Deutschland auf-
gehalten. Der usbekischen Geheimpolizei wird Folter, Mord und Gewalt gegen-
über Oppositionellen und Menschenrechtsverteidigern vorgeworfen. Nach
Angaben von Menschenrechtsorganisationen war Rustam Inoyatov mitverant-
wortlich für die blutige Niederschlagung der Demonstration in Andischan im
Jahr 2005, die bis heute nicht aufgeklärt worden ist. Rustam Inoyatov stand auf
der Liste der Personen mit Einreisebeschränkung, deren Beschränkungen vom
EU-Ministerrat trotz vieler Proteste am 13. Oktober 2008 wieder aufgehoben
wurden. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) nannte
den Besuch des usbekischen Sicherheitsministers „beschämend“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Angaben kann die Bundesregierung über Gesprächspartner und
Inhalte der Gespräche mit Rustam Inoyatov machen?

2. Erfolgte die Reise auf offizielle Einladung der Bundesrepublik Deutschland,
und wenn ja, durch welche Stellen?

3. Inwieweit war das Auswärtige Amt (AA) in die Vorbereitung und Durchfüh-
rung der Reise eingebunden?

4. Wurden die Ereignisse von Andischan, sowie die andauernden Menschen-
rechtsverletzungen in Usbekistan, insbesondere auch durch den SNB, bei den
Gesprächen angesprochen?

5. War die Islamische Jihad Union (IJU) Thema der Gespräche?
6. Wenn ja, aus welchen anderen Quellen bezieht die Bundesregierung Infor-
mationen über die IJU?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die usbekische Regierung und insbe-
sondere das von Rustam Inoyatov geleitete Ministerium auch sämtliche Men-
schenrechtsaktivisten als Terroristen deklariert und „Geständnisse“ durch die
Anwendung von Folter erpresst, und wenn ja, welchen Wahrheitsgehalt haben
dann nach Meinung der Bundesregierung die Angaben von Rustam Inoyatov?

Drucksache 16/10951 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermutung des früheren britischen
Botschafters in Usbekistan, Craig Murray, viele Bombenanschläge in Usbe-
kistan seien ein Werk des SNB?

9. Wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Festsetzung von Rustam Inoyatov
möglich gewesen, namentlich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
nach § 7 Abs. 1 Nr. 1, 5, 8, 9 und 10 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB)
sowie wegen gefährlicher Körperverletzung, nach §§ 223 und 224 des
Strafgesetzbuches (StGB) sowie wegen Mord und Totschlages, §§ 211 und
212 StGB i. V. m. § 1 VStGB, § 6 Nr. 9 StGB und UN-Antifolterkonven-
tion, und wenn nein, wieso nicht, und wenn ja, wieso ist diese nicht erfolgt?

10. Welche Vertreter des usbekischen Unterdrückerregimes sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten Monaten mit offizieller Einladung in die
Bundesrepublik Deutschland gereist bzw. für welche Vertreter ist in den
nächsten 12 Monaten eine offizielle Einladung geplant?

Berlin, den 13. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.