BT-Drucksache 16/10941

Personalsituation in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10941
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Horst Friedrich
(Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina
Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Personalsituation in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Bereits am 22. September 1997 beschloss die Lenkungsgruppe „Reform der
WSV“ beim damaligen Bundesministerium für Verkehr ein Konzept zur Reform
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die vom damaligen
Bundesminister für Verkehr, Matthias Wissmann, akzeptiert wurde und das nach
eigener Aussage zunächst von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung fort-
geführt werden sollte. Doch bereits im Ergebnisvermerk der PG Kernaufgaben
der WSV vom 24. Mai 2000 hieß es: „Die Auftraggeberseite betrachtet eine Dif-
ferenzierung von vergabe- oder privatisierungsfähigen Aufgabenanteilen, bzw.
konkrete Aussagen zu bestimmten Privatisierungsformen nicht als Bestandteil
des Projektauftrages.“

Acht Jahre später und nach Prüfungen und Empfehlungen des Bundes-
rechnungshofes gibt es aber bis heute keine Erklärung der Bundesregierung über
den Vollzug der Reform der WSV. Doch wurde die jahrelang bestehende und an
den Vollzug der Reform gekoppelte Einsparvorgabe von 1,5 Prozent des Bun-
desministeriums der Finanzen für das Personal der WSV sukzessive auf nun
geplante 0,6 Prozent im Haushaltsentwurf für 2009 gekürzt.

Weiterhin mehren sich seit Monaten die Stimmen, wonach die erstmals im Jahr
2008 wieder gestiegenen Mittel für den Aus- und Neubau von Bundeswasser-
straßen nicht überall sinnvoll und zeitnah verausgabt werden können, weil das

nötige Planungspersonal fehle.

In der Vergangenheit gab es speziell für den Aus- und Neubau von Wasserstra-
ßen die Titelgruppe 06, über die maßnahmenbezogen in Abhängigkeit der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Aus- und Neubau Planungsperso-
nal eingestellt werden konnte. Diese maßnahmenbezogenen Dienststellen wur-
den 2003 zusammengeführt mit den allgemeinen Personalaufwendungen für
Unterhalt und Betrieb.

Drucksache 16/10941 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Wird die Reform der WSV des Bundes weitergeführt, und welche Teile des
Ergebnisses aus dem Kernaufgabengutachten wurden umgesetzt und wel-
che nicht?

2. Was sind die Gründe für die Reduzierung der Einsparvorgabe des Bundes-
ministeriums der Finanzen für das Personal der WSV, und wann soll die
Einsparvorgabe auf 0 Prozent reduziert werden?

3. Trifft es zu, dass diese Einsparvorgabe ca. 20 Jahre lang dazu führte, dass
Stellen/Planstellen dort eingespart wurden, wo sie frei wurden, unabhängig
von der weiteren Notwendigkeit des Dienstpostens, und dass dies durch
einen zügigeren Abschluss der WSV-Reform verhindert worden wäre, und
wenn nein, warum nicht?

4. Wie hoch ist der investive Nachholbedarf insgesamt sowie der Ersatz-
investitionsbedarf in den kommenden Jahren und wie hoch ist dieser bei den
Binnenwasserstraßen?

5. Bis wann sollen die in der Antwort zu Frage 4 genannten Ersatzinvestitio-
nen durchgeführt werden?

6. Welche Neu- und Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind nach
Auffassung der Bundesregierung von besonderer Dringlichkeit, und wie
hoch ist der jeweilige Finanz- und Personalbedarf?

7. Bis wann sollen die in der Antwort zu Frage 6 genannten Neu- und Ausbau-
maßnahmen durchgeführt werden?

8. Wie hat sich die Zahl der Stellen/Planstellen der WSV des Bundes seit 1993
insgesamt entwickelt (unterschieden nach einfachem, mittlerem, geho-
benem und höherem Dienst)?

9. Wie hat sich, soweit unterscheidbar, die Zahl der Stellen/Planstellen in den
Bereichen Neu- bzw. Ausbau der WSV des Bundes seit 1993 insgesamt ent-
wickelt (unterschieden nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höhe-
rem Dienst)?

10. Wie hat sich die Zahl der bei der WSV des Bundes beschäftigten Juristen
für Planfeststellungsverfahren und Ingenieure seit 1993 entwickelt?

11. Wie hat sich die Zahl der Stellen/Planstellen in den einzelnen Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen und den Wasser- und Schifffahrtsämtern, den Was-
serstraßenneubauämtern, Neubauämtern, dem Amt für Neckarausbau Hei-
delberg, der Bundesanstalt für Wasserbau entwickelt?

12. Wie hoch ist die Zahl der in den oben genannten Organisationseinheiten
beschäftigten Juristen für Planfeststellungsverfahren und Ingenieure im
Einzelnen, und wie haben sich diese Zahlen seit 1993 entwickelt gegenüber
dem jeweiligen Bedarf?

13. Was waren die Gründe für die Zusammenlegung der alten Titelgruppen 03
und 06 zur neuen Titelgruppe 01 im Haushaltstitel 1203 des Einzelplanes 12,
und welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
damit gemacht?

14. Würde die Maßnahmenbezogenheit des Neu- und Ausbaupersonals nicht
für eine größere Flexibilität beim Personaleinsatz sorgen, und wenn nein,
warum nicht?

15. Was geschieht mit Stellen/Planstellen, die in den WSV mit dem Aus- und
Neubau beschäftigt sind, wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10941

16. Besetzt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) Stellen und Planstellen im Neu- und Ausbau von Bundeswasser-
straßen mit Zeitverträgen?

Wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

17. In welchem Umfang hat das BMVBS in den letzten 20 Jahren Planungsauf-
gaben für den Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen durch Dritte
durchführen lassen?

18. Ist im BVMBS untersucht worden, ob man mehrere Aus- und Neubaupro-
jekte planungstechnisch für eine Ausschreibung der Planungsdienstleistung
zusammenfassen und ausschreiben könnte?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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