BT-Drucksache 16/10655

Datenabgleich bei Hartz IV

Vom 16. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10655
16. Wahlperiode 16. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge,
Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert,
Kersten Naumann, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Datenabgleich bei Hartz IV

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verkündete am 10. September 2008 gegen-
über dem Ländermagazin „MDR um zwölf“, dass die Zahl der „Missbrauchs-
fälle“ beim Bezug von Arbeitslosengeld II stark zurückgegangen sei. Waren
laut BA im Jahr 2005 noch 206 000 Fälle bekannt geworden, ist im Sommer
diesen Jahres von 9 000 Fällen ungerechtfertigter Leistungsbezüge die Rede.
Als Grund für diesen Rückgang nannte der Sprecher der Bundesagentur für
Arbeit, Kurt Eikemeier, den verstärkten Einsatz von Außendienstmitarbeitern
und einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Form finden die Überprüfungen durch Außendienstmitarbeiter
oder mittels Datenabgleich zwischen den Behörden statt?

2. Finden diese standardmäßig bei allen Antragstellerinnen und Antragstellern
von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) statt
oder müssen dafür bestimmte Verdachtsmomente vorliegen?

a) Wenn ein begründeter Verdacht vorliegen muss, welche Tatsachen be-
gründen einen solchen?

b) Wenn die Überprüfungen standardmäßig stattfinden, auf welcher gesetz-
lichen Grundlage werden sie durchgeführt?

3. Was genau wird von der Bundesagentur als „Missbrauch“ bezeichnet, und
zählt als Missbrauch auch schon der Versuch einer unberechtigten Antrag-
stellung?

4. Wie unterscheidet die Bundesagentur „Missbrauch“ von z. B. fehlerhaften
Angaben bei der Antragstellung?

5. In wie vielen Fällen wurde von Außendienstmitarbeitern der Bundesagentur
für Arbeit Missbrauch von „Hartz IV“-Leistungsbezügen festgestellt (bitte

nach Anzahl und Jahren auflisten)?

6. In wie vielen Fällen wurde ein Missbrauch anhand von Datenabgleich zwi-
schen den Behörden aufgedeckt (bitte nach Anzahl, Jahren und beteiligten
Behörden auflisten)?

7. Zwischen welchen Behörden findet ein Abgleich von Daten statt?

Drucksache 16/10655 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden Daten zwischen den Behör-
den abgeglichen, und um welche Art von Daten handelt es sich dabei?

9. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit dem Abgleich von
Daten befasst (bitte für die einzelnen Jahre seit 2005 aufführen)?

10. Führt die Bundesregierung den Rückgang von behaupteten Missbrauchs-
fällen ausschließlich auf den verstärkten Einsatz von Außendienstmitarbei-
tern und einen intensiveren Datenabgleich zurück?

Wenn nein, welche anderen Gründe spielen aus Sicht der Bundesregierung
eine Rolle?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.