BT-Drucksache 16/10648

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9700- Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

Vom 16. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10648
16. Wahlperiode 16. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9700 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005
zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines
zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

A. Problem
Die Vertragsparteien der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 haben am
8. Dezember 2005 ein Zusatzprotokoll über die Annahme eines zusätzlichen
Schutzzeichens (Protokoll III) angenommen. Das Zusatzprotokoll führt den so
genannten Roten Kristall – ein auf die Spitze gestelltes rotes Quadrat, dessen
Fläche nicht ausgefüllt ist – als zusätzliches universelles und weltanschaulich
neutrales Schutzzeichen neben dem Roten Kreuz, dem Roten Halbmond und
dem (nicht mehr gebräuchlichen) Roten Löwen mit Roter Sonne ein und gestat-
tet es nationalen Hilfsgesellschaften der Rotkreuzbewegung, unter bestimmten
Voraussetzungen in den „Roten Kristall“ ein zusätzliches Zeichen einzufügen.
Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen für die Anerkennung der israeli-
schen Hilfsgesellschaft, die den Roten Davidstern (Magen David Adom) als
Wahrzeichen führt, als nationale Gesellschaft der Rotkreuzbewegung und ihre
Aufnahme in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-
gesellschaften (IFRC) im Juni 2006 gemeinsam mit der palästinensischen
Rothalbmondgesellschaft.

Das Protokoll III ist sechs Monate nach Hinterlegung der ersten beiden Ratifi-
kationsurkunden durch Norwegen und die Schweiz am 14. Januar 2007 in Kraft
getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Protokoll am 13. März 2006
unterzeichnet. Seine Ratifizierung erfordert gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes die Zustimmung des Deutschen Bundestages in Form eines
Bundesgesetzes.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 16/10648 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9700 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. Oktober 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10648

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Marina
Schuster, Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9700 in seiner 176. Sitzung am 18. September 2008
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

II. Beratung im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
74. Sitzung am 14. Oktober 2008 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Berlin, den 14. Oktober 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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