BT-Drucksache 16/1062

Auswirkungen der Föderalismusreform auf das Berlin-Bonn-Gesetz und die Bundesstadt Bonn

Vom 27. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1062
16. Wahlperiode 27. 03. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk,
Silke Stokar von Neuforn, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen der Föderalismusreform auf das Berlin-Bonn-Gesetz
und die Bundesstadt Bonn

Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CSU/CSU und SPD „Entwurf eines Geset-
zes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75,
84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c,
143c)“ (Bundestagsdrucksache 16/813) heißt es:

Artikel 22

„(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Reprä-
sentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das
Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“

In der Begründung heißt es hierzu:

„Der neue Absatz 1 des Artikels 22 greift in seinem Satz 1 die Regelung in Ar-
tikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Einigungsvertrages auf. Die Hauptstadtfunktion Berlins
wird nunmehr auch verfassungsrechtlich festgeschrieben. In Satz 2 wird die bis-
her ungeschriebene Bundeszuständigkeit für die Repräsentation des Gesamt-
staates in der Hauptstadt ausdrücklich erwähnt und als Aufgabe des Bundes nor-
miert. Satz 3 überlässt die Regelung des Näheren dem Bundesgesetzgeber, der
die Materie in einem oder mehreren Bundesgesetzen regeln kann. Die Möglich-
keit ergänzender Vereinbarungen bleibt unberührt.

In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom 18. November
2005 heißt es dazu in der Anlage 2, Rn. 41:

‚Das Berlin-Bonn-Gesetz, die bis 2010 laufende Kulturförderung des Bundes
für die Bundesstadt Bonn sowie der vom Bund in Bonn getragenen oder geför-
derten Kultureinrichtungen (Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik
Deutschland, Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie
Beethoven-Haus) bleiben unberührt.‘“

Damit verbindet sich die Frage, ob Zusagen für die rheinische Region und die
Bundesstadt Bonn im Berlin-Bonn-Gesetz und an anderer Stelle geschwächt

werden.

Die Bundeshauptstadt Berlin erhält einen neu geschaffenen verfassungsrecht-
lichen Finanzierungsgrund für gesamtstaatliche Repräsentationsaufgaben. Die
Zusagen gegenüber der Bundesstadt Bonn haben dagegen keinen verfassungs-
rechtlichen Rang.

Drucksache 16/1062 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

I. Gesamtstaatliche Repräsentation und mögliche Auswirkungen der Verfas-
sungsänderung für die Bundesstadt Bonn

1. Wie sieht die Bundesregierung die gesamtstaatliche Repräsentation unter
dem Aspekt des föderalen Staatsaufbaus?

2. Wie interpretiert die Bundesregierung die rechtlichen und tatsächlichen Aus-
wirkungen eines möglichen Verfassungstextes, der den Wortlaut des vorge-
schlagenen neuen Artikels 22 GG hat?

3. Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut Aufgabe
des Bundes?

4. Welche Repräsentation des Gesamtstaates ist nach diesem Wortlaut nicht
zwingend eine Aufgabe des Bundes?

5. Welche rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen kann dies auf die Reprä-
sentation des Gesamtstaates in der Bundesstadt Bonn haben?

6. Welche Rechtswirkungen entfaltet die Zitierung der Koalitionsvereinbarung
zum Berlin-Bonn-Gesetz in der Begründung des Gesetzesentwurfs und teilt
die Regierung die Rechtsauffassung, dass dies keine zusätzliche Absicherung
beinhaltet?

II. Übrige Planungen und Entwicklungen

1. Welche Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze in der Bundesstadt
Bonn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Justiz hat die Errich-
tung des Bundesamtes für Justiz?

2. Gibt es Planungen in der Bundesregierung die Zahl der Arbeitsplätze am
Standort Bonn zu erhalten oder zu senken (aufgeschlüsselt nach Geschäfts-
bereich der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden)?

3. Wie war die Entwicklung der Arbeitsplätze seit 1990 bis heute in der Bun-
desstadt Bonn (jährliche Zahlen)?

4. Welche anderen Entwicklungen und Initiativen gibt es von Seiten des Bundes
zur Stärkung der Bundesstadt Bonn (International Paralympics Committee,
etc.)?

5. Wie viele Arbeitsplätze sind seit dem Umzug durch Initiativen des Bundes
(internationale Büros von NGOs etc.) entstanden?

Berlin, den 27. März 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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