Vom 26. September 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10433
16. Wahlperiode 26. 09. 2008
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9396 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das
Deutsche Rote Kreuz
A. Problem
Gegenwärtig besteht in Deutschland keine bundesgesetzliche Regelung der
Rechtsstellung und des Aufgabenbereichs des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK). Das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 9. Dezember 1937 wird
auf das DRK der heutigen Zeit durch die Fachgerichte häufig nur mittelbar an-
gewandt. Vom Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zu-
ständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007
ist das Gesetz von 1937 mit Wirkung zum 1. Dezember 2010 aufgehoben.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Rechtsstellung des DRK und anderer
freiwilliger Hilfsgesellschaften des humanitären Völkerrechts und zu den Auf-
gaben des DRK. Außerdem soll er den bisher nur richterrechtlich bestehenden
zivilrechtlichen Schutz durch eine ausdrückliche namens- und kennzeichen-
rechtliche Zuweisung zur Verwendung des Wahrzeichens des roten Kreuzes an
das DRK ersetzen.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 16/10433 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9396 unverändert anzunehmen.
Erfurt, den 24. September 2008
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Daniela Raab
Berichterstatterin
Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Erfurt, den 24. September
Daniela Raab
Berichterstatterin
ans
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
110. Sitzung am 24. September 2008 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.
2008
Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter
Mechthild Dyckm
Berichterstatterin
Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10433
Bericht der Abgeordneten Daniela Raab, Dr. Carl-Christian Dressel, Mechthild
Dyckmans, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/9396 in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 beraten und
an den Rechtausausschuss zur federführenden Beratung und
an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss (75. Sitzung) und der Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (64. Sitzung)
haben die Vorlage am 24. September 2008 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.