BT-Drucksache 16/10242

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 16/10106 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Dafur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und weiterer Mandatsverlängerungen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Vom 17. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10242
16. Wahlperiode 17. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/10106 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-
Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und weiterer
Mandatsverlängerungen durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

A. Problem

Die Lage in Darfur bleibt äußerst angespannt. Anhaltende Kämpfe zwischen
Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine zunehmende Bedrohung
durch bewaffnete Banditen belasten die ohnehin prekäre humanitäre Lage der
Zivilbevölkerung in Darfur und im Grenzgebiet zum benachbarten Tschad.
Daher beantragt die Bundesregierung die Fortsetzung der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur
(UNAMID).

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 1769 (2007) am
31. Juli 2007 die Friedensmission für zunächst zwölf Monate mandatiert und
mit Resolution 1828 (2008) am 31. Juli 2008 bis zum 31. Juli 2009 verlängert.

Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein Mandat
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 15. August
2009. Der Einsatz wird fortgesetzt ohne inhaltliche Änderung und unter Fort-
geltung der Regelung des Beschlusses der Bundesregierung vom 7. November
2007 (Bundestagsdrucksache 16/6941), dem der Deutsche Bundestag am
15. November 2007 zugestimmt hat.

Aufgabe von UNAMID ist es, die umgehende und wirksame Umsetzung des
Darfur-Friedensabkommens vom 5. Mai 2006 sowie des Ergebnisses der unter

Vermittlung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten
Friedensverhandlungen zu unterstützen. UNAMID ist nach Kapitel VII der
VN-Charta autorisiert. Zur Ausführung einzelner Teilaufgaben schließt dies die
Anwendung von Gewalt ein.

Schwierigkeiten bereiten die enormen logistischen Vorbereitungen vor Ort, die
die Einrichtung einer so umfangreichen Mission erfordern. Deutschland kann
durch die Besetzung von Dienstposten vor allem im logistischen Bereich und in

Drucksache 16/10242 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den Stäben zu einem rascheren Aufwuchs der Mission und der effektiveren
Aufgabenwahrnehmung beitragen.

Der Aufwuchs der Mission geht nur langsam voran. Auch die Rekrutierung
von angemessen ausgebildeten und ausgestatteten militärischen Kräften und
Polizisten liegt hinter dem Zeitplan zurück durch die Forderung der sudanesi-
schen Regierung, dass der Großteil des UNAMID- Personals von afrikanischen
Staaten gestellt werden soll. Außer über finanzielle Unterstützungsleistungen
ist Deutschland derzeit mit 39 Soldaten und fünf Polizisten an UNMIS betei-
ligt.

Eine „Freundesgruppe“, die sich zusammensetzt aus wichtigen Staaten der Ver-
einten Nationen, darunter auch Deutschland, hat sich zum Ziel gesetzt, in enger
Abstimmung mit dem VN-Sekretariat den Aufwuchs zu beschleunigen.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt Stellung zu den Kosten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10242

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/10106 anzunehmen.

Berlin, den 17. September 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 17. September 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/10242 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Brunhilde Irber, Marina Schuster,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/10106 in seiner 174. Sitzung am 16. September 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 108. Sitzung
am 16. September 2008 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
85. Sitzung am 17. September 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 65. Sitzung am 17. September
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 68. Sitzung am
17. September 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
69. Sitzung am 17. September 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht Stellung zu den Kosten.

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