BT-Drucksache 16/10151

Prämien für Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen

Vom 21. August 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10151
16. Wahlperiode 21. 08. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst,
Eva Bulling-Schröter und der Fraktion DIE LINKE.

Prämien für Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen

Die Agentur für Arbeit Würzburg wirbt in ihrem Newsletter für Arbeitgeber für
eine Job-Sharing-Prämie, die sie Unternehmen als Anreiz für die Umwandlung
von Vollzeitstellen in Teilzeitstellen bis zum Jahresende 2008 anbietet (Einstel-
lungssache, 1/2008, S. 4). Firmen, die eine Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen
umwandeln, erhalten demnach je Teilzeitkraft maximal 2 000 Euro Zuschuss,
wenn sie zwei Teilzeitkräfte einstellen, die sich eine Vollzeitstelle teilen, die
neuen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vorher arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit
bedroht waren, zwischen dem Arbeitsbeginn der beiden Arbeitnehmer/Arbeit-
nehmerinnen höchstens ein Zeitraum von zwei Monaten liegt und beide neuen
Teilzeitkräfte mindestens sechs Monate beschäftigt werden. Als Begründung
für diese Maßnahme gibt die Agentur an, dass im Juni auf eine angebotene Teil-
zeitstelle, sieben Erwerbslose kamen, die eine Teilzeitstelle suchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Förderung der Umwandlung von
Vollzeitstellen in Teilzeitstellen, und wie bewertet sie konkret die Job-Sha-
ring-Prämie der Agentur für Arbeit in Würzburg?

2. Wie viele Vollzeitstellen wurden in Würzburg bisher aufgrund dieser Förde-
rung in Teilzeitstellen umgewandelt?

3. In welcher Höhe wurden Unternehmen bisher mit der Job-Sharing-Prämie
gefördert, und wie viele Mittel stellt die Agentur für Arbeit Würzburg bis
Ende des Jahres für diese Prämie bereit?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage fördert die Agentur für Arbeit die Um-
wandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen?

5. Wie viele Erwerblose haben im Juni in Würzburg eine Vollzeitstelle ge-
sucht, und inwiefern war die Agentur für Arbeit in der Lage, allen Arbeit-
suchenden eine Vollzeitstelle anzubieten?

6. Wie viele Teilzeitbeschäftigte bzw. deren Bedarfsgemeinschaften sind in
Würzburg auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen (ALG II, Wohn-

geld), und wie viele dieser Teilzeitbeschäftigten wurden aufgrund der Job-
Sharing-Prämie eingestellt?

7. Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung seit wann bekannt, in
denen andere Arbeitsagenturen ebenfalls die Umwandlung von Vollzeit- in
Teilzeitstellen fördern?

Drucksache 16/10151 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. In welcher Höhe wurde die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen bis-
her gefördert, und wie viele Vollzeitstellen wurden aufgrund der Förderung
in Teilzeitstellen umgewandelt (bitte nach Agenturbezirken aufschlüsseln)?

9. Wie bewertet die Bundesagentur für Arbeit die Förderung der Umwandlung
von Vollzeit- und Teilzeitstellen, und welchen Einfluss nimmt sie auf die
Entwicklung, Durchführung bzw. Beendigung dieser Förderprogramme
durch die örtlichen Agenturen?

Berlin, den 19. August 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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