BT-Drucksache 15/954

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/310- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze - Widerruf der Straf- und Strafrestaussetzung - (... StrÄndG)

Vom 7. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/954
15. Wahlperiode 07. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/310 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und anderer
Gesetze – Widerruf der Straf- und Strafrestaussetzung – (… StrÄndG)

A. Problem
Nach Auffassung des Bundesrates enthält das Strafrecht Lücken beim Widerruf
der Straf- beziehungsweise der Strafrestaussetzung zur Bewährung, die im In-
teresse der gerechteren Entscheidung im Einzelfall geschlossen werden sollten.
Zum einen geht es um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei
nachträglicher Gesamtstrafenbildung, wenn der Verurteilte innerhalb der
Bewährungszeit in einer einbezogenen Sache eine dem Gericht zunächst nicht
bekannte Straftat begangen hat. Zum anderen geht es um den Widerruf der
Strafrestaussetzung, wenn der Verurteilte nach der Verurteilung, aber vor der
Aussetzungsentscheidung eine dem Gericht zunächst nicht bekannte Straftat
begangen hat.

B. Lösung
Der Bundesrat schlägt vor, durch Ergänzung der §§ 56f, 57 und 57a StGB die
Voraussetzungen für einen Bewährungswiderruf in diesen Fällen zu schaffen.
Weiterhin soll eine entsprechende Regelung in § 88 Abs. 6 des Jugendgerichts-
gesetzes und in § 36 Abs. 4 des Betäubungsmittelgesetzes eingefügt werden.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/954 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/310 – abzulehnen.

Berlin, den 7. Mai 2003

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mühlheim)
Vorsitzender

Erika Simm
Berichterstatterin

Daniela Raab
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/954

Bericht der Abgeordneten Erika Simm, Daniela Raab, Jerzy Montag
und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 15/310 in seiner 31. Sitzung am 13. März 2003
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-
ausschuss überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat keine Stellungnahme abgegeben.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
17. Sitzung am 7. Mai 2003 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, dass es
sich bei dem zugrunde liegenden Problem um ein typi-
sches Problem aus der Praxis handele. Zu berücksichtigen
sei, dass durch die Verbesserung der Statistik und die Ein-
führung des zentralen Verfahrensregisters die Problematik
an Schärfe verloren habe. Hierbei handele es sich um ein
Detail, das es nicht rechtfertige, dass das Strafgesetzbuch
nur aus diesem Grund geändert werde. Besser sei es, die

Änderung bei nächster Gelegenheit im Rahmen der Re-
form des Sanktionensystems vorzunehmen.
Die Fraktion der CDU/CSU war der Ansicht, dass man
die bestehende Lücke schließen solle. Der Aspekt, dass
Praktiker immer wieder auf den bestehenden Mangel hin-
wiesen, spreche dafür, den Entwurf zu unterstützen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass es bei korrekter Arbeit der Justizbehörden kaum
Fälle geben dürfte und durch den zentralen EDV-Verbund
der Staatswanwaltschaften eine solche Situation eigentlich
nicht entstehen könne. Die Bundesregierung habe erklärt,
dass sie die Problematik im Rahmen der Reform des
Sanktionenrechts prüfen werde, die in dieser Legislatur-
periode in Angriff genommen werde. Es sollten keine Än-
derungen des Strafgesetzbuches im Wege des „Loseblatt-
verfahrens“ vorgenommen werden. Vielmehr müsse man
sich Gedanken im Zusammenhang einer Gesamtreform
machen. Daher sei die angestrebte Änderung des Straf-
gesetzbuches zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Die Fraktion der FDP war der Meinung, dass das Pro-
blem durch die Einführung des zentralen Verfahrensregis-
ters erheblich an Bedeutung verloren habe. Trotzdem seien
solche Fälle immer wieder zu beklagen. Aus diesem
Grunde werde man dem Vorschlag zustimmen.

Berlin, den 7. Mai 2003
Erika Simm
Berichterstatterin

Daniela Raab
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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