BT-Drucksache 15/747

Mehr Sicherheit im Luftverkehr

Vom 1. April 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/747
15. Wahlperiode 01. 04. 2003

Antrag
der Abgeordneten Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Hartmut
Büttner (Schönebeck), Dirk Fischer (Hamburg), Norbert Geis, Roland Gewalt,
Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Martin Hohmann, Volker Kauder, Norbert
Königshofen, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan
Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Mehr Sicherheit im Luftverkehr

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Angriffe auf den Luftverkehr haben erschreckende Auswirkungen. Bereits mit
geringem Aufwand können Terroristen katastrophale Folgen verursachen. Vor
diesem Hintergrund und den neuen Dimensionen des Terrorismus sind seit den
Anschlägen vom 11. September 2001 Sicherheitsfragen im Bereich des Luft-
verkehrs von herausragender Bedeutung. Dabei stellen das komplexe Betriebs-
system eines Flughafens, angrenzende Verkehrsinfrastruktur und militärisch
genutzte Bereiche, die Sicherheit im Inneren eines Flugzeuges und die not-
wendige Überprüfung von Personal, Passagieren und Ladung höchste Anforde-
rungen an die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen. Die Dimensionen (zum
Beispiel Flughafen Frankfurt a. M., Stand 2002: 470 Unternehmen, 50 000
Beschäftigte, 50 Millionen Passagiere jährlich) zeigen deutlich, dass man dabei
auf den Einsatz modernster Sicherheitstechnik nicht verzichten kann. Sicherheit
in der Luft beginnt am Boden. In diesen besonders sensiblen Bereichen muss
sich das Personal besonderen Prüfungen unterziehen. Es kann nur eine best-
mögliche Sicherheit geben, wenn Sicherheitsstandards überall einheitlich sind
und optimal ausgeschöpft werden können. Nicht der kleinste, sondern der
größte gemeinsame Nenner bringt optimale Sicherheit.
Für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen sind bei Verkehrsflughäfen
Organisationen des Bundes und der Länder sowie private Sicherheitsorganisati-
onen, der Flughafenbetreiber sowie die Luftverkehrsunternehmen zuständig.
Diese Vielfalt zeigt, dass auch bei größtmöglicher Professionalität Reibungs-
verluste nicht ausgeschlossen sind und zu gravierenden Sicherheitslücken
führen können. Darüber hinaus sind die technischen Standards innerhalb der
Bundesländer äußerst unterschiedlich, was sich beispielsweise im Rahmen der
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 29d des Luftverkehrsgesetzes in den Be-
arbeitungszeiten niederschlägt.
Nicht erst die Entführung eines Kleinflugzeuges Anfang Januar 2003 offen-
barte Defizite bei der Luftsicherheit in Deutschland. Die Bundesregierung hat
es bislang versäumt, den neuen Anforderungen für mehr Sicherheit im Luftver-
kehr ausreichend Rechnung zu tragen. Die ersten Ansätze zur Verbesserung der

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Luftsicherheit aus den beiden Sicherheitspaketen der Bundesregierung wurden
bedauerlicherweise nicht weiterentwickelt. Bis heute steht die Bundesregierung
zum Thema „Flugzeug als Waffe von Terroristen“ mit leeren Händen da.
Obwohl die Arbeitsgruppe Sicherheit des Luftraums (SiLura) von Bundes-
innen-, Bundesverkehrs- und Bundesverteidigungsministerium eingerichtet
wurde, liegen nach wie vor keine konkreten Ergebnisse auf dem Tisch. Glei-
ches gilt für das von der Europäischen Union verlangte nationale Sicherheits-
programm für den Luftverkehr, das bereits am 19. April 2003 in Kraft treten
muss.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. darzulegen, wann sie das von der Europäischen Union in der Verordnung

vom 19. Januar 2003 geforderte nationale Sicherheitsprogramm für den
Luftverkehr vorlegen wird und ob darin auch die notwendigen gesetzlichen
und verfassungsrechtlichen Änderungen für den Einsatz der Bundeswehr bei
der Abwehr von Gefahren aus der Luft enthalten sind, und wann sie das
ebenfalls in dieser Verordnung geforderte nationale Qualitätssicherheits-
programm vorlegen wird;

2. das geforderte nationale Sicherheitsprogramm zum Anlass zu nehmen, die
Sicherheitspakete I und II weiterzuentwickeln;

3. auf Grundlage des Pilotversuches in Hessen biometrische Daten zur Identi-
tätssicherung bei den Zugangs- und Vorfeldkontrollen von Flughäfen grund-
sätzlich auch für Passagiere zu ermöglichen und den Einsatz biometrischer
Erkennungsmerkmale umfassend auf Pässe und Personalausweise auszudeh-
nen und dafür dem Deutschen Bundestag einen Zeitplan vorzulegen;

4. sich dafür einzusetzen, dass in der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Flug-
hafenpersonal Anfragen an das Ausländerzentralregister (AZR) und das
Einwohnermeldeamt im Rahmen der Prüfung der Identität des Betroffenen
obligatorisch werden;

5. für eine Vereinheitlichung der technischen Standards bei der Abwicklung
der Abfragen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung innerhalb der Bundesländer
Sorge zu tragen und die dringend erforderliche Novellierung der Luftver-
kehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZüV) vorzunehmen;

6. in Deutschland eine zentral geführte Datenbank über Entscheidungen in
Visaverfahren zu schaffen, auf die die Länder zurückgreifen können.

Berlin, den 1. April 2003
Clemens Binninger
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Günter Baumann
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Dirk Fischer (Hamburg)
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel

Reinhard Grindel
Martin Hohmann
Volker Kauder
Norbert Königshofen
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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